Meister-Yoda Geschrieben 19. Juli 2018 Teilen Geschrieben 19. Juli 2018 Hallo Weiß wer von euch, wie dieser Wert berechnet wird? Folgendes Problem: mein Vater ist verstorben und das Haus geht in den alleinigen Eigentum meiner Mutter über. Lt. Notar ist der EW sehr hoch, im Vergleich zu den Häusern von uns Kindern, ist er wirklich viel, sehr viel höher! das Haus ist ca. 45 Jahre alt, wurde nie renoviert und es gibt 2900m2 Grund! kennt sich da wer von euch aus? Liebe Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gili Geschrieben 19. Juli 2018 Teilen Geschrieben 19. Juli 2018 kenn mich zwar ned aus, aber kann googlen: https://www.artikles.at/lexikon/einheitswert/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Meister-Yoda Geschrieben 19. Juli 2018 Autor Teilen Geschrieben 19. Juli 2018 Danke ich habe nicht gegoogelt, ich habe geduckduckt, doch diese Seite habe ich nicht gefunden. Die erklärt es gut. Nun stellt sich mir erst recht die Frage, warum ist der EH vom Haus meiner Eltern höher als von unseren Häusern! Unsere sind fast neu, fast doppelt so groß und im guten Zustand! alles eigenartig! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nestor Geschrieben 19. Juli 2018 Teilen Geschrieben 19. Juli 2018 Das liegt doch eher am Grundstück, das mit 2900 Quadratmetern doch recht groß ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Meister-Yoda Geschrieben 19. Juli 2018 Autor Teilen Geschrieben 19. Juli 2018 Nein, kann nicht sein. Das Grundstück ist Grünland, kein Bauland! Somit fast wertlos. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nestor Geschrieben 19. Juli 2018 Teilen Geschrieben 19. Juli 2018 Dann isses allerdings seltsam. Der Notar sollte es allerdings schlüssig erklären können, wäre sein Job Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
double alpha Geschrieben 20. Juli 2018 Teilen Geschrieben 20. Juli 2018 Denke hier geht es nicht um den EW sondern um den aktuellen Marktwert von dem bei z.B. einer Erbschaft die Steueren / Abgaben errechnet werden. https://www.immobilienscout24.at/immobilienlexikon/verkehrswert-einheitswert-marktwert.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
double alpha Geschrieben 20. Juli 2018 Teilen Geschrieben 20. Juli 2018 Welche Bedeutung hat der Verkehrswert? Mit der Steuerreform 2015 hat sich bei Grundstücks- und Immobilienübertragungen innerhalb der Familie etwas Wesentliches geändert: Es wird nicht mehr der dreifache Einheitswert, sondern der Verkehrswert zur Berechnung der Grunderwerbssteuer herangezogen. Außerdem wird der Verkehrswert zur Bemessungsgrundlage für Kredite beziehungsweise Hypotheken gemacht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Venomenon Geschrieben 20. Juli 2018 Teilen Geschrieben 20. Juli 2018 Welche Bedeutung hat der Verkehrswert? Mit der Steuerreform 2015 hat sich bei Grundstücks- und Immobilienübertragungen innerhalb der Familie etwas Wesentliches geändert: Es wird nicht mehr der dreifache Einheitswert, sondern der Verkehrswert zur Berechnung der Grunderwerbssteuer herangezogen. Außerdem wird der Verkehrswert zur Bemessungsgrundlage für Kredite beziehungsweise Hypotheken gemacht Gut erklärt, deswegen haben wir das alles schon 2015 bevor die neue Regelung in Kraft getreten ist geklärt, so konnte man einen Haufen Geld sparen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 20. Juli 2018 Teilen Geschrieben 20. Juli 2018 Der Einheitswert ist ein steuerlicher Wert, den man über Anfrage beim Finanzamt (Notar, Steuerberater, Rechtsanwalt können das auch online via Finanz-Online abfragen) erhält. Bei unentgeltlichen Geschäften im Familienkreis (dazu zählt auch der Erbfall) wird der dreifache Einheitswert zur Bemessung der gerichtlichen Eintragungsgebühr (1,1% der Bemessungsgrundlage) heran gezogen: Begünstigt sind jedoch Rechtsgeschäfte im erweiterten Familienkreis, wie z.B. Übertragung eines Grundstücks an die Ehegattin/den Ehegatten, die eingetragene Partnerin/den eingetragenen Partner, die Lebensgefährtin/den Lebensgefährten, sofern die Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten einen gemeinsamen Wohnsitz haben oder hatten, an Geschwister, Nichten und Neffen, etc. und bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge zur Änderung von Unternehmensstrukturen, z.B. Übertragung eines Grundstücks aufgrund einer Verschmelzung. Für diese Fälle bemisst sich die Eintragungsgebühr nach dem Dreifachen des Einheitswerts, höchstens aber nach einem Drittel des Verkehrswerts. Auch bei der Grunderwerbsteuer (normalerweise 3,5% der Bemessungsgrundlage) gibt es bei unentgeltlichen Erwerben eine Sonderregelung, weil dort der Stufentarif zur Anwendung kommt: Der Stufentarif kommt zur Anwendung bei unentgeltlichen Erwerben sowie bei Erwerben, die als unentgeltlich gelten teilentgeltlichen Erwerben hinsichtlich des unentgeltlichen Teiles Dies gilt bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken nur für unentgeltliche und teilentgeltliche Erwerbsvorgänge hinsichtlich des unentgeltlichen Teils, die außerhalb des Familienverbandes gem § 26a Abs 1 GGG stattfinden. Die Steuer beträgt für die ersten 250.000 Euro 0,5 Prozent für die nächsten 150.000 Euro 2 Prozent und darüber hinaus 3,5 Prozent des Grundstückswertes. Abschließend noch die Frage, ob ihr auch überlegt habt, den Übergang der Liegenschaft gleich an euch Kinder (oder je nach Vorgeschichte einzelne von euch) samt Wohn- und oder Fruchtgenussrecht für die Mama durchzuführen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 20. Juli 2018 Teilen Geschrieben 20. Juli 2018 Hier findest du recht detaillierte Auskünfte: https://www.bmf.gv.at/steuern/immobilien-grundstuecke/einheitsbewertung/einheitsbewertung-startseite.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Meister-Yoda Geschrieben 20. Juli 2018 Autor Teilen Geschrieben 20. Juli 2018 Welche Bedeutung hat der Verkehrswert? Mit der Steuerreform 2015 hat sich bei Grundstücks- und Immobilienübertragungen innerhalb der Familie etwas Wesentliches geändert: Es wird nicht mehr der dreifache Einheitswert, sondern der Verkehrswert zur Berechnung der Grunderwerbssteuer herangezogen. Außerdem wird der Verkehrswert zur Bemessungsgrundlage für Kredite beziehungsweise Hypotheken gemacht Das ist richtig, doch die Kosten vom Notar werden vom 3 fachen EH berechnet! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Meister-Yoda Geschrieben 20. Juli 2018 Autor Teilen Geschrieben 20. Juli 2018 Abschließend noch die Frage, ob ihr auch überlegt habt, den Übergang der Liegenschaft gleich an euch Kinder (oder je nach Vorgeschichte einzelne von euch) samt Wohn- und oder Fruchtgenussrecht für die Mama durchzuführen? Ja, da aber alle Kinder bereits ein Haus besitzen und kein zweites haben wollen, und eine Halbschwester (gleiche Mutter) das Haus bekommen soll, und das nicht ganz so einfach von meinem Vater (nicht der Vater meiner Halbschwester) übertragen werden kann, und meine Halbschwester noch nicht genug Einkommen hat sich das Haus zu leisten, und und und...... somit wurde es nach vielen langen Überlegungen so gemacht! Anmk: für meine Vater war meine Halbschwester wie eine eigene Tochter! Darum soll auch sie das Haus einmal bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GrazerTourer Geschrieben 20. Juli 2018 Teilen Geschrieben 20. Juli 2018 Der letzte Beitrag gefällt mir. I find es immer achon wenn bei solchen Sachen die Leute in der Familie nicht aufs Geld schauen, sondern auf sie Sinnhaftigkeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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