Nimnix Geschrieben 31. August 2011 Geschrieben 31. August 2011 Ich würde auf alle Fälle Einspruch erheben! Da in der StvO keine wie immer geartete Einrichtung zur Geschwindigkeitsmessung vorgesehen ist, wird es einem normalen Menschen nicht möglich sein zw. z.B. 48km/h und z.B. 57km/h (auch schon strafbar) zu unterscheiden, 63 km/h sind zumindest diskussionswürdig. Zitat Webpage € 70,- Strafe, weil er nicht sofort angehalten hat – Fahrerflucht! Zitat Ende Die € 70,- können nur nicht beachten des Anhaltezeichens sein Zitieren
fredf Geschrieben 31. August 2011 Geschrieben 31. August 2011 Ich würde auf alle Fälle Einspruch erheben! Da in der StvO keine wie immer geartete Einrichtung zur Geschwindigkeitsmessung vorgesehen ist, wird es einem normalen Menschen nicht möglich sein zw. z.B. 48km/h und z.B. 57km/h (auch schon strafbar) zu unterscheiden, 63 km/h sind zumindest diskussionswürdig. Wär dann ein guter Anlass für den Gesetzgeber.. Zitieren
crossfan Geschrieben 31. August 2011 Geschrieben 31. August 2011 ich nehme mal an, die haben in mit Laser "abgeschossen", sonst wär´s in der Tat seltsam. Zitieren
GrazerTourer Geschrieben 31. August 2011 Geschrieben 31. August 2011 Da gibts überhaupt nix zu rütteln. Da er wohl völlig am Limit dahingebrettert ist und sonstigen Blödsinn gemacht hat, muß er sich wohl bewusst gewesen sein, daß man das nicht darf. Wenn nicht, dann sollte man ihm auch gleich den Führerschein wegnehmen. Aus dem Vertrauensgrundsatz sind Sportler schließlich noch nicht ausgenommen. Zitieren
6.8_NoGravel Geschrieben 31. August 2011 Geschrieben 31. August 2011 So ein Staatsmeister im Dingsbums bringt gerade mal einen Zweizeiler in der Prawda und eine halbe Seite in der Fachpresse, die wiederum fast keiner liest. Daher eine nette Werbung um das Gesicht mal in die Medien zu bringen und die "verdienten" 5 Minuten Bekanntheit als äh - pfu - na ja Dingsbums eben. Aus dem Vertrauensgrundsatz sind Sportler schließlich noch nicht ausgenommen. Sorry, aber wenn ich jemanden mit Badehose und Stützstrümpfen am Rad sehe ist der für mich 100%ig aus dem Vertrauensgrundsatz rausgefallen. Zitieren
Fl0 Geschrieben 31. August 2011 Geschrieben 31. August 2011 (bearbeitet) Ich würde auf alle Fälle Einspruch erheben! Da in der StvO keine wie immer geartete Einrichtung zur Geschwindigkeitsmessung vorgesehen ist, wird es einem normalen Menschen nicht möglich sein zw. z.B. 48km/h und z.B. 57km/h (auch schon strafbar) zu unterscheiden, 63 km/h sind zumindest diskussionswürdig. Das heißt die Tatsache, dass die StVO keinen Einrichtung zur Feststellung der Geschwindigkeit verpflichtend für Radfahrer vorsieht impliziert für dich, dass Regeln über die Einhaltung der Höchstzulässigen Geschwindigkeit für Radfahrer nicht gelten? Interessant... ...kreativ aber falsch. Im übrigen heißt Ortsgebiet nicht unbedingt 50km/h. Kann ja auch ein 30er gewesen sein, was ich beim Strafmaß für wahrscheinlicher halte. 13km/h sind idR wesentlich günstiger. Auch bei Strafverfügungen. Bearbeitet 31. August 2011 von Fl0 Zitieren
Milanese Geschrieben 31. August 2011 Geschrieben 31. August 2011 .. Sorry, aber wenn ich jemanden mit Badehose und Stützstrümpfen am Rad sehe ist der für mich 100%ig aus dem Vertrauensgrundsatz rausgefallen. Zitieren
GrazerTourer Geschrieben 31. August 2011 Geschrieben 31. August 2011 Sorry, aber wenn ich jemanden mit Badehose und Stützstrümpfen am Rad sehe ist der für mich 100%ig aus dem Vertrauensgrundsatz rausgefallen. :D haha, auch wieder wahr! Zitieren
maxtc Geschrieben 1. September 2011 Geschrieben 1. September 2011 (bearbeitet) 63km/h sind doch ganz nett. alle, die hier drakonische strafen fordern, sogar körperliche gewalt wollen, sollten bei der nächsten roten ampel, bei der schnellen abfahrt und so weiter brav dran denken, dass die stvo. auch für radfahrer gilt. die meisten jammern ja schon, wenn sie 8, 20 oder vielleicht 35 euro zahlen müssen. auch beim autofahren ab sofort immer dran denken, 50km/h im ortsgebiet und ja nicht mal einen 60er... Bearbeitet 1. September 2011 von maxtc Zitieren
larifari99 Geschrieben 1. September 2011 Geschrieben 1. September 2011 Sorry, aber wenn ich jemanden mit Badehose und Stützstrümpfen am Rad sehe ist der für mich 100%ig aus dem Vertrauensgrundsatz rausgefallen. :rofl: Zitieren
GrazerTourer Geschrieben 1. September 2011 Geschrieben 1. September 2011 @maxtc Darum gehts ja net. Jeder ärgert sich wenn er zahlen muss und findet es im ersten Moment lächerlich oder "ungerecht". Aber die Einsicht kommt dann doch recht schnell. Bei dieser Geschichte ist das gänzlich anders. Einfach nur deppat... Zitieren
hermes Geschrieben 1. September 2011 Geschrieben 1. September 2011 auch beim autofahren ab sofort immer dran denken, 50km/h im ortsgebiet und ja nicht mal einen 60er... ich glaub nicht, dass das tempo das problem war - da hättens ihm einen 20er abgenommen. das überholen und die fahrerflucht in kombination mit der anzeige machens teuer. und für diese beiden delikte hab ich wirklich kein verständnis Zitieren
herbert12 Geschrieben 2. September 2011 Geschrieben 2. September 2011 auch beim autofahren ab sofort immer dran denken, 50km/h im ortsgebiet und ja nicht mal einen 60er... naja wen ich schneller bin und erwischt werde bleibe ich stehen un zahle und fertig und mach nicht auch noch nen aufstand Zitieren
Ernie77 Geschrieben 2. September 2011 Geschrieben 2. September 2011 Ich würde auf alle Fälle Einspruch erheben! Da in der StvO keine wie immer geartete Einrichtung zur Geschwindigkeitsmessung vorgesehen ist, wird es einem normalen Menschen nicht möglich sein zw. z.B. 48km/h und z.B. 57km/h (auch schon strafbar) zu unterscheiden, 63 km/h sind zumindest diskussionswürdig. Zitat Webpage € 70,- Strafe, weil er nicht sofort angehalten hat – Fahrerflucht! Zitat Ende Die € 70,- können nur nicht beachten des Anhaltezeichens sein Radar? Ich denk mal auch, dass das zu schnell fahren nicht für den "Preis" auschlaggebend war... sondern der Rest des Verhaltens. Aber im Prinzip stimmts ja leider... wir beklagen uns wegen Autofahrer, die zu schnell fahren und bei uns Radlern ist das egal?! Zitieren
steve4u Geschrieben 2. September 2011 Geschrieben 2. September 2011 Ich würde auf alle Fälle Einspruch erheben! Da in der StvO keine wie immer geartete Einrichtung zur Geschwindigkeitsmessung vorgesehen ist, wird es einem normalen Menschen nicht möglich sein zw. z.B. 48km/h und z.B. 57km/h (auch schon strafbar) zu unterscheiden, 63 km/h sind zumindest diskussionswürdig. Zitat Webpage € 70,- Strafe, weil er nicht sofort angehalten hat – Fahrerflucht! Zitat Ende Die € 70,- können nur nicht beachten des Anhaltezeichens sein Wenn man Zeit und Lust hat, könnte man sich noch die GÜLTIGEN Kalibrierungszertifikate vom Laser oder Radar anfordern (habens eh nie)! Zitieren
Ernie77 Geschrieben 2. September 2011 Geschrieben 2. September 2011 Wenn man Zeit und Lust hat, könnte man sich noch die GÜLTIGEN Kalibrierungszertifikate vom Laser oder Radar anfordern (habens eh nie)! Wär sicher "witzig", aber i glaub da zahlst dann weit mehr als die blede Straf... Zitieren
crossfan Geschrieben 2. September 2011 Geschrieben 2. September 2011 Wär sicher "witzig", aber i glaub da zahlst dann weit mehr als die blede Straf... mehr geht nicht, abgesehen von den 10% Verfahrenskosten Zitieren
tane Geschrieben 3. September 2011 Geschrieben 3. September 2011 ...wo bleibt die verhältnismäßigkeit? wenn wir als gefährdungsparameter die kinetische energie ansetzen, wieviel müßte dann ein 1200kg auto fürs schnellfahren zahlen, wenn ein 85kg radler schon 193 zahlen soll? wieviel ein sattelschlepper (die fahren auch net immer 50 im ortsgebiet...) wieviel müßt ein besoffener schnellfahrer im 2000kg suv zahlen? radlerbashing is halt total in in der rechten reichshälfte (& in der bladen) Zitieren
Ernie77 Geschrieben 3. September 2011 Geschrieben 3. September 2011 ...wo bleibt die verhältnismäßigkeit? wenn wir als gefährdungsparameter die kinetische energie ansetzen, wieviel müßte dann ein 1200kg auto fürs schnellfahren zahlen, wenn ein 85kg radler schon 193 zahlen soll? wieviel ein sattelschlepper (die fahren auch net immer 50 im ortsgebiet...) wieviel müßt ein besoffener schnellfahrer im 2000kg suv zahlen? radlerbashing is halt total in in der rechten reichshälfte (& in der bladen) Vurschrift ist Vurschrift... Zitieren
shroeder Geschrieben 3. September 2011 Geschrieben 3. September 2011 war auch nur a frage der zeit, bis die geistige elite mit "aber die andern richten mehr schaden an" auftaucht Zitieren
Ernie77 Geschrieben 3. September 2011 Geschrieben 3. September 2011 war auch nur a frage der zeit, bis die geistige elite mit "aber die andern richten mehr schaden an" auftaucht Und jetzt im Ernst: Finds die Rumdiskutiererei unnötig. Er hat gegen mehrere Vorschriften verstoßen und braucht sich net wundern... basta. Zitieren
tane Geschrieben 3. September 2011 Geschrieben 3. September 2011 jetzt hast wenigstens eine chance, deine "argumente" auszupacken! Zitieren
HAL9000 Geschrieben 3. September 2011 Geschrieben 3. September 2011 (bearbeitet) war auch nur a frage der zeit, bis die geistige elite mit "aber die andern richten mehr schaden an" auftaucht "die anderen" sind immer schlimmer, man selbst ist immer das opfer... - österreichisches stammtischparadigma nr.1 zum thema... - gesetze übertreten => strafe... - fertig! die strafhöhe an die kinetische energie koppeln zu wollen, ist... - nun ja... - originell... CU, HAL9000 Bearbeitet 3. September 2011 von HAL9000 Zitieren
herbert12 Geschrieben 3. September 2011 Geschrieben 3. September 2011 war auch nur a frage der zeit, bis die geistige elite mit "aber die andern richten mehr schaden an" auftaucht :toll: Zitieren
shroeder Geschrieben 3. September 2011 Geschrieben 3. September 2011 Und jetzt im Ernst: Finds die Rumdiskutiererei unnötig. Er hat gegen mehrere Vorschriften verstoßen und braucht sich net wundern... basta. nein, fürs aufregen und beschweren und jammern ghört er nomal gstraft. da gibts kan weiteren diskussionsgrund. Zitieren
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