Sukram Geschrieben 13. März 2012 Teilen Geschrieben 13. März 2012 der hat ja paar tage später wieder einige radeln im angebot gehabt auf willhaben! ich denk mir schon wer mit sovl zeugs dealed und keine ahnung hat hat dreck am stäcken... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flobilek Geschrieben 13. März 2012 Teilen Geschrieben 13. März 2012 Hallo Thomas, das glaube ich nicht, wenn du beweisen kannst, dass es dein Rad ist, der Geschädigte sollte in diesem Fall der Käufer sein, nicht du als der rechtmäßige Eigentümer. Aber wer weiß ? ... wir sind keine Juristen. Vielleicht fällt dem NoDoc dazu etwas ein. Und informiere uns bitte über die Details, ist sicher interessant - und alles Gute für den weiteren Verlauf ! glaub auch, mich an eine jus-lv erinnern, wo das so erklärt wurde, dass der gutgläubige käufer trotzdem hergeben muss... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigair Geschrieben 13. März 2012 Teilen Geschrieben 13. März 2012 zumindest schadensersatz solltest du bekommen (welcher schwer bezifferbar ist....) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 13. März 2012 Teilen Geschrieben 13. März 2012 http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap8_0.xml?section=3;section-view=true Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoFatMan Geschrieben 14. März 2012 Teilen Geschrieben 14. März 2012 so Fazit - der Thomas weiss zwar wer sein Radl hat DER lacht ihm aber aus und verkauft weiter dh. er wird auch weiter gutgläubig nachbeschaffen lassen ich finde die Auslegung und Anwendung des Rechtes zum Kotzen - die Typen müssen uns auslachen !!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AeroStef Geschrieben 14. März 2012 Teilen Geschrieben 14. März 2012 Alter Thomas....Jetzt check ich das erst!!!! Das war ja mein altes MTB!!!!! Hurnkinder...blede... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoGood Geschrieben 14. März 2012 Teilen Geschrieben 14. März 2012 Also: Ich habe heute mit dem Staatsanwalt gesprochen: Wenn ich beweisen kann das es mir gehört, bekomme ich es zurück. (Rein Strafrechtlich) Zivilrechtlich kann mich der momentane Eigentümer (weil er ja einen Kaufvertag hat) verklagen. So habe ich es verstanden. Der Staatsanwalt hat sich da nicht so konkret ausgedrückt. Ich muss jetzt auf die Polizei fahren und dort nachfragen ob sie das Rad für weitere Untersuchungen noch benötigen. Das mache ich gleich am Nachmittag!!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 14. März 2012 Teilen Geschrieben 14. März 2012 Also: Ich habe heute mit dem Staatsanwalt gesprochen: Wenn ich beweisen kann das es mir gehört, bekomme ich es zurück. (Rein Strafrechtlich) Zivilrechtlich kann mich der momentane Eigentümer (weil er ja einen Kaufvertag hat) verklagen. So habe ich es verstanden. Der Staatsanwalt hat sich da nicht so konkret ausgedrückt. Ich muss jetzt auf die Polizei fahren und dort nachfragen ob sie das Rad für weitere Untersuchungen noch benötigen. Das mache ich gleich am Nachmittag!!!! was is mit dem typen dazwischen? konntens dem den diebstahl ned nachweisen? der wär dir gegenüber wiederum regresspflichtig? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AeroStef Geschrieben 15. März 2012 Teilen Geschrieben 15. März 2012 Thomas, wenn du mich als Zeugen brauchst, der erklärt, dass ich dir das Rad damals verkauft habe...melde dich bitte! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoGood Geschrieben 15. März 2012 Teilen Geschrieben 15. März 2012 Hallo Stefan, ist kein Problem da ich es ja vom Werner gekauft habe. Jetzt liegt es doch wieder beim Staatsanwalt wie dieser schriftlich entscheidet!!! Rein Rechtlich muss die Polizei den letzten Besitzer das Rad aushändigen. Ich kann dann max. zivilrechtlich klagen. Die Staatsanwaltschaft hat diesen Fall einfach eingestellt. Die letzten Besitzer hatten keinen Kaufvertrag und von den sie es angeblich gekauft haben, diesen jenen gibt es laut Polizei nicht!!! Kann jetzt nur warten wie der Staatsanwalt sich entscheidet........... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoFatMan Geschrieben 15. März 2012 Teilen Geschrieben 15. März 2012 was sagt willhaben.at als die betroffene plattform dazu ? ich würde den User zumindestens sperren ....... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mike79 Geschrieben 15. März 2012 Teilen Geschrieben 15. März 2012 a Hammer unser "Rechts"system.... wenn einem jemand a Radl fladert und er "verkaufts" seinem Bruder/Freund/wenauchimmer mit einem richtigem Kaufvertrag, ist er komplett abgesichert?!?!?! Es lebe der Rechtsstaat:ueroll: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mike79 Geschrieben 15. März 2012 Teilen Geschrieben 15. März 2012 was sagt willhaben.at als die betroffene plattform dazu ? ich würde den User zumindestens sperren ....... schon mal auf willhaben umgeschaut? da werden KEINE User gesperrt! Wie denn auch, ich kann mich ja ohne jede Identifizierung 1000 mal auch dort anmelden.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoFatMan Geschrieben 15. März 2012 Teilen Geschrieben 15. März 2012 du verstehst aber schon worum es mir geht - oder ? identifizieren kann man vielles - wenn man möchte ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mike79 Geschrieben 15. März 2012 Teilen Geschrieben 15. März 2012 du verstehst aber schon worum es mir geht - oder ? identifizieren kann man vielles - wenn man möchte ... Na sicher versteh ich was du meinst, aber meiner Erfahrungen nach kann man auf willhaben.at machen was man will...da gibts leider absolut keine Kontrollen! Zum Thema: das der Letztkäufer mit Kaufvertrag gesetzlich nicht belangt werden kann ist ja klar, aber der im Kaufvertrag angeführte Verkäufer MUSS ja irgendwie zur Verantwortung gezogen werden können..... also bei CSI Miami und Co. würdens sicher DNA Spuren vom grundsätzlichen Besitzer auf dem Rad finden und alles würde sich aufklären:D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoGood Geschrieben 15. März 2012 Teilen Geschrieben 15. März 2012 Der hat ja keinen Kaufvertrag gehabt , und von dem er es gekauft hat, dieser jemand gibt es gar nicht laut Polizei!!!! Und die Justiz stellt das Verfahren ein. Grund??? Der hatte dort 13 Fahrräder im Keller und ein weiteres wurde gleich als gestohlen identifiziert( weil von Polizei kodiert) Ich verstehe die österreichische Rechtsprechung auch nicht. Aber man liest es ja eh jeden Tag in der Zeitung!!! Falls es wirklich so ausgeht, dann würde ich es gerne der Krone oder so melden! Kennt da wer wem???? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefant Geschrieben 15. März 2012 Teilen Geschrieben 15. März 2012 was sagt willhaben.at als die betroffene plattform dazu ? ich würde den User zumindestens sperren ....... hab schon ein par mal an willhaben geschrieben und ihnen user gemeldet, die mich übers ohr hauen wollten. bekam immer die info, dass sie den user zwar sperren werden, aber man sich natürlich wieder mit nem neuen dummyaccount erneut anmelden kann. verkauf relativ viel über willhaben und mir sind schon so einige sachen untergekommen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xLink Geschrieben 18. März 2012 Teilen Geschrieben 18. März 2012 Hi zusammen, Was lernen wir nun daraus für die Zukunft? Is es ein gangbarer Weg wenn beim nächsten Mal: 1. der bestohlene Original-Besitzer den Typen aus Willhaben sofort anruft und einen Kauf einfädelt 2. Er einen Kaufverrtag mitnimmt, und der beiderseits unterschrieben wird 3. Er und seine zwei Freunde dannach das Radl ohne bezahlen mitnehmen und dem anderen mitteilen, dass er froh sein kann dass sie ihm nciht das Fell über die Ohren ziehen 4. Der ORiginabesitzer - wenn der Dieb eine Anzeige erstattet - im Besitz eines KAufvertrges und des Radls ist, und ihm nix mehr passieren kann.. außer Zivilrechtsklage wg. Nicht-bezahlens die er 1:1 vor Gericht "eintauschen könnte" gegen das Schadloshalten am Nicht-Besitzenden-Verkäufer (vulgo Fahrraddieb ) Frage an die Juristen hier: a. ginge das? b. wenn es nicht geht (geht ja sicher nicht astrein durch ) was wäre dann? lg, xLink Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoGood Geschrieben 21. März 2012 Teilen Geschrieben 21. März 2012 (bearbeitet) Seit gestern habe ich wieder mein Radl. Die Polizei hat mit dem letzten Besitzer gesprochen... er hat auf die zwei Fahrräder verzichtet. Die anderen konnten keiner Anzeige zugeordnet werden. Was habe ich gerlernt: Immer absperren!!! den Rest könnt ihr ja euch denken... Bearbeitet 21. März 2012 von NoGood Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoFatMan Geschrieben 21. März 2012 Teilen Geschrieben 21. März 2012 na im Prinzip kann man in diesem Falle über den Einsatz der Polizei nur positives berichten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AeroStef Geschrieben 21. März 2012 Teilen Geschrieben 21. März 2012 Super Thomas! Gfreit mir für dich und vor allem ist der Rahmen jetzt wieder in den richtigen Händen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NikolauZi Geschrieben 21. März 2012 Teilen Geschrieben 21. März 2012 sehr fein! nur was mich wundert: verzichtet? ergo er hat sie erst gekauft und dann gesagt: ach, ich verzichte? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
magas66 Geschrieben 21. März 2012 Teilen Geschrieben 21. März 2012 ende gut, alles gut freut mich für Dich, daß Du das Teil wiederhast immer absperren, gell Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chreo Geschrieben 22. März 2012 Teilen Geschrieben 22. März 2012 (bearbeitet) hey. hab heute bei nem streifzug durch ein offensichtlich von obdachlosen besetztes abbruchhaus ein relativ neues mtb entdeckt und fotografiert... was sagt ihr, soll ich bei der polizei rückfragen, ob das als gestohlen gemeldet wurde? edit: habs gegoogled: neupreis ~€ 380,-- Bearbeitet 22. März 2012 von chreo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
onefuckingspeed Geschrieben 23. März 2012 Teilen Geschrieben 23. März 2012 ...auf jeden Fall! Scherz beiseite, wennst dir ein peinliches Erlebnis mit der "Exekutive" ersparen willst, laß es! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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