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!gestohlen!


Nikolei
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Hallo Thomas, das glaube ich nicht, wenn du beweisen kannst, dass es dein Rad ist,

der Geschädigte sollte in diesem Fall der Käufer sein, nicht du als der rechtmäßige Eigentümer.

Aber wer weiß ? ... wir sind keine Juristen. Vielleicht fällt dem NoDoc dazu etwas ein.

 

Und informiere uns bitte über die Details, ist sicher interessant - und alles Gute für den weiteren Verlauf !

 

glaub auch, mich an eine jus-lv erinnern, wo das so erklärt wurde, dass der gutgläubige käufer trotzdem hergeben muss...

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Also: Ich habe heute mit dem Staatsanwalt gesprochen: Wenn ich beweisen kann das es mir gehört, bekomme ich es zurück. (Rein Strafrechtlich) Zivilrechtlich kann mich der momentane Eigentümer (weil er ja einen Kaufvertag hat) verklagen. So habe ich es verstanden.

Der Staatsanwalt hat sich da nicht so konkret ausgedrückt. Ich muss jetzt auf die Polizei fahren und dort nachfragen ob sie das Rad für weitere Untersuchungen noch benötigen.

Das mache ich gleich am Nachmittag!!!!

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Also: Ich habe heute mit dem Staatsanwalt gesprochen: Wenn ich beweisen kann das es mir gehört, bekomme ich es zurück. (Rein Strafrechtlich) Zivilrechtlich kann mich der momentane Eigentümer (weil er ja einen Kaufvertag hat) verklagen. So habe ich es verstanden.

Der Staatsanwalt hat sich da nicht so konkret ausgedrückt. Ich muss jetzt auf die Polizei fahren und dort nachfragen ob sie das Rad für weitere Untersuchungen noch benötigen.

Das mache ich gleich am Nachmittag!!!!

was is mit dem typen dazwischen? konntens dem den diebstahl ned nachweisen? der wär dir gegenüber wiederum regresspflichtig?

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Hallo Stefan, ist kein Problem da ich es ja vom Werner gekauft habe.

 

Jetzt liegt es doch wieder beim Staatsanwalt wie dieser schriftlich entscheidet!!! Rein Rechtlich muss die Polizei den letzten Besitzer das Rad aushändigen. Ich kann dann max. zivilrechtlich klagen. Die Staatsanwaltschaft hat diesen Fall einfach eingestellt. Die letzten Besitzer hatten keinen Kaufvertrag und von den sie es angeblich gekauft haben, diesen jenen gibt es laut Polizei nicht!!!

 

Kann jetzt nur warten wie der Staatsanwalt sich entscheidet...........

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du verstehst aber schon worum es mir geht - oder ?

 

identifizieren kann man vielles - wenn man möchte ...

 

Na sicher versteh ich was du meinst, aber meiner Erfahrungen nach kann man auf willhaben.at machen was man will...da gibts leider absolut keine Kontrollen!

 

Zum Thema: das der Letztkäufer mit Kaufvertrag gesetzlich nicht belangt werden kann ist ja klar, aber der im Kaufvertrag angeführte Verkäufer MUSS ja irgendwie zur Verantwortung gezogen werden können.....

 

also bei CSI Miami und Co. würdens sicher DNA Spuren vom grundsätzlichen Besitzer auf dem Rad finden und alles würde sich aufklären:D

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Der hat ja keinen Kaufvertrag gehabt , und von dem er es gekauft hat, dieser jemand gibt es gar nicht laut Polizei!!!!

Und die Justiz stellt das Verfahren ein. Grund???

Der hatte dort 13 Fahrräder im Keller und ein weiteres wurde gleich als gestohlen identifiziert( weil von Polizei kodiert)

Ich verstehe die österreichische Rechtsprechung auch nicht. Aber man liest es ja eh jeden Tag in der Zeitung!!!

Falls es wirklich so ausgeht, dann würde ich es gerne der Krone oder so melden!

Kennt da wer wem????

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was sagt willhaben.at als die betroffene plattform dazu ?

 

ich würde den User zumindestens sperren .......

 

 

hab schon ein par mal an willhaben geschrieben und ihnen user gemeldet, die mich übers ohr hauen wollten. bekam immer die info, dass sie den user zwar sperren werden, aber man sich natürlich wieder mit nem neuen dummyaccount erneut anmelden kann. verkauf relativ viel über willhaben und mir sind schon so einige sachen untergekommen...

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Hi zusammen,

 

Was lernen wir nun daraus für die Zukunft?

Is es ein gangbarer Weg wenn beim nächsten Mal:

1. der bestohlene Original-Besitzer den Typen aus Willhaben sofort anruft und einen Kauf einfädelt

2. Er einen Kaufverrtag mitnimmt, und der beiderseits unterschrieben wird

3. Er und seine zwei Freunde dannach das Radl ohne bezahlen mitnehmen und dem anderen mitteilen, dass er froh sein kann dass sie ihm nciht das Fell über die Ohren ziehen

4. Der ORiginabesitzer - wenn der Dieb eine Anzeige erstattet - im Besitz eines KAufvertrges und des Radls ist, und ihm nix mehr passieren kann.. außer Zivilrechtsklage wg. Nicht-bezahlens die er 1:1 vor Gericht "eintauschen könnte" gegen das Schadloshalten am Nicht-Besitzenden-Verkäufer (vulgo Fahrraddieb :))

 

Frage an die Juristen hier:

a. ginge das?

b. wenn es nicht geht (geht ja sicher nicht astrein durch ;)) was wäre dann?

 

lg, xLink

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Seit gestern habe ich wieder mein Radl.

Die Polizei hat mit dem letzten Besitzer gesprochen... er hat auf die zwei Fahrräder verzichtet. Die anderen konnten keiner Anzeige zugeordnet werden.

 

Was habe ich gerlernt: Immer absperren!!!

den Rest könnt ihr ja euch denken...

terrago.JPG

Bearbeitet von NoGood
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hey. hab heute bei nem streifzug durch ein offensichtlich von obdachlosen besetztes abbruchhaus ein relativ neues mtb entdeckt und fotografiert... was sagt ihr, soll ich bei der polizei rückfragen, ob das als gestohlen gemeldet wurde?

 

edit: habs gegoogled: neupreis ~€ 380,--

Bearbeitet von chreo
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