theBikeMike Geschrieben 21. November 2002 Geschrieben 21. November 2002 In der Wr. Krone vom 20.11.02 Wilde "Jagd" auf die Mountainbiker Ich konnte einfach nicht glauben, was ich heute früh las. Hab aufs Datum geschaut, aber der 11.11. ist bereits vorbei, sonst hätte ich dies als Faschingsscherz abgetan. Hab mir den Artikel dann noch zweimal durchgelesen, weil ich es einfach nicht glauben wollte, was ich da gelesen habe. Dieses Urteil kann nur von Richtern gefällt werden, die der Jägerlobby angehören. Jeder Tritt gegen ein Tier wird wahrscheinlich härter bestraft. Das Halali im Artikel ist angebracht, denn jetzt dürfen wir Mountainbiker damit rechnen, dass wir zum Abschuss freigegeben worden sind, und zwar ganzjährig! Schonzeiten sind nicht geplant. Der getötete junge Soldat vor ein paar Monaten war eben nur ein kleiner Unfall. Für mich als Waffenpassbesitzer bedeutet dies, dass ich in Zukunft bei Ausfahrten meinen Revolver mitnehmen werde, um diesen in Notwehr gegen schießwütige Jäger zu benutzen. Name und Adresse der Redaktion bekannt. Bezieht sich wohl auf das Urteil beim Prozess gegen den Jäger, der nen MTBer angeschossen hat. Verwunderlich fand ich aber, dass der Brief abgedruckt wird, weil (wie bekannt ist) der Herausgeber sich selbst aussucht, was in das "Freie":D Wort reindarf;) Zitieren
manitou Geschrieben 21. November 2002 Geschrieben 21. November 2002 ich hab da noch ein paar pikante details: die kugel hat beim austritt ein 18 cm großes loch gerissen. die dame müßte eigentlich einen deftigen gehörschaden haben, (trommelfellriss usw.) da so eine großkalibrige waffe in einem auto ohne gehörschutz abgefeuert, des hinterlässt spuren. der jäger war angeblich pinkeln, als das passierte. der jäger hat die mtber schon vorher 2mal getroffen und ermahnt. die dame is des liebchen vom jäger. sie ist mittellos. 3mal dürfts raten, was da passiert is. der mtber kann sie jetzt zivilrechtlich verklagen, die hat kaan cent. und der jäger is aus dem schneider bei dem urteil. und der mtber muß dann eventuell auch noch die prozesskosten tragen. Zitieren
Christoph Geschrieben 21. November 2002 Geschrieben 21. November 2002 Ich bin allerdings davon überzeugt, dass es einem Jäger nicht erlaubt ist, seine Waffe einfach so im Auto zu lassen wenn er pinkeln geht. Der Biker könnte also eventuell bei der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung des Jägers Schadensersatzansprüche geltend machen. Zitieren
manitou Geschrieben 22. November 2002 Geschrieben 22. November 2002 des problem is, da jäger wurde schon freigesprochen. Zitieren
aflicht Geschrieben 22. November 2002 Geschrieben 22. November 2002 do hüfd onscheinend nua mea de söbsdjusdiz in ana finsdan gossn! owa is des da waishaid lezzda schluss? [edit]schei.. tippföla... eh scho ausbwessad[/edit] Zitieren
Christoph Geschrieben 22. November 2002 Geschrieben 22. November 2002 Original geschrieben von manitou des problem is, da jäger wurde schon freigesprochen. Ahso, ja, stimmt. In dem Fall ist's ausnahmsweise mal von Nachteil, dass wir ein anderes Rechtssystem als die Amis haben. Weil dort könnte der Biker den Jäger auch zivilrechtlich klagen, wenn er strafrechtlich unschuldig gesprochen wurde. Zitieren
SirDogder Geschrieben 22. November 2002 Geschrieben 22. November 2002 Des MUSS doch irgenwie fahrlässig sein, die Buffn rumliegen lassen. Des mit der Haftpflichtversicherung ist sicher richtig, nur: Wer schon einmal probiert hat, bei einer Versicherung was zu bekommen, der weiß... Das ist ein dorniger Weg. 18cm!!! Oarg. Die Oide gehört jedenfalls in eine geschlossene Anstalt. Zitieren
speedy Geschrieben 22. November 2002 Geschrieben 22. November 2002 @manitou, christoph: selbstverständlich kann auch bei uns jemand, der strafrechtlich freisgesprochen wurde, zivilrechtlich (zu schadenersatz) veruteilt werden - die chancen sind dann halt eher geringer ein bravo dem leserbriefschreiber!!! (einmal jemand der auf die problematik die allgemeine öffentlichkeit aufmerksam macht) Zitieren
punkti Geschrieben 23. November 2002 Geschrieben 23. November 2002 Original geschrieben von Christoph Ich bin allerdings davon überzeugt, dass es einem Jäger nicht erlaubt ist, seine Waffe einfach so im Auto zu lassen wenn er pinkeln geht. . bitte nimm das nicht falsch auf, aber was soll man denn sonst machen!?? soll mans mitnehmen?? das das ganze nicht ok war is ja offensichtlich!! da war sicherlich genug vitamin b dabei!! kenn so einen ähnlichen fall!! aber bitte bitte lassts die ganze waffenhandhabung aus dem spiel!! denn wenns so argumentierst, dürfte die dame nit mal wissen wie man ein gewehr anfasst und wo er das zu haus lagern hat und , und, und,!!!aber das ist wieder mal ein jäger der einen riesen schaß gmocht hat und der eigentlich schon bestraft werden müste, aber bitte verallgemeinerts das nicht schon wieder!!! thx botschn Zitieren
Bernd67 Geschrieben 23. November 2002 Geschrieben 23. November 2002 bei der Armee gibts sicher Ärger, wenns aufgrund von Nachlässigkeiten zu solchen Unfällen kommt. Zitieren
Christoph Geschrieben 23. November 2002 Geschrieben 23. November 2002 Original geschrieben von Bernd67 bei der Armee gibts sicher Ärger, wenns aufgrund von Nachlässigkeiten zu solchen Unfällen kommt. Pfuh, da darf ich gar nicht dran denken... wenn ich da das StG77 irgendwo hingelegt hätte um mal kurz pinkeln zu gehen, dann wär ich nachher sicher einen Kopf kürzer gewesen Zitieren
manitou Geschrieben 24. November 2002 Geschrieben 24. November 2002 achtung! es geht hier nicht um waffenbesitz! es geht hier um den schmäh, das der jäger sagt, er war ja garnicht im auto, als das ganze passiert is!!!!!!!!!!! vielleicht wars ja garnicht die schnalle, sondern er selbst????? Zitieren
HAL9000 Geschrieben 24. November 2002 Geschrieben 24. November 2002 Original geschrieben von manitou ... vielleicht wars ja garnicht die schnalle, sondern er selbst????? interessant wäre, ob es eine untersuchung auf schmauchspuren gegeben hat. vielleicht habe ich auch zu viele krimis gesehen, aber man hätte ja damit feststellen können, wer die waffe wirklich abgefeuert hat. so klingt das ganze schon sehr konstruiert. der jäger war pinkeln, also konnte er auch nicht verhindern, dass die frau schießt. und ganz zufällig ist sie mittellos, damit man ja nix zahlen muß, falls es zu schmerzensgeldforderungen kommt... ein schelm, wer dabei böses denkt... CU, HAL9000 Zitieren
Brin Geschrieben 24. November 2002 Geschrieben 24. November 2002 Und was wenn er Schmauchspuren hatte? Kann ja vorher auf was anderes selber geschossen haben... Viel interessanter ist: Hatte sie welche? Zitieren
HAL9000 Geschrieben 24. November 2002 Geschrieben 24. November 2002 Original geschrieben von Br@in ... Hatte sie welche? so habe ich es auch gemeint... CU, HAL9000 Zitieren
manitou Geschrieben 24. November 2002 Geschrieben 24. November 2002 aaahh, jetzt hats geklickt. Zitieren
NoLane Geschrieben 25. November 2002 Geschrieben 25. November 2002 Tschuldigung...was stand denn jetzt eigentlich im sog. "Leserbrief"? lg Speicherl Zitieren
HAL9000 Geschrieben 25. November 2002 Geschrieben 25. November 2002 Original geschrieben von Speicherl ... was stand denn jetzt eigentlich im sog. "Leserbrief"? ... siehe erstes posting von "wilde "jagd" auf..." bis "name und adresse..." CU, HAL9000 Zitieren
NoLane Geschrieben 25. November 2002 Geschrieben 25. November 2002 a so, des is oiso a echta lesabrief - nua ohne "´s! (ungwenlich fiad "krone") i glaub, i soid wida in graungnstaund...hüstl... cusp Zitieren
NoDoc Geschrieben 25. November 2002 Geschrieben 25. November 2002 @christoph u.a. Nur zur Klarstellung: Auch wenn man von einem Strafgericht freigesprochen wird, heißt das noch nicht, daß man nicht auch zivilrechtlich doch noch drankommen kann. Der Freispruch ist für ein Zivilgericht NICHT bindend (es gibt z.B. auch Freisprüche trotz Schuld, wenn diese nur gering war und nicht viel passiert ist, etc.). Eine Bindungswirkung gibt es nur umgekehrt: wer (rechtskräftig) mit Urteil (nicht bloße Strafverfügung oder ähnliches) von einem Strafgericht schuldig gesprochen wurde, kann sich im Ziviliprozeß nicht erfolgreich damit verantworten, daß er die Tat, wegen der er verurteilt wurde, gar nicht begangen hat. Er kann aber z.B. erfolgreich ein Mitverschulden des anderen geltend machen usw. Matsch Gatsch und den Jaga samt seiner Oidn solln bei der nächsten Jagd die andern angsoffenen Jaga daschiaßn. Michael Zitieren
Christoph Geschrieben 25. November 2002 Geschrieben 25. November 2002 @NoDoc: Ich dachte nach österreichischem Recht kann ich für ein Verbrechen, für das ich im strafrechtlichen Verfahren _unschuldig_ gesprochen wurde, nicht mehr zivilrechtlich belangt werden Wobei mir klar ist, dass ein Freispruch nicht mit unschuldig gleichzusetzen ist (Gerindgüfigkeit, kein strafrechtlich relevanter Tatbestand,...). Aber das habe ich ja auch nie behauptet (glaub ich). Zitieren
NoDoc Geschrieben 27. November 2002 Geschrieben 27. November 2002 @christoph: Doch! Es ist zwar nicht sehr wahrscheinlich, aber der Sachverhalt kann vom Zivilgericht völlig eigenständig beurteilt werden. Gerade bei Verkehrsunfällen kommt das immer wieder vor, daß der Strafrichter "im Zweifel" freispricht, aber im Zivilverfahren eine "Verurteilung" erfolgt. Aber eigentlich täti jetzt lieber am Radl sitzn.. lg an die, die jetzt nicht arbeitn müssn und Beileid an alle andern matsch gatsch Michael Zitieren
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