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rechtsfrage: busfahrer der wiener linien anzeigen?


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Geschrieben
Grundsätzlich würd i den Wappler anzeigen, auch wenn er ned grad a Strafe kriegt, wird er womöglich a paar Tage im Innendienst sitzen, und wenn er vielleicht schon ein paar Beschwerden hat, lernt er vielleicht den Besen in der Raxgarage näher kennen, als ihm lieb ist, a paar Tage Innendienst san a mächtiges Argument, weil´s an echten finanziellen Verlust bedeuten würde, sowas regt meist zum Nachdenken an ;)
Geschrieben

Ich wurde einmal auf der Vespa von einem Auto rechts überholt, ich habe ihn angezeigt, musste einmal auf zur Polizei meine Aussage machen und der Autofahrer wurde bestraft.

Als Anzeiger ist man Zeuge und als solcher zur Wahrheit verpflichtet, als Angezeigter ist man Beschuldigter und als solcher nicht zur Wahrheit verpflichtet, weshalb einem Anzeiger mehr geglaubt wird.

Geschrieben
Die Werte, die wir alle in der Fahrschule gelernt haben, sind nur Richtwerte, es gibt keine vorgeschriebenen Mindestabstände!

In der StVO steht tatsächlich nur etwas von einem entsprechenden Sicherheitsabstand, es gibt allerdings Gerichtsurteile, die diese Richtwerte quasi bestätigen (s.u.). Die Argumentation eines Lenker, der Radler hätte ausgeschert, kann aber nach hinten losgehen: Weil es ist bekannt, dass ein Radfahrer nicht schnurgerade dahinfährt --> mit eben angemssenen Abstand überholen.

 

 

Nach meiner StVO mit Anmerkungen aus dem Jahr 98:

"Beim Überholen eines Rf ist stets ein größerer Sicherheitsabstand einzuhalten .. da mit gewissen Schwankungen ... gerechnet werden muss" OGH 19.1.1977, VwGH 16.1.1985

und

"Die Größe .. beim Überholen eines einspurigen Fahrzeugs ... wird mit 1 m als der Vorschrift entsprechend angesehen (nicht jedoch bei hoher Geschwindigkeit)" OGH 17.1.1969 und weitere

 

allerdings:

"Die Einhaltung eine Sicherheitsabstandes von 1 m ... zwischen der rechten ... Körperbegrenzung und dem rechten Fahrbahnrand durch einen Radfahrer, der von einem Lkw überholt wird, stellt einen Verstoß gegen die Bestimmung 7 Abs 2 und sogleich ein solches Maß an Selbstgefährdung dar, dass dies bei der Verschuldensabwägung nicht ausser acht gelassen werden kann." OGH 31.10.1974

 

§7 Abs 2: da geht es um das Rechtsfahren bei ungünstigen Verhältnissen (Überholt werden, Kuppen, unübersichtlichen Kurven, etc.) --> d.h. für mich, wer die Sophienalpe in der Mitte rauffährt und abgeschossen wird, hat eine Teilschuld.

Geschrieben
allerdings:

"Die Einhaltung eine Sicherheitsabstandes von 1 m ... zwischen der rechten ... Körperbegrenzung und dem rechten Fahrbahnrand durch einen Radfahrer, der von einem Lkw überholt wird, stellt einen Verstoß gegen die Bestimmung 7 Abs 2 und sogleich ein solches Maß an Selbstgefährdung dar, dass dies bei der Verschuldensabwägung nicht ausser acht gelassen werden kann." OGH 31.10.1974

Danke, interessanter Beitrag. Wenngleich mich der obige Teil schon sehr verwundert. Denn der Sicherheitsabstand nach rechts wird ja eben deshalb vom Radfahrer eingehalten, weil er einen gewissen Schwankungsbereich hat. Mal abgesehen davon, dass ich den Meter nach rechst schon einfach deshalb gern habe um dorthin ausweichen zu können, wenn wieder mal so ein Idiot mit zu wenig Abstand überholt.

Geschrieben
... Theoretisch kommt auch ein gerichtlich strafbares Verhalten in Frage - spontan fällt mir zB Nötigung ein.

 

4.) Meiner Erfahrung nach wird der Fahrer eher nicht bestraft, wenn Aussage gegen Aussage steht - aber ich halte eine Anzeige dennoch nicht für sinnlos. Er muss auf die Polizei, weiß einige Monate lang nicht, ob er nicht doch eine Strafe bekommt, ... Das schadet ihm nicht, das nächste Mal überlegt er sich dann vielleicht...

 

Spontan fällt mir dazu der § 89 StGB ein - Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Was dabei unterm Strich (bzw ob überhaupt etwas) rauskommt steht natürlich auf einem anderen Blatt.

 

Oben angeführtem Punkt 4) schließe ich mich aber auf der Stelle an - auch wenn vermutlich nichts rauskommen wird, wird sich der Busfahrer so eine Aktion das nächste Mal sicher überlegen. :wink:

Geschrieben
Das mit der Lizenz ist nirgendwo gesetzlich verankert noch durch eine Verordnung des BMVIT erlassen.

 

 

kenne viele Polizisten, die sagen, dass wenn man eine gütige lizenz besitzt, das Mitführen von StVopflichtigen zusatzutensilien nicht notwendig ist (zu Trainingszwecken)

 

lg michi :cool:

Geschrieben
kenne viele Polizisten, die sagen, dass wenn man eine gütige lizenz besitzt, das Mitführen von StVopflichtigen zusatzutensilien nicht notwendig ist (zu Trainingszwecken)

Mag schon sein, dass die das so sehen. Rein vom Gesetz her brauche ich aber keine Lizenz zu besitzen um mich auf einer Trainingsfahrt zu befinden und damit von diesen Utensilien befreit zu sein.

Geschrieben
Ich wurde einmal auf der Vespa von einem Auto rechts überholt, ich habe ihn angezeigt, musste einmal auf zur Polizei meine Aussage machen und der Autofahrer wurde bestraft.

Als Anzeiger ist man Zeuge und als solcher zur Wahrheit verpflichtet, als Angezeigter ist man Beschuldigter und als solcher nicht zur Wahrheit verpflichtet, weshalb einem Anzeiger mehr geglaubt wird.

:D diese impertinenten Sturschädln lügen wie gedruckt, stimmts? Da schreitet man zur Anzeige und die streiten einfach alles ab:p ;)

 

btw:

Einer der Links, wo die wichtigsten Fragen betreffend STVO und Radfahrer zusammengestellt sind:

http://www.argus.or.at/info/recht_stvo.html

Geschrieben

Also i find des eigentlich super, wie viele Leute sich Gedanken machen, weil was passiert is, wo eigentlich nix passiert is, außer dass einem sein Ego a bisserl angekratzt worden is.

 

Ihr müssts Zeit haben, pfüat mi Gott. Da geh i lieber biken :D

Geschrieben
Also i find des eigentlich super, wie viele Leute sich Gedanken machen, weil was passiert is, wo eigentlich nix passiert is, außer dass einem sein Ego a bisserl angekratzt worden is.

 

Ihr müssts Zeit haben, pfüat mi Gott. Da geh i lieber biken :D

Na und Du musst erst Zeit haben, um diese Zeilen zu schreiben.

Hättst es Dir gespart, hättest noch früher biken gehen können.

No das wär doch erst was gewesen... :rolleyes:

Geschrieben
dann ghörn aber auch genügend rennradfahrer von der straße...

genau.

Aber warum hier aufhören:

Die Taxler sind überhaupt die ärgsten!

UNd dann erst die LKW-Fahrer

Die Rettungsfahrer...

 

und und und

 

gehören alle weg :look::rolleyes:

Geschrieben

 

3.) Wenn du Anzeige erstattest, wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Der Beschuldigte wird geladen und vernommen oder muss sich schriftlich rechtfertigen, du wirst als Zeuge ebenfalls noch einmal geladen, sitzt ewig am Gang des Kommissariats herum, ... Jedenfalls musst du genaue Angaben machen (insb. über den tatsächlichen Abstand - also nicht: "sehr knapp" oder "so, dass ich ins Trudeln kam" sondern: "zwischen 30 und 50 cm ..."). Theoretisch kommt auch ein gerichtlich strafbares Verhalten in Frage - spontan fällt mir zB Nötigung ein.

 

 

 

entstehen bei einem verwaltungsstrafverfahren mir (oder dem busfahrer) verfahrenskosten? wenn nicht, kann ich das mir und ihm zumuten, zumal er keinen wirklichen schaden daraus ziehen, aber wenigstens zum nachdenken angeregt würde. das wärs mir wert.

Geschrieben
entstehen bei einem verwaltungsstrafverfahren mir (oder dem busfahrer) verfahrenskosten? wenn nicht, kann ich das mir und ihm zumuten, zumal er keinen wirklichen schaden daraus ziehen, aber wenigstens zum nachdenken angeregt würde. das wärs mir wert.

 

dich würden die verfahrenskosten ohnehin nicht treffen. wenn du eine verwaltungsanzeige wegen übertretung der stvo (nichteinhalten des seitenabstands, § 15/4) gegen ihn erstattest, gibt es dann zwei möglichkeiten: entweder die behörde stellt das verfahren gegen ihn ohnehin ein oder er erhält eine strafe. x-beliebiger betrag (innerhalb eines vorgegebenen rahmens); jedoch noch ohne sog. verfahrenskosten. wird diese strafe bezahlt ist die sache gegessen.

 

bezahlt er diese strafe jedoch nicht und erhebt gegen die strafverfügung einspruch, läuft das verwaltungsstrafverfahren weiter. wird das verfahren dann eingestellt, is´wieder nix.

sollte der busfahrer jedoch dann wiederum für schuldig befunden werden, würden dann die verfahrenskosten dazukommen.

 

und zum gerichtlichen teil:

sollte die verwaltungsbehörde befinden, dass der von dir angezeigte fall strafrechtlich relevant ist, ist sie verpflichtet, den sachverhalt entsprechend weiterzuleiten. in diesem ev. "gefährdung der körperlichen sicherheitheit".

für die irgendwann zuvor angesprochene "nötigung" fehlt einerseits der vorsatz bzw wird er nicht zu beweisen sein, andererseits erfolgt eine nötigung durch gewalt oder gefährliche drohung - was beides nicht gegeben ist.

 

ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen :)

Geschrieben

ohne dir jetzt nahetreten zu wollen texx...

 

aber du hattest glück. belass es bei glück, alle weiteren schritte kosten dir nur ärger und zeit. wir leben nicht in amerika wo du für sowas vielleicht geld raus quetschen könntest...

 

so wie es ht biker geschrieben hat, du fühlst dich angepisst, wieso sich der busfahrer so rücksichtslos verhalten hat. ihm wird die ganze sache einfach nur wurscht sein, den es ist nichts bleibendes passiert und er konnte die deppaten radfahrer vielleicht absichtlich "einbremsen"... der schock ist nichts mit dem du ihn belangen kannst.

 

vergiss die sache so schnell wie möglich und pass lieber du besser auf wenn du nen bus zu nahe kommst. leider die traurige wahrheit wie man sich gegenüber den schwächeren verkehrsteilnehmern verhält. :f:

Geschrieben

Hast du keinen Rechtschutz? Da ist doch eh immer Beratungstätigkeit mit eingeschlossen! Frag mal nach!

 

 

ontopic:

manche leute lernen eben nur durch harte aktionen, bin für eine anzeige! :toll:

Geschrieben

Zeig ihn an,..

 

Vor 2 Wochen hat mich kurz vor Pressbaum ein Busfahrer von der Strasse gedrängt, mit viel Glück hab ich es geschafft neben der Fahrbahn auf Schotter und Wiese zum stehen zu kommen :f:

 

frechheit sowas - ich vermute manche Busfahrer sind einfach frustriert und ich möchtauch nicht ausschliessen, dass die das teilweise absichtlich machen...

Geschrieben

frechheit sowas - ich vermute manche Busfahrer sind einfach frustriert und ich möchtauch nicht ausschliessen, dass die das teilweise absichtlich machen...

 

mhm...mein opa war mal linienbusfahrer...und sagt selber "oarschlöcher warm scho damals, und jetzt sans sicha ned anders"

Geschrieben
mhm...mein opa war mal linienbusfahrer...und sagt selber "oarschlöcher warm scho damals, und jetzt sans sicha ned anders"

 

ja das glaub ich...als Fahrgast hast es manchmal auch nicht leicht...ich hab noch zu Unizeiten eine Feindschaft zu einem Busfahrer der Linie 156B gepflegt .. der hat immer gewartet, mich rennen lassen und kurz davor die Tür zugemacht, gegrinst und is weitergefahren :D

Is mir sicher 10 mal so passiert, dann hab ich mich mit Laufschuh gerüstet und bin ihm zur nächsten Station nachgelaufen, hab ihn erwischt, und bin dann überheblich eingestiegen :D

der hat geschaut :eek: , und ab dann hat er gewartet und mich auch einsteigen lassen :p

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