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Geschrieben
Da der Wagen ja offenbar nicht ihm gehört, sondern (Annahme!) seiner Frau, frage ich mich ob man ihr nicht Verletzung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit den Wagenschlüsseln vorwerfen könnte und ihr eine Auflage machen kann, damit sie in die Haftung genommen wird.
Geschrieben

Na ja, solange er vorsichtig und v.a. unfallfrei fährt, mMn halb so schlimm. Auch wenn rechtlich nicht korrekt und eben strafbar.

 

Mir ist ein vorsichtig ohne Führerschein-Fahrender immer noch lieber, als ein wahnsinniger mit Führerschein-Fahrender. Denn ein Führerschein ist keinesfalls ein Beleg dafür, dass man auch gut Auto fährt.

Geschrieben
Wundert mich aber, weil im VStG der Verfall vorgesehen ist...

 

Für mich hat die Geschichte auch diverse Hackenn bzw. dürften da einige Details nicht bekannt oder von den Medien in der Berichterstattung übersehen worden sein. :confused:

 

Oder aber die Kärntern Juristen sind momentan aller mit anderen Fragen der StVO (Ortstafeln und dergleichen) beschäftigt... :devil:

Geschrieben

A wiffer Kerl auf jeden Fall, der Opa. Der haut mi fiare.... :devil:

 

Von den Konsequenzen seines Tuns mal abgesehen muss ma sicher die Hintergründe auch kenne, wie/warum/ob die BH wirklich was verschlafen hat, oder ober einfach "unwissend" ist.

 

Und Unwissenheit schützt ja sprichwörtlich vor Strafe nicht!

Geschrieben

genau...

 

jetzt mal frisch von der leber gejuristet.

 

ein befristeter führerschein ist befristet, das heißt er läuft zu einem bestimmten zeitpunkt einfach ab und ist dann nicht mehr gültig.

 

wenn der gute man eine verlängerung beantragt aber die zustündige bh nie reagiert hat (abgsehen davon, dass man sich fragen muss, warum die bh spittal an der drau zuständig sein soll, wenn er doch in wernberg bei villach wohnt, also bh villach land, denke ich mal?!), dann ist das zwar nicht korrekt und man kann und muss dagegen vorgehen (z.b. antragswiederholung bei der nächsthöheren instanz aufgrund 6 monatiger untätigkeit der erstinstanzlichen behörde, soweit ich mich trüblich erinnere...der fachbegriff liegt mir auf der zunge), dies ändert aber nichts daran, dass ein abgelaufener führerschein abgelaufen und damit ungültig ist. :confused:

 

"echte" juristen mögen mich schelten, täuschte ich mich zu gewaltig! :)

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