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Sturz nach Ausweichmanöver wg. Autotüre


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vom anderen sind die zeugen der Schwager und der Vater der ja alles gesehen hat aber in der Zeugenaussage nicht mal gewußt hat welches Rad und welche Person den Unfall gehabt hat :))

Er hat gemeint wir sind mit abgebrochenen Aerolenker, kaputter Bremse,... durch die Gegend gefahren um einen Unfall zu verursachen und nicht selber zu bezahlen *rofl*

Also wenn ich befangen bin dann hat er auch keine Zeugen...

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Der Bericht ist nicht von mir sondern von einem Freund, ich bin nur hinten gefahren (hab auch in die Straßenbahnrille eingefädelt

Also seid ihr beide, rechts neben der rechten Straßenbahnschiene gefahren?

 

Das könnte man euch "vorwerfen"; zu viel rechts gefahren...

 

Danach sind Sprüche gefallen wie Radfahrer haben nix auf der Straße zu suchen, das gehört verboten, wenn ihr net Radfahren könnt ist es ja eure schuld, etc., etc.

Das ist zwar traurig spiegelt aber "nur" die Einstellung von und zu Autos wieder.

 

Siehe auch den Artikel im Weekend Magazin bzw. die Diskussion hier im BB zum diesem Thema: Rad vs. Auto: "Autos sind immer stärker"

 

Denen fehlt halt, leider :(, das Wissen bzw. die Einstellung, das es auch andere Verkehrsteilnehmer gibt und hoffentlich mehr geben wird :).

 

Und das finde ich die Frechheit und stimmt mich traurig, denn auch ich bin nicht vor Fehlern gefeilt und auch ich könnte einmal einen Unfall verursachen, aber bitte dann kann ich mich nicht so verhalten aber leider gibt es für sowas keinen § :(

Nachher ist man halt leider immer klüger und will so wenig wie möglich von seinen Fehlern etwas zugeben. Schadensminimierung.

Machen Versicherungen dann auch, vor allem wenn es keine/kaum Beweise gibt; wenn es nur Aussage gegen Aussage steht. Dann versuchen sie halt, das Maximum für ihren Mandanten herauszuholen.

Und ja das ist leider traurig und schmutzig :mad:.

 

zum jurisischen part: wenn der clubkollege der einzig verfügbar zeuge ist, wird die gegenseite

ziemlich sicher befangenheit/voreingenommenheit ins feld führen und die glaubwürdigkeit massiv anzweifeln, bzw. überhaupt versuchen, die aussage zu verhindern. ein unabhängiger zeuge wäre

natürlich extrem wichtig.

Möglich, dass diese vielleicht befangen sind, aber ich würde schon meinen, dass die Sachlage eindeutig ist (außer du/er wolltest dich selbst verletzten bzw. Schmerzensgeld bekommen und unbedingt mal vor Gericht "gehen" :zwinker: )

 

D.h. auch wenn die Türe offen war und du sie lange lange :zzzz: nicht gesehen hast, könnte man noch folgendes anführen:

 

23 (4) STVO: Die Türen eines Fahrzeuges dürfen so lange nicht geöffnet werden und auch nicht geöffnet bleiben, als dadurch andere Straßenbenützer gefährdet oder behindert werden können.

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Btw. ein recht Interessanter Artikel/Kurzfassung ÄKVÖ-Referat 8. 4.2008 von Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Rechtsabteilung Wien: Die größten (10) Rechtsirrtümer rund ums Radfahren

 

Die „Hitliste“ der aus der täglichen Rechtsberatung bekannten Irrtümer:

1) „Radfahrer dürfen gegen jede Einbahn fahren.“

2) „Auf Radfahrüberfahrten gilt der Rechtsvorrang.“

3) „Fahrradboten sind von der Geltung der STVO ausgenommen.“

4) „Das Vorschlängeln ist für Radfahrer verboten.“

5) „Einen Radfahrer, der gegen eine sich öffnende Autotüre prallt, trifft ein Mitverschulden,

wenn er zu knapp vorbeifährt.“

6) „Ein Radfahrer muss immer äußerst rechts fahren, damit er gut überholt werden kann.“

7) „Mehrzweckstreifen dürfen von Pkw nicht befahren werden“

8) „Radwege sind stets in beiden Richtungen befahrbar.“

9) „Bei Unfällen mit Radfahrern, die keine private Haftpflichtversicherung haben, zahlt der

Versicherungsverband.“

10) „Mit dem Rad darf man ohne Gefahr für den Führerschein vom Heurigen nach Hause

fahren.“

 

 

 

IRRTUM 5:

„Ein Radfahrer muss immer äußerst rechts fahren, damit er gut überholt werden kann.“

 

-> Falsch!

Zum Rechtsfahren:

7 (1) StVO: Der Lenker eines Fahrzeuges hat, sofern sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt, so weit rechts zu fahren, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich ist.

Art und Umfang der Gefährdung hängt vom Fahrzeugtyp ab! Bei Radfahrern: Straßenbelag, Schienen, Autotüren, Querverkehr, querende Fußgänger. Durch zu extremes Rechtsfahren werden Autolenker zu gefährlichen Überholmanöver eingeladen!

 

ÖAMTC-Tipp für Radfahrer: Sicherheitsabstand nach rechts einhalten!

 

ÜBRIGENS: Auch auf Radwegen gilt das Rechtsfahrgebot!! Beim (erlaubten) Nebeneinanderfahren darf - falls Gegenverkehr zulässig - die gedachte Mittellinie nicht überschritten werden!

 

 

IRRTUM 6:

„Einen Radfahrer, der gegen eine sich öffnende Autotüre prallt, trifft ein Mitverschulden, wenn er zu knapp vorbeifährt.“

 

-> Nein, der Türöffnende ist praktisch immer schuld!

 

PROBLEME:

Radwege und Radfahrstreifen neben Parkstreifen, erlaubtes Radfahren gegen die Einbahn, Radweg zwischen parkenden Fahrzeugen und Gehsteig.

 

23 (4) STVO: Die Türen eines Fahrzeuges dürfen so lange nicht geöffnet werden und auch nicht geöffnet bleiben, als dadurch andere Straßenbenützer gefährdet oder behindert werden

können.

 

 

IRRTUM 9:

„Bei Unfällen mit Radfahrern, die keine private Haftpflichtversicherung haben, zahlt der Versicherungsverband an den Geschädigten.“

 

-> Nein, der Versicherungsverband zahlt keinesfalls. Das Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz bezieht sich nur auf Kraftfahrzeuge. Der Geschädigte kann sehr leicht

leer ausgehen!

 

ÖAMTC-Forderung: Versicherungspflicht für Radfahrer (Plakette, Karte von Haushaltsversicherung oder abzuschließender Haftpflichtversicherung).

Kennzeichen für Fahrräder sind hingegen nach Meinung des ÖAMTC weder zielführend noch administrierbar, die Maßnahme ginge außerdem ins Leere (fahrzeugbezogen!) Zudem müsste man eine Pflicht zur Erteilung der Lenkerauskunft einführen

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danke, danke,...

 

ich werde euch über den lauf der dinge weiter informieren.

 

das wichtigste Flo gehts gut hat nur diverese leichte prellungen.

 

das zweitwichtigste, das Rad wird morgen zum RLS gestellt um einen Kostenvoranschlag zu machen und eine vernünftige Schadensaufstellung...nutzt ja nix muss ja wieder aufs Rad der Bub St.Pölten und Nizza kommen immer näher...

 

jetzt mach ich mich mal alleine auf meine Radrunde *snief*

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danke, danke,...

 

ich werde euch über den lauf der dinge weiter informieren.

 

das wichtigste Flo gehts gut hat nur diverese leichte prellungen.

 

das zweitwichtigste, das Rad wird morgen zum RLS gestellt um einen Kostenvoranschlag zu machen und eine vernünftige Schadensaufstellung...nutzt ja nix muss ja wieder aufs Rad der Bub St.Pölten und Nizza kommen immer näher...

 

jetzt mach ich mich mal alleine auf meine Radrunde *snief*

 

Schönen Gruß an den Flo & ALLES GUTE!!! Wird schon wieder werden!!!

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Als was wurde der Unall aufgenommen?

 

Als Sachschaden oder als Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr?

 

Der Unterschied ist nämlich das bei einem Sachschadenunfall es nicht zu weiteren Ermittlungen durch die Polizei kommt bezüglich Vernehmungen.

 

Solltest du keine Verletzung angegeben haben wäre es auf alle Fälle Zeit das bekannt zu machen.

 

Warst in einem Krankenhaus danach? Dann wird nämlich automatisch eine Verletzungsanzeige zur örtlich zuständigen Polizei geschickt und der Unfall automatisch zu einer Körperverletzung im Straßenverkehr.

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Als was wurde der Unall aufgenommen?

 

Als Sachschaden oder als Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr?

 

Der Unterschied ist nämlich das bei einem Sachschadenunfall es nicht zu weiteren Ermittlungen durch die Polizei kommt bezüglich Vernehmungen.

 

Solltest du keine Verletzung angegeben haben wäre es auf alle Fälle Zeit das bekannt zu machen.

 

Warst in einem Krankenhaus danach? Dann wird nämlich automatisch eine Verletzungsanzeige zur örtlich zuständigen Polizei geschickt und der Unfall automatisch zu einer Körperverletzung im Straßenverkehr.

 

wurde als personenschaden aufgenommen, krankenhaus gab es keines weil es außer ein paar kleiner abschürfungen glimpflich ausging...

 

lg,a.

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zum jurisischen part: wenn der clubkollege der einzig verfügbar zeuge ist, wird die gegenseite

ziemlich sicher befangenheit/voreingenommenheit ins feld führen und die glaubwürdigkeit massiv

anzweifeln, bzw. überhaupt versuchen, die aussage zu verhindern. ein unabhängiger zeuge wäre

natürlich extrem wichtig.

 

CU,

HAL9000

 

es gibt in der Ö Rechtsordnung keine "befangenen" Zeugen, es gibt auch keine Personen, die nicht zeugen sein dürfen, es gibt nur welche, die sich der Aussage entschlagen dürfen, wenn Sie damit nahen Angehörigen schaden würden, oder gegen verschwiegenheitspflichten vertsoßen würden usw usw.

 

Wenn jemand als Zeuge aussagt, dann steht er unter Wahrheitspflicht und eine falsche Aussage wäre strafbar. Egal, ob Bruder, Vater, Mutter Vereinskollege......

 

Woll ich nur einmal deponieren, weil diese Meinung so oft vertreten wird.

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Wichtig : ab in den Krankenstand ! Das Schmerzensgeld wird - wie ich aus eigener Erfahrung weiß - primär nach der Anzahl der Krankenstandstage berechnet...

 

Sorry, das stimmt nicht:

 

Schmerzengeld wird nach der Schmerzdauer, gemessen in 24-Stunden Einheiten berechnet.

 

3 Kategorien: leichte, mittlere, starke, 100, 200 300 Euronen (Raum Wien)

 

Es geht also nicht um Tage, sondern um 24 Stunden. Wenn man also unter Tags bei Bewegung Schmerzen hat, aber in der Nacht, wenn man schläft/liegt nicht, dann fallen pro Kalendertag schon einmal 8 Stunden weg.

 

Es gibt daher durchaus Leute, die keinen Tag im Krankenstand sind, aber ordentliches Schmerzengeld bekommen. Und dann gibts Leute, die sind wochenlang im Krankenstand, bekommen aber praktisch nichts. Z.B. ein Pilot mit einer Hornhautverletzung, die problemlos und praktisch schemerzfrei abheilte, aber er durfte deshalb 4 Wochen nicht arbeiten.

 

>klugscheissmodus off

 

Matsch Gatsch

 

 

Michael

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Krankenstand ist ja an und für sich eine gute sache...nur gibt es jobs wo man nicht leichtfertig wegen ein paar prellungen oder abschürfungen, die einen bei der arbeit nicht wirklich behindern, zu hause bleibt...den die arbeit bleibt liegen bzw. muss gemacht werden und dies verursacht mehr stress im krankenstand als wenn man in die arbeit geht...das ist das vielleicht schmerzensgeld nicht wert. außerdem will er nicht scherzensgeld schinden...

 

Flo´s und mein Job ist so einer. ich bleibe wirklich erst zu hause wenn

a) ich nicht klar denken kann (Fieber, etc.)

b) Eine Verletzung habe bei der ich durch die Arbeit die Heilung gefährde..

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Sorry, das stimmt nicht:

 

Schmerzengeld wird nach der Schmerzdauer, gemessen in 24-Stunden Einheiten berechnet.

 

Interessant - hat sich da in den letzten Jahren was geändert ? (Mein letzter Unfall liegt Gott sei Dank schon ein paar Jährchen zuück). Die Info stammt von meinem damaligen Anwalt (den die Rechtschutzvers. empfohlen hat) und er hat 10 (Tage Krankenstand) x 800 oder 1000 öS (an die genauen Beträge kann ich mich nicht mehr erinnern aber so in etwa) der gegnerischen Versicherung berechnet. Und die hat auch anstandslos bezahlt.

 

lg Gerold

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War das auch sicher Schmerzensgeld? und nicht eine Sozialversicherungsleistung?

Es kann natürlich sein, dass sich die Schmerzensdauer zufällig mit dem Krankenstand gedeckt hat.

Oder aber auch, dass der Anwalt faul war und einfach die Krankenstandstage hergenommen hat und angenommen hatte, dass du in denen Schmerzen hattest. Solange es die Versicherung der Gegenseite schluckt ist es ja auch kein Problem. ;) Andererseits hätte es natürlich sein können, dass du auch nach ende des Krankenstandes noch schmerzen hattest.

 

Die Regelung das Schmerzensgeld an den Krankenstand zu knüpfen brächte ja auch dann die Abstrusität hervor, dass einer, der keine Arbeit hat - und somit nicht in Krankenstand gehen kann - keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hätte.

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Das war sicher Schmerzensgeld - ich hab das so verstanden, dass der Einfachkeit halber die Krankenstandstage als Bemessungs- und Forderungsgrundlage herangezogen wurden (geht natürlich bei Schülern, Studenten, Arbeitslosen etc. nicht). Und ich glaube mich sogar zu erinnern, dass mein Dienstgeber (für die Krankenstandstage) auch Forderungen geltend gemacht hat, da bin ich mir aber nicht mehr sicher - ist schon zu lange her. Vielleicht äußerst sich ja NoDoc noch einmal zu diesem Thema.

 

Jedenfalls kann es nicht schaden die Rettung zu rufen und sich ins Spital bringen zu lassen - so ist der Unfall zumindest bei der Polizei einmal aktenkundig. Auf dem Weg dorthin kann man sich ja überlegen, was einem alles weh tut. Ich werde bei hoffentlich nie passierenden zukünftigen Unfällen keine Gnade für die (Versicherung der) Radler gefährdenden AutofahrerInnen walten lassen und wie bisher das Maximum herausholen.

 

Uns allen unfallfreie Fahrt wünscht Gerold

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es gibt in der Ö Rechtsordnung keine "befangenen" Zeugen, ...

oh, danke... - dann habe ich wohl zu viele amerikanische anwaltsserien geschaut... :p

 

@ schmerzensgeld

ich war damals auch keine minute im krankenstand und kann bestätigen, dass sich die höhe aus den

tagen mit der jeweiligen schmerzstärke ergeben hat... - und das das war nicht so wenig...

 

CU,

HAL9000

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  • 6 Monate später...
  • 1 Jahr später...

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