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Geschrieben

Hallo zusammen.

Bei mir ist das letzte Vergehen schon etliche jahre her. Bin damals vom 5. zum Stephansplatz gefahren zwecks Treffpunkt und spät dran gewesen. Also hab ich die Kärntnerstraße genommen (grooooßes NoNo für Biker) und mich zwischen Touristen in stark erhöhtem "Schrittempo" durchgeschlängelt als plötzlich zwei Polizisten vor mir standen und mich zu einer Vollbremsung zwangen. Erstes Wort des einen:" Herns, sie hättn fost an Chinesn zaumgfiahrt! Des mocht 300 Schülling." Der andere hat inzwischen blöd in der Gegend herumgeschaut, eine Fahne hattens auch beide. Soviel Geld hatte ich jedenfalls nicht bei mir, also sinds doch ernsthaft mit mir mitten auf der Kärntnerstraße zum Bankomat spaziert und ich hab 300ATS behoben, bezahlt und bin mit einem scheinbar unbewusst gesagten "Danke, foahrns(!) weida" auch wirklich weitergefahren :U:

Geschrieben
darf jetzt alles in allem ca. 4500,- euronen abdrücken!

da iss keine null zuviel drann!!!!!!!!!!!!!!!!!

wurde letztes jahr nach ner feierei mit 1,7 promille gestoppt :U::du:

Auto?

 

Telefonieren während der Fahrt = §102 Abs. 3KFG - trifft somit nicht auf's Radlfahren zu.
Stimmt, Radln sind ja da im Anwendungsbereich gar net drin, hmmm....

 

Und wennst mit einer Hand beim Telefoniern auskommst kommt der § 68 Abs. 3 lit. a StVO (freihändiges Fahren) wohl auch nicht in Frage.[/size]
Aber der Abs. 5 kann wohl angewendet werden?

(5) Gegenstände, die am Anzeigen der Fahrtrichtungsänderung hindern

oder die freie Sicht oder die Bewegungsfreiheit des Radfahrers

beeinträchtigen oder Personen gefährden oder Sachen beschädigen

können, wie zum Beispiel ungeschützte Sägen oder Sensen, geöffnete

Schirme und dgl., dürfen am Fahrrad nicht mitgeführt werden.

Mit einem Handy (oder Plastiksackerl o.ä.) z.B. in der rechten Hand kannst du ja nicht mehr ein Linksabbiegen anzeigen, ohne freihändig zu fahren.
Geschrieben
hat schon jemand fürs telefonieren am rad bezalht?

 

 

mich haben sie an meinem 19 ten geb mal aufgehalten... ich bin ohne licht am gehsteig gefahren dann nachdem die polizei an mir vorbeigefahren ist abgebogen, und sie sind mir nachgefahren... ich hab mich auf einem kinderspielplatz versteckt und sie haben mich trotz Suchscheinwerfer nicht gefunden.... wie sie weg waren wolllte ich weiter fahren allerdings is mir die kette rausgehupft und sie hat sich verkeilt .... und dann sind die kiberer schon wieder gekommen, die sind nur eine runde gefahren....

standpauke bekommen, dann haben sie meinen rucksack durchsucht und da drinnen lange papers gefunden ... dann haben sie gemeint ob ich nicht etwas zu viel getrunken habe ... (dürfte nur mehr gelallt haben.. ) das hab ich dann bejaht und gemeint das ich Geburtstag gefeiert habe ... das haben sie mir natürlich nicht geglaubt und wollten meinen Ausweis sehen und ich hatte nur den Führerschein mit und hab den dann hergezeigt...... naja zum Glück haben sie meinen Rucksack nicht ordentlich genug durchsucht, denn da hätten sie noch was passen zu den langen Papers gefunden ... sie haben mir dann noch in die Augen geleuchtet und gemeint das ich eine sehr sehr langsame pupillen reaktion habe.. da hab ich mich dann schon fast angeschissen gehabt, aber auf einmal drückt mir der kiberer den führerschein wieder in die hand sagt schönen abend noch und jetzt schiebens zaus

 

:D

 

Tja, mehr Glück als Verstand...

Geschrieben
Auto?

hat eh dazugeschrieben mim radl.

 

beim auto hab ich mit keinem mitleid der den lappen abgeben muss, da kann man sich vorher eh schon allerhand erlauben.

 

glaub beim fahrrad dürfen sie dir den schein an sich nur abnehmen, solange die gefahr besteht, dass du zu deinem auto fährst, und dieses noch in betrieb nimmst. wenn du wiederholt betrunken am rad erwischt wirst, kanns sein dass sie dir den lappen nehmen, weil du den alk-konsum nicht im griff hast, und so vielleicht auch betrunken autofährst...

Geschrieben
hat eh dazugeschrieben mim radl.
Stimmt, das hatte ich übersehen: "gibs´t den lappen wegen dem rad ab"

 

beim auto hab ich mit keinem mitleid der den lappen abgeben muss, da kann man sich vorher eh schon allerhand erlauben.
Sehe ich auch so.

4500 Euro für angsoffen am Rad ist schon etwas gar hoch.

 

...kanns sein dass sie dir den lappen nehmen, weil du den alk-konsum nicht im griff hast, und so vielleicht auch betrunken autofährst...
Stimmt grundsätzlich.

"Bedenken Sie, dass Rad fahren in alkoholisiertem Zustand ein Hinweis auf mangelnde Verkehrszuverlässigkeit sein kann! Stellt die Behörde mangelnde Verkehrszuverlässigkeit fest, kann Ihnen Ihr Kfz-Führerschein entzogen werden!" Quelle.

... wird halt bei Promillezahlen >1 wohl meist der Fall sein.

Geschrieben

Sehe ich auch so.

4500 Euro für angsoffen am Rad ist schon etwas gar hoch.

 

Naja du kannst ja unter Umständen auch mit dem Rad beträchtlichen (Personen-)Schaden anrichten. Und 1,7 Promille sind ja nicht gerade wenig.

Geschrieben
glaub beim fahrrad dürfen sie dir den schein an sich nur abnehmen, solange die gefahr besteht, dass du zu deinem auto fährst, und dieses noch in betrieb nimmst. wenn du wiederholt betrunken am rad erwischt wirst, kanns sein dass sie dir den lappen nehmen, weil du den alk-konsum nicht im griff hast, und so vielleicht auch betrunken autofährst...

 

Sie nehmen dir bei einer gewissen Menge an Promill den Laben auch weg, wenn du mim Rad unterwegs bist, weil sie glauben, dass du es besser wissen müsstest, da du den Laben hast und du wahrscheinlich auch mim Auto fahren würdest, wenn du Alk getrunken hast.

Geschrieben
Sie nehmen dir bei einer gewissen Menge an Promill den Laben auch weg, wenn du mim Rad unterwegs bist, weil sie glauben, dass du es besser wissen müsstest, da du den Laben hast und du wahrscheinlich auch mim Auto fahren würdest, wenn du Alk getrunken hast.

 

zum glück wohn ich in mödling, wo sich die pozilei einen feuchten schaß um betrunken radfahren schert...:p

Geschrieben

angsoffen kannst fahren, aber nicht bei grün blinkend, folgende Geschichte:

 

Kreuzung mit einer linksabbiege-, geradeaus- und rechtsabbiegespur. die rechtsabbiegespur hat einen extra pfeil, der länger grün ist. dieser blinkt, ich fahr drüber... exekutive hält mich auf und meint es war rot. ich bleibe dabei und sage es hat grün geblinkt, daraufhin stellt mir der glatzenschlumpf ohne freunde eine anzeige aus, weil er meint nur so kann ich dagegen berufen.

 

bringt das was? außer mir ist niemand an der kreuzung gestanden, nur die kapplständer sind hinter mir mit dem auto gefahren, also keine zeugen. im prinzip steht aussage gegen aussage.

 

was also machen pappen halten oder aufmachen?

  • 2 Wochen später...
Gast fummenpups
Geschrieben

moin

wir sind extra mit dem rad zum feiern(geilster sonnenschein. óle!)

um eben nicht mit dem auto zu fahren und somit was trinken zu können. :U:

 

habe bzw. werde auch niemals nen pkw anrühren wenn ich was :du:

 

der witz iss nur eben:

 

LAPPEN WECH AUF DEM RAD! :bounce:

 

auto darf ich (momentan!) nich fahren, aber weiter mit dem rad! :toll::toll:

 

und 4500,- sind einfach ein bisserl zu viel des guten! :k:

 

bis denne

Geschrieben
wir mußten dienstags auch mal einem blauen skoda superb folgen, der uns dann letztendlich nur beschimpft hat und wieder freigelassen hat - ursprünglich hätte diese rotaktion jeden 35 eruo gekostet!

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