wicked Geschrieben 2. September 2009 Geschrieben 2. September 2009 I wär für a gemeinsame Ausfahrt mit Lokalaugenschein, quasi a 2. BB-Day im Gemeindebau, und anschliessend gleich weiter zur Grill-Insel, wenn genug Leute zammkommen...:devil: genau, und dort dann mit einer 20-köpfigen truppe aufkreuzen:devil: Zitieren
Zacki Geschrieben 2. September 2009 Geschrieben 2. September 2009 genau, und dort dann mit einer 20-köpfigen truppe aufkreuzen:devil: Bei den Wiener BB-Days warens eher so 80-100.... Zitieren
bergsteirer Geschrieben 2. September 2009 Geschrieben 2. September 2009 Das ganze abstrakte BB-Gejammere über rabiate Autofahrer, Hausmeister oder sonstige Radfahr-Hasser ist vollkommen fruchtlos und für den Hugo. Am besten sofort Massnahmen setzen, mit oder ohne Polizei, je nach persönlichem Geschmack und Charakter. Zitieren
texx Geschrieben 2. September 2009 Geschrieben 2. September 2009 ed fagan anrufen. mundl auf 10.000.000 Mio. $$$ verklagen. Zitieren
Snegge Geschrieben 2. September 2009 Geschrieben 2. September 2009 Soweit ich weiß, ist das Fahrradfahren im Gemeindebau prinzipiell verboten. Verläßliche Auskunft gibt die Magistratsabteilung 55 - Bürgerdienst der Stadt Wien, Telefon-Nummer: 01-50255 Dass der Mann dich vom Fahrrad heruntergeholt hat, ist zwar nicht OK, aber wir leben hier in Österreich, da ist das so, leider... Zitieren
Isa_tu Geschrieben 2. September 2009 Geschrieben 2. September 2009 I wär für a gemeinsame Ausfahrt mit Lokalaugenschein, quasi a 2. BB-Day im Gemeindebau :devil: I find die Idee recht nett :devil: - würd mich interessieren was er macht wenn auf einmal 10 Ratfahrer dort herumgurken - oder er is doch vielleicht dieser böse Mr. Smith und kann sich verdoppeln/tausendfachen.... Zitieren
NoControl Geschrieben 2. September 2009 Geschrieben 2. September 2009 I find die Idee recht nett :devil: - würd mich interessieren was er macht wenn auf einmal 10 Ratfahrer dort herumgurken - oder er is doch vielleicht dieser böse Mr. Smith und kann sich verdoppeln/tausendfachen.... ich glaub wenn ihm der zacki tief in die augen schaut, bruntet er sich maximal noch an ... mehr aber ned Zitieren
short Geschrieben 3. September 2009 Autor Geschrieben 3. September 2009 am oberarm gepackt? da hast jetzt sicher das ärgste hämotom, behindert dich total bei diener arbeit, die du mit dier hand ausführen musst. eigentlich ist arbeiten ja ganz unmöglich, d.h. krankenstand, schmerzensgeld,.... außerdem soll das nächste radlgeschäft das rad begutachten. muss sicher neu eingespeicht werden. ist nicht auch der rahmen jetzt verzogen? Beim besten Willen nichts zu machen (vor allem da die Identität des Übeltäters nicht bekannt ist), wäre ein gefundenes Spaziergeld, leider... - Mann und Maschine unversehrt. War also bei der Polizei, Leyserstrasse, wo mir ein freundlicher junger Beamter die Vermutung bestätigt hat: es handelt sich um einen Gehweg, "...Sie kennans jo a...schiam..." Anzeige gegen Unbekannt hätte eine knappe Stunde gedauert, das wars mir dann nicht wert - ausserdem wird der Thread hier ja auch noch eine Zeit lang leben. Zitieren
Snegge Geschrieben 3. September 2009 Geschrieben 3. September 2009 :War also bei der Polizei, Leyserstrasse, wo mir ein freundlicher junger Beamter die Vermutung bestätigt hat: es handelt sich um einen Gehweg, "...Sie kennans jo a...schiam..." In Österreich ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Diese Maxime sollte Grundlage jedes Handelns sein, nicht? Zumindest für diejenigen, die sich hier in diesem Land ein bissl auskennen... Zitieren
NoWin Geschrieben 3. September 2009 Geschrieben 3. September 2009 Bei uns in Malle gibts des net :wink: Zitieren
yellow Geschrieben 4. September 2009 Geschrieben 4. September 2009 In Österreich ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Diese Maxime sollte Grundlage jedes Handelns sein, nicht? Zumindest für diejenigen, die sich hier in diesem Land ein bissl auskennen... nanana, das gilt für Deutschland, bei uns ist Alles verboten und niemand schert sich drum Zitieren
Gast martybike Geschrieben 4. September 2009 Geschrieben 4. September 2009 Also grundsätzlich würd ich ihm keine 'picken' auch wenn er Tätlichkeit gegen mich setzt - eine picken kann heissen, das er eventuell einen körperlichen Schaden (ein paar Zähne sind mal schnell heraussen, ein Trommelfell ist schon mal schnell geplatzt wenn der selbsternannte GemBau-Blockwart schon ein bischen 'reifer' ist) davonträgt. Das kann im Normalfall sehr teuer für dich werden ... :-( Notwehr ist ok aber die §§ 19 und 344 ABGB bzw § 3 StGB normieren die Notwehrüberschreitung auch !! - und gerade bei geringfügigen Vergehen wie das des Hausmeisters (versuchte Freiheitsberaubung, Drohung, mit viel 'Bauchweh' ev. noch Nötigung) - würd ich nicht auf "Watschengeben" ausweichen. Normale Antwort auf solche Sachen. Namen des GemBau-Wächters aufschreiben/erfragen (wenn er es selbst - im Normalfall - nicht sagen will, frag Passanten die vielleicht daneben standen) - und ein Beschwerdebrieferl an die Hausverwaltung (ev. an die zuständige MA) schreiben. Den Sachverhalt darlegen und um Klärung sprich Unterweisung des GemBauWächters bitten. Beim nächsten mal Durchfahren Zeugen mitnehmen !!!!! Anzeigen würd ich wirklich erst bei körperlicher Gewaltanwendung - und dann unverzüglich zum Arzt. lg Marty Zitieren
shroeder Geschrieben 4. September 2009 Geschrieben 4. September 2009 Also grundsätzlich würd ich ihm keine 'picken' auch wenn er Tätlichkeit gegen mich setzt - eine picken kann heissen, das er eventuell einen körperlichen Schaden (ein paar Zähne sind mal schnell heraussen, ein Trommelfell ist schon mal schnell geplatzt wenn der selbsternannte GemBau-Blockwart schon ein bischen 'reifer' ist) davonträgt. Das kann im Normalfall sehr teuer für dich werden ... :-( Notwehr ist ok aber die §§ 19 und 344 ABGB bzw § 3 StGB normieren die Notwehrüberschreitung auch !! - und gerade bei geringfügigen Vergehen wie das des Hausmeisters (versuchte Freiheitsberaubung, Drohung, mit viel 'Bauchweh' ev. noch Nötigung) - würd ich nicht auf "Watschengeben" ausweichen. Normale Antwort auf solche Sachen. Namen des GemBau-Wächters aufschreiben/erfragen (wenn er es selbst - im Normalfall - nicht sagen will, frag Passanten die vielleicht daneben standen) - und ein Beschwerdebrieferl an die Hausverwaltung (ev. an die zuständige MA) schreiben. Den Sachverhalt darlegen und um Klärung sprich Unterweisung des GemBauWächters bitten. Beim nächsten mal Durchfahren Zeugen mitnehmen !!!!! Anzeigen würd ich wirklich erst bei körperlicher Gewaltanwendung - und dann unverzüglich zum Arzt. lg Marty klasse tipps, allerdings weiss der aufmerksame leser, dass 1.ned bekannt is ob der bursche dort von eigentümerseite beschäftigt is und 2. dass der herr kollege short ja gar ned dort fahren darf... Zitieren
peregrin Geschrieben 4. September 2009 Geschrieben 4. September 2009 klasse tipps, allerdings weiss der aufmerksame leser, dass 1.ned bekannt is ob der bursche dort von eigentümerseite beschäftigt is und 2. dass der herr kollege short ja gar ned dort fahren darf... Ok. Also doch lieber eine geprackt? Zitieren
Zacki Geschrieben 4. September 2009 Geschrieben 4. September 2009 klasse tipps, allerdings weiss der aufmerksame leser, dass 1.ned bekannt is ob der bursche dort von eigentümerseite beschäftigt is und 2. dass der herr kollege short ja gar ned dort fahren darf... Des is wuascht, und wenns der liebe Gott persönlich is, er hat nicht das Recht, jemanden anzugreifen, tut er´s doch, darf ma sich dagegen wehren, Nötigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung sind, soweit ich´s weiss, gerichtlich strafbare Handlungen, Radl fahren nicht! Zitieren
steve4u Geschrieben 4. September 2009 Geschrieben 4. September 2009 Des is wuascht, und wenns der liebe Gott persönlich is, er hat nicht das Recht, jemanden anzugreifen, tut er´s doch, darf ma sich dagegen wehren, Nötigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung sind, soweit ich´s weiss, gerichtlich strafbare Handlungen, Radl fahren nicht! Heiteres Bezirksgericht! Zitieren
Zacki Geschrieben 4. September 2009 Geschrieben 4. September 2009 Heiteres Bezirksgericht! mi zipfts nur an, dass mir sowas ned passiert..... Zitieren
4cross Geschrieben 4. September 2009 Geschrieben 4. September 2009 Heiteres Bezirksgericht! oder : Zitieren
Gast martybike Geschrieben 4. September 2009 Geschrieben 4. September 2009 @zacki: sei froh drum, das dir das nicht passiert ist - wennst dich naemlich nicht im griff hast bei solchen handlungen (auch wenn er das recht dazu nicht hat dich anzugreifen - eine abwehr eines angriffs muss immer tatangemessen erfolgen - wenn er dich festhält und du ihm deswegen eine prackst, das er 3 zaehne verliert dann fährst du ein wie ein fieberzapferl - darauf kannst du dich verlassen. da gibts diverseste urteile in den letzten jahren, von türsteherprozessen bis zu gartenzaunnachbarschaftsstreiereien mit baumwegschneiden und ein paar watschen beim festhalten des baumwegschneiders). ich erspar mir jetzt der einfachheit halber die urteilssuche in der rdb. tatangemessen für ein am arm packen und festhalten wäre beispielsweise, den arm wegzuschlagen, um der festhalteposition zu entgehen - fragts einen polizisten eures vertrauens (sollte es sowen geben ;-) um solche sachen. die sind da idR fit in solchen Dingen. du hast recht - Nötigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung sind sogar strafgerichtlich strafbare handlungen (also im StGB normiert) - aber Radl fahren ist auch strafbar - auf 2 Arten - wennst in einer Verbotszone (Fahrverbot, Gehsteig udgl.) fährst und ein Polizist hält dich auf begehst du eine Verwaltungsübertretung (kann auch bis zu 762 EUR kosten!). Wennst auf Privatbesitz radelst (zb gesperrte Waldfläche) kann dir das eine zivilrechtliche Unterlassungs- respektive Besitzstörungsklage einbringen. Wennst verlierst zahlst beide Teile der Anwaltskosten, sowie die die Gerichtskosten - kann deutlich mehr als 762 EUR kosten. genauere Auskünfte erteilt der Rechtsanwalt deines Vertrauens - da ich solcher nicht bin, sind mir genauere Auskünfte untersagt - schon gar nicht öffentlich :-) kurzum: auch Radfahren kann strafbar sein - wenn (im Detail) auch nicht strafrechtlich belangbar. Auf keinen Fall auf de Gache im Zorn wo zuhauen, wenn einem sowas passiert - mit Reflexhandlung und solcherlei Ausreden sind die Richter heutzutage sehr uneinsichtig - va wenn der andere einen nachweisbaren Schaden (Zähne weg, odgl) hat ... ich hoff meine ausführung hat dich nicht zusehr gelangweilt :-) lg Marty Zitieren
Zacki Geschrieben 4. September 2009 Geschrieben 4. September 2009 tatangemessen für ein am arm packen und festhalten wäre beispielsweise, den arm wegzuschlagen, um der festhalteposition zu entgehen - wenn ich den weggeschlagenen Arm nachher wieder finde, darf ich ihn dann behalten? Mir schon klar, dass ich ihn ned enthaupten darf, weil er mich festhält, wenn ich mich aber recht erinnere, darf ich jemanden, der eine gerichtlich strafbare Handlung begeht, bis zum Eintreffen der Exekutive festhalten, oder gibt´s des nimma? Nötigt er mich also mit körperlicher Gewalt zum Absteigen, arretier i den Wurschtl unter meinem Hintern und ruf die Bullen, zeig ihn an und gut is? I glaub, in Wahrheit is die Polizei keineswegs an solchen Geschichten interessiert, die schauen sogar weg, wenn direkt vor ihrem Auto ein telefonierender Taxler beim Spurwechsel ohne Blinker einen Radfahrer abschiesst.... Faustrecht wird tagtäglich praktiziert und keinen interessierts, schliesslich ist ein 100kg schwerer Idiot mit einem Prügel noch immer klar im Vorteil gegenüber einem smarten 65kg-Boy, der nur ein Gesetzblatt in der Hand hat... Zitieren
Gast martybike Geschrieben 4. September 2009 Geschrieben 4. September 2009 den arm darfst leider nicht behalten - der gehört schon dem anderen ;-) nur s'krankenhaus darf verwursten zum festhalten von privatpersonen (als privatperson) gibts eine brauchbare zusammenfassung von RA Hintermeier unter http://www.lhup.at/inhaltseiten/tips/pdf/Tipp_von_Mag._Anton_Hintermeier_Festhalten_darf_man_das.pdf die Polizei versucht sowas zwischenmenschlich regeln zu lassen - der aufwand für die Verwaltung wäre in keinem Verhältnis zum Regelungsgegenstand - wenns härter wird greifen sie sicher ein - soll jetzt kein Faustrechtsbilligungshinweis sein ;-) ich geb dir recht mit dem 100 kg prügelmann gegen den 65 kg gesetzesmann - der wird im moment sicher sehr klein und schmächtig aussehen ;-) allerdings hat auch ein david schon gegen einen goliath gewonnen - aber ich glaub um das gehts nicht. :devil: have phun :-) marty Zitieren
Zacki Geschrieben 4. September 2009 Geschrieben 4. September 2009 den arm darfst leider nicht behalten - der gehört schon dem anderen ;-) nur s'krankenhaus darf verwursten Ihr gönnts Einem aber auch garnyx *grummel* Zitieren
JIMMY Geschrieben 4. September 2009 Geschrieben 4. September 2009 ...ich find die antworten vom martybike eigentlich schon sehr nachdenkenswert was meint unser NoDoc dazu,würde mich interessieren ? Zitieren
Zacki Geschrieben 4. September 2009 Geschrieben 4. September 2009 I find´s eher bedenklich und traurig, dass a jeder auf Radfahrer losgehen darf, wie´s ihm beliebt, keiner von uns legal was dagegen unternehmen darf und des scheinbar an jeden wurscht is..... Zitieren
JIMMY Geschrieben 4. September 2009 Geschrieben 4. September 2009 I find´s eher bedenklich und traurig, dass a jeder auf Radfahrer losgehen darf, wie´s ihm beliebt, keiner von uns legal was dagegen unternehmen darf und des scheinbar an jeden wurscht is.........du mir is eh nicht wurscht,und ich würde sicher nicht nach dem gesetzestext gehen drum schreib ich ja : nachdenkenswert weil,zahlt sa sich aus ? Zitieren
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