stetre76 Geschrieben 17. Juli 2007 Teilen Geschrieben 17. Juli 2007 Ich habe lange überlegt, ob ich diesem Thema hier im Forum aufbringen soll, oder nicht. Es ist sicherlich ein Thema, bei dem es zu heisseren Diskussionen kommen könnte (bitte dennoch sachlich bleiben!) Aber das es im BB doch einige Jungfamilien gibt (mich eingeschlossen), würde mich eure Meinung zur aktuellen Diskussion bzgl. Forderung zur Rückzahlung des Kindergeldes, bei überstiegener Zuverdienstgrenze interessieren. Meine persönliche Meinung ist die: ich bin für die Rückzahlungsforderungen! - denn zum einen kann Unwissen nicht vor Strafe schützen - auch nicht der Umstand dass "behauptet" wird man wusste nicht, dass das Einkommen aufs Jahr hochgerechnet wird - zum anderen halte ich es wirklich für bedenklich jene zu strafen, die sich "brav" an den Gesetzestext gehalten haben und die Zuverdienstgrenze nicht überschritten haben Übrigens - ein Diskussion darüber, ob das Gesetz an sich und die Ankündigung, dass es nicht überprüft wird sinnvoll ist/waren, möchte ich nicht eröffnen. Mir gehts wirklich um die aktuellen Rückzahlungsforderungen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mini Geschrieben 17. Juli 2007 Teilen Geschrieben 17. Juli 2007 Kurz gesagt: Ich seh das genau so wie Du! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reini68 Geschrieben 17. Juli 2007 Teilen Geschrieben 17. Juli 2007 Auch von meiner Unterstützung. Viele (so auch wir) haben sich an das Gesetz gehalten und nun sollen diejenigen die sich über das hinweggesetzt haben plötzlich besser aussteigen? Das kann es eigentlich nicht sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wolfi72 Geschrieben 17. Juli 2007 Teilen Geschrieben 17. Juli 2007 Auch von meiner Unterstützung. Viele (so auch wir) haben sich an das Gesetz gehalten und nun sollen diejenigen die sich über das hinweggesetzt haben plötzlich besser aussteigen? Das kann es eigentlich nicht sein. 100% ack! möcht auch wissen was die Fr. Präsitentin zum Nationalrat da geritten hat... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Siegfried Geschrieben 17. Juli 2007 Teilen Geschrieben 17. Juli 2007 Ich vertrete ebenfalls die Meinung, dass es Gesetzte gibt, an die man sich zu halten hat, und dass die Rückforderungen berechtigt sind. Wenn jemand nicht genau weiß, welches Haushaltseinkommen er hat, dann kann er das problemlos beim Finanzamt erfragen. Die Auskunft kostet nichtmal was. Wenn Unwissenheit/Faulheit vor Strafe schützt, dann "tu felix austria". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
short Geschrieben 17. Juli 2007 Teilen Geschrieben 17. Juli 2007 rückzahlungen wären nur fair. und wenn schon amnestiert werden soll - familienförderung ok, aber ohne daß jene die sich an regeln halten benachteiligt werden - sollte man eine aufteilung der zu unrecht erhaltenen mittel auf *alle* in frage kommenden familien überlegen...so das sinnvoll administrierbar ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ElSpecko Geschrieben 17. Juli 2007 Teilen Geschrieben 17. Juli 2007 Sollte es zu einer Amnestie kommen, wären wieder einmal die ehrlichen die dummen. Soweit sollte es doch nicht kommen. Grüße Hans-Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MrV Geschrieben 17. Juli 2007 Teilen Geschrieben 17. Juli 2007 Diskussion eigentlich überflüssig: zu Unrecht erhalten ------> Rückzahlung!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reini68 Geschrieben 17. Juli 2007 Teilen Geschrieben 17. Juli 2007 Wobei mir fällt gerade ein. Das Kinderbetreuungsgeld für unseren Zwerg läuft im September aus. Vielleicht sollte ich die letzten sechs Monate dafür beantragen, obwohl ich ganz normal weiterhin arbeiten gehe - ich meine wenn ich sowieso amnestiert werde, ich konnte doch nicht ahnen, dass man plötzlich auf die Einhaltung der Gesetze pochen würde. :devil: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
exotec Geschrieben 17. Juli 2007 Teilen Geschrieben 17. Juli 2007 Diskussion eigentlich überflüssig: zu Unrecht erhalten ------> Rückzahlung!! ganz meine meinung! meine frau hat sich dran gehalten und ich sehe jetzt nicht ein, dass die die besch... haben, davon kommen und wir die blöden sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Supermerlin Geschrieben 17. Juli 2007 Teilen Geschrieben 17. Juli 2007 Ich hab ebenfalls eine 4-köpfige Jungfamilie daheim. Kohle ist immer und überall ein Problem. Wir haben uns an die Zuferdienstgrenze gehalten - eben weil wir keine Nachzahlung etc. haben wollten. Daher: Ich bin für eine Rückzahlung - Gesetze sind einzuhalten - Punkt, sonst bist immer und überall der Dumme wenn Du Gesetze nicht verletzt und das widerspricht meinem Rechtsempfinden. lg, Supermerlin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Koxxi Geschrieben 17. Juli 2007 Teilen Geschrieben 17. Juli 2007 Das gleiche Theater gabs schon vor einigen Jahren beim KUZUG. Damals waren definitiv die ehrlichen die blöden (es gab keine Rückforderungen). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
albert88 Geschrieben 17. Juli 2007 Teilen Geschrieben 17. Juli 2007 Ich habe lange überlegt, ob ich diesem Thema hier im Forum aufbringen soll, oder nicht. Es ist sicherlich ein Thema, bei dem es zu heisseren Diskussionen kommen könnte (bitte dennoch sachlich bleiben!) Aber das es im BB doch einige Jungfamilien gibt (mich eingeschlossen), würde mich eure Meinung zur aktuellen Diskussion bzgl. Forderung zur Rückzahlung des Kindergeldes, bei überstiegener Zuverdienstgrenze interessieren. Meine persönliche Meinung ist die: ich bin für die Rückzahlungsforderungen! - denn zum einen kann Unwissen nicht vor Strafe schützen - auch nicht der Umstand dass "behauptet" wird man wusste nicht, dass das Einkommen aufs Jahr hochgerechnet wird - zum anderen halte ich es wirklich für bedenklich jene zu strafen, die sich "brav" an den Gesetzestext gehalten haben und die Zuverdienstgrenze nicht überschritten haben Übrigens - ein Diskussion darüber, ob das Gesetz an sich und die Ankündigung, dass es nicht überprüft wird sinnvoll ist/waren, möchte ich nicht eröffnen. Mir gehts wirklich um die aktuellen Rückzahlungsforderungen. und ich wär einfach dafür dass die faulen hund im VORHINEIN checken wers bekommen darf und wer nicht. einfach auszahlen und dann zurückfordern is nicht drinnen find ich wenns es schon zrückfordern dann bitte aber mit zinsen und zinseszinsen :f: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chris64 Geschrieben 17. Juli 2007 Teilen Geschrieben 17. Juli 2007 Das ist eine schwierige Frage. Wenn man streng dem Buchstaben des Gesetzes folgt, muss man auf einer Rückzahlung pochen. Das wäre wohl so einfach, wenn es keine verfassungsrechtlichen Bedenken gäbe. Es hängt ja der Verdacht in der Luft, dass die Ermittlung der Zuverdienstgrenze zu kompliziert definiert war. Man kann halt nicht ein Kindergeld zuerst auszahlen und dann wieder rückfordern, wenn für den Betroffenen nicht unmittelbar erkennbar ist, ob die Zuverdienstgrenze überschritten wurde. Wenn die Sache so unklar ist, dass die Gefahr besteht, dass der Verfassungsgerichtshof das Gesetz umstößt, tendiere ich eher zu einer Amnestie, um Deine Frage zu beantworten. Am Gescheitesten ist es natürlich, erst dann zu entscheiden, wenn endgültige Rechtssicherheit besteht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
exotec Geschrieben 17. Juli 2007 Teilen Geschrieben 17. Juli 2007 Das ist eine schwierige Frage. Wenn man streng dem Buchstaben des Gesetzes folgt, muss man auf einer Rückzahlung pochen. Das wäre wohl so einfach, wenn es keine verfassungsrechtlichen Bedenken gäbe. Es hängt ja der Verdacht in der Luft, dass die Ermittlung der Zuverdienstgrenze zu kompliziert definiert war. Man kann halt nicht ein Kindergeld zuerst auszahlen und dann wieder rückfordern, wenn für den Betroffenen nicht unmittelbar erkennbar ist, ob die Zuverdienstgrenze überschritten wurde. Wenn die Sache so unklar ist, dass die Gefahr besteht, dass der Verfassungsgerichtshof das Gesetz umstößt, tendiere ich eher zu einer Amnestie, um Deine Frage zu beantworten. Am Gescheitesten ist es natürlich, erst dann zu entscheiden, wenn endgültige Rechtssicherheit besteht. scheinbar dock klarer als alle glauben, da die ak den rechtsbeistand für betroffene verweigern, wenn diese vor gericht ziehen würden. aussage im radio eines ak rechtsexperten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
albert88 Geschrieben 17. Juli 2007 Teilen Geschrieben 17. Juli 2007 Das ist eine schwierige Frage. Wenn man streng dem Buchstaben des Gesetzes folgt, muss man auf einer Rückzahlung pochen. Das wäre wohl so einfach, wenn es keine verfassungsrechtlichen Bedenken gäbe. Es hängt ja der Verdacht in der Luft, dass die Ermittlung der Zuverdienstgrenze zu kompliziert definiert war. Man kann halt nicht ein Kindergeld zuerst auszahlen und dann wieder rückfordern, wenn für den Betroffenen nicht unmittelbar erkennbar ist, ob die Zuverdienstgrenze überschritten wurde. Wenn die Sache so unklar ist, dass die Gefahr besteht, dass der Verfassungsgerichtshof das Gesetz umstößt, tendiere ich eher zu einer Amnestie, um Deine Frage zu beantworten. Am Gescheitesten ist es natürlich, erst dann zu entscheiden, wenn endgültige Rechtssicherheit besteht. das is genau das was ich sag.. die sollens einfach vorher checken anstatt nachher. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stetre76 Geschrieben 18. Juli 2007 Autor Teilen Geschrieben 18. Juli 2007 und erkläre mir bitte einer wie man vorher! abklären soll, ob das KBG bezogen werden darf oder nicht? wenn sich die Mama in den Monaten 6-12 (Alter des Kindes) entscheidet nebenher zu arbeien und einen extrem guten Verdienst hat, gleichzeitig aber das KBG weiter bezieht, weil sie den Zuverdienst nicht meldet und dann auch noch der Fall eintrit, dass der Zuverdienst aufs Jahr hochgerechtnet über der Zuverdienstgrenze ist, wie soll man da im vorhinein entscheiden, ob die besagte Mama das KBG bekommen darf oder nicht? das wäre zum einen ein extremer administrativer Aufwand und zum anderen kämen dann wieder die Schreiereien, dass die liebe Mama von vorne bis hinten "überwacht" wird (ob's arbeitet oder nicht) zum Rechtsbeistand der AK - die AK hat anscheinend bei einigen Fällen die Übernahme des Rechtsbeistandes abgelehnt, da das Überschreiten der Zuverdienstgrenze so hoch war, dass man der Meinung war damit vor keinem Richter betsehen zu können Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
morty Geschrieben 18. Juli 2007 Teilen Geschrieben 18. Juli 2007 @albert88: das war nicht möglich weil das ganze gleichzeitig abläuft, bezug von kbg UND der zuverdienst. da wären hellseherische fähigkeiten notwendig oder aber eine monatliche kontrolle (die aber auch nicht wirklich hinhaut weil auch der durchschnitt während des ganzen zeitraums des kgb-bezugs gilt). ich bin für zurückzahlen! (wie läuft das bei anderen förderungen, zb mietzinsbeihilfe wenn man über die verdienstgrenze kommt?) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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