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Geschrieben
in einen schwarzen Kombi geknallt,
Um wieviel Uhr war denn des? Mir ist ein Stückerl vorher ein schwarzer (Saab?) Kombi vor mir eingebogen, sodaß ich ziemlich herbremsen mußte, das war ein typ. 'Hutfahrer' (auch wenn er vielleicht keinen aufhatte, so der typ. kostant 40er fahren, egal ob Autobahn oder Stopptafel).

Ich selber bin mit dem Auto ein recht langsamer Fahrer (immer unterm Limit).

Geschrieben
Um wieviel Uhr war denn des? Mir ist ein Stückerl vorher ein schwarzer (Saab?) Kombi vor mir eingebogen, sodaß ich ziemlich herbremsen mußte, das war ein typ. 'Hutfahrer' (auch wenn er vielleicht keinen aufhatte, so der typ. kostant 40er fahren, egal ob Autobahn oder Stopptafel).

Ich selber bin mit dem Auto ein recht langsamer Fahrer (immer unterm Limit).

 

war so um 16:00 und soweit ich mich erinnere war das bei mir ein schwarzer A4 Kombi, voll besetzt mit der ganzen Familie. Hinten zwei kleine Kinder, Frau am Beifahrersitz und eben der Mann, der mit seinen Glassplittern im Gesicht voll geschockt, nicht ansprechbar nur herumgestanden ist.

Die Frau war lieb, hat meine Hand geschüttelt, sich ehrlich entschuldigt und baldige Besserung gewunschen.

Geschrieben

War gerade auf der Polizei die Niederschrift machen und so wie der Poilizist mir das erklärt hat geht das ganze jetzt an ein Schnellgericht.

Wenn der Fall eindeutig ist, dann zahlt die Versicherung ohne Probleme ansonsten geht das ganze vor ein ordentliches Gericht.

 

Was meint ihr - soll/kann ich das Ergebnis des Schnellgerichts noch abwarten und mir erst einen Anwalt nehmen, wenn das ganze weitergehen sollte oder brauch ich den Rechtsverdreher schon vorher ?

Geschrieben
War gerade auf der Polizei die Niederschrift machen und so wie der Poilizist mir das erklärt hat geht das ganze jetzt an ein Schnellgericht.

Wenn der Fall eindeutig ist, dann zahlt die Versicherung ohne Probleme ansonsten geht das ganze vor ein ordentliches Gericht.

 

Was meint ihr - soll/kann ich das Ergebnis des Schnellgerichts noch abwarten und mir erst einen Anwalt nehmen, wenn das ganze weitergehen sollte oder brauch ich den Rechtsverdreher schon vorher ?

 

sofort einen anwalt!!!

die versicherung zahlt bestimmt nyx gleich und problemlos!

wenn die dich übern tisch ziehen können, dann tun die das auch!!

Geschrieben
habe gerade den Sack vom Spital aufgemacht - puuuuh

 

ich würd an deiner stelle den ganzen fred löschen lassen, andere leut lesen auch in web. brauchst nur ein paar daten vom unfall googlen und man kommt genau zum fred.

Geschrieben
War gerade auf der Polizei die Niederschrift machen und so wie der Poilizist mir das erklärt hat geht das ganze jetzt an ein Schnellgericht.

Wenn der Fall eindeutig ist, dann zahlt die Versicherung ohne Probleme ansonsten geht das ganze vor ein ordentliches Gericht.

 

Was meint ihr - soll/kann ich das Ergebnis des Schnellgerichts noch abwarten und mir erst einen Anwalt nehmen, wenn das ganze weitergehen sollte oder brauch ich den Rechtsverdreher schon vorher ?

 

 

Was soll das sein, ein Schnellgericht? Von IGLO gibts sowas, oder Chefmenü...

 

Und: Das Strafverfahren betreibt der Staatsanwalt, der entscheidet, ob eines stattfindet oder nicht.

 

Wenn die Versiucherung nicht zahlt, dann "geht das nicht zu Gericht", sondern, wenn Du was willst, dann musst DU aktiv Deine Ansprüche einklagen (im Zivilverfahren), von allein tut sich dort nyx.

Geschrieben
Jo und weiter? Was soll dabei sein den thread per google zu finden?

 

wenn er selber sagt er war zu schnell unterwegs-oder verträge rückdatieren. kommt net so gut rüber bei einer verhandlung.

Geschrieben
Und warum soll dann der andere reinbeissen müssen? San alle so link daß zu einem evtl. Fehler net stehen können?

 

na also so ist es nun auch wieder nicht. er hat mich definitv nicht gesehen (weil die sonne ihn geblendet hat oder er woanders hingesehen hat oder was auch immer). brems du mir mal aus den zulässigen 50kmh innerhalb von 10m zum stillstand runter. das geht sich bei 23mm reifen, die auf 10bar aufgepumpt sind und bei dem lastwechsel mit fast vollständigem abheben des hinterrades beim besten willen nicht aus.

geknallt hätte es so oder so, seine türe hätte ich so oder so demoliert und weh getan hätte ich mir auch so oder so.

Geschrieben
na also so ist es nun auch wieder nicht. er hat mich definitv nicht gesehen (weil die sonne ihn geblendet hat oder er woanders hingesehen hat oder was auch immer). brems du mir mal aus den zulässigen 50kmh innerhalb von 10m zum stillstand runter. das geht sich bei 23mm reifen, die auf 10bar aufgepumpt sind und bei dem lastwechsel mit fast vollständigem abheben des hinterrades beim besten willen nicht aus.

geknallt hätte es so oder so, seine türe hätte ich so oder so demoliert und weh getan hätte ich mir auch so oder so.

 

themenwechsel: wo hast beim sturz eigentlich hingeschaut. in einem anderen fred wurde die theorie aufgestellt, dass man dort hinfliegt, wo man auch hinschaut ;-)

 

bin froh dass dir net mehr passiert ist-hast eh a saumasn ghabt.

Geschrieben
War gerade auf der Polizei die Niederschrift machen und so wie der Poilizist mir das erklärt hat geht das ganze jetzt an ein Schnellgericht.

Wenn der Fall eindeutig ist, dann zahlt die Versicherung ohne Probleme ansonsten geht das ganze vor ein ordentliches Gericht.

 

Was meint ihr - soll/kann ich das Ergebnis des Schnellgerichts noch abwarten und mir erst einen Anwalt nehmen, wenn das ganze weitergehen sollte oder brauch ich den Rechtsverdreher schon vorher ?

 

Auf was willst warten?? Geh zu einem Anwalt und schildere deine Situation. Normalerweise ist das Erstgespräch eh kostenlos, also frag nach.

Geschrieben

 

Die Zahl der Krankenstandstage ist dabei völlig unerheblich!

 

Interessant - mein Anwalt hat (in zwei verschiedenen Fällen, der letzte ist aber glücklicherweise schon ein paar Jahre her...) von der gegnerischen Versicherung pro Krankenstandstag ca. 80 Euro gefordert (und bekommen) - sie wurden jedenfalls nicht vom Gericht festgelegt (außer der polizeilichen Einvernahem habe ich nie wieder etwas von Gericht/Polizei gehört).

 

Meines Wissens nach hat auch der Dienstgeber Ansprüche (für die Krankenstandstage) gegenüber dem Schuldigen - darum habe ich mich aber nicht gekümmert.

 

Mag vielleicht auch am Anwalt gelegen sein, aber in meinen Fällen waren die Versicherungen überhaupt nicht zickig, sondern haben alles einfach und rasch bezahlt (im Vergleich zu einem Autokotflügel ist ja so eine Carbongabel direkt billig...).

 

Hoffe die Sache geht gut aus - gute Besserung !

Geschrieben
themenwechsel: wo hast beim sturz eigentlich hingeschaut. in einem anderen fred wurde die theorie aufgestellt, dass man dort hinfliegt, wo man auch hinschaut ;-)

 

bin froh dass dir net mehr passiert ist-hast eh a saumasn ghabt.

 

habe zum himmel geguckt und mir eine schöne wolke ausgesucht, aus der ich dann demnächst nach unten schauen kann.

Geschrieben
Ich glaube, dass man mit dem Fahrrad (so wie mit einspurigen KFZ) generell nur max 45kmh fahren darf - oder?

Falsch, in Ö darf man mit einspurigen KFZ max. 130 fahren :look:

Geschrieben
@ 130kmh: ein fahrrad ist aber kein kfz - damit musst du dich nicht an geschwindigkeitsbeschränkungen halten, weil du ja auch kein geeignetes geeichtes geschwindigkeitsmessgerät (wie ein tacho im auto) an bord haben musst. die fahrgeschwindigkeit muss den verkehrsbedingungen angepasst sein - nicht mehr, und auch nicht weniger; nachdem der autofahrer aber eine vorrangsverletzung begangen hat (mit der du lt. vertrauensgrundsatz ja nicht gerechnet hast) ist seine fahrgeschwindigkeit in diesem fall ja glaub ich vollkommen irrelevant...
Geschrieben
@ 130kmh: ein fahrrad ist aber kein kfz - damit musst du dich nicht an geschwindigkeitsbeschränkungen halten, weil du ja auch kein geeignetes geeichtes geschwindigkeitsmessgerät (wie ein tacho im auto) an bord haben musst. die fahrgeschwindigkeit muss den verkehrsbedingungen angepasst sein - nicht mehr, und auch nicht weniger; nachdem der autofahrer aber eine vorrangsverletzung begangen hat (mit der du lt. vertrauensgrundsatz ja nicht gerechnet hast) ist seine fahrgeschwindigkeit in diesem fall ja glaub ich vollkommen irrelevant...

 

stimmt zwar, dass ein fahrrad keinen tacho haben muß, der umkehrschluß jedoch, dass man sich dewegen an keine geschwindigkeitsbeschränkungen halten muß ist allerdings falsch !

lt. gesetzgeber muß man die geschwindigkeit dann schätzen und sie den gegebenheiten (und natürlich auch den geschwindigkteitsbegrenzungen) anpassen.

d.h. im stadtgebiet ist auch für fahrräder max. 50 zulässig.

frage mich nur, um wieviel man sich eigentlich verschätzen darf ?

Geschrieben
Mir kommt vor, du suchst nach Wegen um dich möglichst schuldig zu machen. :confused:

 

die stvo geht nicht davon aus, dass ein radfahrer 50 fahren kann... mach dich nicht fertig - geh zu deinem advokaten, wennst noch nicht dort warst und sag uns dann einfach wie es ausgegangen ist! ;)

 

lg

Geschrieben
die stvo geht nicht davon aus, dass ein radfahrer 50 fahren kann... mach dich nicht fertig - geh zu deinem advokaten, wennst noch nicht dort warst und sag uns dann einfach wie es ausgegangen ist! ;)

 

lg

 

ja, du hast recht - habe eh schon für freitag einen termin bei NoDoc ausmachen dürfen.

Geschrieben
häää ?!?:confused:

 

der grazertourer wollte damit sagen, dich trifft keine schuld, deshalb musst du dich für nichts rechtfertigen.

die situation ist eindeutig, anwalt würde ich, wie es dir auch schon ein paar andere geraten haben, trotzdem nehmen... versicherungen versuchen dich über den tisch zu ziehen wo es nur geht...

Geschrieben

Ja, so habe ich es gemeint, danke MalcolmX.

 

@Survivor

ich verstehe es schon, daß du dir Sorgen machst. Laß es bleiben dir über Kleinigkeiten Sorgen zu machen! Freu dich über den körperlich guten Ausgang und warte ab was passiert. Der Rest klappt auch noch. :)

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