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Helmkamera - rechtliche Betrachtung


Bike_R
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Hallo,

 

Laut diversen Zeitungsartikeln (z.B. http://derstandard.at/1363709497108/Datenschuetzer-Kein-privates-Street-View-im-Auto) von gestern hat die österreichische Datenschutzkomission entschieden, dass Dauer-Videoaufnahmen für Private aus dem Auto heraus nicht erlaubt sind. Selbiges gilt angeblich nicht für Helmkameras (und Ähnliches), da es sich hier nicht um die gezielte Dokumentation von Straftaten (und Ähnlichem), sondern (prinzipiell) touristische Aufnahmen handelt.

 

Weiß jemand, wie das jetzt wirklich bei Helmkameras aussieht? Also z.B. ich filme einen coolen Trail vom Berg x auf dem zufällig unbeteiligte Wanderer und parkende Autos sichtbar sind. Dann lade ich das ganze für meine Freunde auf YouTube. Ist es notwendig, die Personen und Kennzeichen unkenntlich zu machen? Oder kann ich das Video unverändert hochladen? Oder ist die Aufnahme generell verboten?

 

Grüße

Bearbeitet von Bike_R
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In der Fotographie gibt es den Begriff "Beiwerk", soll heißen Personen die dir zufällig ins Bild laufen dürfen sehr wohl ohne unkenntlich gemacht zu werden ins Netz gestellt werden. http://de.wikipedia.org/wiki/Beiwerk

 

Als Beispiel der Stephansdom in Wien, den wirst du ohne Touris nicht photagraphieren können.

 

Das würde meines Erachtens nach auf deine Trailfrage zutreffen. Was den Glockner betrifft, :confused:

 

Im Allgemeinen ist das Urheber Recht meines Erachtens nach sehr kompliziert. Genauere Infos wird dir nur ein Rechtsanwalt geben können.

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Als Beispiel der Stephansdom in Wien, den wirst du ohne Touris nicht photagraphieren können.

 

Doch, mittels Graufilter und damit einhergehender Langzeitbelichtung ;)

 

aber ja, wenn man viele Personen draufhat und sie nicht Hauptbestandteil des Bildes sind, muss man sie nicht unkenntlich machen (Fotografie).

Bei typischer "Street"-Fotografie schaut die Sache schon wieder ganz anders aus. da brauchts idR ein Model-Release.

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In diesem Zusammenhang würd ich die DS-Komm nicht einmal ignorieren! Wie schon von euch zutreffend erkannt, ist das zwingende Auftauchen von Kennzeichen, Strassennamen, Gesichternn usw. im Rahmen eines privaten Urlaubsfilmes etc., auch wenn der dann z.B. via Youtube hergezeigt wird, mM nach vollkomnmen irrelevant, solange ich nicht BERECHTIGTE Interessen verletze. Es könnte also im Nachhinein jemand kommen und sagen, ich war mit meiner Sekretärin in Zell am See schnackseln und zur Erholung sind wir übern Glockner gefahren, meiner Frau hab ich aber gesagt, ich bin auf Meeting in London, also möcht ich nicht, dass mein Auto samt Kennzeichen auf dem Film zu erkennen ist.

 

Oder die Aufnahme ist von Vornherein problematisch, weil man im Vorbeifahren zufällig irgendwas aufnimmt,was die Betroffenen bloss stellt etc.

 

Ansonsten ist die DS-Komm genauso ein unnedicher Verrein wie z.B. die Gleichbehandlungskomm usw usw. Lauter Versorgungsposten...

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In diesem Zusammenhang würd ich die DS-Komm nicht einmal ignorieren!

 

Ansonsten ist die DS-Komm genauso ein unnedicher Verrein wie z.B. die Gleichbehandlungskomm usw usw. Lauter Versorgungsposten...

Erzähl ,ehr von den Versorgungsposten!

 

Bezüglich Datenschutz: Dies dürfte anscheinend kein all zu schützenswertes Gut sein bzw. die wenigsten (noch) interessieren.

In Amerika gibt es auch schon Bundesstaaten bzw. Private, die die Verwendung der Google Brille verboten haben oder verbieten wollen.

Und die Gründe bzw. Bedenken sind meiner Meinung nach nicht von der Hand zu weisen.

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Mein Problem mit diesen ganzen Urheberrechts- und Datenschutzg´schichten ist, dass es

 

-) weder national noch europäisch eindeutige Gesetze ohne viel Interpretationsspielraum gibt

-) wenige Verfahren überhaupt angegangen werden

-) ein Großteil aussergerichtlich beigelegt wird

-) "Klein"vergehen und/oder kleine Ersttäter meist mit einer Abmahnung erledigt werden

-) nicht wirklich was Brauchbares ausjudiziert wurde

-) Ausverhandelte Verfahren auf "große Vergehen" abzielen und selten das Vergehen des Einzelnen betreffen

 

Der geneigte Europäer weiß also, zumindest sowet es mich betrifft (und ich halte mich da für belesener als das "APA"-Niveau), nicht, wie er mit Urheberrecht und Datenschutz überhaupt umgehen soll.

 

Nach meinem Dafürhalten würde ich also aus heutiger Sicht filmen, was ohne Rechtsübertretung zulässig ist (Betretungsverbot), weder moralisch noch sexuell oder religiös anstößig ist, und keine Bürgerrechte (Touristen aus dem Bild? Schwärzen?,....) verletzt.

 

....es sei denn, der geneigte Gesetzgeber schafft es, Klartext zu reden, wessen "persönliche Merkmale" man auf veröffentlichtem Material sehen kann/darf.

 

Das Thema mit "es könnte ja jemand wollen, dass man dieses und jenes nicht sieht"..... da hab ich einen anderen Zugang. Wenn jemand unmoralisch (Ehebruch), gesetzeswidrig (deppert parken, nötigen,....), sittenwirdrig (schnaxln im öffentlichen Raum) handelt, dann ist das etwas, was aus eigenem Antrieb erfolgt ist. Und jede Aktion zieht eine Reaktion nach sich. Wenns nun eine Stravferfügung oder die Watsch´n der gehörnten Ehefrau ist.... ich fände das in Ordnung.

 

Künftig kommts soweit, dass es sexuelle Belästigung ist, wenn ich einer hübschen Frau hinterher schau (und ich bin Single ;) ).

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...Problem mit diesen ganzen Urheberrechts- und Datenschutzg´schichten...

 

wennst so schaust, wer/was/wo mit wischtelefon/digicam/tablet/wtf knipst/fotografiert/filmt und auf diverse blogs/gsichtsbiachl/tumblr/wtf hochlädt

gibts nur eine antwort:

"...wer nix riskiert, kommt nicht nach stein..."

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Video aus Helmkamera soll Pistenrowdy finden

 

Auf der Suche nach einem Pistenrowdy greift die Polizei im Pitztal zu einem ungewöhnlichen Mittel: Sie verweist auf das Video der Helmkamera eines Skifahrers, der bei einem Unfall schwer verletzt wurde.

Vergangene Woche wurde ein russischer Skifahrer am Pitztaler Gletscher von einem Unbekannten touchiert. Der 56-Jährige stürzte und zog sich einen Rippenbruch zu. Der mutmaßliche Verursacher verließ die Unfallstelle, ohne Namen oder Kontaktdaten zu hinterlassen.

Helmkamera filmte Vorfall und Akteure

 

Die Polizei Wenns im Pitztal bittet jetzt um Hinweise auf den Pistenrowdy. Der Unfall wurde nämlich von der Helmkamera des Opfers aufgezeichnet, die Aufnahme lief nach dem Unfall noch einige Minuten weiter. Auf dem Video, das der Russe auf Youtube publiziert hat, sieht man die Szene mit anderen Skifahrern und dem mutmaßlichen Verursacher.

Video auf Pisten datenrechtlich unbedenklich

 

Videos einer Helmkamera auf der Skipiste fallen laut Arge Daten nicht unter Videoüberwachung. Touristen würden – im Unterschied zum Anlassfall der privaten Video-Überwachung aus dem fahrenden Pkw heraus - nicht ständig das ganze Geschehen um sie herum filmen, sondern nur z.B. eine spannenden Abfahrt. Ob eine solche Aufnahme vor Gericht als Beweis anerkannt werde, unterliege ausschließlich der Entscheidung des Richters, heißt es bei der Arge Daten.

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§78: Urheberrechtsgesetz: „Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden."

 

Es ist grundsätzlich nicht verboten, solange du die persöhnlichen Interessen der Person wahrst. Da es für Videoaufnahmen keine eigene Regelung gibt, würde ich hier §78 analog anwenden und mich darauf berufen.

 

Konkrete Fälle sind hier nicht oder nur subsidiär anzuwenden, da bei einer Abfahrt nicht zwingend ein Unfall vorliegt und die Begründung eines möglichen zukünftigen Unfalls, Überwachung wäre und daher verboten ist.

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