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Tatort Donauradweg ......


klausm
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schimpft sich "sportler" und rutscht auf einer eisplatte aus (zu fuss). dafür will er sich als trostpflaster gleich 15000 euro aufs gebrochene knöchelchen kleben lassen!

 

mir ist neu, dass nur nichtsportler auf eis ausrutschen. deshalb finde ich es albern, sich darüber lustig zu machen.

 

und was steht in der kopie der klage? ist die irgendwie interessant und aufschlußreich?

 

 

eigentümer gehören hier eindeutig besser gestellt (so wie auch in anderen ländern) und sollen nur bei vorsatz oder gröbster fahrlässigkeit belangt werden können.

 

wer kennt das gesetz oder kann einen link oder auszug posten? da selber waldbesitzer, dachte ich, es ist auch bisher so, dass nur bei grober fahrlässigkeit eine klage aussicht auf erfolg hat.

 

ein schlagloch mitten am forstweg, lockerer schotter, ein ast quer über den weg gehören zu den ortsspezifischen gefahren. mir ist nicht bekannt, dass das bei uns ein richter jemals anders gesehen hat. auf der schipiste ist es nicht anders.

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wer kennt das gesetz oder kann einen link oder auszug posten? da selber waldbesitzer, dachte ich, es ist auch bisher so, dass nur bei grober fahrlässigkeit eine klage aussicht auf erfolg hat.

 

ein schlagloch mitten am forstweg, lockerer schotter, ein ast quer über den weg gehören zu den ortsspezifischen gefahren. mir ist nicht bekannt, dass das bei uns ein richter jemals anders gesehen hat. auf der schipiste ist es nicht anders.

 

wegehalter (also üblicherweise die eigentümer des grundes, über den der weg führt bzw wer eben sonst für "den ordnungsgemäßen zustand des weges als halter verantwortlich ist") haften gemäß § 1319a ABGB nur für grobe fahrlässigkeit und vorsatz. dieses "haftungsprivileg" stellt sie gegenüber "normalen" menschen besser, weil man üblicherweise bereits für leichte fahrlässigkeit haftet.

 

das gilt insbesondere auch für verletzungen beim mountainbiken auf waldwegen. spezielles kann unter umständen für schneeräumung gelten, weil hier die stvo, landesgesetze und gemeindeordnungen teilweise genaue räumungsvorschriften enthalten (die für alle wegehalter verbindlich sind)

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mir ist neu, dass nur nichtsportler auf eis ausrutschen. deshalb finde ich es albern, sich darüber lustig zu machen.

 

nachdem der verunfallte im vorfeld zigmal die vorwürfe verändert hat (zuerst ist er gefahren - dann hat man wegen stvo. konformität des rades diskutiert) und plötzlich ist er nur mehr gegangen .... ,deshalb mach ich mich darüber lustig!

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könnte man sowas nicht einfach verhindern, indem man ein schild aufstellt: "radfahren auf eigene gefahr"?

 

keine ahnung. ich denke nicht. vor allem ist das entsprechende stück ein teil vom donauradweg .....

 

was ich hier eigentlich kritisiere ist die fehlende eigenverantwortung des verunglückten: wenn ich anfang jänner mit einem rad, das höchstwahrscheinlich nicht fürs fahren im winter geeignet ist, auf einer eisplatte wegrutsche und stürze und dann die schuld woanders suche, ist das nicht ok! dann noch als steigerung (weil man genau wegend dieser argumentation mit der fehlenden wintertauglichkeit keine chance auf hat) zu behaupten, gegangen zu sein, dann ist das reine "abzocke". der "slow" (hier aus dem board) ist am selben tag auf der selben stelle zu sturz gekommen und sagt: "selber schuld - zu schnell gewesen - nicht aufgepasst"......

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wann ist denn jetzt endlich diese verhandlung?

 

ich kann mir ja eigentlich nicht vorstellen, dass er mit seiner wechselnden unfallbeschreibung einen funken einer chance hat...

 

aber er versuchts halt....verlieren kann er ja nyx dabei.

 

das ist halt die selbe dreistigkeit, mit der manche leute versuchen, bei einem auffahrunfall mit schrittgeschwindigkeit auf schmerzensgeld für ein peitschenschlagsyndrom zu klagen, (selbst erlebt:f:)

 

die richter und sachverständigen sind bei solchen sachen eh meistens eher misstrauisch...

 

ich bin vor einigen monaten umgekehrt opfer dieser dreistigkeit geworden (ein splitterschaden auf der windschutzscheibe - verursacht durch ein steine-werfendes kind - wurde vom sachverständigen als "alter" schaden eingestuft und wird nicht bezahlt....tja, die sachvertändigen rechnen mit betrug, sind misstrauisch und ich kann brausen gehen...:mad:)

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wenn ich anfang jänner mit einem rad, das höchstwahrscheinlich nicht fürs fahren im winter geeignet ist, auf einer eisplatte wegrutsche und stürze und dann die schuld woanders suche, ist das nicht ok! dann noch als steigerung (weil man genau wegend dieser argumentation mit der fehlenden wintertauglichkeit keine chance auf hat) zu behaupten, gegangen zu sein, dann ist das reine "abzocke".

was seids ihr milde drauf - wenns hier in de wäre würde ich Strafantrag wegen versuchten Prozeßbetruges gem. § 263 StGB stellen

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was seids ihr milde drauf - wenns hier in de wäre würde ich Strafantrag wegen versuchten Prozeßbetruges gem. § 263 StGB stellen

 

es würde schon reichen wenn die klage abgeschmettert wird. weil aber ein jeder eine rechtschutzversicherung hat wird auf "mord und brand" geklagt, prozessiert und und und .....

 

@afx: jetzt ist mal die klage eingebracht - mal sehen wie es weitergeht .... bei dem tempo der gerichte .....

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Kannst die Klagsschrift nicht online stellen?

Woher hast du die?

 

Ist ein Donauradwanderweg von der Gefahrenlage für den Befahrer und von der dem Eigentümer auferlegten Sorgfaltspflicht nicht völlig anders einzuschätzen als eine Forststrasse?

 

Hab gar nicht gewußt, dass dieser DRWWeg (stückweise?) eine Privatstrasse ist.

 

Gilt nicht für einen öffentlichen Strassenerhalter "die selbe" Sorgfaltspflicht und Verklagbarkeit wie für einen Privaten? Nur wäre mir neu, dass die Öffentlichen die Befahrung verbieten, mit der Begründung, dass sie jeder mit Erfolg verklagen könnte.

 

Ich will damit sagen, dass wahrscheinlich das Argument der "Verklagbarkeit" bei den Privaten eine schlichte Ausrede ist, solange nicht eine konkrete Liste mit verlorenen Prozessen vorliegt. Oder?

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Kannst die Klagsschrift nicht online stellen?

Woher hast du die?

 

Ist ein Donauradwanderweg von der Gefahrenlage für den Befahrer und von der dem Eigentümer auferlegten Sorgfaltspflicht nicht völlig anders einzuschätzen als eine Forststrasse?

 

Hab gar nicht gewußt, dass dieser DRWWeg (stückweise?) eine Privatstrasse ist.

 

Gilt nicht für einen öffentlichen Strassenerhalter "die selbe" Sorgfaltspflicht und Verklagbarkeit wie für einen Privaten? Nur wäre mir neu, dass die Öffentlichen die Befahrung verbieten, mit der Begründung, dass sie jeder mit Erfolg verklagen könnte.

 

Ich will damit sagen, dass wahrscheinlich das Argument der "Verklagbarkeit" bei den Privaten eine schlichte Ausrede ist, solange nicht eine konkrete Liste mit verlorenen Prozessen vorliegt. Oder?

 

ich hab sie vom beklagten - müßte die namen unkenntlich machen - hab aber kein programm zum pdf bearbeiten ....

 

der clou ist ja, dass der weg dort kein treppelweg ist weil er nicht genau an der donau verläuft. also ein weg durch die au - könnte ein forstweg sein, dann ist allerdings begehen auf eigene gefahr ....

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Geh bitte Klaus, mach ma a Packl wo ma Stützräder,

an Kinderhlem, Knie/Schienbein/Handgeleksschützer

(wenn möglich in rosa) und 2 abgenudelte Schwalbe

Icepicker reinpacken, und das ganze dem "Sportler"

mit freundlichen Grüßen schicken ?? :rolleyes: - Bitte ! :D

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Geh bitte Klaus, mach ma a Packl wo ma Stützräder,

an Kinderhlem, Knie/Schienbein/Handgeleksschützer

(wenn möglich in rosa) und 2 abgenudelte Schwalbe

Icepicker reinpacken, und das ganze dem "Sportler"

mit freundlichen Grüßen schicken ?? :rolleyes: - Bitte ! :D

 

also ich wäre für so eis-dinger die man sich auf die sohlen draufschnallen kann damit man net ausrutscht ... :devil:

 

wer weiss wo es sowas gibt und was die kosten? :p

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ganz klar ist mir nicht, warum der typ hier soo einstimmig in der luft zerissen wird...??

anerkennt das gericht seinen anspruch an den wegeigentümer, so ist dieser anspruch offensichtlich zu rechtens bestanden (d.h. der wegeigentümer hat wohl irgendwelche vorschriften/gesetze missachtet/gebrochen) & er wäre blöd gewesen, die kohle nicht rauszuholen. besteht der anspruch nicht zu rechtens, so wird das gericht ihn wohl abschmettern & er auf gerichts/anwalts/wasweissichfür-kosten sitzen, also ist auch alles in ordnung. eure "rechtsfindung" hier (mit der eisernen faust, das muss schon gesagt werden, nach der devise "hängt ihn höher!") scheint mir auf sehr,sehr dürftigen informationen zu beruhen. selten ist ewas schwarz-weiss, vielleicht auch hier??

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ganz klar ist mir nicht, warum der typ hier soo einstimmig in der luft zerissen wird...??

anerkennt das gericht seinen anspruch an den wegeigentümer, so ist dieser anspruch offensichtlich zu rechtens bestanden (d.h. der wegeigentümer hat wohl irgendwelche vorschriften/gesetze missachtet/gebrochen) & er wäre blöd gewesen, die kohle nicht rauszuholen. besteht der anspruch nicht zu rechtens, so wird das gericht ihn wohl abschmettern & er auf gerichts/anwalts/wasweissichfür-kosten sitzen, also ist auch alles in ordnung. eure "rechtsfindung" hier (mit der eisernen faust, das muss schon gesagt werden, nach der devise "hängt ihn höher!") scheint mir auf sehr,sehr dürftigen informationen zu beruhen. selten ist ewas schwarz-weiss, vielleicht auch hier??

 

 

Möglicherweise würdest du die Sache besser verstehen wenn

du den ganzen (zur Genüge diskutierten) Thread mal durchlesen

würdest. :rolleyes:

(Bzw das Straßenstück aus der Realität kennen würdest)

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  • 1 Monat später...

Erste Auswirkungen des Vorfalles hab' ich heute schon gesehn:

 

Nach dem ersten bisser Schneefall (DRW war angezuckert) steht jetzt ein Fahrverbotsschild und ein Absperrgitter schon in Abwinden und dann beim Yachthafen, weiter bin ich heute nicht vorbeigekommen. Das hamma sicher diesem Spezialisten zu verdanken.

(zumindst ich hab' dieses Schildl das erste gesehn).

 

Nicht daß das Schild und das Absperrgitter (eh nur über die halbe Breite) stören würde, ist sicher eh nur was juristisches, aber solchen Koffern kann man ja dann einige zusätzliche Fahrverbote zurechnen.

 

(oder täusch' ich mich komplett und so ein Fahrverbot gab es früher auch schon?)

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Erste Auswirkungen des Vorfalles hab' ich heute schon gesehn:

 

Nach dem ersten bisser Schneefall (DRW war angezuckert) steht jetzt ein Fahrverbotsschild und ein Absperrgitter schon in Abwinden und dann beim Yachthafen, weiter bin ich heute nicht vorbeigekommen. Das hamma sicher diesem Spezialisten zu verdanken.

(zumindst ich hab' dieses Schildl das erste gesehn).

 

Nicht daß das Schild und das Absperrgitter (eh nur über die halbe Breite) stören würde, ist sicher eh nur was juristisches, aber solchen Koffern kann man ja dann einige zusätzliche Fahrverbote zurechnen.

 

(oder täusch' ich mich komplett und so ein Fahrverbot gab es früher auch schon?)

 

 

die schilder stehen schon mind 1 monat dort, da habens am drw auf beiden seiten neben dem asphalt einen graben ausgehoben (weiß zwar nicht für was?), kann man unbedenklich fahren, zumindest war es vor 1 woche noch so :wink:

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die schilder stehen schon mind 1 monat dort,
Ah, danke für die Korrektur. Aber das Scherengitter hab' ich am Mittwoch abend sicher ned übersehen können und es steht ja beim Fahrverbotsschild auch ein Zusatzschild 'kein Winterdienst' dabei. Ich fahr dann vorbei und mach ein Bild.

 

Korrektur: Sind getrennte Sachen, einerseits das Gitter, andererseits das Schild 'kein Winterdienst etc.'

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die schilder stehen schon mind 1 monat dort, da habens am drw auf beiden seiten neben dem asphalt einen graben ausgehoben (weiß zwar nicht für was?), kann man unbedenklich fahren, zumindest war es vor 1 woche noch so :wink:

 

Ich schätze mal es geht nicht darum das hier niemand fährt,

sondern das auch jene unter uns, die mit etwas weniger Intelligenz

gesegnet sind und dort aufs Maul fallen, sich ihre Klagen sonst

wo hin stecken können.

Ich finde das das Verhalten des Grundeigentümers absolut OK.

Was noch super wäre, wenn man den dafür verantwortlichen

"Radfahrer" namentlich, inkl. Foto unter dem Verbotschild

verewigen würde.

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Ich schätze mal es geht nicht darum das hier niemand fährt,

sondern das auch jene unter uns, die mit etwas weniger Intelligenz

gesegnet sind und dort aufs Maul fallen, sich ihre Klagen sonst

wo hin stecken können.

Genau das hab' ich mit 'juristisches' gemeint.

 

Weiß wer wie lange das Schild 'kein Winterdienst' schon da ist? Sieht neuer aus.

 

Natürlich wär' da gescheiteste wenn man auf mehr Eigenverantwortung bauen könnte. Immerhin zahlen wir alle ja diesen Blödsinn mit.

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Ah, danke für die Korrektur. Aber das Scherengitter hab' ich am Mittwoch abend sicher ned übersehen können und es steht ja beim Fahrverbotsschild auch ein Zusatzschild 'kein Winterdienst' dabei. Ich fahr dann vorbei und mach ein Bild.

 

Korrektur: Sind getrennte Sachen, einerseits das Gitter, andererseits das Schild 'kein Winterdienst etc.'

 

de Gitter stehen auch schon a neichtal dort... hab in der Nacht vorige Woche amal ans frontal erwischt... :s:

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