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Tatort Donauradweg ......


klausm
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was aber noch lang nicht heißt dass man dann fahren kann wie bei normalem wetter. bei glatteis muss ich (wurscht mit welchem fortbewegungsmittel, und wenns nur per pedes wär) vorsichtig sein.

 

eben. und wenn jemand mit sommerreifen (oder weil zu schnell) auf der schneeglatten bundesstrasse ins schleudern kommt, kann er ja auch nicht die strassenmeisterei dafür verantwortlich machen...:eek: oder geht das ab jetzt auch :confused::f:

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In selbiger steht nirgendwo das Strassendienst auf Treppelwegen geleistet werden musz. Kann mich auch nicht errinnern jemals ein Strassendienstfzg. gesehen zu haben.

 

Die Wege gehören Wasserstrassenverwaltung und werden mit keinem Wort in der STVO erwähnt.

 

Ob der Typ wirklich seine 12.000,- bekommt wage ich zu bezweifeln. Oder wird es darauf hin ausufern das es einen Anhang bzw ein Bundesgesetzblatt mehr gibt :confused:

Wasserstrassenverordnung Teil 7 Treppelweg.doc

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das heisst wenn ich bei (wissentlichem) glatteis einen unfall baue,

haftet der straßenbesitzer ?

 

In der Klammer steht alles drin.

 

Wenn der Rest des Radwegs geräumt ist, diese 300 Meter aber nicht, kommt das Glatteis überraschend.

 

Und schon sind wir mitten drin im Wenn und aber-Spielchen, weil für eine klare Beurteilung zu viele Informationen fehlen.

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In selbiger steht nirgendwo das Strassendienst auf Treppelwegen geleistet werden musz. Kann mich auch nicht errinnern jemals ein Strassendienstfzg. gesehen zu haben.

 

Die Wege gehören Wasserstrassenverwaltung und werden mit keinem Wort in der STVO erwähnt.

 

Ob der Typ wirklich seine 12.000,- bekommt wage ich zu bezweifeln. Oder wird es darauf hin ausufern das es einen Anhang bzw ein Bundesgesetzblatt mehr gibt :confused:

.. da ist ja der Hund begraben. Beim Yachthafen Pulgarn ist der Treppelweg aus und der Radweg führt ein paar hundert Meter außen um den Yachthafen .. anscheinend über Privatgrund :rolleyes:
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Der Eier den es da zerlegt hat ist ein großer Vollkoffer. Wer im Winter mit dem Radl fahren geht muß hinter jeder Ecke damit rechnen, daß es bei entsprechenden Temperaturen eisig sein könnte. Na und das das dann meißtens mit einer Bretzn einher geht ist auch fast jedem klar.

 

Wer das Risiko nicht nehmen will, soll vorm Fernseher hocken bleiben. Wegen einem solchen Orschgsicht müssen alle anderen Radfahrer leiden.

 

Eigenverantwortung ist wichtig - wenn jemand damit nicht klar kommt, sollt er in Gewahrsam genommen werden - da braucht er sich dann um Eigenverantwortung nicht mehr kümmern, das machen dann andere.

 

lg, Supermerlin

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Also grundsätzlich ist es nicht so, dass der besagte Radfahrer automatisch ein De** und selbst schuld ist. Wenn es sich nämlich um einen Radweg handelt, der vielbefahren und öffentlich ist (quasi wie eine Straße), dann hat der Besitzer für die Betriebssicherheit der Fahrbahn zu sorgen.

 

Wie es nun zu dem Unfall gekommen ist und wer Schuld hat ist eine andere Frage, denn auch der Benützer muss sein Verhalten anpassen.

 

Wenn es allerdings zB so ist, dass der Weg zum Großteil eisfrei ist und nur gewisse, für Radfahrer unübersichtliche oder schwer einsehbare Stellen, vereist sind, dann trifft den Besitzer sicher eine Schuld/Mitschuld. Besonders dann, wenn besagte Stellen nicht einfach so durch äußere Einflüsse vereist sind sondern durch falsches Handeln des Besitzers. (zB einen Stelle zu streuen vergessen, usw) Auf einer Straße für Autos ist das genauso, warum sollte es auf Radwegen anders sein?

 

Natürlich muss deshalb nicht jeder Bimperlweg penibel gestreut werden, sondern nur solche, die eben Radwege sind und die einer Streu- und Räumungspflicht unterliegen. (gibt ja genug Tafeln, die diese aufheben)

 

Das man nicht jedes Recht ausnutzen muss und sich vielleicht Gedanken über sein eigenes Verhalten machen sollte ist wünschenswert, aber nicht einforderbar.

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Wenn der Rest des Radwegs geräumt ist, diese 300 Meter aber nicht, kommt das Glatteis überraschend.

 

Bin mal an einem Jänner Nachmittag mitn Renner auf einer

normalen Straße gefahren, hatte so 3, 4 Grad.

Als die Sonne untergegangen ist hat es schlagartig

angezogen und ich bin 2x aufs Maul geflogen - Soll ich jetzt

etwa die Gemeinde verklagen ? Das ist doch bescheuert - oder ? :rolleyes:

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Bin mal an einem Jänner Nachmittag mitn Renner auf einer

normalen Straße gefahren, hatte so 3, 4 Grad.

Als die Sonne untergegangen ist hat es schlagartig

angezogen und ich bin 2x aufs Maul geflogen - Soll ich jetzt

etwa die Gemeinde verklagen ? Das ist doch bescheuert - oder ? :rolleyes:

 

Sehr richtig - seh ich ganz genauso - das ist einfach ein Gesetz das man nicht zu 100% einhalten kann. Wie soll das gehen.

 

lg, Supermerlin

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Bin mal an einem Jänner Nachmittag mitn Renner auf einer

normalen Straße gefahren, hatte so 3, 4 Grad.

Als die Sonne untergegangen ist hat es schlagartig

angezogen und ich bin 2x aufs Maul geflogen - Soll ich jetzt

etwa die Gemeinde verklagen ? Das ist doch bescheuert - oder ? :rolleyes:

In dem Fall natürlich nicht, es muss dem Besitzer auch die Möglichkeit eingeräumt werden, in dem für ihn zumutbaren Ausmaß zu reagieren. Der kann ja nicht Tag und Nacht über den Weg wachen...

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In dem Fall natürlich nicht, es muss dem Besitzer auch die Möglichkeit eingeräumt werden, in dem für ihn zumutbaren Ausmaß zu reagieren. Der kann ja nicht Tag und Nacht über den Weg wachen...

 

Und wo ist da jetzt der Unterschied zum Radweg ? Der Besitzer

kann ja auch dort nicht Wache halten - um zu reagieren ?

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Und wo ist da jetzt der Unterschied zum Radweg ? Der Besitzer

kann ja auch dort nicht Wache halten - um zu reagieren ?

 

Welcher Unterschied zum Radweg? Das ist auf der Straße genauso wie auf dem Radweg. Wenns plötzlich zu schneien beginnt oder ordentlich anzieht, dann müssen auch nicht alle Straßen sofort gestreut sein. Da muss sich der Fahrer anpassen.

Dem Verantwortlichen muss schon ein gewissen Ausmaß an Zeit und Möglichkeiten zugestanden werden.

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Welcher Unterschied zum Radweg? Das ist auf der Straße genauso wie auf dem Radweg. Wenns plötzlich zu schneien beginnt oder ordentlich anzieht, dann müssen auch nicht alle Straßen sofort gestreut sein. Da muss sich der Fahrer anpassen.

Dem Verantwortlichen muss schon ein gewissen Ausmaß an Zeit und Möglichkeiten zugestanden werden.

 

Aso - da funktioniert das dann mit der Eigenverantwortung wieder :rolleyes:

 

lg, Supermerlin

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Sehr richtig - seh ich ganz genauso - das ist einfach ein Gesetz das man nicht zu 100% einhalten kann. Wie soll das gehen.

 

lg, Supermerlin

 

Es gibt einfach Situationen wo man ausnahmsweise mal sein

Hirn einschalten muss. Wenns Jänner ist muss ich damit rechnen

das es eisig ist - vorallem auf einem Radweg.

 

Aber die meisten bergreifen ja nicht mal das man bei Nebel und

Schneefahrbahn mitn Auto keine 130 (wenn so wenig wäre) mehr

fahren kann -> Siehe Seewalchen gestern.......:rolleyes:

 

Als nächstes klagen wir weil Wasser nass ist - oder wie ?:rolleyes:

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und ich bin 2x aufs Maul geflogen - Soll ich jetzt

etwa die Gemeinde verklagen ?

Hmm, das wäre falsch,. Wenn Du aufs Maul fliegst, wäre doch eher ein Dankesschreiben an die Gemeinde angebracht. Wo schreibt man sowas hin? :devil:

 

 

;)

 

Ich hab's schon vorher gesagt. Zu viele wenn und danns. Wir wissen nicht, wie's wirklich war. Daher können wir auch nicht drüber reden. Rein rechtlich gibt es sicher die Möglichkeit zu klagen.

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Notschlachtung, den Koffer! :mad:

Selbst wenn der Radweg vorher super geräumt war, dann aber nimmer --> Fahren auf Sicht? :confused:

Ist ja im Wald net anders, oder?

 

Soweit kommts noch, dass irgendwer (schon wieder) damit durchkommt, eigenes Unvermögen auf wen anderen abzuwälzen.

 

imho bekomm ich mit jedem Jahr mehr den Eindruck, dass Städter a bissi :spinnst?:

Entweder is Winter, oder nicht

(wobei ja der Winter bei uns im Osten eh a Scherz ist)

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Aso - da funktioniert das dann mit der Eigenverantwortung wieder :rolleyes:

 

lg, Supermerlin

 

Das mit der Eigenverantwortung funktioniert immer!

 

Nur find ich es lächerlich, dass hier einige Leute über einen speziellen Fall (vor)urteilen, den sie nicht gut genug kennen. Denn es kann sehr wohl der Fall sein, dass der für die Fahrbahn Verantwortliche Mitschuld/Schuld trägt.

 

Ich möchte weder jemanden verteidigen noch beschuldigen, sondern lediglich darauf hinweisen, dass es ein geltendes Gesetz gibt, welches einzuhalten ist, auf welches man sich berufen kann, aufgrund dessen man schuldhaft werden kann und welches richterlich ausgelegt werden muss, um jedem individuellen Fall gerecht zu werden.

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In der Klammer steht alles drin.

 

Wenn der Rest des Radwegs geräumt ist, diese 300 Meter aber nicht, kommt das Glatteis überraschend.

 

....

 

Der Eier den es da zerlegt hat ist ein großer Vollkoffer. Wer im Winter mit dem Radl fahren geht muß hinter jeder Ecke damit rechnen, daß es bei entsprechenden Temperaturen eisig sein könnte. Na und das das dann meißtens mit einer Bretzn einher geht ist auch fast jedem klar.

...

 

Eigenverantwortung ist wichtig ...

da hast glei die antwort

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bei glatteis midn radl ... :rolleyes:

 

 

also solche posting stimmen mich sehr bedenklich ...:(

 

http://www.promille.at/print/simplecontent.php?id=118

 

das heisst wenn ich bei (wissentlichem) glatteis einen unfall baue,

haftet der straßenbesitzer ?

 

Genau deswegen müssen ab sechs in der Früh alle Gehsteige Schnee und Eisfrei sein! ;-)

 

mfg

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