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Ein Radfahrer soll 193 Euro Strafe zahlen, weil er mit 63 km/h durch Illmitz gerast


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Geschrieben

Ich würde auf alle Fälle Einspruch erheben! Da in der StvO keine wie immer geartete Einrichtung zur Geschwindigkeitsmessung vorgesehen ist, wird es einem normalen Menschen nicht möglich sein zw. z.B. 48km/h und z.B. 57km/h (auch schon strafbar) zu unterscheiden, 63 km/h sind zumindest diskussionswürdig.

 

Zitat Webpage

€ 70,- Strafe, weil er nicht sofort angehalten hat – Fahrerflucht!

Zitat Ende

 

Die € 70,- können nur nicht beachten des Anhaltezeichens sein

Geschrieben
Ich würde auf alle Fälle Einspruch erheben! Da in der StvO keine wie immer geartete Einrichtung zur Geschwindigkeitsmessung vorgesehen ist, wird es einem normalen Menschen nicht möglich sein zw. z.B. 48km/h und z.B. 57km/h (auch schon strafbar) zu unterscheiden, 63 km/h sind zumindest diskussionswürdig.

 

Wär dann ein guter Anlass für den Gesetzgeber..

Geschrieben
Da gibts überhaupt nix zu rütteln. Da er wohl völlig am Limit dahingebrettert ist und sonstigen Blödsinn gemacht hat, muß er sich wohl bewusst gewesen sein, daß man das nicht darf. Wenn nicht, dann sollte man ihm auch gleich den Führerschein wegnehmen. Aus dem Vertrauensgrundsatz sind Sportler schließlich noch nicht ausgenommen. ;)
Geschrieben

So ein Staatsmeister im Dingsbums bringt gerade mal einen Zweizeiler in der Prawda und eine halbe Seite in der Fachpresse, die wiederum fast keiner liest.

Daher eine nette Werbung um das Gesicht mal in die Medien zu bringen und die "verdienten" 5 Minuten Bekanntheit als äh - pfu - na ja Dingsbums eben.

 

Aus dem Vertrauensgrundsatz sind Sportler schließlich noch nicht ausgenommen. ;)

 

Sorry, aber wenn ich jemanden mit Badehose und Stützstrümpfen am Rad sehe ist der für mich 100%ig aus dem Vertrauensgrundsatz rausgefallen.

Geschrieben (bearbeitet)
Ich würde auf alle Fälle Einspruch erheben! Da in der StvO keine wie immer geartete Einrichtung zur Geschwindigkeitsmessung vorgesehen ist, wird es einem normalen Menschen nicht möglich sein zw. z.B. 48km/h und z.B. 57km/h (auch schon strafbar) zu unterscheiden, 63 km/h sind zumindest diskussionswürdig.

 

Das heißt die Tatsache, dass die StVO keinen Einrichtung zur Feststellung der Geschwindigkeit verpflichtend für Radfahrer vorsieht impliziert für dich, dass Regeln über die Einhaltung der Höchstzulässigen Geschwindigkeit für Radfahrer nicht gelten? Interessant...

 

 

...kreativ aber falsch.

 

Im übrigen heißt Ortsgebiet nicht unbedingt 50km/h. Kann ja auch ein 30er gewesen sein, was ich beim Strafmaß für wahrscheinlicher halte. 13km/h sind idR wesentlich günstiger. Auch bei Strafverfügungen.

Bearbeitet von Fl0
Geschrieben (bearbeitet)

63km/h sind doch ganz nett. alle, die hier drakonische strafen fordern, sogar körperliche gewalt wollen, sollten bei der nächsten roten ampel, bei der schnellen abfahrt und so weiter brav dran denken, dass die stvo. auch für radfahrer gilt.

 

die meisten jammern ja schon, wenn sie 8, 20 oder vielleicht 35 euro zahlen müssen. :p

 

auch beim autofahren ab sofort immer dran denken, 50km/h im ortsgebiet und ja nicht mal einen 60er... :toll:

Bearbeitet von maxtc
Geschrieben

@maxtc

Darum gehts ja net. Jeder ärgert sich wenn er zahlen muss und findet es im ersten Moment lächerlich oder "ungerecht". Aber die Einsicht kommt dann doch recht schnell. Bei dieser Geschichte ist das gänzlich anders. Einfach nur deppat...

Geschrieben
auch beim autofahren ab sofort immer dran denken, 50km/h im ortsgebiet und ja nicht mal einen 60er... :toll:

ich glaub nicht, dass das tempo das problem war - da hättens ihm einen 20er abgenommen. das überholen und die fahrerflucht in kombination mit der anzeige machens teuer. und für diese beiden delikte hab ich wirklich kein verständnis ;)

Geschrieben

 

auch beim autofahren ab sofort immer dran denken, 50km/h im ortsgebiet und ja nicht mal einen 60er... :toll:

 

naja wen ich schneller bin und erwischt werde bleibe ich stehen un zahle und fertig und mach nicht auch noch nen aufstand

Geschrieben
Ich würde auf alle Fälle Einspruch erheben! Da in der StvO keine wie immer geartete Einrichtung zur Geschwindigkeitsmessung vorgesehen ist, wird es einem normalen Menschen nicht möglich sein zw. z.B. 48km/h und z.B. 57km/h (auch schon strafbar) zu unterscheiden, 63 km/h sind zumindest diskussionswürdig.

 

Zitat Webpage

€ 70,- Strafe, weil er nicht sofort angehalten hat – Fahrerflucht!

Zitat Ende

 

Die € 70,- können nur nicht beachten des Anhaltezeichens sein

 

Radar?

 

Ich denk mal auch, dass das zu schnell fahren nicht für den "Preis" auschlaggebend war... sondern der Rest des Verhaltens.

Aber im Prinzip stimmts ja leider... wir beklagen uns wegen Autofahrer, die zu schnell fahren und bei uns Radlern ist das egal?!:holy:

Geschrieben
Ich würde auf alle Fälle Einspruch erheben! Da in der StvO keine wie immer geartete Einrichtung zur Geschwindigkeitsmessung vorgesehen ist, wird es einem normalen Menschen nicht möglich sein zw. z.B. 48km/h und z.B. 57km/h (auch schon strafbar) zu unterscheiden, 63 km/h sind zumindest diskussionswürdig.

 

Zitat Webpage

€ 70,- Strafe, weil er nicht sofort angehalten hat – Fahrerflucht!

Zitat Ende

 

Die € 70,- können nur nicht beachten des Anhaltezeichens sein

 

 

Wenn man Zeit und Lust hat, könnte man sich noch die GÜLTIGEN Kalibrierungszertifikate vom Laser oder Radar anfordern (habens eh nie)! :D

Geschrieben
Wenn man Zeit und Lust hat, könnte man sich noch die GÜLTIGEN Kalibrierungszertifikate vom Laser oder Radar anfordern (habens eh nie)! :D

 

Wär sicher "witzig", aber i glaub da zahlst dann weit mehr als die blede Straf... :)

Geschrieben

...wo bleibt die verhältnismäßigkeit? wenn wir als gefährdungsparameter die kinetische energie ansetzen, wieviel müßte dann ein 1200kg auto fürs schnellfahren zahlen, wenn ein 85kg radler schon 193 zahlen soll? wieviel ein sattelschlepper (die fahren auch net immer 50 im ortsgebiet...)

wieviel müßt ein besoffener schnellfahrer im 2000kg suv zahlen?

radlerbashing is halt total in in der rechten reichshälfte (& in der bladen)

Geschrieben
...wo bleibt die verhältnismäßigkeit? wenn wir als gefährdungsparameter die kinetische energie ansetzen, wieviel müßte dann ein 1200kg auto fürs schnellfahren zahlen, wenn ein 85kg radler schon 193 zahlen soll? wieviel ein sattelschlepper (die fahren auch net immer 50 im ortsgebiet...)

wieviel müßt ein besoffener schnellfahrer im 2000kg suv zahlen?

radlerbashing is halt total in in der rechten reichshälfte (& in der bladen)

 

Vurschrift ist Vurschrift... :rolleyes:

Geschrieben
war auch nur a frage der zeit, bis die geistige elite mit "aber die andern richten mehr schaden an" auftaucht :rofl:

 

:corn:

 

Und jetzt im Ernst: Finds die Rumdiskutiererei unnötig. Er hat gegen mehrere Vorschriften verstoßen und braucht sich net wundern... basta.

Geschrieben (bearbeitet)
war auch nur a frage der zeit, bis die geistige elite mit "aber die andern richten mehr schaden an" auftaucht :rofl:

"die anderen" sind immer schlimmer, man selbst ist immer das opfer... - österreichisches stammtischparadigma nr.1

 

zum thema... - gesetze übertreten => strafe... - fertig! die strafhöhe an die kinetische energie koppeln zu wollen, ist... - nun ja... - originell...

 

CU,

HAL9000

Bearbeitet von HAL9000
Geschrieben
:corn:

 

Und jetzt im Ernst: Finds die Rumdiskutiererei unnötig. Er hat gegen mehrere Vorschriften verstoßen und braucht sich net wundern... basta.

 

nein, fürs aufregen und beschweren und jammern ghört er nomal gstraft. da gibts kan weiteren diskussionsgrund.

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