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eskimo

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  1. Auf die Gefahr hin, dass der hier eh schon mal gepostet wurde... In der Schule.... Lehrerin: Wer kann mir einen Satz sagen, in dem so viele Tiere wie möglich vorkommen? Fritz: In einem Bienenstock sind viele Bienen. Lehrerin: Gut Fritz, aber das waren nicht sehr viele Tiere. Tommi: Im Wald sind viele Rehlein und Hirsche. Lehrerin: Gut Tommi, aber das waren auch nicht sehr viele Tiere. Franz: Mei Bruder der Fuchs, hot si vor kurzem a Mausal aufgrissn, und wie er mit dem Hosn ins Bett ghupft is und der Hund ihrn einisteckn woit, is erm der Spatz net gstaundn , weil de Sau so gstunkn hot!
  2. Fahr einen Ford Galaxy, könnt´ mir nichts mehr anderes als einen Van vorstellen. Du brauchst beim Bike nichts ab- oder ausbauen; stellst es rein, so wie es ist (bzw wie in unserm Fall zwei Räder) und hast noch immer reichlich Platz für Gepäck.
  3. Lt OGH Entscheidung vom 08.11.2006, GZ 13 Os 103/06f begründet die Benützung des entfremdeten unbaren Zahlungsmittel im unbaren Zahlungsverkehr die Strafbarkeit des Täters nach §§ 146, 147 Abs 1, Zi 1. ("Wer einen Betrug begeht, indem er zur Täuschung ein 1. (...) entfremdetes unbares Zahlungsmittel (...) benützt,...) Das zielt in der Regel aber darauf ab, dass eine natürliche Person getäuscht wird, dem Automaten aus deinem Beispiel wird aber es im Normalfall aber relativ egal sein, wer ihm die Karte reinsteckt. Somit würde die für den Betrug geforderte Täuschung nicht erfüllt werden. Nach meiner Rechtsauffassung bleibt in deinem Beispiel lediglich der § 241e StGB übrig, bzw würde im Normalfall in der Praxis nur dieses Vergehen angezeigt werden. Der § 127 StGB fällt aus, da du selber schon richtig angeführt hast, dass ein unbares Zahlungsmittel bzw eine Urkunde im Regelfall keinen unmittelbaren wirtschaftlichen Wert darstellt. Aber wie gesagt, meine persönliche Meinung, alle Angaben ohne Gewähr.
  4. Fahre zur Zeit die Adidas Supernova. Zwar net ganz so billig, bin aber schwer begeistert.
  5. dich würden die verfahrenskosten ohnehin nicht treffen. wenn du eine verwaltungsanzeige wegen übertretung der stvo (nichteinhalten des seitenabstands, § 15/4) gegen ihn erstattest, gibt es dann zwei möglichkeiten: entweder die behörde stellt das verfahren gegen ihn ohnehin ein oder er erhält eine strafe. x-beliebiger betrag (innerhalb eines vorgegebenen rahmens); jedoch noch ohne sog. verfahrenskosten. wird diese strafe bezahlt ist die sache gegessen. bezahlt er diese strafe jedoch nicht und erhebt gegen die strafverfügung einspruch, läuft das verwaltungsstrafverfahren weiter. wird das verfahren dann eingestellt, is´wieder nix. sollte der busfahrer jedoch dann wiederum für schuldig befunden werden, würden dann die verfahrenskosten dazukommen. und zum gerichtlichen teil: sollte die verwaltungsbehörde befinden, dass der von dir angezeigte fall strafrechtlich relevant ist, ist sie verpflichtet, den sachverhalt entsprechend weiterzuleiten. in diesem ev. "gefährdung der körperlichen sicherheitheit". für die irgendwann zuvor angesprochene "nötigung" fehlt einerseits der vorsatz bzw wird er nicht zu beweisen sein, andererseits erfolgt eine nötigung durch gewalt oder gefährliche drohung - was beides nicht gegeben ist. ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen
  6. Spontan fällt mir dazu der § 89 StGB ein - Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Was dabei unterm Strich (bzw ob überhaupt etwas) rauskommt steht natürlich auf einem anderen Blatt. Oben angeführtem Punkt 4) schließe ich mich aber auf der Stelle an - auch wenn vermutlich nichts rauskommen wird, wird sich der Busfahrer so eine Aktion das nächste Mal sicher überlegen.
  7. Weil sich heute meine XXL-Nachbarin vor mir mit Hüfthose und String gebückt hat und mich so (mit ihrem Anblick) zwangsbeglückt hat! War net unbedingt ein erfreuliches Erlebnis...
  8. Stringtangas in Größen, bei denen das Etikett schon A4-Format hat, damit die ganzen "X" der Größenangabe Platz haben und die ihre Trägerin wie einen Putenrollbraten aussehen lassen
  9. hoppala, da war jetzt jemand schneller
  10. Bevor du startest, drückst du einmal auf den roten Knopf (so dass die Stoppuhr noch nicht läuft). Es wird dir dann in der oberen Zeile der leere Speicherplatz etc angezeigt. Dann drückst du so oft den rechten oberen Knopf, bis die Anzeige "trp" erscheint. Im Anschluss dann bleibst am linken oberen Knopf; die Tageskilometer beginnen zu blinken und werden nach ein paar Sekunden auf null zurückgesetzt. Ich hoff´, ich hab dir ein wenig helfen können.
  11. ich fahr heuer neben dem sicher net ganz alltagstauglichen michelin xcr dry2 den nobby nic (vo) und smart sam (hi) in 2.25 und bin schwer begeistert - vor allem auch was die pannensicherheit betrifft.
  12. danke für die tips. @ddevil - stimmt, beim runterbremsen von höheren geschwindigkeiten verschwindet das gejaule. @perponche: bei mir tritt das problem auch hauptsächlich vorne auf. und beim einbremsen, da könnte auch was dran sein: hab sie nämlich nicht wie du sagst auf ebener straße "zärtlich" eingebremst, sondern bei ziemlichem gefälle eher heftiger (mit abkühlpausen dazwischen). mal schauen, ob sich der geräuschpegel in nächster zeit senkt, ansonsten werd´ ich andere beläge probieren. thanx nochmal
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