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Geschrieben

Früher hatten Mopeds auch keinen Tacho, da eh nur

Bauartgeschwindigkeit 40 km/h. Kenn paar Leute, die

nostalgisch alte Vespas zsamschrauben. Die haben in

30er Zonen auch das Problem. Wobei ich als jahrelanger

Strassenbenützer schon sagen kann, ob ich 20 oder 50

km/h fahre. Letztens haben die Kappler auch nett aus

dem Auto raus gewunken, als ich im Ortsgebiet mit

nicht geeichtem Tache mit 65 Sachen auf die

aufgelaufen bin bergab :)

 

Firvin

Geschrieben
Echt?

Also mir ist das Nein vom Loco ein bißchen sehr kurz angebunden. Rechtssicherheit stelle ich mir anders vor....

 

da hast Du schon recht, ein entsprechender link zu einer offiziellen site wäre super...ich hab' nix entsprechendes rausgoogeln können.

 

dafür hab' ich diesen bb-thread gefunden:

http://nyx.at/bikeboard/Board/showthread.php?t=44149&page=12&pp=15 - post #176 von reini hörmann, der das sicher aus amtlichen papieren rauskopiert hat.

 

demnach:

 

Ausnahmen:

> Beleuchtungspflicht

> Reflektoren

> Warneinrichtung Glocke bzw. Hupe u.a.

> Radwegbenützungspflicht:Mit Rennfahrrädern muss man bei Trainingsfahrten keine Radwege benützen.

> Nebeneinanderfahren: Bei Trainingsfahrten darf man auch auf Fahrbahnen nebeneinander fahren.

 

ich lese das so, daß das für rennräder im allgemeinen gilt, nicht nur für gruppenfahrten...

Geschrieben
als ich im Ortsgebiet mit

nicht geeichtem Tache mit 65 Sachen auf die

aufgelaufen bin bergab :)

 

Schade, zum Überholen braucht man ja mindestens 20 km/h mehr Geschwindigkeit, wenn ich recht informiert bin. Das nächste mal gib noch mal ordentlich Gas :D .

Geschrieben
Schade, zum Überholen braucht man ja mindestens 20 km/h mehr Geschwindigkeit, wenn ich recht informiert bin.
Das ist nur eine Empfehlung der Fahrschulen, dazu steht nix in der StVo.

 

Wenn die Überholsichtweite ausreicht, kannst auch mit 3 km/h Differenz überholen... ;)

 

 

Ad Rennradler u. Radwegepflicht: nicht schon wieder -- das wurde eh schon tausendmal diskutiert...

 

Ad Wahl der Fahrgeschwindigkeit als Radfahrer: theoretisch gelten die selben Beschränkungen wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer.

"Theoretisch" deshalb, weil's ja, wie erwähnt, keine Tachopflicht gibt. D.h. im Fall des Falles einigermaßen eloquent (u. freundlich/verständnisvoll) argumentieren und man wird wohl kaum ein Problem haben...

 

Blöd könnte es aber werden, wenn man mit 35km/h über eine Radfahrerüberfahrt rauscht (10km/h Beschränkung) und dabei über eine Motorhaube segelt --- da wird man dann schon einiges Glück brauchen bei einer etwaigen Verhandlung vor Gericht...

Geschrieben
Das ist nur eine Empfehlung der Fahrschulen, dazu steht nix in der StVo.

 

Wenn die Überholsichtweite ausreicht, kannst auch mit 3 km/h Differenz überholen... ;)

Siaxt, so guat hob i aufpasst in da Foaschui :D !

Geschrieben

Fazit ist: Strafenkatalog zählt auch für den gemeinen Radler.

 

Euro 21,- für zu schnell in der 30´er Zone ist in Schwechat normal.

In Mauer, Rodaun,.... ist es dennen ziemlich Wurscht.

 

Aber in Erlaa sind am dümsten.

 

Neben dem Gehsteig mit 4 km/h gegen die einbahn rollen , ohne fuss am Pedal aber mit´n hintern am Rad, € 35,-. Alles nur wegen einem packerl Kamele :qualm: . Soll sich noch einer Aufregen wenn die Tschik teurer werden.

 

Vom Schimpfen will ich gar nix erzählen.

Geschrieben
da muss ich aber auch mal dazu sagen dass ich mal 25 euro wegen schnell fahren bezahlt hab. und zwar war des de 30ger zone vom laaerberg runter in de puchsbaumgasse, und mi habns mit da pistole erwischt.de habn ,i mit knappe 70 gmessn. ich hab kan ausweis mit ghabt, also was soll i dann no viel sagen???
Geschrieben
was gemacht haben? würd mcih interessiern ich fahr auch immer ohne ausweis weil auf meine läppischen runden von einer stunde is mir das wurscht weil ich halb daheim bin wenn ich umfall :jump:
Geschrieben
Die Polizei darf sehrwohl Geschwindigkeiten schätzen.

 

bestimmt! Ich hab vorige woche gezahlt und die haben nur geschätzt...

 

Aber mal was anderes:

lt dem pdf von texx sind roller auch räder....

 

Abgesehen dass es grundsätzlich sonderbar ist: Müssen roller dann auch alle rückstrahler haben und beide räder unabhängige bremssysteme :confused:

Kann ja nicht sein ....

Geschrieben
bestimmt! Ich hab vorige woche gezahlt und die haben nur geschätzt...

 

Aber mal was anderes:

lt dem pdf von texx sind roller auch räder....

 

Abgesehen dass es grundsätzlich sonderbar ist: Müssen roller dann auch alle rückstrahler haben und beide räder unabhängige bremssysteme :confused:

Kann ja nicht sein ....

 

 

Wenn du mit Roller die Micro-Scooter meinst, dann nein, die gelten nämlich als fahrzeugähnliches Kinderspielzeug, bzw. als vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmtes Kleinfahrzeug.

 

Alle anderen Roller ja, sofern der äußere Felgendurchmesser mehr als 300 mm beträgt.

Geschrieben

Radfahrer können sehr wohl mit der Radarpistole erfasst werden.

Zumindes mich habens gestern bei der Ortseinfahrt Mollmannsdorf mit 76km/h gestoppt.

 

Organ:"Hamma irgendwelche Dopingmittel genommen?

Ich:"Nein, aber da gehts so schön berg ab"

Organ:"Das ist noch lange kein Grund das sie im Ortsgebiet rasen"

 

und nach einer kleinen Diskussion mit seinem Kollegen was jetzt mit mir machen.

 

Organ:"Na fahrns weiter, aber LANGSAM, da gelten 50 km/h"

Ich:"Danke, ich werd mich bessern Herr Inspektor"

Organ:"Inschpenkta gibts kan! :zwinker: "

Geschrieben
Organ:"Hamma irgendwelche Dopingmittel genommen?

häst sagen sollen du kommst grad vom Doktor ....

 

Ich:"Danke, ich werd mich bessern Herr Inspektor"

Organ:"Inschpenkta gibts kan! :zwinker: "

:rofl:

  • 4 Monate später...
Geschrieben
ad Radwegpflicht: Bin ich da falsch informiert, aber mir kommt vor, dass auf dem Radweg Tempo 30 gilt??? :confused: Habe das irgendwo gelesen!???

 

Am Radweg gilt jedenfalls: Achtung Fußhadscherer, Rollschuhfahrer, Gartentürl, Autotüren ...

Also wenn der Gegenwind mich nicht gerade unter die 20 km/h zwingt, benutz ich die - seltenn RR-Reifentauglichen - Radwege erst gar nicht.

 

Andere Frage: WIE SIEHT'S EIGENTLICH AUS MIT

WINDSCHATTENFAHREN HINTER PKWs

und

AUFLIEGERN IM STADTVERKEHR??

:confused:

 

deaf ma des???

Geschrieben
Bin schon einige Male ins Radar gefahren, weil's bergab nie zu schnell gehen kann...:D

 

In der Nähe von Herberstein, wo die Bundesstraße von Hartberg nach Gleisdorf geht, ist eine Ortschaft, wo man ideal ein Porträt mit 70+km/h im Ortsgebiet machen lassen kann. Denn es führt eine längere Abfahrt runter, dann kommt ein Ortsgebiet (50), wo man von rund 80km/h als Radfahrer abbremsen muß (Autos von rund 100 Sachen bei abschüssiger Fahrbahn). Gleich hinter der Ortstafel stand jahrelang ein Radarkasten. Da sind die Blitzer nur so rausgekommen.:D

Welche Ortschaft meinst da?

Einzige, was ich mir vorstellen könnte, wäre Kaibing, nur dort ist eine 70iger, der Kasten ist gut sichtbar und die meiste Zeit nichteinmal bestückt. Tacho 80 hat er nicht ausgelöst.

Geschrieben

Andere Frage: WIE SIEHT'S EIGENTLICH AUS MIT

WINDSCHATTENFAHREN HINTER PKWs

und

AUFLIEGERN IM STADTVERKEHR??

Windschattenfahren: Nicht unterhalb des Sicherheitabstandes. Gestraft wird unter 0,5 Sekunden Abstand

Auflieger: Bei einem Unfall, weil man nicht bremsen konnte, wird sicher eine Schuldzuweisung erfolgen.

Geschrieben
Windschattenfahren: Nicht unterhalb des Sicherheitabstandes. Gestraft wird unter 0,5 Sekunden Abstand

Auflieger: Bei einem Unfall, weil man nicht bremsen konnte, wird sicher eine Schuldzuweisung erfolgen.

 

0,5 Sekunden! Zum Hirn einschalten bleibt da aber wenig Zeit. Da muss dass Rückenmark bremsen :rolleyes:

 

Und falls man die Schuldzuweisung noch akzeptieren kann, weil doch nicht das ganze Gehirn übern Lenker geronnen ist, ist die wahrscheinlich auch schon wurscht.

 

Ok, besser die Händ am Lenker und selber gegen den Wind antreten.

:look:

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