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Nichtraucherschutz: Offener Brief an Frau Minister Kallat


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Geschrieben
Wer hat denn das Thema auf WICHTIG gesetzt :confused::look: - net böse sein Theo, aber das ist wohl Schwachsinn :rolleyes:

 

 

d.h. unsere gesundheit ist nicht WICHTIG !?!?!?!??!? :s: :s:

 

wenn ich mir dagegen manch andere "wichtig"-threads anschau :rolleyes:

__________________

since 01.10.05 | velo: 1363km | run: 501 km | swim: 57km | cross: 27km | he-man: 30h |

 

http://www.userbars.com/galerie/images/files/3/12/panties.gif

Geschrieben

was das Rauchen betrifft - ich bin Nichtraucher, wahrscheinlich sogar einer der wenigen, der nicht einmal noch eine Zigarette probiert hat und es auch nicht tun werde.

 

auch ich bin froh, wenn ich in einem Lokal sitze, dass ich nicht in einer Dunstglocke sitzen muss, aber ich muss sagen, dass ist mir bisher nur selten passiert.

Von Verboten oÄ halte ich persönlich wenig, denn Verbote sind nun einmal da um sie zu brechen, bzw. Verbote machen das Verbotene noch viel interessanter (gerade bei Jugendlichen).

Warum nciht einfach die Zigarettenpreise in die Höhe schrauben und einen gewissen %-satz ins Gesundheistsystem stecken? ich weiss, klingt utopisch und etwas naiv, aber es wäre ein Ansatz.

 

Was die Nichtraucher-Lokale betrifft, finde ich diese Diskussion hier sehr amüsant!

Erst vor ein paar Tagen gab es im Radio ein Interview mit einem Gastronomen, der mehrere Lokale besitzt (in Wien). Eines davon wurde als 100% rauchfrei Lokal geführt.

Ergebnis: dieses Lokal wirds als Nichtraucherlokal bald nicht mehr geben (wird derzeit umgebaut und ist geschlossen), da die Kundschaft einfach ausbleibt. Nicht einmal die Nichtraucher kommen, denn wenn sie wählen müssen Gemeinsamkaeit mit Rauchern oder Nichtraucherlokal, so geht ihnen die Geselligkeit noch immer vor und sie arrangieren sich mit den rauchenden Freunden....

Geschrieben
kannst dann gleich auch einen neuen aufmachen:

 

Wie schädlich ist Selbstbefriedigung wirklich...

 

 

:rolleyes:

 

na bumsti ....

 

 

@boschl: i bin ja freizeit jägers-enkel oder so ... auf jedenfall TIERMÖRDER aus SPASS (und zum schutz der tierchen) .... da sandor wird jetzt nur den schädel beuteln *g* .....i werd glei mal durchladen und paar Vögel vom himmel schiessen ..... präventiv ......

Geschrieben
Ich will keineswegs aufmucken oder quertreiber sein.

 

aber muss die liste wirklich sticky gesetzt sein? obwohl ich nichtraucher bin, intriseirt mich das genau nüsse. und ich denke das dies vielen usern so geht.

 

mein vorschlag: verschieben der liste ins gesundheitsforum und dort wichtig setzen. dort schaun wohl eher intressierte leute rein.

 

die diskusion kann/soll schon hier im off topic bleiben.

 

mfg

Fuxl

find ich einen guten Kompromiss :toll:

Geschrieben

mich würd interessieren, was die juristen dazu sagen. für mich klingt das sehr wohl diskrimminierend. demnach könnte man gleich alle, die übermäßig schweinefleishc konsumieren, ebenfalls mit kündigung drohen. halte das für übertrieben, solange sich die süchtler an regeln (und rauchverbote) halten. was die leut zu hause machen, geht niemanden etwas an.

 

 

:klatsch:

 

Und, es geht um's Prinzip und gutem Beispiel vorangehend:

 

08.12.05

 

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellt ab sofort keine Raucher mehr ein. Wer in seiner Bewerbung angebe, Raucher zu sein und nach seiner Einstellung bei der WHO weiterrauchen zu wollen, werde nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen, sagte WHO-Sprecher Ian Simpson am 1. Dezember in Genf. Wer nach seiner Einstellung wieder mit dem Rauchen beginne, werde entlassen.

 

Für uns ist das eine Frage des Prinzips“, sagte Simpson. „Die WHO führt eine Kampagne gegen Tabak und die Tabakindustrie.“

Deshalb stehe die Glaubwürdigkeit der Organisation auf dem Spiel. :toll:

 

Auf den Bewerbungsformularen der WHO steht jetzt: „Die WHO ist eine Nichtrauchereinrichtung. Sie rekrutiert daher keine Tabakkonsumenten.“ Simpson betonte, Altverträge seien von den neuen Richtlinien nicht betroffen. Rauchende Mitarbeiter werde vielmehr Hilfe beim Entzug angeboten. Die WHO habe die Aufgabe übernommen, den im Februar in Kraft getretenen internationalen Anti-Tabakvertrag umzusetzen. Ziel der Konvention in diesem Vertrag ist die Zahl der jährlichen Todesopfer durch Tabakrauch zu verringern. Die Einstellungspolitik sei daher nicht diskriminierend. Es werde auch keine Tests geben, um möglichem Tabakkonsum von WHO-Angestellten auf die Spur zu kommen.

 

Quelle: Deutsches Ärzteblatt bzw.

http://www.rauch-frei.info/cms/index.php?id=382

Geschrieben
Liste der Nichtraucherlokale,Strahlenschädigung durch Handy....

 

Was wird wohl als nächstes folgen?

Positivliste der Automarken die nicht aus dem Auspuff stinken?

Feinstaub der nicht staubt?

 

Ist zwar OT, aber wenn du schon so etwas willst:

 

Fahrverbot in Südtirols Städten für "alte" Kfz :wink:

In den Südtiroler Städten Bozen, Brixen, Meran und Bruneck gelten ab sofort Fahrverbote für ältere bzw. luftverschmutzende Autos und Motorräder. Davon sind auch Touristen betroffen.

 

 

Komplizierte Regelung im Detail

An Wochentagen (Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage) gelten zwischen neun und elf Uhr Fahrverbote für Pkw, die älter als zwölf Jahre sind.

 

Am Mittwoch und am Donnerstag kommen jeweils Fahrverbote für alle anderen Kfz hinzu, ausgenommen modernste Fahrzeuge der Euroklasse 4 und Kfz mit Alternativantrieb.

 

Am Mittwoch gilt das Fahrverbot allerdings immer nur für Fahrzeuge mit geraden Kennzeichenendnummern, am Donnerstag für die mit ungeraden.

 

 

Für Touristen Zufahrt zu Unterkunft möglich

Die neuen Fahrverbote gelten nicht nur für Inländer sondern auch Einkaufstouristen und motorisierte Gäste aus dem Ausland. Für den Tag der An- und Abreise sind allerdings die Touristen vom Fahrverbot ausgenommen, die in Gastbetrieben untergebracht sind.

 

Mit der neuen Verordnung hofft man in Südtirol die Feinstaubbelastung der Regionen rund um die Städte zu reduzieren.

 

 

Ausnahmen

Die genannten Fahrverbot gelten laut Autofahrerclub ARBÖ nicht für Kfz

 

* die der Euroklasse 4 (ab Baujahr 2005) angehören

* die mit Alternativantrieben ausgestattet sind, also mit Elektro - oder hybridem Motor (Strom/Benzin, Methan/Benzin, Flüssiggas/Benzin)

* bei denen Emissionen gleich null sind

* Dieselfahrzeuge mit Partikelfilter (auch nachgerüstete)

* elektrische Motorräder

 

 

Euroklassen

Kraftfahrzeuge werden in die Euro-Klassen 0 bis 5 eingeteilt, welche die Schadstoffe, die ein Wagen ausstößt, nach Herstellungsjahr und Fahrzeugtyp klassifizieren.

 

 

Ausgenommen von den Südtiroler Fahrverbotsbestimmungen sind natürlich Fahrzeuge der Einsatzkräfte, Kranken- und Behindertentransporte, Kranken- und Pflegepersonal, Fahrzeuge der Post, wichtige Lebensmitteltransporte etc.

 

 

Weitere Verbote möglich

Die Fahrverbote bleiben bis 31. März 2006 in Kraft. Sollte der Grenzwert der Feinstaubkonzentration bis dahin an vier aufeinander folgenden Tagen überschritten werden, treten in den genannten Städten laut ARBÖ auch noch zusätzliche Notmaßnahmen in Kraft, die beispielsweise ein ganztägiges Fahrverbot von sieben bis 19 Uhr vorsehen.

 

http://help.orf.at/?story=3905

28.11.2005

Geschrieben
AN: maria.rauch-kallat@bmgf.gv.at

Betreff: Nichtraucherschutz

Hab ich schon 2003/2004 gemacht. Eine neuerliche wird dieser Tage abgesandt (mit neuen Erkenntnissen und Forschungsergebnissen :zwinker: )

Hier die Antwort:

 

Sehr geehrter Herr Obstmayer!

Anbei ein Schreiben von Mag. Alice Schogger, Abt. III/B/9 des Bundesminsteriums für Gesundheit und Frauen, zur gefälligen Kenntnis.

 

GZ: 22180/27-III/B/9/04

Wien, am 10.03.2004

 

 

Betreff: Rauchen in der Öffentlichkeit

 

 

Sehr geehrter Herr Obstmayer!

 

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen bittet – unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 2. Dezember 2003 sowie Urgenzschreiben vom 4. März 2004 – eingangs um Nachsicht ob der verspäteten Beantwortung und teilt Ihnen Folgendes mit:

 

Es ist richtig, dass Tabakrauch gesundheitsschädlich ist: er enthält mehr als 4000 Chemikalien, darunter krebserzeugende und giftige Substanzen. Viele Krankheits- und Todesursachen werden heute auf die Wirkung dieser Rauchinhaltsstoffe zurückgeführt.

 

Auch Nichtraucherinnen und Nichtraucher sind von der Thematik betroffen, da sie dem Tabakrauch ausgesetzt sind. Die im ausgestoßenen Tabakrauch enthaltenen Schadstoffe und Gifte führen zu Beeinträchtigungen bis hin zu ernst zu nehmenden Gesundheitsschäden. In besonderem Maße von den Folgen des Passivrauchens betroffen sind unsere Nachkommen. Der Schutz der Kinder ist daher auch ein besonderes Anliegen der österreichischen Gesundheitspolitik.

 

Die im TabakG, BGBl. Nr. 431/1995 idF BGBl. I Nr. 74/2003, getroffenen Regelungen zum Nichtraucherschutz stellen daher insbesondere auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Passivrauchen ab:

 

„Nichtraucherschutz

 

§ 12. (1) Rauchverbot gilt in Räumen für

1. Unterrichts- und Fortbildungszwecke,

2. Verhandlungszwecke und

3. schulsportliche Betätigung.

(2) In Mehrzweckhallen und Räumen, die nicht ausschließlich den Zwecken im Sinne des Abs. 1 gewidmet sind, gilt ein Rauchverbot für die Dauer der Nutzung für Zwecke im Sinne des Abs. 1 und für den davor liegenden Zeitraum, der für eine Entlüftung des Raumes erforderlich ist.

(3) Abs. 1 und 2 gelten nicht für ausschließlich privaten Zwecken dienende Räume.

 

§ 13. (1) Unbeschadet arbeitsrechtlicher Bestimmungen und der Regelung des § 12 gilt Rauchverbot in allgemein zugänglichen Räumen folgender Einrichtungen:

1. Amtsgebäuden,

2. schulischen oder anderen Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt, aufgenommen oder beherbergt werden,

3. Hochschulen oder Einrichtungen der beruflichen Bildung,

4. der Darbietung von Vorführungen oder Ausstellungen dienenden Einrichtungen.“

 

Über das Tabakgesetz hinaus finden sich Regelungen zum Schutz der Nichtraucher - neben auf andere Aspekte wie Prävention und Konsumentenschutz abstellenden Bestimmungen - u.a. im Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, aber auch beispielsweise im Arbeitnehmerschutzrecht (aus den mannigfaltigen Bestimmungen in diesem Bereich seien beispielhaft das ArbeitnehmerInnenschutzG, das BundesbedienstetenschutzG sowie das MutterschutzG 1979 genannt).

 

Dies erklärt sich nicht zuletzt daraus, dass das Tabakrecht u.a. zum Bereich des Gesundheitsrechts bzw. der Gesundheitspolitik gehört, deren Ziel die Erlangung und Bewahrung von Gesundheit ist, wobei der Begriff Gesundheit umfassend durch die WHO als „Zustand umfassenden physischen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur als Abwesenheit von Krankheit oder Behinderung“ definiert wird.

 

Aus dieser Definition ergibt sich, dass gesundheitliche Aspekte des Rauchens im Sinne der Querschnittsmaterie Gesundheit nicht alleine dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen obliegen, dessen Kompetenzen durch das Bundesministeriengesetz festgesetzt sind, sondern auch diverse andere Bundesministerien (u.a. das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz; das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur; das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit; das Bundesministerium für Finanzen) sowie die Bundesländer damit befasst sind.

 

Ein Miteinander der verschiedenen Verwaltungseinheiten ist daher vonnöten, um das Ziel, Gesundheit, zu erreichen.

 

Sieht man sich nun jenen gesundheitspolitischen Bereich an, der in den Kompetenzbereich des BMGF fällt, so ist auf rechtlicher Ebene v.a. das „Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz)“, BGBl. Nr. 431/1995 i.d.g.F., Quelle tabakbezogener Regelungen.

 

Zur Entstehung des Tabakgesetzes:

In den 1990-er Jahren wurden in Ö der Bemühungen gesundheitspolitischer Vorsorge im Tabakbereich immer stärker. Als Ö 1995 dann zur Europäischen Union beitrat hatte es auch den den Gesundheitsbereich betreffenden Acquis zu übernehmen: u.a. RL 89/622/EWG i.d.F. RL 92/41/EWG betreffend die Etikettierung von Tabakerzeugnissen sowie RL 90/239/EWG betreffend den höchstzulässigen Teergehalt von Zigaretten.

 

Im Sinne einer verantwortungsbewussten Gesundheits- und Verbraucherschutzpolitik wurden im Tabakgesetz

o Produktion und Vertrieb ebenso einer weiterführenden Regelung unterworfen wie

o der Tabakwerbung v.a. im Sinne des Jugendschutzes bestimmte - über das Fernsehverbot der RL 89/552/EWG über die Ausübung der Fernsehtätigkeit hinausgehende - Verbote bzw. Beschränkungen

auferlegt.

 

Darüber hinaus wurden Nichtraucherschutzbestimmungen v.a. für jene Bereiche statuiert, die bis dahin einer rechtlichen Regelung entbehrten, wobei dadurch in erster Linie ein Beitrag zum harmonischen Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern geleistet werden sollte.

 

Zu den von Ihnen angeregten Rauchverboten in Gewerbebetrieben schlussendlich ist auszuführen, dass diese grundsätzlich in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit fallen, dem wir ihr Schreiben abschriftlich weitergeleitet haben. Ihre diesbezüglichen Anregungen halten wir jedoch gerne als Grundlage weiterführender Überlegungen im Zuge zukünftiger Novellierungen im Tabakbereich in Evidenz.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für die Bundesministerin:

SCHOPPER

Geschrieben
.... Leut muessen Zeit haben, unglaublich ..... :rolleyes:

 

Bitte schreibts wer etwas über den RAUCHERSCHUTZ... :s:

 

ich finde des schön langsam lächerlich :rolleyes:

 

 

 

aber vielleicht haben ja die salzämter betriebsurlaub :devil:

Geschrieben

... Leute hat man dann gerne i der Nachbarschaft, das sind dann die die alles und jeden wegen jedem Scheiss anzeigen ... Kinder zu laut, Rasenmaeher zur falschen Zeit, Hund hat gebellt, war nicht an der Leine, Musik zu laut, Party zu lang, Baeume nicht geschnitten usw. usw.

 

Seitenlange Beschwerdebriefe an alles und jedem ..... :rolleyes:

Geschrieben
... Leute hat man dann gerne i der Nachbarschaft, das sind dann die die alles und jeden wegen jedem Scheiss anzeigen ... Kinder zu laut, Rasenmaeher zur falschen Zeit, Hund hat gebellt, war nicht an der Leine, Musik zu laut, Party zu lang, Baeume nicht geschnitten usw. usw.

 

Seitenlange Beschwerdebriefe an alles und jedem ..... :rolleyes:

 

:toll: 100% agree

Geschrieben

Mich wundert, dass im klagefreudigen, weil ertragreichen amerikanischen Rechtssystem noch kein Nichtraucher einen Raucher wegen Körperverletzung angezeigt hat, da es ja lt. etlicher Studien erwiesen ist, dass Rauchen bzw. Passivrauchen gesundheitsschädigend ist.

 

LG

buffalo

Geschrieben

Boahh! Habe ernsthaft versucht mich durch diesen Fred zu wühlen, hoffe nicht all zu viel überlesen zu haben.

 

Ich selbst war jahrzentelang schwerer Raucher und bin seit einigen Jahren Nichtraucher. Grundsätzlich kann ich einigen Argumenten folgen, diese sind auch bekannt und nicht leugenbar. Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden, gemeinnützigen Einrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln in deren Wartezonen etc. sind für mich sinnvoll und wichtig.

 

Dinge die für mich nicht nachvollziehbar sind, beinhalten den Zwang an z. B. Gastronomen rauchfreie Zonen zu schaffen, rauchfreie Lokale u. ä.. Ein Lokal ist eine private Einrichtung (Fírma) deren Betreiber selbst entscheiden können soll, wie er es mit dem Rauchen in seinen Räumlichkeiten halten will. Alles andere ist für mich eine Art gelebter Faschismus.

 

Niemand wird gezwungen Lokale in denen geraucht wird zu frequentieren. Ev. wäre eine gut sichtbare Kennzeichnung (rauchfrei, mit Raucherzimmer, mit Nichraucherzimmer, nur Raucher) sinnvoll. Rauchen ist, auch wenn es manche nicht wahrhaben wollen, ein Teil unserer Kultur (nochmal: ich bin Nichtraucher). Die Frage nacht den Risiken stellt sich für mich nicht, wer die leugnet ist dumm. Mündige Menschen haben jedoch ein Recht auf eigene Entscheidungen, nur unmündige muss man schützen.

 

Die zur Zeit laufende Hexenjagd gegen alles was, scheinbar oder tatsächlich, ungesund ist kann ich, weder emotional noch sachlich nachvollziehen. Wir werden es nicht schaffen uns wieder ins vorindustrielle Zeitalter zurück zu bewegen (ausser jemand bombt uns dorthin).

 

Repressalien gegen Menschen und deren seit Jahrhunderten tolleriertes Verhalten bringen nichts. Selbst wenn das jetzt Ärger hervorrufen sollte, bei allem Respekt: Auch den Umstand das ein Moderator seine Stellung hier missbräuchlich verwendet um seinen persönlichen Feldzug zu führen, halte ich für übertrieben oder fast schon bedenklich. Dies beweist eigentlich nur mit welcher Emotionalität und unter welchen Gesichtspunkten dieses Thema betrachtet wird. Jeder hält seine Argumente für alleine gültig und fühlt sich im Recht. Eine objektive Betrachtungsweise scheint fast unmöglich. Wie sonst kann man logisch und sinnvoll ein Rauchverbot unter freiem Himmel argumentieren (Bahnsteige auch wenn sie nicht überdacht sind).

 

Nur am Rande: Die Regierungen der meisten modernen Länder stützen Argumente mit Verweis auf die Gefahren diverser Lebensumstände und Gewohnheiten, wie rauchen oder auto fahren, grundsätzich nur als Argumentationshilfe zu Steuererhöhung um Mehreinnahmen zu tätigen. Wie sollte sich ein aufgeblasener Ballon wie die EU sonst finanzieren?

 

Ja, Aufklärung tut not. Verhaltensänderungen kann und soll man nur über positive Mechanismen herbeiführen. Eine Generation von Menschen zu schaffen, deren Mündigkeit und Intelligenz sie von Risikoverhalten fern hält.

 

Ich hasse nun mal Zwänge.

 

Auch die Argumentation, dass Raucher dem Staat und den Sozialversicherungen mehr kosten als Nichtraucher ist nicht haltbar. Nicht nur die hohen Steuereinnahmen durch die Verkäufe von Tabakwaren, sondern auch die höhere und frühere Sterblichkeit der Raucher tragen positiv zum Staatshaushalt und zur Entlastung der Pensionsversicherungen bei.

Geschrieben
Mich wundert, dass im klagefreudigen, weil ertragreichen amerikanischen Rechtssystem noch kein Nichtraucher einen Raucher wegen Körperverletzung angezeigt hat, da es ja lt. etlicher Studien erwiesen ist, dass Rauchen bzw. Passivrauchen gesundheitsschädigend ist.

 

LG

buffalo

 

 

weil sie lieber die tabakkonzerne verklagen u. da wirklich dicke kohle bekommen! :toll:

Geschrieben
Ja, Aufklärung tut not.

[...]

Auch die Argumentation, dass Raucher dem Staat und den Sozialversicherungen mehr kosten als Nichtraucher ist nicht haltbar.

Ein Widerspruch!

Du hast es oben selbst geschrieben: Aufklärung tut not. Tu das bitte :look: . Ich kann und werde es nicht machen da ich ja befangen bin :rolleyes: .

 

mfg wo-ufp1

Geschrieben
Ein Lokal ist eine private Einrichtung (Fírma) deren Betreiber selbst entscheiden können soll, wie er es mit dem Rauchen in seinen Räumlichkeiten halten will. Alles andere ist für mich eine Art gelebter Faschismus.

 

Niemand wird gezwungen Lokale in denen geraucht wird zu frequentieren.

Auch ein Kino ist eine private Einrichtung, und ein Supermarkt und und und...soll ich jetzt auf alle öffentlichen Einrichtungen verzichten ?

Geschrieben
Auch ein Kino ist eine private Einrichtung, und ein Supermarkt und und und...soll ich jetzt auf alle öffentlichen Einrichtungen verzichten ?

So nebenbei sei noch der Arbeitsschutz für den/die Mitarbeiter erwähnt....

Geschrieben
Ein Widerspruch!

Du hast es oben selbst geschrieben: Aufklärung tut not. Tu das bitte :look: . Ich kann und werde es nicht machen da ich ja befangen bin :rolleyes: .

 

mfg wo-ufp1

Dann kläre ich hiermit auf. Kein Widerspruch, sondern einfach richtig! Literatur dazu: A. Atkinson und J. Townsend: "Economic aspects of reduced smoking", Lancet, 3.9.1977; Robert Leu und Thomas Schaub: "Does smoking increase medical care expenditures?" Social Science an Medicine 17, 1983; dieseleben: "More on impact of smoking on medical care expenditures", Social Science and Medicine 21, 1985; V. Wright: "Will quitting smoking help medicare solve its financial problems?" Inquiry 23, 1986; J. B. Shoven, O. Sundeberg und J. P. Bunker: "The social security cost of smoking" in: D. A. Wise (Hrsg.): The economics of aging, Chicago 1995; "Private Rentenversicherung: Längeres Leben erhöht Risiken", Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft, Nr. 22/1995

 

@Elmar

Die Sache des Betreibers/Besitzers. Der Markt reguliert sich selbst. Es ist sein Kino und vor allem Deine Entscheidung ob Du hingehen willst. Müssen ist doch nicht oder zwingt Dich jemand? Verzicht ist auch eine Frage der Freiheit und Freiwilligkeit. Du MUSST nicht verzichten Du KANNST, ausserdem werden sich nach dem Regulativ des Marktes Betreiber finden die (sinnvollerwiese) Rauchverbotr erlassen.

 

Ausserdem "Kardinalsmissverständnis": Mich stört die Tschickerei auch, aber ich entscheide was und wie ich etwas machen will.

Geschrieben

Auch die Argumentation, dass Raucher dem Staat und den Sozialversicherungen mehr kosten als Nichtraucher ist nicht haltbar. Nicht nur die hohen Steuereinnahmen durch die Verkäufe von Tabakwaren, sondern auch die höhere und frühere Sterblichkeit der Raucher tragen positiv zum Staatshaushalt und zur Entlastung der Pensionsversicherungen bei.

 

das möchte ich jetzt nicht unkommentiert lassen :)

 

90% der Lungenkrebse sind auf das Rauchen zurückzuführen. und willst du jetzt wirklich behaupten, dass du dir quasi mit den tabakabgaben eine spätere krebstherapie finanzieren kannst? also, das glaube ich jetzt nicht ;)

und vergiss nicht, nicht nur die therapiekosten mit einzurechnen sondern auch den verlust deiner arbeitskraft in der zeit während der behandlung (so du dann noch nicht in pension bist). (und mittlerweile muss man schon über 90 jahre alt sein - und das ist gut so - damit nur mehr schmerztherapie gemacht wird.....)

 

und dass mit der früheren sterblichkeit stimmt auch nicht so:

z.b. Krebsinzidenz im jahr 2000 bei bronchien und lunge: bis 59 jahre 1.033, ab 60 jahre 2.685 fälle. (quelle statistik austria)

 

und dann habe ich noch etwas gefunden:

"Jährlich sterben in Österreich z.B. 3.800 Menschen an Lungenkrebs, 90% dieser Todesfälle sind unmittelbar auf Tabakkonsum zurückzuführen. ....

Alleine im System der österreichischen Sozialversicherung belaufen sich die Behandlungskosten der auf das Konto von Tabakkonsum gehenden Krankheiten auf ca. € 2 Mrd. pro Jahr." (Quelle: http://www.oevpklub.at/download/1068.pdf)

 

und wenn ich die homepage vom karl heinz richtig lese, nahm der staat im jahr 2005 1,35 mrd. euro wg. der tabaksteuer ein..... mach ein minus von heissen 600 mio.

Geschrieben

@Peter

 

Kann Deiner Argumentation nicht folgen. Wo siehst Du mich meinen "adminstatus" (was immer das ist) missbrauchen? Die Liste hab ich jeweils in Absprache mit den Moderatoren des jeweiligen forums sticky gemacht und sonst hab ich nur meine Meinung gesagt, ohne mich im geringsten auf admin oder so zu berufen.

 

Ich bin admin nur im Triathlonforum ...

 

Zu Deinen Argumenten, das mit dem privaten Betrieb ist valide, aber dann muss es auch erlaubt sein, dass ich als Nichtraucher solche Betriebe meide, andere dazu aufruf es genauso zu tun und positive Beispiele von Lokalen, die mich schützen, aufzuzeigen.

 

Und dass man - als Konsument - vor Gefahren geschützt wird ist mE nötig, sonst könnt ma auch unsichere Autos verkaufen (heute mit nicht eingestelltem Lenkungsspiel um 1000 EUR billiger), halbgiftige Zusatzstoffe verwenden, da ists einfach überall üblich, den Konsumenten vor sich selbst zu schützen. Kein Problem, wennst dagegen bist, die Meinung muss ich respektieren, aber dann gibts auch Kinderlutscher mit voll giftigen Farbstoffen, muss er nicht konsumieren, oder? In den Lokalen sind auch Kinder und Jugendliche, die hier geschädigt werden (oder meinst Du, dass durch Passivrauchen keine Schädigung verursacht wird).

 

Ich bin nicht sicher, was Deinen Zorn so ausgelöst hat, ich hab nix gegen Raucher, ich hab nix gegen Wirten, ich will mich nur aufhören, mich den schädlichen Wirkungen einer Droge auszusetzen, von der ich nix, aber auch schon gar nix Positives hab.

 

Für mich persönlich riecht kalter Rauch extrem "gspieben" (bissi wie alte Socken + Sackerlparmesan) - ich will das einfach nicht mehr.

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