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Geschrieben
schusswaffen haben letztlich in den händen von laien nichts verloren. what for? es tun sich profis oft genug schon schwer im umgang damit.

 

und wenn man jedes auto als waffe sieht (es war klar, dass das kommt)

Man muß ja nicht den Teufel (bzw [Terror]Anschlag) an die Wand malen.

Aber Fakt ist trotzdem, wenn man sich die offiziellen Zahlen anschaut, und die sind schon schlimm genug, wie viele Verkehrsunfälle mit Verletzten und leider auch Toten es gibt. Siehe dazu auch die diversen Berichte und Beileidskundgebungsthreads hier, wo Rennradfahrer zusammenge- und überfahren wurden :mad:. Und auch das kommt Gott sei Dank nicht so oft vor.

 

Aber "dank" der Ablenkung von Navigationsgeräten, Handy und sonstigem Edutainmaint Centern, ist die Gefahr der "Waffe" Auto (mit einigen hundert und auch tausend Kilogramm) nicht zu verachten. Und beim KFZ gibts halt grundsätzlich keine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit von Zeit zu Zeit. Vielleicht sollten wir es wie die Kinder- und Schulklassen machen, wenn sie auf den Straßen unterwegs sind und uns ebenfalls mit einer leuchtgelben Warnweste (vor den Jägern) "schützen" :rolleyes::mad:.

Geschrieben

Recht auf Ausweisung von Personen aus dem Wald und auf Festnahme

 

§ 112. Das Forstschutzorgan ist berechtigt,

 

a)

 

Personen aus dem Walde seines Dienstbereiches zu weisen, die eine Verwaltungsübertretung gemäß § 174 Abs. 3 begangen oder gegen die Bestimmungen des § 40 Abs. 1 verstoßen haben oder deren weiterer Aufenthalt begründeten Anlaß zur Besorgnis für den Schutz des Waldes, für die ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung oder für die Sicherheit des Eigentums gibt,

 

 

b)

 

in den Fällen des § 40 Abs. 1 und des § 174 Abs. 3 lit. a, letzter Satzteil, lit. b, c oder d die Nämlichkeit des Betretenen festzustellen und danach diesen bei der Behörde anzuzeigen,

 

 

c)

 

in den im § 35 des Verwaltungsstrafgesetzes 1950 vorgesehenen Fällen eine Person zum Zwecke ihrer Vorführung vor die Behörde auch festzunehmen und, falls sich diese Person der Festnahme durch Flucht entzieht, sie auch über seinen Dienstbereich hinaus zu verfolgen und außerhalb desselben festzunehmen,

Also ich plädiere für a). Er soll mich mal. Also des "aus dem Walde seines Dienstbereiches zu (ver-)weisen" ;).

Für c) stell ich mir folgendes vor.

Ich seh die Amtsperson (von fern und/oder nah), denk mir, dem fahr ich davon :bike: und hau mich duchs Gebüsch bzw über die Hecke, ab. Doch dann erkenne ich, dass ich mich in dieser Gegend nicht auskenne und fahr in Panik kreuz und quer. Die Amtsperson, natürlich auch ned deppert, nimmt die Fährte auf und fordert Verstärkung an. Während Colonel Trautman (Upmove) der Amtsperson (Sheriff Will Teasle) erzählt, dies sei ein "Krieg" den er nicht gewinnen könne, endet das ganze dann in...Schlagzeilen :eek: :s: .

Geschrieben

19488646_1510528852319672_2588049225317854224_o.jpg

 

Trutzpartie vorm Parlament im Mai.

Ein klare Ansage für die deutschen Zuseher zur nachgestellten Szene der "Verhaftung" unserer Kollegen bei Leoben:

Das kann auch jederzeit jeden deutschen Touristen passieren.

 

Und ganz wichtig: der Film widerlegt den Titel und zeigt, dass es den beschworenen Konflikt in Wirklichkeit nicht gibt.

 

Zum Nachsehen hier der Stream:

http://www.arte.tv/de/videos/071437-001-A/re-wanderer-gegen-mountainbiker

Geschrieben

neulich bei einer großen Mountainbikeveranstaltung in Tirol:

ich marschiere entlang der Downhillstrecke runter, quere gerade eine Forststrasse,

auf der steht ein Quad, daneben der zugehörige Jäger.

Der telefoniert gerade und erklärt seinem Gesprächspartner, wo er hinfahren soll,

damit dieser möglichst guten Blick auf das Rennen hat :)

Geschrieben (bearbeitet)
[ATTACH=CONFIG]187240[/ATTACH]

 

Trutzpartie vorm Parlament im Mai.

Ein klare Ansage für die deutschen Zuseher zur nachgestellten Szene der "Verhaftung" unserer Kollegen bei Leoben:

Das kann auch jederzeit jeden deutschen Touristen passieren.

 

Und ganz wichtig: der Film widerlegt den Titel und zeigt, dass es den beschworenen Konflikt in Wirklichkeit nicht gibt.

 

Zum Nachsehen hier der Stream:

http://www.arte.tv/de/videos/071437-001-A/re-wanderer-gegen-mountainbiker

 

Ein Sittenbild: Der Gürtler im SUV auf der Forststraße erklärt, dass die Mountainbiker das Wild verjagen weils so stinken. :f:

Bearbeitet von bastl
Tippfehler
Geschrieben
[ATTACH=CONFIG]187278[/ATTACH]

 

Nix für ungut, aber muss man wirklich jede Einzelmeinung von jedem frustrierten Kellerkind hier posten? Sowas heizt die Diskussion hier doch nur sinnlos auf. Solche Leute wird man mit ganz egal welchen Argumenten sowieso nicht überzeugen können - man trifft sie aber draußen in der echten Welt auch nur ganz selten. Leute wie der da in dem Leserbrief regen sich halt gerne auf, wenn nicht über die Biker, dann über die lauten Kinder am Spielplatz oder die Wolken am Himmel ... who cares?

Geschrieben

Auch wenn es hier vielleicht nicht ganz dazupasst würde ich die Mountainbike Profis gerne was fragen.. Ich hab relativ neu mit Mountainbiken angefangen, vorher waren es vor allem Trekkingrad Touren. und bei uns in der Gegend gibt es auch genug Hügel mit asphaltierten Strassen wo man rauffahren kann und eine Nachmittagstour hinkriegt. Nur wird mir das langsam zu langweilig und ich würd gern Forststrassen fahren.. Und ich blick da aber nicht richtig durch, wie ist denn da die rechtliche Situation in Österreich?? Also wenn ein Schild steht mit Fahrverbot für Radfahrer, ist die Sache leider wohl klar. Aber wenn nur ein generelles Fahrverbot steht, gilt das dann auch für Radfahrer? Gestern bin ich wo mit Fahrverbot gefahren und ich hab mir gedacht wenn jemand kommt steig ich einfach ab und schieb das Rad und sag einfach ich hatte Angst es alleine unten abgesperrt zu lassen deswegen geh ich zu Fuss und schieb es mit ;) aber keine Ahnung ob sowas glaubhaft wäre! Was passiert überhaupt wenn ein Förster oder Ähnlicher Radfahrer anhält? Gibts da gleich eine Anzeige?

Und blöde Frage, aber wie finde ich Mountainbike Touren wo es kein Fahrverbot gibt?? Ich schau einfach immer auf der Karte und such mir Wege raus die asphaltiert oder geschottert sind (offroad ist noch nichts für mich) aber eben, wie weiss ich dann ob es dort auch erlaubt ist zu fahren?? Auf manche Almen kann man ja rauffahren, aber wie weiss ich wo es geht und wo nicht?

 

Sorry wenn das alles nach extremer Anfängerfrage klingt! Ich will mir den Spass am Biken nicht verderben lassen!

 

Danke für Antworten.

Geschrieben

@ cotopaxi... grundsätzlich gilt: Wald= Verboten, egal ab da ein Schild steht oder nicht.

offizielle Strecken... wo du die findest ist regional verschieden, meistens über den Tourismusverband. viele davon stehen auf outdooractive. (Achtung, nicht alle die da drauf sind, sind auch erlaubte Strecken). lg

Geschrieben
Wär jetzt nicht der Moment für die SPÖ/Grünen über den Antrag über die Freigabe im Nationalrat abstimmen zu lassen ? Nachdem die jetztigen Mandatare der ÖVP alle ihr Mandat im NR verlieren werden, gibts vielleicht eine Abstimmung nach Gewissen wie bei der Ehe für alle in Deutschland ?
Geschrieben

Es wird sich in der Partei bis auf die Gesichter an der Front genau nix ändern.

 

+1.

 

sieht man ja schon an der abstimmung zur "ehe für alle", dass die schwarztürkisen eine ewiggestrige blockiererpartei bleiben werden.

Geschrieben
+1.

 

sieht man ja schon an der abstimmung zur "ehe für alle", dass die schwarztürkisen eine ewiggestrige blockiererpartei bleiben werden.

 

Eine richtige Ehe besteht immer noch aus Mann, Frau und Sekretärin(en), so steht es geschrieben.

Geschrieben

Höbarth Kleine Zeitung 5.8.2017.jpg

 

Im Garten wird nicht Rad gefahren!

Replik zu einem Interview mit Herrn Martin Höbarth (GF des Waldverbandes Österreich, Leiter Abteilung Forstwirtschaft LWKÖ) zu Thema „Mountainbiken“ in der „Kleinen Zeitung“ vom 5.7.2017:

 

Radfahren auf Straßen und Wegen im Wald ist in Österreich verboten. Es drohen Strafen und Besitzstörungsklagen in empfindlicher Höhe. Naturfreunde, Alpenverein und upmove bemühen sich seit Jahren um eine Verbesserung dieser Situation.

Herr Höbarth meint in diesem Interview, dass alleine mit auf Vertragsbasis freigegebenen Strecken eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann. Dem wird hiermit entschieden widersprochen!

 

Vorneweg:

 

Strecken, die auf diesen „vertragliche Lösungen“ basieren, werden von Seite der Landwirtschaft seit 25 Jahren versprochen. Die aktuelle Lage in der Steiermark, Kärnten, Ober- und Niederösterreich zeigt das Scheitern dieses Konzepts. In weiten Teilen dieser Bundesländer ist es unmöglich, ein bedarfsgerechtes Streckennetz zu etablieren. Manchmal scheitert es am Geld für diese Lösungen, hauptsächlich aber am Unwillen der Grundbesitzer und Jagdpächter.

Dabei soll man das Kind aber nicht mit dem Bade ausschütten! Vertragliche Lösungen haben sicher ihre Berechtigung, wenn sie die Lenkung bei einer generellen Freigabe der Straßen und Wege unterstützen. So ist es sicher fair, wenn der Tourismus den Grundbesitzern eine Entschädigung für viel frequentierte Straßen und Wege zukommen lässt, und diese dafür bewerben kann.

Die Erfahrung der letzten 30 Jahre zeigt aber, dass es ohne einer vorigen generellen Freigabe in den genannten Gegenden nicht zu solchen Einigungen kommen wird. Erst wenn es ein gesetzlich garantiertes Fahrrecht gibt, werden viele Grundeigentümer in einen sachlichen Diskurs über Streckenführungen einsteigen. Dann sind Lenkungen nach objektiven Gesichtspunkten (touristisches Interesse, Naturschutz) durchführbar und obliegen nicht mehr der Befindlichkeit eines „Grundherrn“.

Wie üblich, so auch in diesem Interview, wird die Freigabe der Straßen und Wege zum Radfahren mit dem Argument „dann wird ja quer durch das Gelände abgefahren“ und „erhöhtem Druck auf den Wald“ abgelehnt. Das ist einerseits Interessant, da hier ja stillschweigend schon zugegeben wird, dass gegen das Radfahren auf Straßen und Wegen nichts einzuwenden ist. Das „quer durchs Gelände“ abfahren ist ein Märchen, dass jeder, der mit dem Rad schon einmal vom Weg abgekommen ist, mit schmerzhaften Narben und (fast genauso schmerzhaften) Rechnungen für die Reparatur seines Rades bezeugen wird. Dieses Argument gegen das Radfahrverbot auf Forststraßen vorzulegen, und somit absurde Besitzstörungsklagen zu begründen, ist wider jede Logik.

 

„Ich Fahr auch nicht in deinem Garten mit dem Rad“, wird argumentiert

 

Der Unterscheid zwischen einem Garten und einem Wald sollte einem hochrangigen Vertreter der Landwirtschaftskammer und des Waldverbandes klar sein. Für unser Thema die wichtigsten Auswirkungen der Unterschiede: Im Garten gibt es keine Forststraßen und markierte Wege. Im Garten gibt es im Gegensatz zum Wald kein allgemeines Betretungsrecht. Der Wald hat neben der Nutzfunktion für den Eigentümer eine gesetzlich eindeutig geregelte Schutz-, Wohlfahrts und Erholungsfunktion. Im Rahmen dieser Sozialbindung ist es den Eigentümern zumutbar, Radfahren auf Forststraßen und Wegen zu dulden.

 

Zur Situation in Südtirol, Bayern und der Schweiz

 

Wie Herr Höbarth darauf kommt, dass der Südtiroler AV uns Österreicher um unsere Situation beneidet wird aus dem Interview leider nicht klar. Kaum jemanden in Südtirol weiß, dass wir in Österreich nicht einmal auf Forststraßen Radfahren dürfen (und uns dafür Besitzstörungsklagen mit Streitwerten bis zu 15.000€ drohen). In diesem Zusammenhang möchte ich aber eine Stellungnahme des Südtiroler Forstdienstes zitieren:

„Unsere Nachbarn in Nordtirol regeln die Sache so: Dort ist das Mountainbiking grundsätzlich verboten und wird nur auf ausgewiesen Strecken erlaubt. Solche Regelungen wären für uns in Südtirol kontraproduktiv zum eigentlich angestrebten Ziel der Verbesserung der Zugänglichkeit des Touristen zu dieser Sportart. In der Freizeit soll der Zugang zur Natur für alle offen bleiben.“ (INFO des Südtiroler Forstdiensts 2015/2)

 

Die Behauptung von Herrn Höbarth „Die gesetzlichen Regelungen in den Nachbarstaaten gehen in die Zeit zurück, als Mountainbiken kein Trend war. Heute ist man darüber unglücklich“ hält einem Faktencheck nicht Stand:

„Seit Ende April 2015 gibt es ein neues Trail-Gesetz im Trentino… Vorher war das Biken generell auf allen Trails(=Wege, Anm. d. Verf.) verboten, die breiter waren als ein quergestelltes Bike und steiler als 20 Prozent. Eine Gemeinde konnte davon eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Mit dem neuen Gesetz ist die Situation völlig anders: Jetzt sind alle Trails frei befahrbar, es sei denn eine Gemeinde – also der Bürgermeister – spricht ein Verbot für einen bestimmten Trail aus“ (BIKE 1/4/2016)

 

Am 8.Juli 2013 ist das neu Waldgesetz in Hessen in Kraft getreten. Im §15(3) liest man: „Radfahren, Reiten und Fahren mit Krankenfahrstühlen ist im Wald auf befestigten oder naturfesten Wegen gestattet, die von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern oder mit deren Zustimmung angelegt wurden und auf denen unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist. Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Menschen, die auf einen Krankenfahrstuhl angewiesen sind, gebührt in der Regel der Vorrang.“

 

Erwähnenswert wegen der Aktualität, obwohl Wales kein Nachbarstaat ist: Am 21. Juni dieses Jahres schlug die Waliser Regierung dem Parlament vor, Radfahren auf allen Wanderwegen offiziell zu erlauben.

 

Unterschiedliche Rechtssysteme? Haftungsprobleme?

 

Nun wird für die Argumentation gegen die Freigabe der Straßen und Wege zum Radfahren endlich die altbekannte Haftungsfrage ausgepackt. Das wir in Österreich ein anderes Forstgesetz haben als unsere Nachbarstaaten, wurde schon hinreichend bedauert. Einen behaupteter Unterscheid im Rechtssystem, der die Verweigerung der Freigabe der Straßen und Wege zum Radfahren begründen könnte, ist nicht zu finden. In Österreich haftet ein Wegehalter ohnehin nur bei grober Fahrlässigkeit. Das Studium aller einschlägigen OGH Urteile zeigt: Spannt man keinen Draht ohne ausreichende Markierung über eine Straße, ist keine Haftung Seites des Grundeigentümers gegeben! Die von allen Bundesländern bereit gestellte Tourismusversicherung deckt auch die letzten Eventualtäten ab.

 

Win-Win Situation

 

Klar ist: von einer generellen Öffnung der Forststraßen und Wege plus einem auf vertraglicher Basis aufgesetzten österreichweitem, hochqualitativen und bedarfsgerechten Streckennetz könnten alle Beteiligten profitieren. Voraussetzung für diese Lösung: die Grundeigentümer gehen von ihrem Justamentstandpunkt ein Stück weit weiter: in eine Richtung im Sinne unsere Solidargesellschaft!

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