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Geschrieben
Original geschrieben von Race-Driver

Kann ich mir nicht vorstellen, du hst ja eh kan Probeschein mehr, oder?

Brauchst glaub i ka Angst haben;)

Kosten wirds schätz mal so um die 50€ !?

 

..von 50 euro träumt ihr nur :) zahlst alleine schon 72.- wenn du im ortsgebiet 70km/h fährst!!!

Geschrieben
Original geschrieben von Race-Driver

Und ich für 12km/h 42€ (Im Ort)

Also ganz stimmen kann des a net,...

 

@Olli

 

Auf der Autobahn is ja das Limit glaub i viel höher,wir sind mal mit 160 (am Tacho) in eine Radarfalle reingfahrn, aber es is nie was gekommen;)

 

(Vielleicht habens a net glauben können das so a alte Kraxn so schnell sein kann:D)

 

*ätsch* tempo 80 (radarpistole) im ort = 36 EUR (letztes jahr) es lebe die beamtenwillkür

 

abgesehen davon, dass 180 am tacho meist eh nur 165 sind. mit 160 am tacho fahrn sie dir auch net mal nach, das lohnt sich net. nachbar is gendarm, wenn net einer wirklich schnell fahrt (170 aufwärts) tut sich nix.

 

die 160 sind schon ein sehr mutiger vorschlag, 150 fänd ich noch ok, aber bei 160 in real steht schon 170-175 am tacho, wenn die leut dann auch noch so weitermachen wie bisher, also im schnitt 30 schneller fahren als erlaubt, na dann simma schon bei über 200 (am tacho)

Geschrieben
Original geschrieben von NoLiver

habt ihr zufällig ahnung wieviel es kostet wenn man auf der autobahn (130-er limit) mit 180 geblitzt wird? könnte es zu einer führerscheinabnahme kommen (erst-vergehen)

wenn du nur geblitz worden bist und net angehalten kann doch keiner feststellen dass du am steuer gesessen bist. Der strafzettel wird einfach dem offiziellen wagenbesitzer zugeschickt, führerschein kann dir sogesehen dann eh net weggenommen werden. (denk i mal)

Geschrieben
Original geschrieben von tschakaa

wenn du nur geblitz worden bist und net angehalten kann doch keiner feststellen dass du am steuer gesessen bist. Der strafzettel wird einfach dem offiziellen wagenbesitzer zugeschickt, führerschein kann dir sogesehen dann eh net weggenommen werden. (denk i mal)

 

Wieso? Da der Oliver der offizielle Wagenbesitzer ist,* können sie ihm doch den Schein abnehmen - wenn er leugnet, dass er gefahren ist dann zieht sich das ganze länger als die 2 Wochen die der Schein weg ist...

 

* bist mit deinem gefahren?

Geschrieben
Original geschrieben von tschakaa

wenn du nur geblitz worden bist und net angehalten kann doch keiner feststellen dass du am steuer gesessen bist. Der strafzettel wird einfach dem offiziellen wagenbesitzer zugeschickt, führerschein kann dir sogesehen dann eh net weggenommen werden. (denk i mal)

 

Aber i glaub da gibts dann sowas wie eine Lenkererhebung?!

 

@Andi

 

50km/h in da 40er Zone?--> 40€;):D

Geschrieben

... naja tschakaa, ich wurde auch geblitzt von vorne da hat man sogar meine Augenfarbe erkannt :D

Im Ortsgebiet 96, jaja das war haarig aber hat mir dann 1.800 statt 2.800 ATS gekostet, weil Weihnachten kurz bevor stand, ging aber alles schon über die BH :p

Mußte zuerst auf die Gemeinde zum Verhör usw. war mühsam !

Geschrieben

Wenn du "nur" einen Strafgeldbescheid bekommst hast du Glück gehabt!

Du könntest eine Lenkerfestellung bekommen (nachdem sie dich nicht aufgehalten und als "Lenker" festgestellt haben)

 

Dann gehts wohl um deinen Pappendeckl...

Solltest du die Lenkerfestetllung verweigern, oder sollte dir nicht mehr einfallen wer gefahren ist weil z.B. mehrere Leute im Fahrzeug gesessen haben und sich öfters abgewechselt haben... könntest du Glück habe und "nur" eine Verwaltungsstrafe wegen nichtausstellung der Lenkererklärung bekommen, und diese ist im Regelfall gleich hoch wie die Strafe für das Verkehrsdelikt..., wie gesagt lieber eine Verwaltungsstrafe als den Führerschein abgeben...

 

 

lg werner5

Geschrieben
Original geschrieben von Race-Driver

Aber i glaub da gibts dann sowas wie eine Lenkererhebung?!

 

@Andi

 

50km/h in da 40er Zone?--> 40€;):D

 

na geh das war wieda notwendig, nur weil i amal net aufgepasst hab, noch dazu in einer strasse wo ich eh jedes radar kenn, und schon vorher an 5 vorbei bin.

 

naja mal abwarten, auto is eh net auf mich zu gelassen :D

Geschrieben

i bin übrigens vor ein paar wochen auch geblitzt worden.

War gegen abend (22h) am Weg von Pressbaum nach St.Pölten, es hatte ziemlich stark geschneit, am Knoten Steinhäusl hast grad mal an 60er fahren können.

 

Um 3h in der Früh bin i dann die selbe strecke zurückgefahren. Der Schneefall hatte schon aufgehört und die Sicht war sehr gut. Am Knoten Steinhäusl darf man ja nur 100 fahren, nachdem i weit und breit der einzige auf der autobahn war und i ma gedacht hab "die werden sicher net glei nach an schneesturm die radarboxn aufladen", bin i mit 125km/h durchgefahren und wie es das schicksal will hat es geblitzt. :rolleyes:

 

klar, verkehrsregel sind da um eingehalten zu werden, nur da fand ichs einfach nur unnötig. Sogesehen bin i schon auf die verkehrsorientieren Geschwindigkeitsbegrennzungen gespannt die bald (zusammen mit tempo 160) kommen. Diese Systeme gibt es schon lange in D und finde dass sie sehr sinnvoll. Dadurch lässt sich sicher auch ein Stau abschwächen.

 

PS: zum tempo 160 siehe auch http://derstandard.at/?url=/?id=1946301

Geschrieben

ich hätte letztens 84€ AM BIKE zahlen müssen :D

 

angeblich je 21€ wegen:

1) am gehsteigfahren

2) ohne helm (dieser war am lenker)

3) ohne licht (wie auch, dieser sigmasport sch**** hält ja nur 1h..)

4) kopfhörer im strasenverkehr

 

...bin mit 5-10 km/h dahingerollt... (hab nämlich auf einen freund vorm hauseingang gewartet...)

 

finally auf 30€ runtergehandelt, dafür bar gezahlt :rolleyes:

Geschrieben

nehmens ja auch nicht von den Toten.

 

Ich war letztes Jahr Oktober in Holland in Urlaub und da kam dann nach 8 Wochen ein Zettel reingeflattert wodrauf stand ich bin 4km/h zu schnell gefahren. Berauschende 4 km/h. 80 war erlaubt an der Stelle.

 

Ich habe gleich mein Tempomat beim Hersteller bemängelt. :D

 

Haben wollten die €30,- :k:

 

Frechheit.

 

Carby

Geschrieben

also die 10% herunterrechnerei stimmt imho eher nicht.

 

das gilt bestenfalls bei ordentlich abgefahrenen Reifen. Ansonsten ca. 5% und 10% Toleranz beim Radar (wobei die in diesem Fall wohl a nix helfen werden....)

 

Des schaut ned guad aus.... :(

 

Ich bin vor ein paar Tagen mitm Taxi von einem Ball nachhause gefahren und der Taxler ist (ohne Scherz) am Grünen Berg (bei Schönbrunn; in Wien) ÜBER 130 AM TACHO gefahren.

 

Da hab ich echt scho überlegt ob ich den anzeig, des war nimma wurscht. Bei 80km/h, vielleicht noch 90 wenns um 4h in der Nacht ist, sag ich ja nix, aber das war schon ordentlich heftig!!

 

MfG,

FSA, der glaubt, dass Frauen genauso oft zu schnell fahren, aber aus anderen Gründen kaum Strafmandate einheimsen.... :p

Geschrieben
Original geschrieben von NoWin

So a Gschichtldrucka :s: :D

jo ich weiss eh... aber diese vollvisierhelme san bissi ZU oarg für den gehsteig. will ja "im falle des falles" den fußgänger mim radl umfahren, aber doch net mim helm derschlagen :D

Geschrieben
Original geschrieben von werner5

Wenn du "nur" einen Strafgeldbescheid bekommst hast du Glück gehabt!

Du könntest eine Lenkerfestellung bekommen (nachdem sie dich nicht aufgehalten und als "Lenker" festgestellt haben)

 

Dann gehts wohl um deinen Pappendeckl...

Solltest du die Lenkerfestetllung verweigern, oder sollte dir nicht mehr einfallen wer gefahren ist weil z.B. mehrere Leute im Fahrzeug gesessen haben und sich öfters abgewechselt haben... könntest du Glück habe und "nur" eine Verwaltungsstrafe wegen nichtausstellung der Lenkererklärung bekommen, und diese ist im Regelfall gleich hoch wie die Strafe für das Verkehrsdelikt..., wie gesagt lieber eine Verwaltungsstrafe als den Führerschein abgeben...

 

 

lg werner5

 

Nun ja, so einfach is das auch wieder net, weil dann würd´s ja jeder machen. Als Zulassungsbesitzer ist man verpflichtet den Lenker des Fahrzeuges bekannt zu geben. Wenn nicht =>Verwaltungsübertretung. Allerdings wird sich dann vorher schon ein längeres Verwaltungsstrafverfahren abgespielt haben. Und das ist auch nicht gratis.

 

Zur Geschw. Überschreitung ist zu sagen, dass ein jeder Tacho mal zuviel anzeigt (bei meinem sinds bei der Geschw. geschätzte 10-15 km/h Abweichung). Dann wird noch die Verkehrsfehlergrenze abgezogen (die ist vom Gerät, mit welchem die Geschw. Überschreitung festgestellt worden ist abhängig). Alles in allem wirst, wennst 180 am Tacho ghabt hast sicher keine 180 gefahren sein.

Führerscheinentzug droht bei einer Geschw. überschreitung von 40 km/h im Ortsgebiet und 50 km/h auf den übrigen Straßen (20km/h bzw. 30 km/h bei Probeschein).

Die Höhe der Geldstrafe ist vom jeweiligen Strafreferenten in einem gesetzlich festgelegten Rahmen anzusetzen.

Dies gilt allerdings nur im Verwaltunsstrafverfahren (sprich es ist zu einer Anzeige gekommen).

 

Die Höhe der Organstrafverfügungen (die man vor Ort bezahlt) ist genau festgelegt in einem Deliktskatalog, ist jedoch in jedem Bundesland unterschiedlich, da die Höhe der Organstrafverfügungnen von der Landesregierung festgelegt wird.

 

Also, es wird Dir niemand sagen können, wieviel Du zahlen wirst (hängt vom Ergebnis des Verwaltungsstrafverfahrens ab). Mit einem Entzug wirst eher nicht rechnen müssen (wenns wirklich nur 180 am Tacho waren).

 

 

MFG chris

Geschrieben

wennst nicht allein unterwegs warst gib an das eine dir unbekannte Person, die du zuvor bei einer Raststätte mitgenommen hast, das Auto gelenkt hat. das geht durch - zahlst nyx weil sie dann den lenker nicht erheben können und die sache wird fallen gelassen.

;)

 

ahab

Geschrieben
Ja, aber eine Strafe bekommst, weil Du nicht weißt, wer mit Deinem Fahrzeug unterwegs war. Außerdem hast Du Dich davon zu überzeugen, dass die Person auch einen Fühererschein hat.

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