gericool Geschrieben 1. November 2012 Teilen Geschrieben 1. November 2012 Hallo, Ich habe mir einen Rahmen + Steuersatz gekauft. Der Rahmen wurde nach Wunschfarbe gepulvert und die Lagerschalen wurden eingepresst. Beides war im Kaufpreis schon inkludiert. Ich habe den Rahmen heute bekomme und festgestellt es ist der falsche :( dabei hab ich mich schon so gefreut Laut Widerrufsbelehrung habe ich kein Recht auf Widerruf, weil eben nach Wunschfarbe gepulvert und Lagerschalen eingepresst. Gilt das nun auch obwohl ich den Falschen Rahmen bekommen habe? Am liebstn hätt ich das Geld zurück und keinen Umtausch, weil ich den Rahmen den ich will + Steuersatz woanders um 190 statt 250 bekomme. Was hab ich nun rechtlich gesehen für Möglichkeiten? greets geri Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
revilO Geschrieben 1. November 2012 Teilen Geschrieben 1. November 2012 Wenn du einen anderen Rahmen, also etwa eine andere Größe oder überhaupt ein anderes Fabrikat erhalten hast, als du bestellt hast, dann muss der Verkäufer den Rahmen anstandslos zurücknehmen und alle angefallenen Spesen ersetzen bzw den richtigen Rahmen liefern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
yellow Geschrieben 1. November 2012 Teilen Geschrieben 1. November 2012 als du bestellt hast, Ich glaub auf die Widerrufsbelehrung, wenn das hier zutrifft, freut sich jeder Anwalt ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ekos1 Geschrieben 1. November 2012 Teilen Geschrieben 1. November 2012 Die Frage ist halt hast du etwas bestellt das sich im nachhinein als nicht passend herausgestellt hat , oder wurde etwas geliefert das deiner Bestellung nicht entspricht ? Bei ersterem hast kein Widerrufrecht , bei zweiterem schon . Mfg Ekos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gericool Geschrieben 2. November 2012 Autor Teilen Geschrieben 2. November 2012 (bearbeitet) @ekos1: Wenn ich schreibe ich habe den falschen Rahmen bekommen, meine ich damit natürlich nicht dass er mir nun doch nicht gefällt sondern dass es ein anderer ist als ich bestellt habe. Ich habe einen Müsing Rahmen bestellt und der Rahmen den ich erhalten habe schaut genau aus wie ein Drössiger, hat aber zusätzliche v-break aufnahme und ein 3cm kürzeres Oberrohr. Ich hab nun also einen Rahmen der als Müsing verkauft wurde, ausschaut wie ein Drössiger, aber keines von beiden sein kann weil ganz andre Geometrie. Der ebay-shop ist nun plötzlich leer, der Verkäufer antwortet nicht und ich befürchte ich bleib auf dem Rahmen sitzen Danke für eure Antworten. Bearbeitet 2. November 2012 von gericool Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Weight Weenie Geschrieben 3. November 2012 Teilen Geschrieben 3. November 2012 Dann hast du hoffentlich mit PayPal bezahlt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Siegfried Geschrieben 3. November 2012 Teilen Geschrieben 3. November 2012 Ich meine, dass du einen Anspruch auf Umtausch hast, weil ja offensichtlich eine andere Ware geliefert wurde, als du bestellt hast. Anderes Fabrikat, anderes Modell,...... da zählt "Auf Kundenwunsch gefertigt" nicht, da ja etwas gefertigt wurde, das du so nicht bestellt hast. Wenns auch den Ebay-Shop nicht(mehr) gibt, so müsste es doch zumindest eine juristische Person als Ansprechpartner geben. Wenn also paypal hier nicht regelnd eingreifen kann, dann hat zumindest ein Rechtsschutz hier einen Ansatzpunkt. Die Dokumentation des Geschäftes wirst du ja hoffentlich noch haben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fredf Geschrieben 3. November 2012 Teilen Geschrieben 3. November 2012 Ich hab nun also einen Rahmen der als Müsing verkauft wurde, ausschaut wie ein Drössiger, aber keines von beiden sein kann weil ganz andre Geometrie. Es besteht ein Mangel, der nicht geringfügig ist? Stichwort Gewährleistung ein Artikel dazu: http://www.kcp.at/upload/files/KCP_Lexikon_01_2012_WEB.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fahrrad_pimp Geschrieben 3. November 2012 Teilen Geschrieben 3. November 2012 Ohne Gewähr: Du hast Anspruch auf Lieferung des von dir bestellten Rahmens. Dass du nicht widerrufen darfst ist Quatsch! Nur weil das in der AGB steht ist es noch lange nicht rechtens. §§307-309 BGB falls es wen interessiert. Falls die sich dumm anstellen schnapp dir nen Anwalt, der sollte das Ruck Zuck regeln! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gericool Geschrieben 4. November 2012 Autor Teilen Geschrieben 4. November 2012 Da ich bezweifle von dem Typ den richtigen Rahmen zu bekommen werd ich ihn jetz mal woanders bestellen. Ich hoff er meldet sich irgndwann doch mal und nimmt den Rahmen zurück....... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fahrrad_pimp Geschrieben 4. November 2012 Teilen Geschrieben 4. November 2012 Nein nein nein!!! Er hat das so genannte Recht zur zweiten Andienung! Wenn du jetzt woanders bestellst kannst du das Geld nicht einfach zurück verlangen. Das geht nur, wenn er ganz offensichtlich eine Nachbesserung" bzw. die "zweite Andienung" verweigert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
phgruber Geschrieben 4. November 2012 Teilen Geschrieben 4. November 2012 Ich pflichte meinen Vorpostern bei, aber beim genauen Paragraphen muss man aufpassen, wo der Rahmen geordert wurde. Ich habe bei Ebay noch nichts er- bzw. versteigert, nehme aber an, dass Ebay irgendwo in seinen AGB definiert hat, dass der Gerichtsort für die abgeschlossenen Kaufverträge in Österreich ist (für ebay.at). Dann hätten wir österreichisches Recht: Ein Rücktritt ist online innerhalb von 7 Werktagen grundsätzlich möglich, § 5f KSchG sagt aber, dass das bei " Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind" nicht möglich ist. Daher kein Rücktrittsrecht gemäß KSchG. Falls der Verkäufer ein Privater war, gilt das KSchG sowieso nicht, also auch keine entsprechenden "Online-Rücktrittsrechten". Wenn klar herausgeht, dass der bestellte Rahmen und der gelieferte Rahmen nicht die gleichen sind (dein indvidueller Eindruck zählt leider wenig, interessanter sind die festgehalten Bestelldetails vom Verkäufer und da steht hoffentlich eine genaue Beschreibung), greift die Gewährleistung. Wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist, kann die auch nicht eingeschränkt werden (Regelung des KSchG). Wie aber "fahrrad_pimp" schon sagt, kannst du nicht einfach zurücktreten, gemäß § 932 Abs. 2 ABGB "kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen", erst wenn er den Rahmen nicht umtauschen kann oder will, hast du ein Recht auf Wandlung (= Vertragsauflösung und Rückgabe von Geld bzw. Ware). Das ist allerdings eindeutig. Daher eigentlich ein "leichter" Fall, wo du eindeutig im Recht bist. Der Verkäufer sollte eigentlich gleich nachgeben und eine Klagsdrohung sollte gar nicht nötig sein. Falls der Verkäufer E-Mails und Telefonanrufe ignoriert, könnte ein eingeschriebener Brief mit den Paragraphen schon mehr helfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Essi Geschrieben 4. November 2012 Teilen Geschrieben 4. November 2012 nicht lang rumtun, Anzeige bei der Polizei wegen Betrug. Hab ich auch gemacht, ging dann über Interpol. Und schnell war die richtige Ware da.... Beim BKA gibts Speziaisten für Internetbetrug, die freuen sich auf so einen Job. Anwalt gut und schön, nützt aber auch nix, wenn der Verkäufer auf das Anwalsschreiben nicht reagiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gericool Geschrieben 5. November 2012 Autor Teilen Geschrieben 5. November 2012 Da ich des Wartens leid bin bestell ich mir heute den richtigen Rahmen und versuche den meinigen mit etwas Verlust auf Willhaben zu verkaufen. Hab bei Drössiger angefragt, die meinen der Rahmen ist nicht von Ihnen weil Sie Ihn nur ohne Cantisockel anbieten. Keine Ahnung was das nun für ein Rahmen sein soll. Was mich recht wundert, der Rahmen hat auf den Sattelstreben Ösen für Gepäckträger, bei den Ausfallenden aber nicht, ist das nicht etwas ungewöhnlich? Naja, ich bin trotzdem zuversichtlich, dass sich der Verkäufer noch meldet, hatte immerhin 500 rein positive Bewertungen. Er hat sich auch wärend der Lieferzeit 2 Wochen nicht gemeldet weil er auf Urlaub war.....vielleicht ist er das ja nochimmer..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
yellow Geschrieben 5. November 2012 Teilen Geschrieben 5. November 2012 Du verkaufst also jetzt auf E-Bay einen Müssing Rahmen, der ausschaut wie ein Drössinger, der aber so keine Cantisockel haben darf, bzw. umgekehrt? Was wird denn da der Käufer denken? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gericool Geschrieben 5. November 2012 Autor Teilen Geschrieben 5. November 2012 (bearbeitet) Ich verkaufe einen Rahmen ohne Angabe des Herstellers, ich will mit Sicherheit niemanden betrügen! Drössiger hat mir geschriebn, dass die dropouts die gleichen sind weil die sowieso zugekauft werden. Im Endeffekt ist es doch wurscht wer die Rahmen nun vertreibt wenn sie eh aus der selben chinafabrik kommen, oder nicht? Dass die Zahl der potentiellen Käufer nicht gerade steigt wenn man einen Rahmen ohne "Marke" verkauft, damit hast du natürlich recht! Aber für mich ist das momentan der Einfachste/unkomlizierteste/hoffentlich schnelleste Weg. Ich hab 250 bezahlt und versuch mal ihn für VB 200 los zu werden. Und ich find den Rahmen auch superleiwand, das Problem is nur dass er keine Gepäckträger Aufnahmen hat und ich hab mir schon für 100 euro einen Gepäckträger + Rücklich gekauft was ich auch nutzen will. (Ein Achs-Adapter würd 30.- kosten und is für 15 kg weniger "zugelassen" wie der Gepäckträger) http://nyx.at/bikeboard/Board/biete-173362-unbekannt-hardtail-rahmen-schwarz-canti+disc-neu http://www.willhaben.at/iad/kaufen-und-verkaufen/sport-sportgeraete/hardtail-mountainbike-rahmen-steuersatz-neu-49034077?adId=49034077 Vielleicht meldet sich der Verkäufer ja noch und ich kann Ihn zurückschicken, aber ich warte sicher mal eine Woche bevor ich weitere Maßnahmen einleite. Sollte sich in der Zwischenzeit wer melden der mir den Rahmen abkauft, umso besser! Findest du meine Verhaltensweise tatsächlich so falsch yellow? Ich mache keine falschen Angaben und versuche nur die Sache so schnell und gut wie möglich zum Guten zu wenden. Den hoffentlich nun richtigen Rahmen hab ich mir jedenfalls schon bestellt........nur einenSteuersatz kann ich mir ned leisten bevor der andere Rahmen verkauft ist :devil: Bearbeitet 5. November 2012 von gericool Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gericool Geschrieben 6. November 2012 Autor Teilen Geschrieben 6. November 2012 (bearbeitet) Ich bin grantig, hab nun endlich eine Stellungnahme vom Verkäufer. Anstatt eines Lösungsvorschlages schickt er mir eine Rechtsbelehrung :f: Der Rahmen sei der richtige, vielleicht schon ein 2013er Modell, kein recht auf Widerruf. Als Anhang eine Rechnung vom Hersteller. Hier mal der Unterschied der Dropouts: Hab ich denn nicht das Recht auf einen Rahmen mit den gleichen dropouts und der gleichen Bremsaufnahme wie in der Artikelbeschreibung Das 2013er Modell kann es auch nicht sein, schaut genau aus wie das 2012/2011/2010er, bin echt gespannt was Müsing dazu sagt, werd später anrufen. Was ich nochnicht erwähnt habe, ich hab den Rahmen nicht über ebay gekauft da eine Fehlermeldung kam weil Ware kann nicht nach Österreich versendet werden. Habe den Auftrag also per email gegeben mit Link zum ebay-Artikel. Bearbeitet 6. November 2012 von gericool Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gericool Geschrieben 6. November 2012 Autor Teilen Geschrieben 6. November 2012 Auflösung: Es ist doch ein 2013er Kann der Händler mir einfach einen 2013er Rahmen schicken wenn er Bilder vom 2012er in der Auktion hat und die Artikelbeschreibung für den 2013er nicht zutrifft? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Weight Weenie Geschrieben 6. November 2012 Teilen Geschrieben 6. November 2012 Nein, kann er nicht. Dass du außerhalb Ebays gekauft hast war nicht die beste Entscheidung deines Lebens. Somit kannst eh alles vergessen und du wirst durch die Finger schauen. Wegen der 200 Euro einen Rechtsstreit beginnen halte ich für sinnfrei. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gericool Geschrieben 6. November 2012 Autor Teilen Geschrieben 6. November 2012 Ich hab nun Müsing angerufen und denen die Story erzählt, hauptsächlich weil ich wissen will ob es noch 2012er Rahmen gibt weil ich will den unbedingt haben. Die wollten nun, dass ich ihnen den Händler nenne und ihnen Rechnung und Fotos schicke. Mal schaun was da draus wird Sollte es da doch noch zu einer Einigung kommen hab ich mich wiedermal selbst übertroffen, weil ich den Rahmen ja jetz schon woanders bestellt habe, wo ich wohl auch wieder den 2013er bekomme denn die bestellen den alle nach Auftrag bei Müsing :s: Ich sags euch, ich bin fertig mit de Nerven Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wolfgng Geschrieben 6. November 2012 Teilen Geschrieben 6. November 2012 Tja, dann wirst halt ohne Steuersatz fahren müssen... Wer nicht hören kann, muss fühlen. :s: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fredf Geschrieben 6. November 2012 Teilen Geschrieben 6. November 2012 Ich sags euch, ich bin fertig mit de Nerven zu fertig zum Lesen gewesen? Macht nix, hast noch alle Möglichkeiten offen (solang der Rahmen nicht um ein Butterbrot verscherbelt ist) Der Übernehmer hat zunächst nur Anspruch auf Verbesserung oder Austausch. Dieser primäre Anspruch setzt jedoch die Behebbarkeit des Mangels voraus. Sind Verbesserung und Austausch unmöglich oder unverhältnismäßig, hat der Übernehmer sekundär Anspruch auf Wandlung und Preisminderung. Unter Wandlung ist die Rückabwicklung des Vertrages zu verstehen, bei der es zur Rückgabe, Rückzahlung, zum Verlust des noch offenen Kaufpreis- oder Werklohnanspruches kommt. Dem Übernehmer gebührt bei Erreichen der sekundären Ebene die Wandlung gemäß § 932 Abs 4 ABGB, jedoch nur dann, wenn der Mangel nicht geringfügig ist. Das Recht auf Wandlung hängt damit von der Einstufung des Mangels als „nicht geringfügig“ ab. Auszug aus dem Link Recht auf Gewährleistung gibt´s sowohl in Dt als auch in Ö da "EU-Recht" (in Deutschland ist´s im BGB verankert) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gericool Geschrieben 7. November 2012 Autor Teilen Geschrieben 7. November 2012 (bearbeitet) Vielen Dank fredf. Hier hab ich noch eine super Erklärung zur Gewährleistung gefunden. http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=24579&pn=4 Sie müssen nicht ewig Geduld aufbringen. In folgenden Fällen können Sie entweder sofort oder als Reaktion auf das Nichtstun des Vertragspartners Preisminderung oder Vertragsauflösung (= Wandlung ) verlangen, - wenn eine Verbesserung oder ein Austausch unmöglich ist - wenn Ihr Vertragspartner Verbesserung oder Austausch ablehnt oder damit in Verzug kommt Ich habe dem Händler nun geschrieben, dass ein Sachmangel vorliegt. Falls er, wie es scheint, den Austausch ablehnt bitte ich mir dies nochmal zu bestätigen und ich mache von meinem Recht der Wandlung gebrauch. Ich habe ihm dafür eine Frist gesetzt und verlange eine Bestätigung, dass er die Rücksendung annehmen wird und mir den Verkaufspreis + porto für Rücksendung zurückerstatten wird. Sollte er sich auf solch eine Aussergerichtliche Einigung einlassen, soll ich darauf bestehen dass er zuerst das Geld Rückerstattet und ich erst dann den Rahmen zurückschicke? Bearbeitet 7. November 2012 von gericool Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
revilO Geschrieben 7. November 2012 Teilen Geschrieben 7. November 2012 Ich würde empfehlen, noch einmal die AGB des Anbieters zu lesen. Durchaus möglich, dass er von "Symbolbildern" im Angebot schreibt, die vom tatsächlichen Produkt optisch (aber nicht qualitätsmäßig) abweichen können. Die Rahmenfarbe auf dem Bild im Angebot wird ja auch nicht die sein, die du bestellst hast. Hilfreich wäre es, wenn du einen Link vom Angebot zu deinem Kauf einstellst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gericool Geschrieben 7. November 2012 Autor Teilen Geschrieben 7. November 2012 (bearbeitet) Da der neue Rahmen zb. postmount statt is2000 hat und keine Gepäckträgerösen, weicht auch die Artikelbeschreibung ab und nicht nur das Foto. Explizit steht in der Auktion aber nicht dass ein 2012er Rahmen verkauft wird. Wer rechnet auch damit, dass es da plötzlich einen neuen Rahmen gibt......seit 3 Jahren ist er immer gleich und auf der Homepage von Müsing ist von einem 2013er Rahmen keine Spur. Echt ein paar unglückliche Umstände die da zusammentreffen. Schlussatz der ebay Auktion: In strittigen Fragen, bei Irrtümern und einfach menschlichen Fehlern, dürfen Sie (einmal ganz abgesehen von der rechtlichen Lage) mit unserer Fairness rechnen. Wir bitten Sie auch uns gegenüber um " FairPlay" - Vielen Dank ! Bearbeitet 7. November 2012 von gericool Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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