Zum Inhalt springen

"Aktion scharf gegen Radfahrer"


tenul
 Teilen

Empfohlene Beiträge

das mit dem beidseitigen befahren des radweges find ich sehr spannend...ist die rechtliche situation tatsächlich so, dass es sowas wie eine "radweg-einbahn" nicht gibt??? was sagen die rechtsexperten?

 

in linz gibt es nämlich die haarige situation (auf der nibelungenbrücke richtung norden), dass man sich entscheiden muss ob man den korrekten radweg wählt, der dich als radfahrer ohne vorwarnung in die 3-spurige autorennstrecke leitet und sich zu allem überfluss noch mit der busausfahrtspur überschneidet (es ist reines glück, dass es hier bisher noch keinen tödlichen unfall gegeben hat);

oder man wählt die andere seite auf der man entgegen der angezeichneten fahrtrichtung für radfahrer unterwegs ist (ich habe meine tochter angewiesen, dass sie ausschliesslich auf dieser seite zu fahren hat...die eventuelle geldstrafe zahl ich gerne)

 

meines wissens, ist aber lange her, dass ich das durchkauen musste - ist der radweg keine einbahn, es steht nirgends explizit, dass er an die fahrtrichtung des nächstgelgegenen fahrstreifens gebunden ist..ausser es ist durch gebotszeichen speziell auf dem radweg vorgeschrieben..

auf dem radweg muss aber auch folgerichtig die rechtsfahrordnung gelten.

 

edit: das ist aber stand der frühen 90iger jahre - wenn sich was verändert hat, beruf dich bitte nicht auf mich;o)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

weil ich ja halbwissen garnicht mag, hab ich den gesetzestext herausgesucht, welcher lautet:

 

 

§8a STVO

 

(1) Radfahranlagen dürfen in beiden Fahrtrichtungen befahren werden, sofern sich aus Bodenmarkierungen (Richtungspfeilen) nichts anderes ergibt.

 

(2) Abweichend von Abs. 1 darf jedoch ein Radfahrstreifen, ausgenommen in Einbahnstraßen, nur in der dem angrenzenden Fahrstreifen entsprechenden Fahrtrichtung befahren werden; diese Fahrtrichtung ist auch auf einer Radfahrerüberfahrt einzuhalten, die an den Radfahrstreifen anschließt.

 

 

ist ein bissl verwirrend auf den ersten blick...zu 2): radfahrstreifen sind nicht baulich getrennt von der fahrbahn, sondern durch sperrlinien oder ähnliches gekennzeichnet...also sind sie teil der fahrbahn und müssen deshalb auch in die entsprechende richtung befahren werden...radfahranlagen die baulich getrennt sind, könnnen somit nach meiner meinung in beide richtungen befahren werden, auch wenn es sie auf beiden seiten der fahrbahn gibt..aber das ist meine meinung..^^

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

in linz gibt es nämlich die haarige situation (auf der nibelungenbrücke richtung norden), dass man sich entscheiden muss ob man den korrekten radweg wählt, der dich als radfahrer ohne vorwarnung in die 3-spurige autorennstrecke leitet und sich zu allem überfluss noch mit der busausfahrtspur überschneidet (es ist reines glück, dass es hier bisher noch keinen tödlichen unfall gegeben hat);

oder man wählt die andere seite auf der man entgegen der angezeichneten fahrtrichtung für radfahrer unterwegs ist (ich habe meine tochter angewiesen, dass sie ausschliesslich auf dieser seite zu fahren hat...die eventuelle geldstrafe zahl ich gerne)

 

ja, sehr spannende wegeführung ist das :f:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

§8a STVO

 

(1) Radfahranlagen dürfen in beiden Fahrtrichtungen befahren werden, sofern sich aus Bodenmarkierungen (Richtungspfeilen) nichts anderes ergibt.

 

thx reini.

 

hmm..an der beschriebenen stelle sind richtungspfeile aufgemalt...

 

d.h. ich werde aber trotzdem solange in die falsche richtung fahren, bis auf der anderen seite baulich etwas verbessert wurde. punkt pasta

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

weil ich ja halbwissen garnicht mag, hab ich den gesetzestext herausgesucht, welcher lautet:

 

 

§8a STVO

 

(1) Radfahranlagen dürfen in beiden Fahrtrichtungen befahren werden, sofern sich aus Bodenmarkierungen (Richtungspfeilen) nichts anderes ergibt.

 

(2) Abweichend von Abs. 1 darf jedoch ein Radfahrstreifen, ausgenommen in Einbahnstraßen, nur in der dem angrenzenden Fahrstreifen entsprechenden Fahrtrichtung befahren werden; diese Fahrtrichtung ist auch auf einer Radfahrerüberfahrt einzuhalten, die an den Radfahrstreifen anschließt.

 

 

ist ein bissl verwirrend auf den ersten blick...zu 2): radfahrstreifen sind nicht baulich getrennt von der fahrbahn, sondern durch sperrlinien oder ähnliches gekennzeichnet...also sind sie teil der fahrbahn und müssen deshalb auch in die entsprechende richtung befahren werden...radfahranlagen die baulich getrennt sind, könnnen somit nach meiner meinung in beide richtungen befahren werden, auch wenn es sie auf beiden seiten der fahrbahn gibt..aber das ist meine meinung..^^

 

Ich versteh dich jetzt nicht ganz... Es steht ja: dürfen befahren werden, es sei denn die Richtung ist eindeutig gekennzeichnet.... durch einen Pfeil etc. also gibt es Radwege auf denen es verboten ist in eine bestimmte Richtung zu fahren, selbst wenn sich nur auf einer Seite der Fahrbahn (und baulich getrennt) ein Radweg befindet...

 

Oder bin ich jetzt am Holzweg?

 

Aber ob verboten oder nicht, es ist nunmal offensichtlich das wenn ein Radweg einen halben Meter breit ist, links die Fahrbahn ist, und rechts der Gehsteig, das man als Radfahrer, egal von welcher Seite kommend, abbremst und jeder sein Gegenüber vorbeifahren, lässt.... mir kommt immer vor das mein Gegenüber darauf pfeift und mich in die Botanik verweist....

 

entlang der Praterstraße ist der/die Radwege auf denen mir das immer aufstößt ums konkret zu sagen... wer sie nicht kennt, einer geht Stadteinwärts der andere Stadtauswärts, sie sind eindeutig gekennzeichnet, welcher in welcher Richtung verläuft... sind sind beide sehr schmal und gerade dort wo direkt neben einen Hoteleingang eine Fahrbahn den Radweg kreuzt ist es ein Gräuel wenn einem ein Radfahrer entgegenkommt ohne abzubremsen, und meiner Meinung nach verboternerweise.... wo soll ich denn hin? in die Hotellobby?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

§8a STVO

(1) Radfahranlagen dürfen in beiden Fahrtrichtungen befahren werden, sofern sich aus Bodenmarkierungen (Richtungspfeilen) nichts anderes ergibt.

 

Danke! Also müsste bei jeder Einmündung in so eine Radfahranlage ein Pfeil in richtige Richtung sein. Das blaue Radzeichen ist zu wenig.

Werde ich mir mal meinen Weg in die Arbeit genauer ansehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich versteh dich jetzt nicht ganz... Es steht ja: dürfen befahren werden, es sei denn die Richtung ist eindeutig gekennzeichnet.... durch einen Pfeil etc. also gibt es Radwege auf denen es verboten ist in eine bestimmte Richtung zu fahren, selbst wenn sich nur auf einer Seite der Fahrbahn (und baulich getrennt) ein Radweg befindet...

 

Oder bin ich jetzt am Holzweg?

 

Aber ob verboten oder nicht, es ist nunmal offensichtlich das wenn ein Radweg einen halben Meter breit ist, links die Fahrbahn ist, und rechts der Gehsteig, das man als Radfahrer, egal von welcher Seite kommend, abbremst und jeder sein Gegenüber vorbeifahren, lässt.... mir kommt immer vor das mein Gegenüber darauf pfeift und mich in die Botanik verweist....

 

entlang der Praterstraße ist der/die Radwege auf denen mir das immer aufstößt ums konkret zu sagen... wer sie nicht kennt, einer geht Stadteinwärts der andere Stadtauswärts, sie sind eindeutig gekennzeichnet, welcher in welcher Richtung verläuft... sind sind beide sehr schmal und gerade dort wo direkt neben einen Hoteleingang eine Fahrbahn den Radweg kreuzt ist es ein Gräuel wenn einem ein Radfahrer entgegenkommt ohne abzubremsen, und meiner Meinung nach verboternerweise.... wo soll ich denn hin? in die Hotellobby?

 

Ich versteh es genau so, wie du es beschreibst. Pfeile sind eindeutige Richtungshinweise.

Damit greift bei der Situation auf der Praterstraße dieser Passus:

§8a STVO

 

(1) Radfahranlagen dürfen in beiden Fahrtrichtungen befahren werden, sofern sich aus Bodenmarkierungen (Richtungspfeilen) nichts anderes ergibt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

es geht dabei um die definition:

 

was ist eine radfahranlage - da ist das befahren in beiden richtungen erlaubt, ausser es sind eben pfeile

 

und/oder was ist ein radfahrstreifen...da muss man die richtung fahren, die der nächst gelegene fahrstreifen vorgibt..

 

und was ist, wenn radfahranlagen an beiden seiten der fahrbahn verlaufen...weil man davon ausgeht, dass z.b. auf einer brücke aus kostengründen sowieso nur eine radfahranlage baut...

 

unterm strich kann man vermutlich davon ausgehen:

 

baulich getrennt (egal ob auf beiden seiten) - in beiden richtungen befahrbar - ausser eben bodenmarkierungen sprechen dagegen

baulich nicht getrennt (ausser einbahn) - heisst - nur die richtung der fahrbahn

 

 

edit: man "muss" in gesetzen immer die definition beachten..das will ich damit sagen...wenn ich glaube das ist ein radweg (also eine radfahranlage) und es ist aber per defintion ein "radfahrstreifen" - obwohl ich das subjektiv anders betracht, ist die falsche auslegung des gesetztes unweigerlich die folge...sorry, ich bin arbeiten und mach das zwischendurch, daher kommts vielleicht ein wenig unstrukturiert rüber^^

Bearbeitet von Reini Hörmann
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich hab bisher eigentlich die in eine gewisse richtung aufgemalten radwegsymbole am boden auch als richtungsweisende bodenmarkierung interpretiert..

 

ich auch...

 

abgesehen davon begeisterts mich auch immer wieder, durch wieviel halb- oder vermutungswissen sich die radfahrenden experten und schreihälse hier auszeichnen...

inkl. meiner wenigkeit :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das wäre eindeutig nur in eine Richtung: http://www.wien.gv.at/verkehr/radfahren/images/radanlagen.jpg

 

Eine Übersicht der verschiedenen Radanlagearten gibt es hier: http://www.wien.gv.at/verkehr/radfahren/bauen/anlagearten/index.html

 

jo, das ist sehr eindeutig wegen des pfeils..nur das sympol allein (ohne pfeil) ist keinesfalls ein richtungsweiser - aber auch ein beispiel für einen "radfahrstreifen" weil nicht baulich getrennt...also sowieso nur in einer richtung zu befahren.;o)

 

dann könnten wir noch fein diskutieren, wer auf einem solchen fahren muss, als radfahrer und wer nicht - als trainierender rennfahrer^^ aber nein, das wollen wir nicht..

 

die aktion scharf wird vielleicht ja einige präzedenzfälle hervorbringen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ja, so is ja eh auf der praterstr. z.B wenn ich mich nicht täusche..

 

bei mir kommts auch selten aber doch vor dass ich paar m als geisterfahrer unterwegs bin, aber dann fahr ich zur seite und weich aus wenn jemand "regulär" entgegenkommt... ich hab bei solchen dingen recht flott ein schlechtes gewissen ;)

 

Was jetzt mich von den Vorschriften eher wütend macht ist der Scherz von wegen "Radweg Ende" = Nachrang

Das ist in dem zusammengepfuschten Fleckerlteppich von Radwegen eine Frechheit. So eine Regelung kann man vll. erwirken wenn das Radwegnetz vernünftig ausgebaut ist, aber das hat wirklich nichts mit gleichberechtigtem verkehrsteilnehmer zutun..

 

Begrüßen würde ich allerdings wenn die 10km/h geschwindkeitsbeschränkung bei annäherung zu einer ungeregelter Kreuzung für alle verkehrsteilnehmer gelten würde :p

Bearbeitet von grey
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich glaub nicht das das Symbol alleine zu wenig ist da das Rad in dem Kreis die Richtung vorgibt, war halt irgendwann wer kreativ :D, und weil es auf vielen Radwegen/streifen, erst bei Kreuzungen einen Pfeil gibt, zum abbiegen und geradeausfahren und die Pfeile gibts dann in der Regel nur in Fahrtrichtung.... ist halt deppat gemacht, aber ist nun mal so...

 

btw: danke für die Links undnatülich den Auszug aus der Stvo:U:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich glaub nicht das das Symbol alleine zu wenig ist da das Rad in dem Kreis die Richtung vorgibt, war halt irgendwann wer kreativ :D, und weil es auf vielen Radwegen/streifen, erst bei Kreuzungen einen Pfeil gibt, zum abbiegen und geradeausfahren und die Pfeile gibts dann in der Regel nur in Fahrtrichtung.... ist halt deppat gemacht, aber ist nun mal so...

 

btw: danke für die Links undnatülich den Auszug aus der Stvo:U:

 

also darauf hast du mein wort - dass das symbol alleine zu wenig ist.

 

 

edit:

 

§ 52/16: "Radweg"

Dieses Zeichen zeigt an, dass Lenkerinnen und Lenker von einspurigen Fahrrädern nur den Radweg benützen dürfen.

Bearbeitet von Reini Hörmann
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich glaub nicht das das Symbol alleine zu wenig ist da das Rad in dem Kreis die Richtung vorgibt, war halt irgendwann wer kreativ :D, und weil es auf vielen Radwegen/streifen, erst bei Kreuzungen einen Pfeil gibt, zum abbiegen und geradeausfahren und die Pfeile gibts dann in der Regel nur in Fahrtrichtung.... ist halt deppat gemacht, aber ist nun mal so...

 

btw: danke für die Links undnatülich den Auszug aus der Stvo:U:

 

man erkennt auch sehr gut, ob man geisterfahrer ist oder nicht, wenn man an der nächsten kreuzung steht und es keine ampel für radfahrer gibt - also in die richtung in der mann fährt nicht, in die andere schon = GEISTERFAHRER!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Besonders lustig sind Richtungsradwege, die es nur auf einer Straßenseite gibt. Sprich: Wer in die Gegenrichtung fährt, verstößt entweder gegen die Benutzungspflicht (weil er auf der Straße fährt) oder gegen das Richtungsgebot ...

 

Nein. Benutzungspflicht besteht bei allen Radfahranlagen ausschließlich in der erlaubten Fahrtrichtung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die erlaubte Fahrtrichtung auf Radfahranlagen geht übrigens ausschließlich aus den Bodenmarkierungen hervor. Die blauen Gebotsschilder zeigen einzig an, dass da ein Radweg oder was auch immer ist. Impliziert (wie übrigens auch bei Radüberfahrten und Schutzwegen), dass z.B. bei Schneefahrbahn jeder Radweg ein Zweirichtungsradweg ist: Bodenmarkierungen, die nicht sichtbar sind, gelten nicht.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

eine schei* aktion ist das, wozu denn bitte???

die leute gehören in rücksichtnahme und herzensbildung geschult, aber nicht abgestraft.

in wahrheit muss man in zeiten der völligen erd- und atmosphärenverdreckung jedem radlfahrer, der sein kfz stehen lässt und sich als urbanradler noch dazu in lebensgefahr begibt, dankbar sein.

fuzos und gehsteige gehören für pedalierer in schrittempo längst freigegeben - das wär ein signal anstatt irgendwelcher sinnlos aktionen. (das es funktioniert kann man sich zb in amsterdam anschauen).

aber hauptsach man kann mit 8 promille alk im blut am gürtel mit 80 bzw auf der autobahn mit 180 km/h dahinpreschen, ohne dass es wen kümmert.

 

ps: und die bekannt radlerfeindliche archaische bezirksprinzessin vom ersten gehört sowieso ins exil - oder ins heim.

 

Wo kann ich unterschreiben?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich hab bisher eigentlich die in eine gewisse richtung aufgemalten radwegsymbole am boden auch als richtungsweisende bodenmarkierung interpretiert..

Ich denken nun doch, Greyz hat recht.

Warum? Weil ich mir infolge dieser Diskussion heut am Heimweg mal die Markierungen am Radweg "Praterstraße" mal genauer angeschaut hab.

 

Meine Schlussfolgerung fiel jedenfalls so aus:

.) Pfeile sind eindeutige Richtungsweiser, aber nicht immer vorhanden.

.) Wenn keine Pfeile vorhanden sind, signalisiert die Ausrichtung der aufgemalten blauen Radwegsymbole am Boden die - vielleicht in dem Fall nur "empfohlene" - Fahrtrichtung. Jedenfalls findet sich auf breiteren Wegen - zB auf einzelnen Abschnitten des Ring-Radwegs - das blaue Radsymbol jeweils zweifach so aufgemalt, dass es bei beidseitiger Befahrung "richtig" gelesen werden kann. Auf schmalen hingegen zeigt es einzig in die Richtung, die dem Richtungsverlauf der nebenbefindlichen Fahrbahn entspricht (Bsp. Aspernbrückengasse, Aspernbrücke, Ausstellungsstraße ...). Der Verdacht erhärtet sich auch, wenn man die zugehörigen Fahrradampeln in Bezug zur Ausrichtung der Symbole setzt. Wo es nur einfache Symbole gibt, weisen auch die Ampeln bei den Übergängen nur in 1 Richtung.

 

Ob das aber i.wo niedergeschrieben ist - oder bloß unter künstlerische Freiheit fällt, entzieht sich meiner Kenntnis.:f:

 

'tschuldigung für die Bleiwüste :o

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"Aktion scharf gegen Radfahrer" - eine völlig am Problem vorbeigeführte Debatte.

 

Solange Radwege nichts anderes sind als umgewidmete Gehsteige (zu Lasten des Fußgängerverkehrs), wird es zu Konflikten zwischen diesen Gruppen kommen. Logisch.

 

Die einzige Alternative kann also nur sein, Räder sicher auf die Fahrbahn zu bekommen. Am Ring etwa gibt es mit den Nebenfahrbahnen fünf(!) Autospuren, während Radfahrer und Fußgänger sich um den verbleibenden Platz streiten müssen. Absurd.

 

Und jetzt die Radfahrer als Problemursache hinzustellen, ist vielleicht für manche populär, ändert aber am Problem absolut gar nichts. Wie denn auch?

 

Rot/grün hätte hier die gute Chance, etwas in die richtige Richtung zu bewegen, ich hoffe, sie wird irgendwann auch wirklich genutzt.

Dinge wie "Aktion scharf gegen Radfahrer" machen da aber zzt. wenig Hoffnung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

 Teilen

×
×
  • Neu erstellen...