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Anhalterecht der Jäger?


Alpine
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;)

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Ist doch Sonnenklar :flower:.

Steht im Hintergrund. Also hinter dieser komischen Tafel. Wald-, Forst- und Wirtschaftsarbeiten. Damit die Arbeiter bzw Maschinen nicht gestört werden.

Wichtiger als (dein) Freizeitvergnügen (wobei, du hast dort sicher wieder umgedreht ;)), Natur- oder Tierschutz ist eben die Wirtschaft. Diese sichert Arbeitsplätze, bringt Steuern ein usw. Und gehts (erst mal) der Wirtschaft gut...

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‎legalbiken‬ und das "Ministerium für ein Lebenswertes Österreich"

 

http://www.upmove.eu/uploads/blog_inhalt_bild/1632_787_chromelegacywindow10.11.2015110046.bmp.jpg

 

In einem Artikel im heutigen Kurier lässt "das Ministerium für ein Lebenswertes Österreich " den Erholungssuchenden ausrichten, dass es keine Änderung des Forstgesetzes geben wird, die das Radfahren auf Forststraßen und geeigneten Wegen erlaubt.

Begründung? Fehlanzeige!

Oder nein, da war noch was: "es gibt ja die vertragliche Lösung"....

 

Wir lesen im "Kaffesatz" und wagen eine Deutung des ministeriellen Theaterdonners

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Ich weiß nicht ob du den Weg kennst wo er oben weg geht, da wirkt er wie ein normaler Waldweg und wird erst unten zu so einem wie auf dem BIld zu sehen. Wenn alle Wege freigegeben werden, wird bei sehr vielen das Hirn ausgeschaltet und überall ohne Nachdenken gefahren, weil eh jeder Weg ein geeigneter Weg ist.

Ich gestehe den meisten Menschen einen gewissen Überlebensinstinkt zu. Soll heißen, ein Biker fährt da einmal rein, merkt, daß er überfordert ist, und trägt sein Rad den Rest des Weges runter. Soll man jeden an der Hand nehmen und ihn über die potentiellen Gefahren, die im Leben auf ihn lauern, lang und breit belehren? Wie wärs mit ein wenig Eigenverantwortung? (anwendbar auch auf Wandern, Bergsteigen, Skifahren, usw.)

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Wie wärs mit ein wenig Eigenverantwortung? (anwendbar auch auf Wandern, Bergsteigen, Skifahren, usw.)

 

Die kannst du im heutigen Zeitgeist vergessen. Sie wird entweder nichtmehr vom Elternhaus mitgegeben, von den Schulen gelehrt, bzw. ist in der Judikatur nichtmehr vorgesehen.

 

Es muss immer irgendwer anderer Schuld am eigenen Versagen haben.

 

Die Beispiele aus der Praxis sind vielfältig: Ein Autofahrer klagt den Straßenerhalter, weil er (durch überhöhte Geschwindigkeit bei witterungsbedingt sehr schlechten Straßenverhältnissen) um 05:00 in der Früh auf einer Straße ausg´ritten ist, wo frühestens um 06:00 der Schneepflug fährt, weils ein elendiges Bauernstrass´l ist.... UND KRIEGT RECHT!!!! 2/3 der Schadenssumme darf der Straßenerhalter brennen.

 

Eine Kommune wird geklagt, weil sich ein Kind auf einem Klettergerüst verletzt, wo ausdrücklich steht, dass das Benützen nur mit Aufsichtspersonen erlaubt ist.... die betreffende Person saß gegenüber in einem Straßencafé.

Eigentlich läge hier Vernachlässigung der Aufsichtspflicht vor, aber weil die Kommune Angst hat, verurteilt zu werden, wird einem Vergleich zugestimmt. Vergleichssumme 5.500€ (ich glaub nicht, dass die gewonnen hätte.....)

 

Auf einem Güterweg (öffentliches Gut) passiert aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und Gegenverkehr (Auto vs. Traktor-Fuhrwerk) ein Unfall, weils der Autofahrer um eine Kurve nichtmehr dabremst hat.

Da wird NICHT der Autofahrer verknackt, weil er deppert gfahren ist, sondern der Wegeerhalter (Gemeinde); weil sie an einer "unübersichtlichen Stelle" keine ausreichenden Ausweichmöglichkeiten geschaffen hat. Da hätt ein 3m Weg plötzlich 4,5m breit sein müssen......

 

Also du siehst: Dummheit schützt mittlerweile sogar vor Strafe.... und a bisserl Dreistigkeit dazu und du bist finanziell saniert. Wenn du dann schaust, was ein Rechtsschutz heutzutage kostet, ist das ein gutes G´schäft.

 

Von da her hab ich auch a bisserl Verständnis für die Grundbesitzer, die auch bei einer generellen Öffnung nicht davor gefeit sind, von einem findigen "Geschädigten" und seinem Anwalt in irgendwas reingezogen zu werden, das es von Gesetzes wegen eigentlich garnicht geben dürfte.

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‎legalbiken‬ und das "Ministerium für ein Lebenswertes Österreich"

 

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In einem Artikel im heutigen Kurier lässt "das Ministerium für ein Lebenswertes Österreich " den Erholungssuchenden ausrichten, dass es keine Änderung des Forstgesetzes geben wird, die das Radfahren auf Forststraßen und geeigneten Wegen erlaubt.

Begründung? Fehlanzeige!

Oder nein, da war noch was: "es gibt ja die vertragliche Lösung"....

 

Wir lesen im "Kaffesatz" und wagen eine Deutung des ministeriellen Theaterdonners

 

Zwei Fragen in diesem Zusammenhang:

1. Die Lüge über die 27000km freigegebener Wege. Eure Studie finde ich wirklich sehr gut, aber wie kann man das noch besser publik machen? Ministerium wegen Behauptung der Unwarheit klagen? ;)

Frage 2: Wie viele km sind in unseren Nachbarländern Bayern, Südtirol und Schweiz für Mountainbiker zugänglich? Das hat warscheinlich noch keiner ermittelt weils dort eh Wegefreiheit für mtbs gibt. Aber um einmal zu zeigen, dass die 27000 km vollkommener Blödsinn sind wäre das schon interessant.

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[ATTACH=CONFIG]171335[/ATTACH]

 

Haha, letzten Sonntag ähnliches gesehen. War zwar ein kleiner Teil einer Alm der mit 3 Meter hohen Baustahl umrundet war (natürlich am Wanderweg). Das übliche Schild mit "Ruhezone für Wild" und diversen Drohungen fehlte natürlich auch nicht. Ein paar Stunden später hat der ?Besitzer mit der Ladeschaufel seines Traktors gegen irgendwelche Felsen gehämmert, dass man es bis zum Berggipfel rauf gehört hat. Denen hat es einfach allen "ins Hirn gschissn".

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Die kannst du im heutigen Zeitgeist vergessen. Sie wird entweder nichtmehr vom Elternhaus mitgegeben, von den Schulen gelehrt, bzw. ist in der Judikatur nichtmehr vorgesehen.

 

Es muss immer irgendwer anderer Schuld am eigenen Versagen haben.

 

...

 

Also du siehst: Dummheit schützt mittlerweile sogar vor Strafe.... und a bisserl Dreistigkeit dazu und du bist finanziell saniert. Wenn du dann schaust, was ein Rechtsschutz heutzutage kostet, ist das ein gutes G´schäft.

 

Von da her hab ich auch a bisserl Verständnis für die Grundbesitzer, die auch bei einer generellen Öffnung nicht davor gefeit sind, von einem findigen "Geschädigten" und seinem Anwalt in irgendwas reingezogen zu werden, das es von Gesetzes wegen eigentlich garnicht geben dürfte.

 

Ich glaube, daß dieses Bild ein klein wenig verzerrt ist. Heute wird halt jeder noch so kleine Schas von den Medien berichtet und aufgeblasen, die Internet-Portale wollen schließlich gefüllt werden. Daher kann mMn dieser Eindruck entstehen, aber es wäre interessant, ob die Klagsfreudigkeit tatsächlich soviel größer ist als früher (auch in Anbetracht der Tatsache, daß es heute sehr viel mehr Freizeitsportler gibt als vor 30 Jahren).

 

Im Übrigen besteht in einem Rechtsstaat für jeden die Gefahr, wegen irgendwelcher Nichtigkeiten geklagt zu werden, über Schuld/Unschuld haben dann halt die Gerichte zu entscheiden. Das mag lästig sein, betrifft aber nicht nur die Grundbesitzer, sondern jeden Bürger.

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Wir haben vor kurzem über "geeignete Wege" diskutiert.

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht das so:

"Auch schmalere Wege seien bei angepasster Fahrweise weder zum Radfahren von vornherein ungeeignet, noch bestehe auf ihnen stets eine größere Gefahr für Fußgänger."

https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/verkehr/1285/radfahren-im-wald-gesetzlich-erlaubt/

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Wir haben vor kurzem über "geeignete Wege" diskutiert.

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht das so:

"Auch schmalere Wege seien bei angepasster Fahrweise weder zum Radfahren von vornherein ungeeignet, noch bestehe auf ihnen stets eine größere Gefahr für Fußgänger."

https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/verkehr/1285/radfahren-im-wald-gesetzlich-erlaubt/

 

 

Das ist ja genau das Geniale an dieser Regelung. Der Weg ist immer gleich, aber ob er konkret geeignet ist, entscheidet der Fahrer, bzw. im Nachhinein das Gericht. A la "Fischermens friends": "Ist er zu schwer, bist du zu schwach".

 

Eine Wandererautobahn am Wochenende zu Mittag kann eben vollkommen ungeeignet sein wegen der Dreierreihen von Kinderwagerln, unter der Woche außerhalb der Ferien jedoch praktisch menschenleer und daher geeignet. Ein Wegerl mit Holzbretteln bei Nässe ungeeignet und bei Trockenheit ok. Und wann immer es dich auf einem Weg auf die Pfeifn haut, und jetzt nicht irgendwelche besonderen Umstände vorliegen (unsichtbare Drähte, einstürzende Brücken usw.) bis du selber dran schuld, weil der Weg (FÜR DICH!!!) nicht geeignet war, also kannst du auch keine Ansprüche an den Wegehalter richten.

 

Das ist meiner Ansicht nach eine der erstaunlichsten legistischen Leistungen, die ich kenne, weshalb ich dieses Kleinod auch weiterhin als meine Signatur verwende.

 

Matsch Gatsch

 

Michael

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Das ist ja genau das Geniale an dieser Regelung. Der Weg ist immer gleich, aber ob er konkret geeignet ist, entscheidet der Fahrer, bzw. im Nachhinein das Gericht. A la "Fischermens friends": "Ist er zu schwer, bist du zu schwach".

 

Eine Wandererautobahn am Wochenende zu Mittag kann eben vollkommen ungeeignet sein wegen der Dreierreihen von Kinderwagerln, unter der Woche außerhalb der Ferien jedoch praktisch menschenleer und daher geeignet. Ein Wegerl mit Holzbretteln bei Nässe ungeeignet und bei Trockenheit ok. Und wann immer es dich auf einem Weg auf die Pfeifn haut, und jetzt nicht irgendwelche besonderen Umstände vorliegen (unsichtbare Drähte, einstürzende Brücken usw.) bis du selber dran schuld, weil der Weg (FÜR DICH!!!) nicht geeignet war, also kannst du auch keine Ansprüche an den Wegehalter richten.

 

Das ist meiner Ansicht nach eine der erstaunlichsten legistischen Leistungen, die ich kenne, weshalb ich dieses Kleinod auch weiterhin als meine Signatur verwende.

 

Matsch Gatsch

 

Michael

 

Lieber Michael, danke für dein Posting - wir können deine Signatur nicht oft genug sehen :-)

 

Das Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshof geht (wie in deinem Posting angesprochen) über den Haftungsaspekt hinaus.

Das war beim beeinspruchten Weg wichtig, und ist drüber hinaus von grundsätzlicher Bedeutung:

Bei Verfahren ging es primär NICHT um Haftung, SONDERN ob die Eignung wegen einer von Bikern ausgehenden, als generell unterstellten, Gefährdung nicht gegeben ist.

Und dieser letztinstanzliche Spruch klärt, dass diese generelle Unterstellung unzulässig ist.

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