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Ich liebe Österreich


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Geschrieben

(mal ganz davon abgesehen, dass man als radfahrer NICHT verpflichtet ist, einen "tacho" montiert zu haben, und somit auch nicht wissen muss, wie schnell man gerade fährt)

 

das stimmt nicht. ich bin sowohl rad- als auch autofahrer - wie wahrscheinlich die meisten hier - und sehe die welt nicht nur aus radfahreraugen.

 

für radfahrer gilt die stvo genau wie für andere verkehrsteilnehmer. auch als radfahrer darfst nur nicht mit 60 durch die 30er-zone düsen. und nur weil du keinen tacho montiert hast sollst du narrenfreiheit haben? da ist wirklich naiv.

 

besonders gefährlich wird es, wenn manche radfahrer zu schnell über straßen mit abbiegeverkehr fahren. der autofahrer kann und muss nicht damit rechnen, dass ein radfahrer gesetzeswidrig mit 40 daherkommt, wenn er abbiegen (grün für verkehr und fußgänger/radfahrer) will.

Geschrieben
besonders gefährlich wird es, wenn manche radfahrer zu schnell über straßen mit abbiegeverkehr fahren. der autofahrer kann und muss nicht damit rechnen, dass ein radfahrer gesetzeswidrig mit 40 daherkommt, wenn er abbiegen (grün für verkehr und fußgänger/radfahrer) will.

Ich bezweifle, dass Geschwindigkeitsübertretungen seitens Radfahrern Hauptgründe für Probleme mit abbiegenden Autofahren sind.

 

Wenn manche Autofahrer Radfahrer in solchen Situationen übersehen, dann eher deswegen, weil sie

a) nicht (gründlich genug) schauen

b) absolut nicht in der Lage und, die Geschwindigkeit einzuschätzen ("a Radlfohra fohrt eh nua so ungefähr 15km/h...")

c) sich im Recht fühlen, nach dem Schifffahrts-Motto: Größer = bevorrangt. "Der muss eh bremsen".

Geschrieben

da hast du sicher teilweise recht, aber wie immer und überall darf man das nicht einseitig sehen. es ist schon logisch gesehen einfach eine tatsache, dass es ebenso viele unfähige autofahrer wie unfähige radfahrer geben muss. sicher, der autofahrer ist eben der stärkere, aber micht alle unfälle auto/rad sind schuld der autofahrer.

 

für die oben beschriebene situation gibt es meines wissens nach ürbigens sogar ein gesetz. ich glaube, der radfahrer darf sich der kreuzung nur mit maximal 10 km/h nähern.

 

wieauchimmer, es ist mir zB auch schon oft passiert, dass ich als fußgänger auf zebrastreifen über radwege durch radfahrer gefährdet wurde. sind deshalb alle radfahrer böse? nein. und genau das gleiche gilt für autofahrer.

Geschrieben
für die oben beschriebene situation gibt es meines wissens nach ürbigens sogar ein gesetz. ich glaube, der radfahrer darf sich der kreuzung nur mit maximal 10 km/h nähern.

Ahhh, Missverständnis!

 

Eine Radfahrerüberfahrt darf man als Radfahrer nur mit max. 10 km/h passieren,

für normale Kreuzungen (wo man als Radfahrer im normalen Verkehr mitschwimmt) gilt das aber natürlich nicht.

 

Ansonsten hast du natürlich recht: ich wundere mich etwa gleich oft über Rad- wie Autofahrer im Stadtverkehr...

 

@Threadersteller: tschuldigung für's OT. Wäre sehr interessant, was bei der Berufung rauskommt -- die von dir beschriebene Situation war ja offenbar höchst seltsam!

Geschrieben
Ahhh, Missverständnis!

 

Eine Radfahrerüberfahrt darf man als Radfahrer nur mit max. 10 km/h passieren,

für normale Kreuzungen (wo man als Radfahrer im normalen Verkehr mitschwimmt) gilt das aber natürlich nicht.

 

Ansonsten hast du natürlich recht: ich wundere mich etwa gleich oft über Rad- wie Autofahrer im Stadtverkehr...

 

@Threadersteller: tschuldigung für's OT. Wäre sehr interessant, was bei der Berufung rauskommt -- die von dir beschriebene Situation war ja offenbar höchst seltsam!

 

 

ja, genau das habe ich gemeint. dass man im normalen verkehr natürlich nicht einen zehner fahren muss, ict klar :D

Geschrieben
Außerdem darf man in einer Ortschaft ( JA der Typ hat

Ortschaft gesagt - glatte Lüge) ja gar nicht so schnell

mit dem Rad fahren.?

na dann is ja eh kein problem ;)

 

und bzgl alkohol: teilschuld ;)

 

und bzgl "keine ortschaft, zu schnell" -> da müsste der autolenker erst recht teilschuld haben (da erst recht zu schnell ;) )

 

 

irgendwo fehlt der geschichte hand und fuß :(

 

wünschen wir den beiden (eh klar, der 3 war ja unbeteiligt) alles gute :)

Geschrieben
für die oben beschriebene situation gibt es meines wissens nach ürbigens sogar ein gesetz. ich glaube, der radfahrer darf sich der kreuzung nur mit maximal 10 km/h nähern.
Eben, grad in der Stadt verzichte ich des öfteren auf mein Recht. Denn wenn ich eh schon so langsam an eine Kreuzung ranfahre und vor allem sehe, dass Autos abbiegen, bleibe ich stehen und lasse den Autofahrer fahren.

Einfache Gründe:

  1. ich habe schon sehr oft Unfälle "live" gesehen - glücklicherweise selbst noch nie betroffen gewesen.
  2. Ob ich jetzt von 10km/h wieder auf die für mich übliche Geschwindigkeits im Ortsgebiet von 30-40km/h beschleunige oder von 0 weg, is ma scho wurscht.
  3. Was hilft es mir, wenn ich zwar im Recht bin, aber unter der Erde liege weil mich da Autofahrer mitgenommen hat. (grad letzte Wo ist sowas in Graz passiert > Radfahrer tot!)
  4. Als Radfahrer sieht man - glücklicherweise - immer mehr als jeder andere Verkehrteilnehmer.
  5. Als (fast) schwächster Verkehrsteilnehmer sind diese "Maßnahmen" eigentlich nur zum Selbstschutz. Ob ich jetzt hierbei juristisch gesehen im Recht bin oder nicht, ist für mich weniger relevant. Denn das juristische kommt danach, ob ich es jedoch erlebe, hängt ganz wesentlich von meinem Verhalten davor ab!

Geschrieben
c) sich im Recht fühlen, nach dem Schifffahrts-Motto: Größer = bevorrangt. "Der muss eh bremsen".

 

 

das merk ich bei mir beim autofahren oft... der hat einen lupo = klein = der hat eh angst vor mir

Geschrieben

wenn der tathergang tatsächlich so war, dann sollt man natürlich sofort was unternehmen; das kanns ja auch nicht sein.

 

irgendiwe klingt die ganze geschichte aber fast zu unglaublich.

ist der autofahrer ein politiker oder sonst jemand berühmtes?

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

So.. es gibts neues...

 

Es wurde ja Berufung eingelegt....deswegen war für

Gestern ein neuer Termin angesetzt.

 

Am Gericht angekommen, sagte der Richter das

der Prozess auf September vertagt wird da er

die Unterlagen grad nicht findet.

 

Und schon wars wieder vorbei.....so on - ich liebe ÖSTERREICH !

 

 

(Kein Schmäh - das ist wirklich passiert und ernst gemeint !)

Geschrieben
Grad vor 3 Stunden passiert: Zacki wird vorm Ring auf der Währinger von einem Benz geschnitten, fliegt quer über die Kreuzung, und 2 anwesende "Beamte" eines Streifenwagens sehen gelangweilt zu, reagieren genau garnicht, und auf Anfrage meinerseits hör ich" Glaums, mia kennan de gaunze Zeit bein Fensta ausseschaun?" Mein rechter Arm ist mittlerweile ziemlich dick geworden, was am Rad kaputt ist, weiss ich noch nicht, aber eins is fix: ich betrachte ab sofort Polizisten als direkte Gefährdung meiner Sicherheit und körperlichen Unversehrtheit, sie billigen Gewalt gegen Radfahrer und werden daher im Zweifelsfall auch dem entsprechend von mir behandelt, Polizisten Wiens, haltet euch von mir fern, ich handle in Notwehr, Polizisten und Mercedes-Fahrer werden von mir ab sofort mit Waffengewalt abgewehrt, jetzt reicht´s endgültig, ich nehm jetzt keine Rücksicht mehr, da Radfahrer offensichtlich mit Billigung der Exekutive als Freiwild gelten, werd ich mich mit aller mir zur Verfügung stehenden Gewalt wehren, es reicht!!! :aerger:
Geschrieben
ich nehm jetzt keine Rücksicht mehr, da Radfahrer offensichtlich mit Billigung der Exekutive als Freiwild gelten, werd ich mich mit aller mir zur Verfügung stehenden Gewalt wehren, es reicht!!! :aerger:

 

Das heisst nun was? Was wirst du tun?

Geschrieben

@zacki

 

 

ich kann deinen unmut nachempfinden über unseren tollen freund und helfer,der city...

als mir der wicht vor wochen die geschichte erzählte,dass sie mitten in der stadt ausgeraubt wurde,und die herbeieilenden kieberer den dieb(woar a klans birschal,den alex bis dahin festhalten konnte)kurz festhielten,der sich dann aber losriss und flüchtete :rolleyes:

 

da wurde mir echt schlecht,und ich wär am liebsten zu diesem wachzimmer von diesen affen gefahren,und hätt denen allen ane aufgelegt....

is a seltsames volk,wolln echt nyx tun,und schaun absichtlich weg.......

 

aber wehe sie dürfen a radarpistole in händen halten.......

 

 

aber GSD gibts ja a poar ausnahmen,die ma aber sicher mit beiden händen abzählen könnte :rolleyes:

Geschrieben
...Polizisten Wiens, haltet euch von mir fern, ich handle in Notwehr, Polizisten und Mercedes-Fahrer werden von mir ab sofort mit Waffengewalt abgewehrt

 

brauchst nur des gsicht wie auf deim avatar aufsetzen, is waffe genug, da hättst sogar an bruno verjogt

Geschrieben
Wenns so war, was ich nicht glaub (da mein Vertrauen in die österreichischen Gerichte recht hoch ist), würd ich auf jeden Fall eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft (schwerer Amtsmissbrauch) richten.

 

Hoffe, der Betroffene hat den Mut und Anstand das auch gerichtlich auszufechten und nicht semianonym auf einem Internetforum.

 

3 Zeugen gegen einen, nicht gehört ... das schreit - wenns denn so war - nach einem schweren Amtsmissbrauch, damit kommt a) der Richter und b) der Lenker niemals durch.

Hi Adal,

das Problem mit der Justiz besteht Länderübergreifend. Ich weiß wovon ich rede, ich bin als Planer mit der Reform der Juristenausbildung in D befasst gewesen. Fälle wie den geschilderten gibt auch bei uns wie Sand am Meer, was da geschildert wird überrascht mich überhaupt nicht. Die Rechtslage bei uns ist so, dass im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vom 18.8.1896 das sogenannte Spruchrichter-Privileg in § 839 Absatz 2 gewährt wurde (ein Relikt aus dem Feudalismus und der "Gottes-Gnaden-Theorie"), das de facto so gehandhabt wird, dass ein Richter praktisch niemals zur Verantwortung gezogen werden kann. Natürlich wurde das Privileg, von Richtern pro domo judizierend, stets sehr extensiv ausgelegt. Das i-Tüpfelchen hat das Oberlandesgericht Hamburg hinzugefügt, das mit folgendem Fall befasst war: ein Richter, der schwer psychotisch sprich völlig verrückt war, durfte jahrelang weiter judizieren, unter seinen Kollegen war er nicht besonders aufgefallen. Die Frage war, was wird mit den Urteilen, die von einem völlig Verrückten gefällt wurden? Nach allen Rechtskriterien doch eigentlich ein klarer Fall von Nichtigkeit? Das OLG Hamburg hat dann schließlich befunden: die Urteile bleiben alle gültig. Der Bürger hat es hinzunehmen, wenn seine Richter verrückt sind.

In Frankreich ist die Rechtslage etwas besser: der citoyen kann bei einem schwerwiegenden 'disfonctionnement' der Justiz Schadenersatzansprüche geltend machen. Er mag damit selten durchkommen, aber immerhin gibt es das Rechtsinstitut.

Kannst Du mir zum 'schweren Amtsmissbrauch' etwas sagen, wo ist das geregelt, wo steht das?

beste Grüße

perponche

Geschrieben
Ok - eigentlich eine eindeutige Sache...bis zur Gerichts"verhandlung"

 

Die Beiden Rennradfahrer die geladen wurden, sind noch vor dem

Gerichtssaal wieder nach Hause geschickt wurden weil:

"man sich schon geeinigt hätte":

 

Sorry, was heißt das, "man hat sich schon geeinigt"????

 

War die Verhandlung im Rahmen des Strafprozesses gegen den Autofahrer oder im Zivilprozess zwischen den beteiligten Parteien????

 

Im Strafverfahren kann man sich nicht "einigen". Die StA (oder der Berzirksanwalt beim Bezirksgericht) kann die Anklage zurückziehen oder die Einstellung verfügen (bei Geringfügigkeit , die aber hier sicher nicht vorliegt), der Richter kann den Beschuldigten (bei LG Zuständigkeit: Angeklagten) freisprechen oder verurteilen, die "Geschädigten" können sich als Privatbeteiligte dem Verfahren anschließen. Wenn der Richter einen Freispruch erwägt, kann er in dem Urteil nicht aussprechen, dass die Geschädigten "schuld" sind (das ist nicht Verhandlungsgegenstand), der hat sich nur mit der Frage der (un)Schuld des Beschuldigten zu befassen!

 

Im Zivilverfahren können sich die Parteien grundsätzlich "einigen" (gut für den Richter, der muss dann kein Urteil schreiben). Wie dieses Wort "einigen" allerdings sagt, müssten dann auch die zwei Radfahrer dem "Vergleich" zugestimmt haben und nur, wenn es dann ein "bedingter Vergleich" ist, kann danach "Widerspruch" erhoben werden.

 

Sorry, ich glaub zwar, dass der Unfall sich so abgespielt haben mag, aber die Beschreibung des Gerichtsverfahrens erinnert mich eher an die Gerichtsendungen im deutschen Privatfernsehen. Kann es sein, dass es Dir so erzählt wurde oder warst Du selber bei der Verhandlung dabei?????

 

Btw: den "schweren Amtsmißbrauch" gibt es nicht, der 22. Abschnitt des StGB regelt "strafbare Verletzungen der Amtspflicht und andere verwandte strafbare Handlungen", § 302 den "Mißbrauch der Amtsgewalt", den Delikt für das Vorsatz erforderlich ist. Das Ganze wirde jetzt aber schon sehr juristisch und dürfte für die Allgemeinheit nur bedingt interessant sein (auf Wunsch lass ich mich aber gerne näher darüber aus - hab meine Diplomarbeit in diesem Bereich geschrieben).

 

Ganz Allgemein: Richter, Anwälte und Staatsanwälte sind Menschen, Menschen machen hin und wieder Fehler(das kann und soll auch in keinster Weise entschuldigt werden!) Das österreichische Rechtssystem aber grundsätzlich in Frage zu stellen, find ich gewagt.

 

LG

Manuela

Geschrieben

Schön geschrieben, mit vielen Abkürzungen und wichtigen

Wörtern, aber vergiss nicht wir sind hier in Österreich,

sowas nennt man im Volksmund "Freunderlwirtschaft".

 

Und einen alteingesessenen Richter der ohnehin wichtigeres zu tun

hat als sich mit solchen Lapalien zu beschäftigen, werden solche

Dinge wie eine Diplomarbeit herzlich am Allerwertesten vorbeigehn.

(Ist jetzt nicht persöhnlich gemeint)

Nach der "Verhandlung" hat sich der Anwalt des Autofahrers

ausführlich mit dem Richter über dessen letzten Skiurlaub

geplaudert

 

 

 

 

 

 

Ganz Allgemein: Richter, Anwälte und Staatsanwälte sind Menschen, Menschen machen hin und wieder Fehler(das kann und soll auch in keinster Weise entschuldigt werden!) Das österreichische Rechtssystem aber grundsätzlich in Frage zu stellen, find ich gewagt.

So.. es gibts neues...

 

Es wurde ja Berufung eingelegt....deswegen war für

Gestern ein neuer Termin angesetzt.

 

Am Gericht angekommen, sagte der Richter das

der Prozess auf September vertagt wird da er

die Unterlagen grad nicht findet.

 

Also wenn ich zu meinem Chef Sage "Du heit gfreits mi ned zum

hackeln weil i meine Unterlagen grad ned find!"

 

..dann ist das ein Kündigungsgrund (nur so nebenbei)

Geschrieben

@ tirolermädel:

was du geschrieben hast, kann ich nur bestätigen (wollte grad ähnliches schreiben; wie offensichtlich du auch, kenn ich mich im Gerichtsbetrieb etc. aus)

 

@Flo:

warum machst nur so halbe angaben, die offensichtlich so nicht stimmen können (z.B. bei einer Einigung gibts keine Berufung, bei einer Berufung gibts keine neue Verhandlung,sondern das Verfahren geht in die nächsthöhere Instanz, etc.)

da wir eben in Österreich sind, haben wir (im Gegensatz zu manchen anderen Ländern) eine Justiz, die (im Allgemeinen) frei von Freunderlwirtschaft u.ä. ist.

Und warum bitte soll sich ein Richter mit einem Anwalt nicht privat unterhalten dürfen?

Und das mit den Unterlagen klingt auch nicht sehr glaubwürdig; fall er dies wirklich gesagt hat: sollten die "Unterlagen" wirklich nicht auffindbar gewesen sein, was äußerst unwahrscheinlich ist, ist wohl nix anderes übrig geblieben, als zu vertagen (Fehler sind überall möglich, wo Menschen arbeiten); dass er vertagt hat, weil es ihn nicht gefreut hat, ist auch unwahrscheinlich (ist ja erst recht eine Mehrarbeit), wäre natürlich eine Fehlleistung, aber sicher nicht zu verallgemeinern!

 

Was ist das jetzt für ein Verfahren? Ein Zivilprozess? Wer hat wen geklagt? Bist du daran beteiligt, hast das alles selbst gehört/gesehen?

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