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Rückstrahler


Lacrimosa2809
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http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/recht/stvo/fahradvo.html

 

Auszug:

 

Die wesentlichen Verpflichtungen der Fahrradverordnung

Inverkehrbringen (verkaufen):

Fahrräder (auch Mountainbikes!) dürfen nur mit folgender Ausrüstung verkauft werden:

 

zwei unabhängigen Bremsen

Scheinwerfer und Rücklicht; das Rücklicht darf künftig auch ein Blinklicht sein; Scheinwerfer und Rücklicht können auch aufsteckbar und/oder batteriebetrieben sein; nicht zulässig sind aber Scheinwerfer und Rücklichter, die am Körper getragen werden;

Rückstrahlern nach Vorne (weiß) und Hinten (rot): diese dürfen auch in den Schweinwerfer oder das Rücklicht integriert sein;

seitlichen Rückstrahlern (gelb) oder reflektierenden Reifen (weiß oder gelb);

Rückstrahlern an den Pedalen (gelb) oder etwa an den Pedalkurbeln; Glocke, Hupe oder ähnlichem.

Es gibt allerdings keine Bestimmung, dass Fahrräder fertig montiert verkauft werden müssen - das bloße Beipacken zum Beispiel der Lichtanlage wäre zulässig.

 

Verwenden:

Bei Tageslicht und guter Sicht müssen Scheinwerfer und Rücklicht nicht mitgeführt werden. Alle anderen der oben angeführten Ausrüstungsgegenstände müssen aber immer am Fahrrad angebracht sein - dies gilt auch für die Rückstrahler. Sind die Rückstrahler in Scheinwerfer oder Rücklicht integriert, müssen letztere folglich auch tagsüber mitgeführt werden. Bei schlechter Sicht oder Dunkelheit müssen natürlich - wie bisher - Scheinwerfer und Rücklicht am Fahrrad angebracht sein und es ist mit Licht zu fahren. Diese Bestimmungen gelten auch für Mountainbikes!

 

Ausnahmen:

Rennräder (Gewicht maximal 12 Kilogramm, Rennlenker, äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 Millimeter, äußere Felgenbreite maximal 23 Millimeter) dürfen - abgesehen von den Bremsen - ohne Sicherheitsausrüstung verkauft und - wie bisher - bei Tageslicht und guter Sicht auch ohne diese Ausrüstung verwendet werden.

 

 

 

 

Also: rote oder gelbe "Rückstrahlerfolie" auf die Kurbeln kleben und dem Gesetz ist genüge getan.

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ja stimmt, weit is ned in Wald, aber das Prob drann : ich fahr Strasse :-)

 

Werd mal zum Dealer gehn und fragen welche Lösung wohl die beste sein wird !

 

War mir nur über die Rechtslage ned ganz klar !

Habe letzes JAhr im August angefangen und bin ganz guit KM gefahren ohne das wer was gesagt hat, ich bin aber auch 1 ned frech zu Polizisten und 2 hat mich auch gar keiner angehalten :-)

 

Mfg christian

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Hab so Ringerl welche reflektiren.

Nicht die schwulen aus Neongelben Stoff mit Klettverschluss sonder aus Federstahl.

Eigentlich dazu gedacht das die Überhose nicht in die Kette kommt, aber auch ohne einsatz einer Überhose durchaus der bestimmung des "nur reflektirendem" zu gebrauchen.

 

Die dinger haben eigentlich auch mehr cm² als die fix am Pedal montireten. Somit dürft sich kein Pozelist darüber beschweren.

 

Saugt aber bei Feuchtigkeit ist den Strassendreck an und übernehmen auch dieses g´schmackige Schwarz.

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Hab so Ringerl welche reflektiren.

Nicht die schwulen aus Neongelben Stoff mit Klettverschluss sonder aus Federstahl.

Eigentlich dazu gedacht das die Überhose nicht in die Kette kommt, aber auch ohne einsatz einer Überhose durchaus der bestimmung des "nur reflektirendem" zu gebrauchen.

 

Die dinger haben eigentlich auch mehr cm² als die fix am Pedal montireten. Somit dürft sich kein Pozelist darüber beschweren.

Interessant und durchaus plausibel. Denn, wenn es mehr Fläche hat und somit mehr "bringt".

Du hast links aber eh auch eines, gell :)?

 

Ist ja auch bei den Orangen Speichenreflektoren so, daß man stattdessen, diese silberfarbigen Speichen"streifen" reinhängen kann bzw. einen Reifen mit einem umlaufenden Reflektorstreifen verwenden darf!

 

Bei den Rennradpedalen wäre es aber auch interessant, ob z.B. die Reflektoren an (manchen) Schuhen oder Überschuhen auch im Sinne der Sicherheit/des Gesetzgebers gelten :confused: ?

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