feristelli Geschrieben 11. April 2010 Teilen Geschrieben 11. April 2010 vermöbeln? (nicht die beste idee) polizei rufen? (z'langsam) zuschaun? (und dabei lernen?) ignorieren? durch div. aktionen nervös machen? was kann man wirklich tun, wenn man einen Raddiebstahl beobachtet? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
steve4u Geschrieben 11. April 2010 Teilen Geschrieben 11. April 2010 Aus welcher Distanz? In der Öffentlichkeit? Ev ein Foto mim Handy machen und die Heh rufen?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ernie77 Geschrieben 11. April 2010 Teilen Geschrieben 11. April 2010 Kommt drauf an: Fladdert er Dein Radl? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
colnago-fan Geschrieben 11. April 2010 Teilen Geschrieben 11. April 2010 Es stellt sich eher die Frage wozu man eigentlich verpflichtet ist! Siehe Abs. 2 letzter Teil des Satzes! http://www.jusline.at/80._Anzeige-_und_Anhalterecht_StPO.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ernie77 Geschrieben 11. April 2010 Teilen Geschrieben 11. April 2010 Es stellt sich eher die Frage wozu man eigentlich verpflichtet ist! Siehe Abs. 2 letzter Teil des Satzes! http://www.jusline.at/80._Anzeige-_und_Anhalterecht_StPO.html Theorie und Praxis ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ran Geschrieben 11. April 2010 Teilen Geschrieben 11. April 2010 Siehe Abs. 2 letzter Teil des Satzes! http://www.jusline.at/80._Anzeige-_und_Anhalterecht_StPO.html finde ich echt gut formuliert (ist nicht immer so ) ... ist berechtigt, diese Person auf verhältnismäßige Weise anzuhalten, jedoch zur unverzüglichen Anzeige an das nächst erreichbare Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes verpflichtet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Siegfried Geschrieben 11. April 2010 Teilen Geschrieben 11. April 2010 vermöbeln? (nicht die beste idee) polizei rufen? (z'langsam) zuschaun? (und dabei lernen?) ignorieren? durch div. aktionen nervös machen? was kann man wirklich tun, wenn man einen Raddiebstahl beobachtet? Hoffen, dass man sowas mit hat http://ecx.images-amazon.com/images/I/31hYgpINgtL.jpg und es mit maßhaltender Gewalt über das hier http://www.express.de/image/view/-/885684/highRes/556189/-/maxh/480/maxw/480/-/Diese+Strumpfmaske+trug+der+Gauner.+Das+Opfer+konnte+sie+ihm+vom+K+%25281697238587%2529.jpg des Diebes ziehen, dann zu dem da greifen http://karrierebibel.de/wordpress/wp-content/uploads/2007/07/handy.JPG und den da holen http://www.broesamle-lambrecht.de/hotpots/polizist.jpg Wennst das nicht tust, macht der Typ die Biege. Mit a bisserl Glück bleibt das Diebsgut am Tatort zurück, aber der Dieb macht die Mücke. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
feristelli Geschrieben 11. April 2010 Autor Teilen Geschrieben 11. April 2010 finde ich echt gut formuliert (ist nicht immer so ) ... ist berechtigt, diese Person auf verhältnismäßige Weise anzuhalten, ist festketten "verhältnismäßig"? ich mein, er sollt halt nicht gerade weglaufen können. "Tschuiding'S! Bleim's do kurz so steh. I ruaf die ... Wos? Joo, saagln's weida, owa bleims do! I ruaf nua schöö die Polizei. Ka Grund zua Panik. Oba woher denn! Sagln's weida, wer waaß: is' vielleicht des letzte Schloss, des'S in nächster zeit knack'n kenna." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ran Geschrieben 11. April 2010 Teilen Geschrieben 11. April 2010 ist festketten "verhältnismäßig"? ich mein, er sollt halt nicht gerade weglaufen können. Festketten warum nicht ? Verhältnismäßiges Anhalten: ich würde das so interpretieren: in einer Weise anzuhalten, so dass keine der beteiligten Personen verletzt wird. ist mir aber klar, dass das nicht einfach ist, und wird auch von den Umständen abhängen: ev. Bewaffnung ect ... ich würde daher vermutlich zur Option 2 greifen (unverzügliche Anzeige). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fl0 Geschrieben 11. April 2010 Teilen Geschrieben 11. April 2010 man darf sogar mehr als nur anhalten gem §80 StPO nach §3 StGb können Strafrechtlich relevante Tatbestände in Ausübung von Nothilfe (=Notwehr am Fremden Eigentum) gerechtfertigt werden. Da es sich aber bei einem Rad um einen verhältnismäßig geringen Wert handelt, sollte man notwendigkeit und verhältnißmäßigkeit nicht außer acht lassen, weil sonst ist man ganz schnell bei einer Notwehrüberschreitung. Allerdings gilt das nur für das Abwehren des Angriffs am fremden Vermögen. Für das Festhalten nicht, da in diesem Stadium kein Angriff mehr vorliegt! Wichtig ist, dass immer unverzüglich die Polizei gerufen wird, besonders dann wenn man den Täter festhält. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Celias Geschrieben 11. April 2010 Teilen Geschrieben 11. April 2010 und wenn es ein bisschen wilder wird und mit ein wenig glück zumindest eine retrograde amnesie des diebes vorliegt, helfen folgende aussagen: * er ist beim weglaufen gegen die wand gerannt. * er hat sich mit einem fuß in den speichen verheddert und ist um- und auf den kopf gefallen * er ist beim aufbrechen meines radsicherheitsschlosses mit dem werkzeug abgerutscht und hat sich am oberrohr dadurch K.O. geschlagen. ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
feristelli Geschrieben 11. April 2010 Autor Teilen Geschrieben 11. April 2010 ... er hat sich beim aufsitzen die eier ... ... ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
christian weber Geschrieben 11. April 2010 Teilen Geschrieben 11. April 2010 er hat sich beim aufsitzen die eier ... ... ... .......den kop,die arme und die beine gebrochen ...... ups, bled wenn man's eilig hat und ned radfahren kann :f: da kann nat. viel passieren !!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sts9 Geschrieben 12. April 2010 Teilen Geschrieben 12. April 2010 man darf sogar mehr als nur anhalten gem §80 StPO nach §3 StGb können Strafrechtlich relevante Tatbestände in Ausübung von Nothilfe (=Notwehr am Fremden Eigentum) gerechtfertigt werden. Da es sich aber bei einem Rad um einen verhältnismäßig geringen Wert handelt, sollte man notwendigkeit und verhältnißmäßigkeit nicht außer acht lassen, weil sonst ist man ganz schnell bei einer Notwehrüberschreitung. Allerdings gilt das nur für das Abwehren des Angriffs am fremden Vermögen. Für das Festhalten nicht, da in diesem Stadium kein Angriff mehr vorliegt! Wichtig ist, dass immer unverzüglich die Polizei gerufen wird, besonders dann wenn man den Täter festhält. Und dann findet man sich in einem Prozess ala Krems wieder.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joga Geschrieben 12. April 2010 Teilen Geschrieben 12. April 2010 Ich würde Foto machen und versuchen, das Rad festzuhalten und zu rufen, dass jemand die Polizei holen soll (oder selbst anrufen, wenns geht) - im Normalfall wird der dann eh Reißaus nehmen. Als erstes jedoch Foto machen! Mich wundert, warum das Video das erst kürzlich kursiert ist no niemand gepostet hat, das zeigt, wie so was gehandhabt wird :devil: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
feristelli Geschrieben 12. April 2010 Autor Teilen Geschrieben 12. April 2010 Mich wundert, warum das Video das erst kürzlich kursiert ist no niemand gepostet hat, das zeigt, wie so was gehandhabt wird :devil: ? (nicht ganz gesetzeskonform, aber so geht's) oder ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zacki Geschrieben 12. April 2010 Teilen Geschrieben 12. April 2010 in einem Land, in dem Kinderschänder straffrei bleiben, Vergewaltiger nach 6 Monaten ausn Knast entlassen werden, ect., würd ich mich bei einem Raddieb ned drauf verlassen, dass ein Gericht sowas zufriedenstellend regelt, des erledige ich sicher an Ort und Stelle selber, und er tuts nachher nie wieder.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-philipp- Geschrieben 12. April 2010 Teilen Geschrieben 12. April 2010 Hoffen, dass man sowas mit hat http://ecx.images-amazon.com/images/I/31hYgpINgtL.jpg und es mit maßhaltender Gewalt über das hier http://www.express.de/image/view/-/885684/highRes/556189/-/maxh/480/maxw/480/-/Diese+Strumpfmaske+trug+der+Gauner.+Das+Opfer+konnte+sie+ihm+vom+K+%25281697238587%2529.jpg des Diebes ziehen, dann zu dem da greifen http://karrierebibel.de/wordpress/wp-content/uploads/2007/07/handy.JPG und den da holen http://www.broesamle-lambrecht.de/hotpots/polizist.jpg Wennst das nicht tust, macht der Typ die Biege. Mit a bisserl Glück bleibt das Diebsgut am Tatort zurück, aber der Dieb macht die Mücke. Sehr anschaulich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fl0 Geschrieben 12. April 2010 Teilen Geschrieben 12. April 2010 Und dann findet man sich in einem Prozess ala Krems wieder.... Was hat das damit zu tun? Wer die Worte notwendig und verhältnismäßig nicht interpretieren kann und ohne das aktuell ein Angriff vorliegt drauf los ballert gehört eh vor Gericht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
yellow Geschrieben 12. April 2010 Teilen Geschrieben 12. April 2010 vor 2 Jahren am Gardasee hat a Kumpel sein Radl zum Zangler gstellt und danach auf die Rep gewartet. Sieht in Spiegelung der Schaufensterscheibe plötzlich einen, der sein Radl auf die Straße stellt und wegfährt. Wir hams net gsehn, aber er hat erzählt, dassa den Typen vom Radl grissen, ihn auf die Straße getitscht und sich dann auf ihn draufgekniet hat, um ihm die Chance auf ne Ausrede zu lassen - während er Maß nimmt. Ist sicher lustig, wenn ca. 100 Kg sportlicher Körper auf einem knien, rundherum die Leute schaun, Karren hupen, ... Hat sich dann rausgestellt, dass er sich in dem Shop a Radl ausborgen wollte und es ein Missverständnis mit den Leihrädern gab --> so schnell hätte rasches Reagieren schief gehen können PS: wir ham den Jungen bei der Auffahrt aufn Altissimo später am Tag noch überholt, hat schon wieder gezwungen lachen können Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sts9 Geschrieben 12. April 2010 Teilen Geschrieben 12. April 2010 Was hat das damit zu tun? Wer die Worte notwendig und verhältnismäßig nicht interpretieren kann und ohne das aktuell ein Angriff vorliegt drauf los ballert gehört eh vor Gericht. Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass offenbar nicht mal ein besonders geschultes Organ ein Garant dafür ist... und der Normal-Bürger wahrscheinlich im Zuge der Notwehrhandlung keine Interessenabwägung durchführt und es daher leicht passieren kann, dass die Abwehrhandlung zu der durch den Angriff drohenden Rechtsgutbeeinträchtigung außer Verhältnis steht. D.h. ich habe mein Fahrrad nach wie vor, jedoch kann ich mich wegen einer Watschen ala Bud Spencer vor Gericht verantworte. Das wollte ich damit sagen... und keinem seine Fähigkeit absprechen "die Worte notwendig und verhältnismäßig nicht interpretieren" zu können... (meine Gedanken dazu - mehr nicht) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
leoplan Geschrieben 12. April 2010 Teilen Geschrieben 12. April 2010 @ "verhältnismäßig" na klar darf man ihn anketten ... er will ja schließlich das rad losketten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
larifari99 Geschrieben 12. April 2010 Teilen Geschrieben 12. April 2010 in einem Land, in dem Kinderschänder straffrei bleiben, Vergewaltiger nach 6 Monaten ausn Knast entlassen werden, ect., würd ich mich bei einem Raddieb ned drauf verlassen, dass ein Gericht sowas zufriedenstellend regelt, des erledige ich sicher an Ort und Stelle selber, und er tuts nachher nie wieder.... ... und nicht vergessen, nachher bist dann zu leistung von erster (letzter) hilfe gesetzlich verpflichtet Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soulman Geschrieben 13. April 2010 Teilen Geschrieben 13. April 2010 in einem Land, in dem Kinderschänder straffrei bleiben, Vergewaltiger nach 6 Monaten ausn Knast entlassen werden, ect., würd ich mich bei einem Raddieb ned drauf verlassen, dass ein Gericht sowas zufriedenstellend regelt, des erledige ich sicher an Ort und Stelle selber, und er tuts nachher nie wieder.... richtig! birnd wern bis er si verscheisst... ... und nicht vergessen, nachher bist dann zu leistung von erster (letzter) hilfe gesetzlich verpflichtet die letzt ölung meinst...die is in dem fall scho inkludiert!:s: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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