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Stopp der Rennrad-Trainingsausfahrt durch ungerechtfertige Amtshandlung der Exekutive


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Deeskalation par excellence.

Möglicherweise wären die Bullen ohne diese vertrauensschaffende Maßnahme ja netter gewesen?

 

 

 

Danke für die Info!

 

na das mitn rotzen klingt da jetzt ärger als es tatsächlich war .... es war eh eher subtil :rofl:

Geschrieben

... das richtige Rechtsmittel wäre eine Maßnahmenbeschwerde gem. Art 129a B-VG wegen Verletzung in seinen Rechten aufgrund der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ... klingt geschwollen, heisst aber so :bounce:

 

Ausweis brauchst keinen mitführen und damit du in einer Trainingsfahrt bist, brauchst keine Lizenz, Trikot oder in einem Verein zu sein. Es kann auch jeder für sich trainieren .. das ist dann schon gegeben, wenn der eigentliche Inhalt des Fahrens eben ein sportlicher Beweggrund ist - eben sein eigenes Leistungsniveau zu verbessern (das Gegenteil wird der Polizist wohl schwer beweisen können, in Eurem Beispiel ist des ja eh mehr als klar). Licht usw. braucht ihr bei normalem Tageslicht nicht. ....

 

Also steigt s den Beamten da nur ordentlich auf die Zehen, ist echt leidig ... sie sollten sich besser darum kümmern, dass ma net ständig von KFZ-Fahrern übersehen, geschnitten, abgedrängt usw. wird ....

 

Weiter so :U:

Geschrieben

warum seid Ihr nach der Anhaltung dann in Einerreihe weitergefahren und nimma nebeneinander ... da wär i erst Recht nebeneinander weitergefahren !!! Sobald jemand was in Uniform macht, bekommen die Leut nen Hosenschiss ... vielmehr gibt s sehr oft fehlerhafte Amtshandlungen !!

 

Nur Mut der Pozilei zu trotzen, wenn offensichtlich koa rechtswidrigkeit vorliegt (insbesondere wenn ma noch a Gruppe is) ... !!!

Geschrieben
warum seid Ihr nach der Anhaltung dann in Einerreihe weitergefahren und nimma nebeneinander ... da wär i erst Recht nebeneinander weitergefahren !!! Sobald jemand was in Uniform macht, bekommen die Leut nen Hosenschiss ... vielmehr gibt s sehr oft fehlerhafte Amtshandlungen !!

 

Nur Mut der Pozilei zu trotzen, wenn offensichtlich koa rechtswidrigkeit vorliegt (insbesondere wenn ma noch a Gruppe is) ... !!!

 

Die 1er-Reihe hat eh nur bis zur ersten Kuppe gehalten. :)

 

Wir haben einfach zielorientiert gehandelt um eine erneute Auseinandersetzung zu vermeiden ... wir wollten ja tatsächlich nur Radfahren und nicht nach 200 Metern wieder angehalten werden - im Wind wars echt kalt.

Geschrieben
So wird das gemacht - Dienstaufsichtsbeschwerde!! :toll:

 

Der liebe Herr bekommt sicher eine auf den Deckel :D

 

Sammy, - Vorsicht!

Ansonsten verklagen dich unsere Exikutivfreunde wieder!

 

.

Geschrieben

"Dienstaufsichtsbeschwerde" is das Vokabel, das ihr schon vor der Ausfahrt im Repertoire hättet haben müssen

 

das garantiert in der Regel immer eine rasche Weiterfahrt, nebeneinander übrigens :D

Geschrieben

... braucht da keinen Anwalt, könnt ihr selber machen!!

 

§ 67a AVG

 

Die unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern entscheiden:

 

2. über Beschwerden von Personen, die behaupten, durch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt zu sein

 

§ 67c AVG

(1) Beschwerden nach § 67a Z 2 sind innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerdeführer von der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Kenntnis erlangt hat, sofern er aber durch sie behindert war, von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen, ab dem Wegfall dieser Behinderung, bei dem unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen, in dessen Sprengel dieser Verwaltungsakt gesetzt wurde.

 

(2) Die Beschwerde hat zu enthalten:

 

1. die Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes,

 

2. soweit dies zumutbar ist, eine Angabe darüber, welches Organ den angefochtenen Verwaltungsakt gesetzt hat und welcher Behörde er zuzurechnen ist (belangte Behörde),

 

3. den Sachverhalt,

 

4. die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt,

 

5. das Begehren, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären,

 

6. die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist.

 

(3) Der angefochtene Verwaltungsakt ist für rechtswidrig zu erklären, wenn die Beschwerde nicht zurückzuweisen oder als unbegründet abzuweisen ist. Dauert der für rechtswidrig erklärte Verwaltungsakt noch an, so hat die belangte Behörde unverzüglich den der Entscheidung entsprechenden Rechtszustand herzustellen.

 

 

... genauso so verfasst ihr des, wie im Gesetzestext verlangt und dann schickt ihr das an:

 

Unabhängiger Verwaltungssenat (UVS) des Landes NÖ

Wiener Straße 54

3109 St. Pölten

 

Viel Spaß :toll:

 

P.S. ... es sind auch keine Kosten verbunden mit irgendwelchen Gebühren und dergleichen

... wenn ihr total motiviert seid, kann jeder Betroffene auch einzeln so eine Beschwerde

einreichen (würd ich sogar anraten, macht sicher noch mehr spass und erhöht in Summe nochmal etwas den druck auf die betroffenen Beamten :devil:)

Geschrieben
Eine Umarmung tut einfach besser als ein Streit. ;)

 

 

... hier geht s eben nicht um einen Streit, sondern um die Feststellung einer möglichen Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsorganes. Die Rennradler wollten ja nur ihre Ausfahrt machen, aber den Polizisten war wohl er nach Lust auf Konfrontation. Wenn man das durchgehen lässt, dann fühlen sie sich nur bestärkt und machen das wieder und wieder ... vielleicht bist Du dann der nächste Radlern, den sie schikanieren !! :devil:

Geschrieben
... hier geht s eben nicht um einen Streit, sondern um die Feststellung einer möglichen Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsorganes. Die Rennradler wollten ja nur ihre Ausfahrt machen, aber den Polizisten war wohl er nach Lust auf Konfrontation. Wenn man das durchgehen lässt, dann fühlen sie sich nur bestärkt und machen das wieder und wieder ... vielleicht bist Du dann der nächste Radlern, den sie schikanieren !! :devil:

Ich fahr nie nebeneinander! Bist oarg! Ich lass doch meine Freunde nicht im Gegenverkehr fahren! ;)

Geschrieben

es hat doch sicher jemand von euch ein handy mitgehabt...

 

ein ruhiger griff ins tascherl: "moment, ich rufe nur kurz meinen anwalt an, der ist

spezialist in verkehrsrecht"

 

mein anwalt ist tatächlich im handy gespeichert und so oft, wie der mich mit seinem

computerscheiß schon am wochenende gequält hat, könnte er sich da trefflich

revanchieren.

 

wenn du ihn am rohr hast, einfach dem herrn wachtmeister in die hand drücken, alles

weitere sollte sich damit erübrigen...

 

CU,

HAL9000

Geschrieben
es hat doch sicher jemand von euch ein handy mitgehabt...

 

ein ruhiger griff ins tascherl: "moment, ich rufe nur kurz meinen anwalt an, der ist

spezialist in verkehrsrecht"

 

mein anwalt ist tatächlich im handy gespeichert und so oft, wie der mich mit seinem

computerscheiß schon am wochenende gequält hat, könnte er sich da trefflich

revanchieren.

 

wenn du ihn am rohr hast, einfach dem herrn wachtmeister in die hand drücken, alles

weitere sollte sich damit erübrigen...

 

CU,

HAL9000

 

Genau: den Anwalt werden wir mit dem Scheiß auch noch am Sonntag um 11 Uhr quälen ... :rolleyes:

Geschrieben
wers nicht glaubt wie man aus einer ameise einen elefanten machen kann soll sich diesen thread hier ansehen - dann weiß er bescheid :rolleyes:

 

Na dann stell dir mal vor was wir erst aus einem Elefanten machen würden ... :bump:

Geschrieben
wers nicht glaubt wie man aus einer ameise einen elefanten machen kann soll sich diesen thread hier ansehen - dann weiß er bescheid :rolleyes:

 

da gehts auch a bissl um die frage ...

will man(n) sich ewig von da kiwarei am schädl scheiss lassen

Geschrieben
also bitte, wenn sich fünf Erwachsene (oder? ;)) von einem Bullen vorführen lassen, is das keine Kleinigkeit :D

 

i gfrei mi scho auf Samstag...

 

was ist denn am samstag :confused:

Geschrieben

Wenn da eh schon so viele experten versammelt sind hätt ich gleich mal eine Frage:

 

Ist es eigenltich wirklich legal in der Gruppe RR zu fahren?

 

Das Gesetz erlaubt es uns zwar eindeutig nebeneinander zu fahren aber mWn ist es immer noch verboten mit weniger als 4 sec Sicherheitsabstand hinter einspurigen Fahrzeugen zu fahren.

Bei den in Gruppenausfahrten üblichen 10-60cm Abstand liegt doch ein ziemlich eindeutiger Vertoß gegen die Stvo vor.

 

(Edit: Sobald man über 0,1km/h fährt)

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