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Anhalterecht der Jäger?


Alpine
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:rofl:

deswegen ist sein "hobby" ja auch tiere abknallen!!!

Jäger zu sein ist in den wenigsten Fällen ein Hobby!

 

Vergleiche bitte nicht die Promijäger mit ihren tollen Jagdhütten und schicken Autos mit den normalen im Wald herumlaufenden Jägern die ihren Job tun. ;)

 

Und depperte gibts überall - auch unter den Bikern.

 

Immerhin diskutieren wir hier gerade darüber wie die sich verhalten wenn sie uns in einem gesperrten Gebiet erwischen - wer hier der depperte ist lasse ich mal dahingestellt. ;)

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Ausweispflichtig ist in Österreich meines Wissens nach keiner keinem gegenüber - ganz im Gegensatz zu unseren dt. Nachbarn zb, dort müsste man rein theoretisch immer zumind. einen Personalausweis mitführen...

 

noch so ein irrtum!

was glaubst warum die polizei berechtigt ist dich auf den posten mitzunehmen wenn du deine identität nicht beweisen - sprich dich ausweisen - kannst?

und genau das selbe gilt für den jagdaufseher bzw. hegeringleiter.

warum?

ganz einfach.

weil wald und forstgebiete nicht der primäre kontrollbereich der polizei ist.

ob's euch jetzt passt oder nicht aber es ist so.

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Jäger zu sein ist in den wenigsten Fällen ein Hobby!

 

Vergleiche bitte nicht die Promijäger mit ihren tollen Jagdhütten und schicken Autos mit den normalen im Wald herumlaufenden Jägern die ihren Job tun. ;)

 

Und depperte gibts überall - auch unter den Bikern.

 

Immerhin diskutieren wir hier gerade darüber wie die sich verhalten wenn sie uns in einem gesperrten Gebiet erwischen - wer hier der depperte ist lasse ich mal dahingestellt. ;)

 

gut gebrüllt, löwe!:toll:

 

stellts euch die situation doch einfach einmal mit umgekehrten positionen vor.

i möcht ned wissen, wie gerade jene die hier so derart auf die jägerschaft hindreschen, gift und galle spucken würden wenn ihnen immer wieder radler durch ihre wälder brettern würden....

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stellts euch die situation doch einfach einmal mit umgekehrten positionen vor.i möcht ned wissen, wie gerade jene die hier so derart auf die jägerschaft hindreschen, gift und galle spucken würden wenn ihnen immer wieder radler durch ihre wälder brettern würden....

 

Siehst, und das ist der feine Unterscheid: Wenn jemand wie Bär und Wisent mit seinem Freerider durchs Unterholz bricht, dann seh ich das ein, dass sich jemand in seinem Besitz gestört fühlt.

Wenn ich aber auf einem ausreichend breiten (Wander/Fahr)Weg unterwegs bin, dann hab ich kein Unrechtsbewusstsein

Sonst könnte ja demnächst auch jeder Bauer Polizei & Bundesheer alarmieren weil ich auf seinem Feldweg radel.

 

Schade, daß sich das nicht mit einer Sporthaftpflichtversicherung regeln lässt - wenn es angeblich nur darum geht, dass der Wegehalter für meine Fahrfehler geradezustehen hat.

Wäre auch interessant wie es dann aussieht wenn sich jemand im Wienerwald das Bein bricht weil der Weg gatschig war oder in einem Schlagloch umböckelt...

 

und damit es nicht zu tierisch ernst wird:

 

 

Peter Hacks: Der Bär auf dem Försterball

 

http://www.literaturzirkel.eu/junior-edition/autoren_h/hacks_gut_1_illu1.jpg

 

Der Bär schwankte durch den Wald, es war übrigens Winter; er ging zum Maskenfest. Er war von der besten Laune. Er hatte schon ein paar Kübel Bärenschnaps getrunken; den mischt man aus Honig, Wodka und vielen schwierigen Gewürzen. Des Bären Maske war sehr komisch. Er trug einen grünen Rock, fabelhafte Stiefel und eine Flinte auf der Schulter; ihr merkt schon, er ging als Förster.

 

Da kam ihm, quer über den knarrenden Schnee, einer entgegen: auch im grünen Rock, auch mit fabelhaften Stiefeln und auch die Flinte geschultert. Ihr merkt schon, das war der Förster.

 

Der Förster sagte mit einer tiefen Baßstimme: „Gute Nacht, Herr Kollege, auch zum Försterball?“ „Brumm“, sagte der Bär, und sein Baß war so tief wie die Schlucht am Weg, in die die Omnibusse fallen. „Um Vergebung“, sagte der Förster erschrocken, „ich wußte ja nicht, daß Sie der Oberförster sind.“

 

„Macht nichts“, sagte der Bär leutselig. Er faßte den Förster unterm Arm, um sich an ihm festzuhalten, und so schwankten sie beide in den Krug zum zwölften Ende, wo der Försterball stattfand.

 

Die Förster waren alle versammelt. Manche Förster hatten Geweihe, die sie vorzeigten, und manche Hörner, auf denen sie bliesen. Sie hatten alle lange Bärte und geschwungene Schnurrbärte, aber die meisten Haare im Gesicht hatte der Bär.

 

„Juhu“, riefen die Förster und hieben den Bären kräftig auf den Rücken. „Stimmung“, erwiderte der Bär und hieb die Förster auf den Rücken, und es war wie ein ganzer Steinschlag. „Um Vergebung“, sagten die Förster erschrocken, „wir wußten ja nicht, daß Sie der Oberförster sind.“

 

„Weitermachen“, sagte der Bär. Und sie tanzten und tranken und lachten; sie sangen, sie hätten so viel Dorst im grünen Forst. Ich weiß nicht, ob ihr es schon erlebt habt, in welchen Zustand man gerät, wenn man so viel tanzt und trinkt, lacht und singt. Die Förster gerieten in einen Tatendrang und der Bär mit ihnen; der Bär sagte: „Wir wollen jetzt ausgehn, den Bären schießen.“

 

Da streiften sich die Förster ihre Pelzhandschuhe über und schnallten sich ihre Lederriemen fest um den Bauch; so strömten sie in die kalte Nacht. Sie stapften durchs Gehölz. Sie schossen mit ihren Flinten in die Luft. Sie riefen Hussa und Hallihallo und Halali, wovon das eine so viel bedeutet wie das andere, nämlich gar nichts, aber so ist das Jägerleben.

 

Der Bär riß im Vorübergehn eine Handvoll trockener Hagebutten vom Strauch und fraß sie. Die Förster riefen: „Seht den Oberförster, den Schelm“, und fraßen auch Hagebutten und wollten sich ausschütten vor Spaß.

 

Nach einer Weile jedoch merkten sie, daß sie den Bären nicht fanden:

„Warum finden wir ihn nicht?“ sagte der Bär, „er sitzt in seinem Loch, ihr Schafsköpfe.“ Er ging zum Bärenloch, die Förster hinterdrein. Er zog den Hausschlüssel aus dem Fell, schloß den Deckel auf und stieg hinunter, die Förster hinterdrein.

 

„Der Bär ist ausgegangen“, sagte der Bär schnüffelnd, „aber es kann noch nicht lange her sein, es riecht stark nach ihm.“ Dann torkelte er zurück in den Krug zum zwölften Ende und die Förster hinterdrein.

 

Sie tranken gewaltig nach der Anstrengung, aber die Menge, die der Bär trank, war wie ein Schmelzwasser, das die Brücken fortreißt. „Um Vergebung“, sagten die Förster erschrocken. „Sie sind ein großartiger Oberförster.“

 

Der Bär sagte: „Der Bär steckt nicht im Walde, und der Bär steckt nicht in seinem Loch; es bleibt nur eins, er steckt unter uns und hat sich als Förster verkleidet.“ „Das muß es sein“, riefen die Förster, und sie blickten einander mißtrauisch und scheel an.

 

Es war aber ein ganz junger Förster dabei, der einen verhältnismäßig kleinen Bart hatte und nur wenige Geweihe und überhaupt der Schwächste und Schüchternste war von allen. So beschlossen sie, dieser sei der Bär. Sie krochen mühsam auf die Bänke, stützten ihre Bärte auf die Tische und langten mit den Händen an der Wand empor.

 

„Was sucht ihr denn?“ rief der junge Förster. „Unsere Flinten“, sagten sie, „sie hängen leider an den Haken.“ „Wozu die Flinten?“ rief der junge Förster.

„Wir wollen dich doch schießen“, antworteten sie, „du bist doch der Bär.“

 

„Ihr versteht überhaupt nichts von Bären“, sagte der Bär. „Man muß untersuchen, ob er einen Schwanz hat und Krallen an den Tatzen“, sagte der Bär. „Die hat er nicht“, sagten die Förster, „aber, Potz Wetter, Sie selbst haben einen Schwanz und Krallen an den Tatzen, Herr Oberförster.“

 

Die Frau des Bären kam zur Tür herein und war zornig. „Pfui Teufel“, rief sie, „in was für Gesellschaft du dich herumtreibst.“

Sie biß den Bären in den Nacken, damit er nüchterner würde, und ging mit ihm weg. „Schade, daß du so früh kamst“, sagte der Bär im Walde zu ihr, „eben hatten wir ihn gefunden, den Bären. Na, macht nichts. Andermal ist auch ein Tag.“

 

© Gertraud Middelhauve Verlag, München 1990

 

 

 

LG

Randolph

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gut gebrüllt, löwe!:toll:

 

stellts euch die situation doch einfach einmal mit umgekehrten positionen vor.

i möcht ned wissen, wie gerade jene die hier so derart auf die jägerschaft hindreschen, gift und galle spucken würden wenn ihnen immer wieder radler durch ihre wälder brettern würden....

 

Genau bei dem Punkt komm ich eben nicht wirklich klar. Ich kenne Jäger und ich kenne Waldbesitzer aber denen ist das sowas von egal wenn da ein Mountainbiker herumfährt.

 

Ansitz ist ja meistens in der Dämmerung oder bei Vollmond also zu Zeiten wo 99,9% der Biker wohl schon zu Hause sind. Weiters sind die Plätze oftmals sehr abgelegen.

 

Bleibt noch die Sache mit der Haftung aber die verpflichtet einen ja nicht zur Überwachung der Wege. Wenn der Jäger einfach über die Biker hinwegsieht erwächst ja daraus kein Nachteil.

Ich halte die Antifraktion bis zum Beweis des Gegenteils für frustrierte Spinner die sich einfach mal anständig aufspielen wollen. Waffe in der Hand, ein Stück Wald im "Besitz" da kann man mal ordentlich seine Komplexe kompensieren.

 

Vereinzelte Extremfälle wo täglich hundert Biker durchs Unterholz fahren und Müll hinterlassen klammere ich mal aus der Argumentation aus, aber sowas ist mir eigentlich noch nie untergekommen.

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Siehst, und das ist der feine Unterscheid: Wenn jemand wie Bär und Wisent mit seinem Freerider durchs Unterholz bricht, dann seh ich das ein, dass sich jemand in seinem Besitz gestört fühlt.

muss man sich erst extra aufführen wie a wildsau, damit ein allgemeingültiges gesetz bei dir greift?

dann bist du speziell einer der aspiranten, auf die erst recht geschaut werden muss.

Wenn ich aber auf einem ausreichend breiten (Wander/Fahr)Weg unterwegs bin, dann hab ich kein Unrechtsbewusstsein
eh! herr inspektor i hab da im überholverbot ja nur a bissi überholt, eh ned so richtig. und da hint im fahrverbot bin i aa nur a bissi gfahrn. auch ned so wirklich!

lächerlich, oder?

wenn über deinen weg, der mit fahrverbot beschildert ist, im jahr dutzende radler zu den unterschiedlichsten tageszeiten fahren und dabei noch div. schranken und gatter überwinden, dann schaust ja aa ned nur zu, oder?

Sonst könnte ja demnächst auch jeder Bauer Polizei & Bundesheer alarmieren weil ich auf seinem Feldweg radel.

dürfen sie auch mit vollem fug und recht!

und ist auch schon des öfteren vorgekommen.

 

 

Wäre auch interessant wie es dann aussieht wenn sich jemand im Wienerwald das Bein bricht weil der Weg gatschig war oder in einem Schlagloch umböckelt...

 

LG

Randolph

wenns auf einer ausgewiesenen radroute passiert, hat der radler zumindest das recht, den wegehalter auf schadenersatz/schmerzensgeld zu klagen. was rauskommt is dann a andere gschicht.

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Bleibt noch die Sache mit der Haftung aber die verpflichtet einen ja nicht zur Überwachung der Wege.

na schon!

Ich halte die Antifraktion bis zum Beweis des Gegenteils für frustrierte Spinner die sich einfach mal anständig aufspielen wollen. Waffe in der Hand, ein Stück Wald im "Besitz" da kann man mal ordentlich seine Komplexe kompensieren.

wieso fallen mir jetzt einzelne grün-politiker ein, welche damit glänzen sich in den medien immer wieder aufs neue lächerlich zu machen?

sorry, aber das ist dummschwätzerei, die hirnlos von denmeinungsmachern übernommen worden ist.

damit lässt sich nicht argumentieren.

 

Vereinzelte Extremfälle wo täglich hundert Biker durchs Unterholz fahren und Müll hinterlassen klammere ich mal aus der Argumentation aus, aber sowas ist mir eigentlich noch nie untergekommen.

fahr nach einem schönen und warmen mai-wochenende an einem montag übern anninger.

da geht da die galle hoch und kriegst an hass auf so manche "naturliebhaber"!

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noch so ein irrtum!

was glaubst warum die polizei berechtigt ist dich auf den posten mitzunehmen wenn du deine identität nicht beweisen - sprich dich ausweisen - kannst?

 

bedingt falsch bzw. richtig - nur unter bestimmten Voraussetzungen...:)

 

Sicherheitspolizeigesetz

Identitätsfeststellung

 

§ 35. (1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind zur

Feststellung der Identität eines Menschen ermächtigt,

1. wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, er stehe im

Zusammenhang mit einem gefährlichen Angriff oder könne über

einen solchen Angriff Auskunft erteilen;

2. wenn der dringende Verdacht besteht, daß sich an seinem

Aufenthaltsort

a) mit beträchtlicher Strafe bedrohte Handlungen ereignen oder

b) flüchtige Straftäter oder einer Straftat Verdächtige

verbergen;

3. wenn er sich anscheinend im Zustand der Hilflosigkeit befindet

und die Feststellung der Identität für die Hilfeleistung

erforderlich scheint;

4. wenn der dringende Verdacht besteht, daß sich an seinem

Aufenthaltsort Fremde befinden, die nicht zum Aufenthalt im

Bundesgebiet berechtigt sind;

5. wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, es handle

sich

a) um einen abgängigen Minderjährigen (§ 146b ABGB) oder

b) um einen Menschen, der auf Grund einer psychischen Krankheit

das Leben oder die Gesundheit anderer ernstlich und erheblich

gefährdet oder

c) um einen Untersuchungshäftling oder Strafgefangenen, der sich

der Haft entzogen hat.

6. wenn nach den Umständen anzunehmen ist, der Betroffene habe im

Zuge einer noch andauernden Reisebewegung die Binnengrenze

überschritten oder werde sie überschreiten;

7. wenn der Betroffene entlang eines vom internationalen

Durchzugsverkehr benützten Verkehrsweges unter Umständen

angetroffen wird, die für grenzüberschreitend begangene

gerichtlich strafbare Handlungen typisch sind.

(2) Die Feststellung der Identität ist das Erfassen der Namen, des

Geburtsdatums und der Wohnanschrift eines Menschen in dessen

Anwesenheit. Sie hat mit der vom Anlaß gebotenen Verläßlichkeit zu

erfolgen.

(3) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben Menschen,

deren Identität festgestellt werden soll, hievon in Kenntnis zu

setzen. Jeder Betroffene ist verpflichtet, an der Feststellung seiner

Identität mitzuwirken und die unmittelbare Durchsetzung der

Identitätsfeststellung zu dulden.

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na schon!

 

Ok also wenn ich es schaffe mich ungesehen auf einem Weg wo biken verboten ist hinzulegen ist der Wegerhalter haftbar? Ich bin kein Jurist aber das scheint mir doch recht unsinnig. Dann wäre auch der Bauherr haftbar wenn ich in eine gesicherte Baustelle einbreche und mich dort verletze usw.

 

wieso fallen mir jetzt einzelne grün-politiker ein, welche damit glänzen sich in den medien immer wieder aufs neue lächerlich zu machen?

sorry, aber das ist dummschwätzerei, die hirnlos von denmeinungsmachern übernommen worden ist.

damit lässt sich nicht argumentieren.

 

Ich hab keine Ahnung wieso dir da jetzt einzelne Grünpolitiker einfallen - Beißreflex? Ich kann dir versichern, dass ich noch nie von einem Grünen sowas gehört habe - was nicht ausschließt, dass sowas gesagt wurde. Ich habe nichts gegen Jäger aber die Erfahrungsberichte über die Verteidiger der Wälder gegen Mountainbiker + zwei (harmlose) Erlebnisse lassen solche Rückschlüsse durchaus zu. Um das nochmal ganz deutlich zu machen: Das bezieht sich auf die Anhaltefraktion die es sich zur Lebensaufgabe gemacht hat Mountainbiker zu nerven und nicht auf die Gesamtheit der Jäger.

 

 

fahr nach einem schönen und warmen mai-wochenende an einem montag übern anninger.

da geht da die galle hoch und kriegst an hass auf so manche "naturliebhaber"!

 

Was passiert denn da? Mal abgesehen davon - ist das überhaupt ein Jagdgebiet?

 

 

 

/zur Antwort oben - Auf Feldwegen ist doch Radfahren grundsätzlich erlaubt, großteils sogar das befahren mit Kfz.

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meine Erfahrung: Jäger sind zwar prinzipiell Trotteln, aber viele Radfahrer haben leider kein Umweltbewusstsein (mindestens jeder zweite Radler schmeißt seine Papierln von diversen Riegeln einfach in den Straßengraben) und gehören schon deshalb von den Wäldern ferngehalten

 

für sowas sollte es neben dem anhalterecht auch ein abwatschrecht und müllschluckpflicht geben

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Was passiert denn da? Mal abgesehen davon - ist das überhaupt ein Jagdgebiet?

 

 

Prinzipiell ist die gesamte Landesgebiet jedes Bundeslandes flächendeckend Jagdgebiet.

Es gibt jedoch Flächen auf welchen die Jagd "ruht", also nicht ausgeübt werden darf.

 

Auszug aus dem NÖ Jagdgesetz 1974:

§ 17

Ruhen der Jagd

(1) Die Jagd ruht:

 

auf Friedhöfen,

 

in Häusern und Gehöften samt den dazu gehörigen, durch Umfriedung vollständig abgeschlossenen Höfen und Hausgärten,

 

auf Flächen, auf denen Wild im Sinne des § 3a gehalten wird,

 

auf öffentlichen Anlagen.

.....

Vereinfacht ausgedrückt kannst du davon ausgehen, dass dort wo mit dem MTB gefahren wird, auch Jagd ausgeübt wird.
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muss man sich erst extra aufführen wie a wildsau, damit ein allgemeingültiges gesetz bei dir greift?

dann bist du speziell einer der aspiranten, auf die erst recht geschaut werden muss!

...

lächerlich, oder?

...

wenn über deinen weg, der mit fahrverbot beschildert ist, im jahr dutzende radler zu den unterschiedlichsten tageszeiten fahren und dabei noch div. schranken und gatter überwinden, dann schaust ja aa ned nur zu, oder?

...

dürfen sie auch mit vollem fug und recht!

und ist auch schon des öfteren vorgekommen.

 

Lächerlich find ich nicht - ich steh dazu, dass ich angemessen fahre wo ein Weg ist und dass genug Platz da ist für Allradmobile, traktoren und ein paar Biker. Aber ich gehe davon aus, dass wir da kaum einer Meinung sein werden.

Fahrverbote richten sich zurecht zumeist an motorisierte Fahrzeuge. Ein Fahrrad mag als "Fahrzeug" definiert sein - hin oder her. Und Gesetz ist Gesetz: ich weis...

 

Aber wenns soweit kommt, dass Bauern mich mit Polizei vom Feldweg fangen, dann §$%&& ich drauf.

 

Das ist dann kein Gesetz, sondern Schwachfug. Gesetze sind für Menschen da, nicht umgekehrt...

 

Ach ja - und hoffentlich sind alle die sich hier so stark fürs Gesetz ereifern immer mit Reflektoren

[ vorne: weiß, mind. 20 cm² Lichteintrittsfläche, darf mit dem Scheinwerfer verbunden sein. hinten: rot, mind. 20 cm² Lichteintrittsfläche, darf mit dem Rücklicht verbunden sein. seitlich:

weiß oder gelb reflektierende Radreifen (ununterbrochener Ring) oder

Speichenreflektoren, gelb, mind. 20 cm² Lichteintrittsfläche oder

andere seitliche Reflexeinrichtungen, die gleichwertig sind.

Pedalreflektoren: keine Größenangaben, Reflektoren auf den Schuhen oder auf den Tretkurbeln ] und helltönender Glocke unterwegs...

 

Trotzdem :U: und miteinander gehts besser.

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Grundsätzlich versuche ich es mit Freundlichkeit und Zuhören und habe so fast nur gute Erfahrungen gemacht, denn wir sind abseits von gekennzeichneten MTB-Strecken im Unrecht. Wenn die Art und der Ton des „Jägers“ oder eines Forstbediensteten unerträglich werden, dann sollte dieser schon seine Befugnisse laut Forstgesetz (nicht Jagdgesetz!) vorweisen können. Denn Jagdpächter, oder Jagdaufseher haben nur in ganz seltenen Fällen (z.B.: Jagdstörung ect.) etwas zum Reden.
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Moment!

 

Wo ich gefahren bin - das war kein gesperrtes Gebiet!

Weder eingezäunt, noch mit der notwendigen Tafel, welche Jagd oder Forstarbeiten BEFRISTET anzeigt, ausgewiesen, noch sonstirgendwie als Privatbesitz gekennzeichnet.

 

Es war blos keine ausgewiesene MTB Strecke.

 

 

Genau das ist auch der Punkt:

 

Wo es nicht (das Radfahren) ausdrücklich erlaubt ist, ist es verboten!;)

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[...]

 

"(7) Die Jagdaufseher sind berechtigt, in Ausübung ihres Dienstes von ihren Waffen Gebrauch zu machen, wenn ein rechtswidriger Angriff auf Leib oder Leben ihrer eigenen oder einer anderen Person unternommen wird oder unmittelbar droht. Der Gebrauch der Waffe ist jedoch nur insoweit zulässig, als er zur Abwehr des unternommenen oder zu befürchtenden Angriffes notwendig ist."

 

Das klingt für mich mit Verlaub ziemlich geistesgestört nach einer Waldpolizei um nicht andere geschichtlich vorbelastete Begriffe zu gebrauchen und zeigt wie start die Jagdlobby in Wirklichkeit ist.

 

Ganz und gar nicht!

 

"Rechtswidriger Angriff auf Leib oder Leben ihrer eigenen oder einer anderen Person unternommen wird oder unmittelbar droht"

 

Das trifft aber NICHT auf Radfahrer, sondern auf Wilderer die sich ihre Flucht frei schießen!

 

Genau das ist auch der Punkt:

 

Wo es nicht (das Radfahren) ausdrücklich erlaubt ist, ist es verboten!;)

 

Und wer hier fährt nie auf solche "verbotene" Strecken?

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Reden lassen bis "totgeredet" und dann weiterfahren,

braucht unendlich weniger Zeit und Ärger, als eine rechtliche/körperliche Eskalation.

 

 

Und zu wissen was für "Rechte" man selber hat um diese einzusetzen, bzw. die Rechte des "anderen" (um ebenfalls damit herumzuhausieren), ist grundsätzlich die falsche Lebenseinstellung.

Wie wärs mit Tennis? ;)

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Um es auf den Punkt zu bringen. Mit einem MTB ist man in Österreich IMMER rechtswidrig unterwegs. Egal ob am Waldweg, oder auf der Straße.

 

Eigentlich eine unhaltbare Situation. In anderen Ländern gibt es dafür Lösungen. In Österreich nicht. Da ist man als Mountainbiker automatisch ein Rechtsbrecher. Da ich ein gesetzestreuer Mensch bin, hab ich mit der Situation ein echtes Problem. Sie vermiest einem den Sport ganz gewaltig.

 

Ausnahme sind natürlich die lobenswerten, offiziellen Strecken, von denen man aber auch nur etwas hat, wenn man zufällig in der Nähe einer solchen wohnt.

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Lächerlich find ich nicht - ich steh dazu, dass ich angemessen fahre wo ein Weg ist und dass genug Platz da ist für Allradmobile, traktoren und ein paar Biker. Aber ich gehe davon aus, dass wir da kaum einer Meinung sein werden.

Fahrverbote richten sich zurecht zumeist an motorisierte Fahrzeuge. Ein Fahrrad mag als "Fahrzeug" definiert sein - hin oder her. Und Gesetz ist Gesetz: ich weis...

 

Aber wenns soweit kommt, dass Bauern mich mit Polizei vom Feldweg fangen, dann §$%&& ich drauf.

 

Das ist dann kein Gesetz, sondern Schwachfug. Gesetze sind für Menschen da, nicht umgekehrt...

 

Ach ja - und hoffentlich sind alle die sich hier so stark fürs Gesetz ereifern immer mit Reflektoren

[ vorne: weiß, mind. 20 cm² Lichteintrittsfläche, darf mit dem Scheinwerfer verbunden sein. hinten: rot, mind. 20 cm² Lichteintrittsfläche, darf mit dem Rücklicht verbunden sein. seitlich:

weiß oder gelb reflektierende Radreifen (ununterbrochener Ring) oder

Speichenreflektoren, gelb, mind. 20 cm² Lichteintrittsfläche oder

andere seitliche Reflexeinrichtungen, die gleichwertig sind.

Pedalreflektoren: keine Größenangaben, Reflektoren auf den Schuhen oder auf den Tretkurbeln ] und helltönender Glocke unterwegs...

 

Trotzdem :U: und miteinander gehts besser.

 

:toll::toll::toll:

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"Das Gesetz ist nur ein Mittel für die Mächtigen um die Machtlosen zu unterdrücken."

 

In Österreich bewirkt die Gesetzeslage in dieser Frage genau das Gegenteil, was Gesetze eigentlich bewirken sollten. Sie führt zu anarchischen Zuständen auf den Waldwegen. Dabei wäre es mit ein paar einfachen Regeln (siehe Deutschland) getan.

 

Ich denke man wird sich in Österreich erst etwas einfallen lassen, wenn die Schneesicherheit dank Klimaerwärmung gegen NULL gesunken ist und es mit dem Wintertourismus vorbei ist.

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Ausweispflichtig ist in Österreich meines Wissens nach keiner keinem gegenüber - ganz im Gegensatz zu unseren dt. Nachbarn zb, dort müsste man rein theoretisch immer zumind. einen Personalausweis mitführen...

 

RICHTIG, in Österarm besteht keine Ausweispflicht. Man sollte auch D-land in solchen Situationen ganz beiseite lassen, andere Sprache; andere Gesetze ;)

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