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StVO-Reform


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Ma bitte lies gscheit! ich will nix AUSHEBELN, sondern dass an speziellen Gefahrenstellen die Sicherheit durch Sonderregelung erhöht wird. uns behapt bitte net von wegen, wenn ein Grüner abbiegepfeil ist, die Fussgänger automatisch rot haben. und wenn die Phase zum Überqueren tatsächlich immer ausreichen tät, tät ich das obenstehende auch nicht schreiben. außer eine fuzzi Insel zwischen den Fahrstreifen für Autos auf der man dann die nächsten 10min zwischen den fahrenden Autos verharren kann gilt dann schon als "bist eh drüber kommen". und neiin, ich verwechsel gar nix, ich weiss was a Räumzeit ist

vor 16 Minuten schrieb medulla69:

Diese sind aber mit "GRÜN" signalisiert! und nicht mir rot

keine Ahnung, was das beudeuten soll

 

deine Argumentation erinnert mich so stark an den "Experten", den unsere Gemeinde vor geschickt hat als es um die Errichtung eines Zebrastreifens im Ortsgebiet ging (es gibt ihn immer no net).

Ortsgebiet, stark frequentierte Stelle, da zwischen Bahnhof, Gemeideamt und am Weg zum Strandbad gelegen. Landesstraße, aber Ortsgebiet, also 50 km/h.

Die Argumentation contra streifen war, "der Fussgänger würde sich in Sicherheit wiegen und Autofahrer würden nicht immer anhalten und somit ist ein Zebrastreifen gefährlicher als keiner". jetzt mußt dich halt zwischen die Autos werfen oder du wartest im Sommer halt vor dich hin

Bearbeitet von NoNick
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Das bei Rot abbiegen erlauben, wird in Wien höchstens auf einer Handvoll Kreuzungen (große Kreuzungen sind ausgenommen) kommen.

Ich kenne eine Kreuzung (Modecenterstr./Guglg. beim Gasometer), da wird es quasi von vielen so gemacht. Aber gut finde ich es dennoch nicht.

Wenn man sich jetzt vorstellt, es wäre dort schon mit "immer grün abbiegen"...

Fährt man als Radfahrer bei grün über die Ampel (u. Radweg) und von rechts kommt ein Radfahrer mit "immer grün abbiegen" herein und es kracht am Radweg. Wer ist dann Schuld?

Oder es stehen auf einmal Fußgänger genau vor dem Radweg?

Kann schon knifflig werden.

 

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vor 56 Minuten schrieb NoNick:

Ma bitte lies gscheit! ich will nix AUSHEBELN, sondern dass an speziellen Gefahrenstellen die Sicherheit durch Sonderregelung erhöht wird. uns behapt bitte net von wegen, wenn ein Grüner abbiegepfeil ist, die Fussgänger automatisch rot haben. und wenn die Phase zum Überqueren tatsächlich immer ausreichen tät, tät ich das obenstehende auch nicht schreiben. außer eine fuzzi Insel zwischen den Fahrstreifen für Autos auf der man dann die nächsten 10min zwischen den fahrenden Autos verharren kann gilt dann schon als "bist eh drüber kommen". und neiin, ich verwechsel gar nix, ich weiss was a Räumzeit ist

keine Ahnung, was das beudeuten soll

 

deine Argumentation erinnert mich so stark an den "Experten", den unsere Gemeinde vor geschickt hat als es um die Errichtung eines Zebrastreifens im Ortsgebiet ging (es gibt ihn immer no net).

Ortsgebiet, stark frequentierte Stelle, da zwischen Bahnhof, Gemeideamt und am Weg zum Strandbad gelegen. Landesstraße, aber Ortsgebiet, also 50 km/h.

Die Argumentation contra streifen war, "der Fussgänger würde sich in Sicherheit wiegen und Autofahrer würden nicht immer anhalten und somit ist ein Zebrastreifen gefährlicher als keiner". jetzt mußt dich halt zwischen die Autos werfen oder du wartest im Sommer halt vor dich hin

Hey NoNick! Ich lade dich liebend gern zu mir ins Büro ein und meine Kolleginnen und Kollegen, sowie ich, zeigen dir dann wie wir in Wien eine VLSA planen, errichtet und signaltechnisch versorgen. Wir tauschen uns liebend gern mit fachkundigen Personen aus! Aber bitte verwechsle Graz und Klagenfurt nicht mit Wien! (Nicht das die Kolleginnen und Kollegen nicht gut wären). Und wie willst die Sonderregeln kund machen? Jeder Schutzweg wird von Signal zu Signal berechnet. Das ist nun mal so. Und diese Strecke wird, in Wien zumindest, mit 6s grün, 4s grün-blinken + Räumzeit versorgt. Das ist Gesetz! Das der meiste MIV sich nicht daran hält, ist leider ein Problem. Dessen sind wir sich in Wien bewusst. Deswegen gibt es immer mehr voreilendes grün für die zu Fuß gehenden. 

 

und zu dem Thema https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/linz/erste-denkende-ampel-in-linz-dient-der-sicherheit;art66,3676443, das haben wir doch schon seit mehreren Jahren in Wien.  Leider lässt sich ein Fehlverhalten des MIV nicht ausmärzen. 

 

 

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vor 6 Minuten schrieb marty777:

Das bei Rot abbiegen erlauben, wird in Wien höchstens auf einer Handvoll Kreuzungen (große Kreuzungen sind ausgenommen) kommen.

Ich kenne eine Kreuzung (Modecenterstr./Guglg. beim Gasometer), da wird es quasi von vielen so gemacht. Aber gut finde ich es dennoch nicht.

Wenn man sich jetzt vorstellt, es wäre dort schon mit "immer grün abbiegen"...

Fährt man als Radfahrer bei grün über die Ampel (u. Radweg) und von rechts kommt ein Radfahrer mit "immer grün abbiegen" herein und es kracht am Radweg. Wer ist dann Schuld?

Oder es stehen auf einmal Fußgänger genau vor dem Radweg?

Kann schon knifflig werden.

 

Der bei rot abbiegt, darf nur abbiegen wenn er niemanden gefährdet! Also hat die Person auch schuld!

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vor 2 Minuten schrieb marty777:

Das hab ich genau so erwartet. Hoffe dass ist auch allen "Hurra, bei rot abbiegen ist super" Leuten klar. ;)

Ich werde es in Wien nie anwenden! Und ich fahre seit mehr als 5 Jahren jeden Tag ins Büro und wieder heim. Mein Leben ist mir zu kurz dafür.

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ich fahr auch fast jeden tag. es gibt schon die eine oder andere kreuzung, wo es sinn machen würde, aber generell - da bin ich auch dagegen. es gibt leider viele hirnis hier, viele fahren viel zu schnell und ohne auf irgendwen rücksicht zu nehmen auf ihren e-scootern oder schleppen gründe boxen am buckel herum. ich hab keine lust, durch die noch mehr gefährdet zu werden als jetzt schon.

zudem (ich höre schon den shitstorm rauschen) - solange es keine nummerntafeln oder ähnliches gibt, wird es bei unfällen eine 90%ige fahrerfluchtquote geben.

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Leider werden diese Änderungen nichts in den Köpfen der vielen Autofahrer ändern, welche die Radfahrer am liebsten gänzlich von der Straße verbannen würden.

Im Gegenteil, die werden noch mehr Haß bekommen.

 

Erst gestern hatte ich wieder ein sehr fragwürdiges Erlebnis. Ich war selbst gerade mit knapp 50 km/h in der Stadt auf einer schnurgeraden Straße unterwegs,

als ich wild hupenden und rücksichtslos von einem Autofahrer überholt wurde. Mit knapp 55-60 km/h war es mir nicht möglich nachzukommen,

aber kein Wunder, denn er ist sicherlich mit über 70 km/h unterwegs gewesen. Als ich ihn dann an der nächsten Ampel stellen konnte,

hat mich seine Beifahrererin fast vom Rad befördert als sie aggressiv die Tür geöffnet hat und konnte mir von ihm anhören ob ich "deppat" bin

mit dem Rad mit 60 km/h in der Ortschaft zu fahren?! 🤔 Er wollte dann die Polizei holen, was mir nur recht gewesen wäre,

aber er ist dann anscheinend selbst drauf gekommen, dass er sich da selbst nichts gutes tun würde und war aufeinmal schnell wieder weg.

 

Ich hät mir eigentlich die unnötige "Verfolgungsjagd" und Diskussion sparen sollen und einfach eine Anzeige bei der Polizei machen sollen. Beim nächsten mal dann.

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vor 2 Stunden schrieb FloImSchnee:

Erstaunliche Gedankengänge haben manche Leute... 

tja, ich hät ihm (und der Polizei) dank Garmin auch beweisen können, dass ich maximal 50 gefahren bin 🤣

schade, dass das nicht 500m vorher war, dann wär er nämlich sauber ins Radarkastl gefahren, aber das hat er wohl noch abgewartet 🤔

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vor 9 Stunden schrieb alekom:

Man kann aber jemanden anonym anzeigen. Zumindest hab ich das erfahren, als ich eine Verfügung ins Haus geflattert bekommen habe. Überfahren einer Stopptafel. Im vierten Bezirk.

Anonym Strafanzeige ist dann, wenn zwar der Halter des Fahrzeugs bekannt ist (Kennzeichen) aber der Fahrer nicht!

Eine Anzeige wäre sicherlich die intelligenter Lösung gewesen als dann wie ein Irrer nachzufahren.

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@medulla69 Da du vom Fach bist. ;) Darf ich dir direkt eine Ampel zur Kenntnis bringen?

Ich habe eine Verkehrssensitive Ampel in Wien bemerkt, wo die Auto bzw. noch viel mehr, die Fahrrad Erkennung nicht funktioniert.

Und zwar im 22ten Bezirk in Wien von der Bettelheimstr. kommend und auf die Süßenbrunner Hauptstr. abbiegend. Dort wird man als Radfahrer ignoriert. Die Autos hinter mir, dann logischerweise auch. Erst nach 2 Minuten kommt dann der normale Schalt Rhythmus. Wenn ich dort 10m vor der Stoplinie stehen bleibe, damit sich ein Auto zur Stoplinie stellen kann, wird deutlich früher grün.

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Ich bin an der Stoptafel vorbeigerollt, ganz langsam um den Querverkehr zu beobachten. Ich bin NICHT stehengeblieben.

Übrigens hat das die Polizei genauso gemacht, an der Kreuzung halten die wenigsten.

Bin nämlich extra an einem Tag dort hingegangen und hab mich an die Ecke gestellt um das zu beobachten.

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vor 7 Stunden schrieb marty777:

@medulla69 Da du vom Fach bist. ;) Darf ich dir direkt eine Ampel zur Kenntnis bringen?

Ich habe eine Verkehrssensitive Ampel in Wien bemerkt, wo die Auto bzw. noch viel mehr, die Fahrrad Erkennung nicht funktioniert.

Und zwar im 22ten Bezirk in Wien von der Bettelheimstr. kommend und auf die Süßenbrunner Hauptstr. abbiegend. Dort wird man als Radfahrer ignoriert. Die Autos hinter mir, dann logischerweise auch. Erst nach 2 Minuten kommt dann der normale Schalt Rhythmus. Wenn ich dort 10m vor der Stoplinie stehen bleibe, damit sich ein Auto zur Stoplinie stellen kann, wird deutlich früher grün.

Das klingt nach einem Fall für den Radkummerkasten ;)

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vor 53 Minuten schrieb atr23:

Das klingt nach einem Fall für den Radkummerkasten ;)

Ah, kannte ich noch nicht. Bei der "Sag's Wien App" klappt es manchmal auch gut, aber deine Seite ist speziell für Radanliegen. Wobei, wenn man sich etwas einliest, scheint dafür aber nicht immer sonderlich rasch auf Vorschläge einzugehen (teils aus 2017) , oder überhaupt an die Stadt Wien weiterzuleiten.

Mal schauen - ich steh ja öfter bei der Ampel. Dann kann ich es über die App einmelden. ;)

 

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Bei einer Stopptafel muss man nur anhalten, sprich das ganze Fahrzeug muss zum Stillstand kommen, wie lange steht nirgends, weder in der STVo, noch im KFG oder sonst wo gefunden.

Links als Beweis:

§ 52 StVO 1960 (Straßenverkehrsordnung 1960), Die Vorschriftszeichen - JUSLINE Österreich

 

RIS - Straßenverkehrsordnung 1960 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 21.07.2022 (bka.gv.at)

 

Text von dort zitiert:

Dieses Zeichen ordnet an, dass vor einer Kreuzung anzuhalten und gemäß § 19 Abs. 4 Vorrang zu geben ist. Fehlt eine Bodenmarkierung oder ist sie nicht sichtbar, so ist das Fahrzeug an einer Stelle anzuhalten, von der aus gute Übersicht besteht. Das Zeichen ist vor allem vor solchen Kreuzungen anzubringen, die besonders gefährlich sind und an denen die Lenker von Fahrzeugen die Verkehrslage in der Regel nur dann richtig beurteilen können, wenn sie anhalten. Ob und in welcher Entfernung es vor schienengleichen Eisenbahnübergängen anzubringen ist, ergibt sich aus den eisenbahnrechtlichen Vorschriften.

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vor 9 Stunden schrieb FloImSchnee:

Woher stammen die 4s?

Ok, mein angelernter, wenn auch nicht schädigende,  Irrtum. Vielleicht war das ein in zahlen gefasstes "ausreichend" meines damaligen Fahrlehrer. Wobei er damals 1998 auch den überholstand auch nicht nur mit "ausreichend definiert hat

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vor 13 Minuten schrieb Venomenon:

Bei einer Stopptafel muss man nur anhalten, sprich das ganze Fahrzeug muss zum Stillstand kommen, wie lange steht nirgends, weder in der STVo, noch im KFG oder sonst wo gefunden.

Links als Beweis:

§ 52 StVO 1960 (Straßenverkehrsordnung 1960), Die Vorschriftszeichen - JUSLINE Österreich

 

RIS - Straßenverkehrsordnung 1960 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 21.07.2022 (bka.gv.at)

 

Text von dort zitiert:

Dieses Zeichen ordnet an, dass vor einer Kreuzung anzuhalten und gemäß § 19 Abs. 4 Vorrang zu geben ist. Fehlt eine Bodenmarkierung oder ist sie nicht sichtbar, so ist das Fahrzeug an einer Stelle anzuhalten, von der aus gute Übersicht besteht. Das Zeichen ist vor allem vor solchen Kreuzungen anzubringen, die besonders gefährlich sind und an denen die Lenker von Fahrzeugen die Verkehrslage in der Regel nur dann richtig beurteilen können, wenn sie anhalten. Ob und in welcher Entfernung es vor schienengleichen Eisenbahnübergängen anzubringen ist, ergibt sich aus den eisenbahnrechtlichen Vorschriften.

Ich geb meine Fehler auch kampflos zu, mir musst nicht 5 quellen als Beweis liefern ;)

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vor 2 Stunden schrieb Venomenon:

Dieses Zeichen ordnet an, dass vor einer Kreuzung anzuhalten und gemäß § 19 Abs. 4 Vorrang zu geben ist. Fehlt eine Bodenmarkierung oder ist sie nicht sichtbar, so ist das Fahrzeug an einer Stelle anzuhalten, von der aus gute Übersicht besteht.

Gilt noch immer, dass man

1. an der Haltelinie das Fahrzeug zum Stillstand bringt

und

2. wo man in die Kreuzung einsehen kann, wieder?

Das hat mir anno dazumal der Fahrlehrer eingetrichtert (vielleicht auch nur als Schutz vor Anzeigen).

Bearbeitet von marty777
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