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Forderung nach Freigabe aller Forststrassen für Radfahrer


fweiss
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Kein Gesetz kann einen Grundstücksbesitzer dazu zu zwingen, seine Wege für MTBiker freizugeben..es gibt zwar Vorschriften, dass Wälder nur bis zu einem gewissen Anteil der Allgemeinheit verwehrt werden können, aber das Fahren ist sicherlich nicht zu gestatten. Es ist vor allem eine Haftungssache der Wegerhalter, welche nach wie vor verhindert, dass weite Teile der Wälder für Bikes geöffnet werden..

 

Und solange ich Biker sehe, die sich bemüßigt fühlen, die wenigen legalen Strecken dann noch zu verlassen, um mitten durch den Wald abzufahren, seh ich auch schwarz..

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Und solange ich Biker sehe, die sich bemüßigt fühlen, die wenigen legalen Strecken dann noch zu verlassen, um mitten durch den Wald abzufahren, seh ich auch schwarz..

 

Sei mir nicht bös, aber wenn ich in Österreich nur die freigegebenen Strecken benutze, dann kann ich das MTB gleich verkaufen und leg mir einen Crosser zu.

 

Außerdem sieht man an der Gesetzgebung in anderen Ländern (Bsp: Bayern), dass es serwohl möglich wäre ein legales Befahren des Waldes zu ermöglichen.

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Da schließe ich mich KungFuChicken an - und wenn man RR-Fahrer ist, sieht man die Lage natürgemäß anders, so wie ich die Lage am DRW im Siedlungsgebiet anders sehe (eine Radwanderroute, die trotz entsprechender Beschilderung als Highspeed-Zeitfahr-Rennstrecke verwendet wird).

 

Wenn man verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll fährt, wird man in seltensten Fällen Unmut ernten, und darauf kommt es an. Damit schafft man ein Verständnis, von dem auch einige Freeride-Cracks (Harald Philipp und Marcus Klausmann als Beispiele) in einer der letzten Ausgaben der Freeride gesprochen haben.

 

Nachdem in Ö kein Potenzial in der Wegeöffnung gesehen wird (und keiner an offizieller Stelle MÖCHTE das wahrnehmen), stockt da halt eine positive Entwicklung. Das ist ein Knackpunkt.

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Kein Gesetz kann einen Grundstücksbesitzer dazu zu zwingen, seine Wege für MTBiker freizugeben..

..

 

DOCH. Ein Gesetz kann ALLEs erlauben.

 

auch das Befahren von Wegen mit MTBs. Es gibt auch das Gesetze, dass das Betreten erlaubt ist. Befahren ist nur deshalb nicht erlaubt, weil es in den 70ern noch keine MTBs gab.

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Sei mir nicht bös, aber wenn ich in Österreich nur die freigegebenen Strecken benutze, dann kann ich das MTB gleich verkaufen und leg mir einen Crosser zu.

 

Außerdem sieht man an der Gesetzgebung in anderen Ländern (Bsp: Bayern), dass es serwohl möglich wäre ein legales Befahren des Waldes zu ermöglichen.

 

 

entweder hast du mich falsch verstanden, oder du wolltest mich nicht verstehen..

ein privater waldbesitzer wird absolut kein verständnis haben, wenn er seine forststrassen öffnet, und dann wird nicht drauf gefahren, sondern einfach querfeldein...

es wurden auch schon wege geöffnet und dann wieder geschlossen, weil die öffentliche hand die grundeigentümer nicht unerstützt, bzw. nicht aus der verantwortung genommen hat.

 

wie gut das in deutschland "funktioniert" sieht man an den schweren verletzungen die durch gestellte fallen irgendwelcher irrer vom bike geholt wurden..http://www.zvw.de/inhalt.oberberken-krieg-im-wald-fallen-fuer-mountainbike-fahrer.574fc298-b3f6-46ed-9275-b767d908f1e7.html

 

ich fahre selber gern mit dem bike, und wenn es schon von einem grundeigentümer erlaubt wird, vermassle ich das nicht dadurch, dass ich dann den weg den er mich fahren lässt, verlasse.

 

edit: abgesehen davon bin ich dafür, dass die forststrassen benützt werden dürfen, von bikern..dazu müsste aber der wille da sein, dass der gesetzgeber den besitzer aus der haftung lässt, was derzeit offenbar nicht möglich oder nicht gewollt ist.

Bearbeitet von Reini Hörmann
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DOCH. Ein Gesetz kann ALLEs erlauben.

 

auch das Befahren von Wegen mit MTBs. Es gibt auch das Gesetze, dass das Betreten erlaubt ist. Befahren ist nur deshalb nicht erlaubt, weil es in den 70ern noch keine MTBs gab.

 

mit verlaub, das ist nonsens..das betreten des waldes umfasst nur den zweck der erholung - und hat nichts, aber schon garnichts mit waldwegen oder forstrassen zu tun...alles über diesen zweck hinausgehende ist nur dann erlaubt, wenn der grund oder waldbesitzer dieses gestattet. das umfasst z.b. das zelten, fahren egal mit welchem fahrzeug, lagern nach einbruch der dunkelheit - also im wald schlafen, auch wenn es nur auf einer decke ist usw..

 

den zutritt auf berge, zu flüssen, seen usw. einzuschränken oder zu verbieten ist eine heikle sache..da es die bevöklerung zu recht als allgemeingut ansieht..und viele fragen sich sowieso, warum riesige seen oder berge in österreich an private verkauft werden..ich frage mich das auch.

 

edit: wen es interessiert - das enstprechende gesetz ist hier zu finden - eine änderung dass jeder weg befahren werden darf, seit juni des jahres findet sich darin nicht:

 

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010371

Bearbeitet von Reini Hörmann
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oder du wolltest mich nicht verstehen..

 

Auf solch kühne Unterstellungen steh ich eher weniger und von dir ist man eigentlich auch ein bisschen mehr Sachlichkeit gewöhnt.

 

ein privater waldbesitzer wird absolut kein verständnis haben, wenn er seine forststrassen öffnet, und dann wird nicht drauf gefahren, sondern einfach querfeldein...

 

Das mag schon sein, jedoch sind die sportlich interessanten Wege nunmal meistens zwischen den Forststraßen. Die Freigabe von offiziellen, todlangweiligen Strecken kann man sich m.E. gleich sparen. Auch wenn alle Forststraßen im Wienerwald legal zu befahren wären, würde ich mich nicht auf diese beschränken. Die Mär der querfeldeinfahrenden Mountainbiker kann ich sowieso nicht mehr hören, es geht lediglich um die Benutzung des bereits existierenden Wegnetzes.

 

es wurden auch schon wege geöffnet und dann wieder geschlossen, weil die öffentliche hand die grundeigentümer nicht unerstützt, bzw. nicht aus der verantwortung genommen hat.

 

wie gut das in deutschland "funktioniert" sieht man an den schweren verletzungen die durch gestellte fallen irgendwelcher irrer vom bike geholt wurden..http://www.zvw.de/inhalt.oberberken-krieg-im-wald-fallen-fuer-mountainbike-fahrer.574fc298-b3f6-46ed-9275-b767d908f1e7.html

 

Ich bin kein Jurist, aber ein Haftungsauschluss für die Wegbenutzung dürfte ja wohl kein unlösbares Problem sein. Das es in Deutschland punktuell nicht immer funktioniert, ist ja wohl kein Argument gegen eine MTB-freundliche Gesetzgebung. Selbsternannte Hilfssheriffs wird es wohl immer geben, unabhängig von der Gesetzeslage.

 

ich fahre selber gern mit dem bike, und wenn es schon von einem grundeigentümer erlaubt wird, vermassle ich das nicht dadurch, dass ich dann den weg den er mich fahren lässt, verlasse.

 

edit: abgesehen davon bin ich dafür, dass die forststrassen benützt werden dürfen, von bikern..dazu müsste aber der wille da sein, dass der gesetzgeber den besitzer aus der haftung lässt, was derzeit offenbar nicht möglich oder nicht gewollt ist.

 

Wie schon angesprochen: vielleicht hast du als Rennradfahrer einen anderen Zugang zu dieser Thematik und auch ein abweichendes Verständis des Sports ansich.

 

Ich denke, es ist wohle eher der Wille, an dem es mangelt. Wäre mountainbiken 1975 bereits ein Massensport gewesen, dann hätte das Bundesforstgesetz vielleicht auch ein wenige anders ausgesehen - insofern hat Sir Dodger mit seiner Behauptung ja nicht unrecht. Skitouren sind ja auch erlaubt.

 

Ich zitiere einfach einmal die Signatur von NoDoc:

 

So einfach wärs.....

 

Jedermann darf auf Privatwegen

in der freien Natur wandern und,

soweit sich die Wege dafür eignen,

reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft

sowie Krankenfahrstühlen fahren.

 

Art 23 Abs 1 BayNatSchG

 

Die Diskussion ist aber sowieso müßig, denn eine Änderung ist nicht in Sicht und der Status quo in Österreich - zumindest meiner Meinung - erträglich.

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ich nehm das "du wolltest mich nicht verstehen" zurück - sry, dass war unsachlich - hatte keine besondere laune..und es schadet nicht, wenn man trotzdem denkt, bevor man schreibt - entschuldige. auch gleich an sir - für den nonsens..hatte noch ein bischen kater..

 

auch in deutschland darf man eigentlich nur auf den autobahnen fahren...da gibts meines wissens nach ein breitenbeschränkung..

 

als wir im vorjahr die watzmann hochkönig runde getestet haben, war eine meiner hauptkritiken, dass soviel auf güterwegen und asphaltstrassen geführt wurde. mir wurde versichert, von einem örtlichen obmann, man kann sich nicht aus der haftung nehmen, wenn man das befahren der wege erlaubt..muss die bäume wegräumen, gefahren bereiche sichern usw..wobei ich das juristisch nicht überprüft habe.

 

dass von dir angesprochene freifahren im gelände wird aber vermutlich in österreich nie ein thema sein..insofern ist für viele biker vermutlich auch eine öffnung der forststrassen nicht das, was sie sich wünschen.

 

das gesetz von 1975 hat damit mmn. nichts zu tun, die waldbesitzern können über zeit oder dauerhaft auch das betreten des waldes verbieten, je nachdem was im wald gerade geforstet oder gearbeitet wird. das betreten zur erholung war wohl schon das maximum, dass man den waldbesitzern aufdrücken konnte..skitouren, da bin ich nicht sicher, ob das wirklch überall gestattet ist..

 

edit: und zur mär - ich bin oftmals zeuge dieser querfeldeinfahrer gworden, motorisiert und auf dem bike - und es gab mehr als einmal streit in der eigenen gruppe, weil ich es absolut nicht in ordnung finde, neue spuren durch den wald zu ziehen.

Bearbeitet von Reini Hörmann
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Die Diskussion ist aber sowieso müßig, denn eine Änderung ist nicht in Sicht und der Status quo in Österreich - zumindest meiner Meinung - erträglich.

 

Meiner Meinung nach wäre der Status quo nur erträglich, wenn man nicht ständig von den div. Waldsherriffs aufgehalten wird. Diese Belehrungen bezgl. Fahrverbot habe ich eigentlich nicht notwendig, leider sind die Herren im SUV im Recht. Ich bin dazu übergegangen, div. heikle Forststrassen wo´s mich schon öfters erwischt hat , zu meiden, und mein Bike gleich den Trail hinaufzuschieben/tragen den ich dann fahren will.

Leider sind unsere Herrn/Frauen Politiker, die das Gesetz ändern könnten, am Hirschbraten mehr interessiert, als am Fahren mit dem MTB.

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Wenn man verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll fährt, wird man in seltensten Fällen Unmut ernten, und darauf kommt es an. Damit schafft man ein Verständnis, von dem auch einige Freeride-Cracks (Harald Philipp und Marcus Klausmann als Beispiele) in einer der letzten Ausgaben der Freeride gesprochen haben.

 

 

Das ist das STichwort, Rücksichtsvoll. Schaut bitte nur als Beispiel am Anninger, oder an der Millenium-Runde. 90% der MTB-Fahrer rauscht an Fußgängern usw ohne merklicher Reduktion der Geschwindigkeit vorbei. Klar, langsmaes vorbeifahren(und damit das dauernde Bremsen, beschleunigen, bremsen,....) macht weniger Spaß aber das ist eines der Probleme die vielen Waldbesitzern sauer aufstößt. Mit Rücksicht lässt sich das meiste regeln, und ja, ich hätte auch was dagegen wenn die Forststrassen freigegeben werden, und dann durch MTB´ler denen die normalen Wege nicht genügen dann eine neue Strecke quer durchn Wald freigefahren wird.

 

Grüße Veno

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DOCH. Ein Gesetz kann ALLEs erlauben.

 

auch das Befahren von Wegen mit MTBs. Es gibt auch das Gesetze, dass das Betreten erlaubt ist. Befahren ist nur deshalb nicht erlaubt, weil es in den 70ern noch keine MTBs gab.

 

BIst du dir da sicher??

Demnach könnte ein Gesetz beschließen das Ehemänner ihre Frauen arbeitslosen zur vergnügung zur verfügung stellen müssen?? (entschuldigt bitte die übertrieben Darstellung, aber so kann man sich leichter was vorstellen)

 

Grüße Veno

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BIst du dir da sicher??

Demnach könnte ein Gesetz beschließen das Ehemänner ihre Frauen arbeitslosen zur vergnügung zur verfügung stellen müssen?? (entschuldigt bitte die übertrieben Darstellung, aber so kann man sich leichter was vorstellen)

 

Grüße Veno

 

Wenn es die Verfassung zuläßt und die Menschenrechte. Aber bitte, davon reden wir hier nicht.

 

@Reini: Ich weiß jetzt nicht genau, was du konkret als Nonsens bezeichnest:

 

1) dass der Gesetzgeber mit einem Schlag alle Forststraße (auch die Privaten, na natürlich) freigeben kann?

2) Dass man den Wald betreten darf? Das darf man nämlich nicht, sondern nur die Wege natürlich (meines Wissens zumindest) und das habe ich auch gar nicht geschrieben.

 

Die von dir beschrieben Wege - Haftung, ist meiner Meinung nach nur ein vorgeschriebener Grund. Der wahre Grund ist ein wirtschaftlicher: Die Waldbesitzer sind in konservativen Lobbies zusammen mit den Jagdpächtern gebündelt und finden sind in ebensolchen Interessensvertetungen wieder, die in schwarzen Parteien konzentriert sind.

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Oder für jeden, der sich das Rechtsdeutsch zumuten will auch hier: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/10010371/Forstgesetz%201975%2c%20Fassung%20vom%2011.09.2012.pdf

 

§33 - Benützung des Waldes zu Erholungszwecken.

 

@Reini: Skitouren darfst du (Einschränkung: Im Bereich von Skipisten/Aufstiegshilfen imho)

 

@Alpinfredi: Klar, ich schreibe aus meiner Perspektive und einen gröberen Zusammenstoß mit den Autoritäten - ob echt oder selbsternannt - hatte ich schon länger nicht mehr. Das kommt aber wahrscheinlich stark darauf an, in welchem Gebiet man sich bewegt. Über gelegentliche Belehrungen ärgere ich mich aber eigentlich schon lange nicht mehr.

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Oder für jeden, der sich das Rechtsdeutsch zumuten will auch hier: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/10010371/Forstgesetz%201975%2c%20Fassung%20vom%2011.09.2012.pdf

 

§33 - Benützung des Waldes zu Erholungszwecken.

 

...

...

 

da hast aber bissl was unterschlagen ;)

...

...

... (3) Eine über Abs. 1 hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig....

...

...

§ 34. (1) Unbeschadet der Bestimmungen des § 33 Abs. 2 darf Wald von der Benutzung zu Erholungszwecken vom Waldeigentümer befristet (Abs. 2) oder dauernd (Abs. 3) ausgenommen werden (Sperre).

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Wenn es die Verfassung zuläßt und die Menschenrechte. Aber bitte, davon reden wir hier nicht.

 

@Reini: Ich weiß jetzt nicht genau, was du konkret als Nonsens bezeichnest:

 

1) dass der Gesetzgeber mit einem Schlag alle Forststraße (auch die Privaten, na natürlich) freigeben kann?

2) Dass man den Wald betreten darf? Das darf man nämlich nicht, sondern nur die Wege natürlich (meines Wissens zumindest) und das habe ich auch gar nicht geschrieben.

 

Die von dir beschrieben Wege - Haftung, ist meiner Meinung nach nur ein vorgeschriebener Grund. Der wahre Grund ist ein wirtschaftlicher: Die Waldbesitzer sind in konservativen Lobbies zusammen mit den Jagdpächtern gebündelt und finden sind in ebensolchen Interessensvertetungen wieder, die in schwarzen Parteien konzentriert sind.

 

 

wie schon gesagt, das wort nonsens war nicht angebracht..

 

was ich sagen wollte: bei der erstellung des forstgesetzes wurde lediglich dem wunsch der bürger rechnung getragen, wälder betreten zu können..weil ja nicht nachvollziehbar ist, warum man sich ein einem freien land nicht frei bewegen kann. das hat nichts damit zu tun, dass man mountainbikes erlaubt hätte, wäre das in den 70igern schon ein thema gewesen.

 

es ist ein widerspruch in sich zu sagen: hätte es damals bikes gegeben, wäre das befahren des waldes erlaubt worden - was bis heute aber nicht passierte - und gleichzeitig zu behaupten, ein gesetz kann alles. offenbar nicht - denn sonst hätte die änderung eines kleinen passus genügt, und die forststrassen wären offen für bikes.

 

gesetze haben wertigkeiten, sie sind nicht alle auf gleicher ebene - und ein gesetz, dass dem grundbesitzer vorschreibt, er müsse andere durch seinen wald fahren lassen - käme der entzienung seiner grundrechte als mensch und bürger einer demokratie wohl ziemlich nahe - zumal und das wird ja offenbar ignoriert ohne ende - er dann noch für gewisse dinge die dort passieren, haftbar wäre.

 

überspitzt formuliert: es fällt ein baum durch windwurf um, ein paar tage später kommt ein biker und fährt in diesen baum weil er hinter einer kurve liegt. der biker klagt den strassenerhalter - das ist der waldbesitzer und bekommt recht.

ob es nun reichen würde, benützen auf eigene gefahr zu schreiben, das bezweifle ich stark, dass man sich mit einer solchen generalklausel aus allen veratnwortungen befreien kann..aber das müsste sich ein jurist ansehen und 2 juristen haben mindestens 3 unterschiedliche meinungen.

 

und wie ich schon geschrieben hatte: du darfst den wald betreten...nicht nur die forststrasse oder die wege. im wald kannst du schwammerl suchen und dich quer durchbewegen, wenn du zum zwecke der erholung dort bist. es hat eben mit wegen und forststrassen nur sekundär etwas zu tun..

 

denn es muss nach dem gesetz nichtmal sein, dass der waldbesitzer die forststrassen erhält - das kann jeder sein...das hat mit dem betreten des waldes per se aber nichts zu tun...es kann sein, dass z.b. die gemeinde der forststrassenerhalter wäre und dann könntest du auch mit erlaubnis des waldeigentümers die strasse nicht mit dem mtbike befahren, wenn die gemeinde - der erhalter - das nicht erlaubt.

 

es hat als der pasus betreten des waldes absolut nichts mit dem befahren von forststrassen zu tun.

 

was die hintergründe sind, wenn das mit der haftung nicht stimmt - weiß ich nicht - vielleicht stimmt es ja auch.

das aber wege wieder zugesperrt wurden, obwohl die besitzer einverstanden waren, bikestrecken über ihren grund zu führen, und wieder geschlossen wurden - das hat mmn. aber nichts mit irgendeiner pakelei zu tun..

 

 

 

und hier dürfte das problem liegen:

 

Haftungsbestimmungen im Wald

Wer sich im Wald abseits von öffentlichen Straßen und Wegen aufhält, hat selbst auf alle ihm durch den Wald und die Waldbewirtschaftung drohende Gefahren zu achten. Insbesondere ist der Waldeigentümer grundsätzlich nicht verpflichtet, den Zustand des Waldbodens und dessen Bewuchses so zu ändern, dass dadurch Gefahren vermieden oder gemindert werden.

 

Für die Haftung für den Zustand einer Forststraße oder eines sonstigen Weges, den der Waldeigentümer durch Kennzeichnung der Benützung durch die Allgemeinheit ausdrücklich gewidmet hat, gilt die Wegehalterhaftung nach § 1319a ABGB. Der Waldeigentümer und sonstige an der Waldbewirtschaftung mitwirkende Personen haften ab grober Fahrlässigkeit auch für auf Wegen eingetretene, durch den Zustand des danebenliegenden Waldes verursachte Schäden.

Bearbeitet von Reini Hörmann
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...jetzt wird mir klar,warum wir im wald nicht biken dürfen :D

weils nicht der erholung dient sondern dem training/sport

 

nach dieser these dürfte man durch den wald auch nicht joggen..^^ wobei das ja für manche auch erholung sein soll;o)

 

 

oder eben damit - das ist der paragraph auf den es sich bezieht:

 

 

......(1) Wird durch den mangelhaften Zustand eines Weges ein Mensch getötet, an seinem Körper oder an seiner Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so haftet derjenige für den Ersatz des Schadens, der für den ordnungsgemäßen Zustand des Weges als Halter verantwortlich ist, sofern er oder einer seiner Leute den Mangel vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldet hat. Ist der Schaden bei einer unerlaubten, besonders auch widmungswidrigen, Benützung des Weges entstanden und ist die Unerlaubtheit dem Benützer entweder nach der Art des Weges oder durch entsprechende Verbotszeichen, eine Abschrankung oder eine sonstige Absperrung des Weges erkennbar gewesen, so kann sich der Geschädigte auf den mangelhaften Zustand des Weges nicht berufen....

 

 

das macht das ganze, auch wenn grobe fahrlässigkeit gefordert ist, also relativ unlustig für den forststrassenerhalter...

Bearbeitet von Reini Hörmann
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gesetze haben wertigkeiten, sie sind nicht alle auf gleicher ebene - und ein gesetz, dass dem grundbesitzer vorschreibt, er müsse andere durch seinen wald fahren lassen - käme der entzienung seiner grundrechte als mensch und bürger einer demokratie wohl ziemlich nahe - zumal und das wird ja offenbar ignoriert ohne ende - er dann noch für gewisse dinge die dort passieren, haftbar wäre..[/b][/u]

 

Sehe ich nicht ganz so, dass reine Befahren von Wegen oder Straßen ist noch keine Schlechterstellung, solange das Gefährt nicht motorisiert ist bleiben die Schäden, falls überhaupt vorhanden, sehr überschaubar. Die umgehängte Haftung ist aber sehr wohl eine Schlechterstellung, daher wird dieses Gesetz nicht fallen - man müsste zuerst die Haftung beschränken und könnte dann das Gesetz in Angriff nehmen. Ohne entsprechenden Lobbyismus wird das aber nichts - nachdem Waldbesitzer/Bauern sehr gut organisiert und vernetzt sind braucht man dafür eine sehr aktive Interessensvertretung die es aber per se nicht gibt - ergo das Gesetz wird nie fallen.

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Sehe ich nicht ganz so, dass reine Befahren von Wegen oder Straßen ist noch keine Schlechterstellung, solange das Gefährt nicht motorisiert ist bleiben die Schäden, falls überhaupt vorhanden, sehr überschaubar. Die umgehängte Haftung ist aber sehr wohl eine Schlechterstellung, daher wird dieses Gesetz nicht fallen - man müsste zuerst die Haftung beschränken und könnte dann das Gesetz in Angriff nehmen. Ohne entsprechenden Lobbyismus wird das aber nichts - nachdem Waldbesitzer/Bauern sehr gut organisiert und vernetzt sind braucht man dafür eine sehr aktive Interessensvertretung die es aber per se nicht gibt - ergo das Gesetz wird nie fallen.

 

 

von schäden durch bikes ging ich garnicht aus. wenn man ein grundstück, welches eindeutig jemand anders gehört, und das nicht begangen werden soll.. betritt -ist das eine besitzstörung und dasselbe gilt für das befahren eines privatgrundes, womit auch immer.

 

eine aktive interessensvertretung müssten doch die tourismusverbände sein? es wäre wohl eine chance, wenn diese verbände, die danach ja auch profitieren, die erhaltung dieser wegnetze übernehmen würden..aber auch dazu wird es wohl nicht kommen..weil selbst die wohl zuviel angst vor klagen hätten und vor allem laufende kosten haben würden, weil sich ja personen um die erhaltung dauerhaft kümmern müssten.

 

scheint also, als hättest du recht mit der annahme, dass wir weit entfernt sind..die bundesländer selbst allerdings, könnten so etwas schon durchziehen..die erhalten ja auch die strassen.

 

wobei ich immer noch fürchte, das die meisten echten biker auch mit den offenen forstrassen, wie von kfc ja schon angsprochen - nicht ihren sport so betreiben können, wie sie es gerne hätten.

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@Reini: Mein Fehler - erstens hab ich das mit dem Nonsens überlesen, zweitens hab ich nicht gewußt, dass man den Wald DOCH betreten darf und nicht nur die Wege. Nachgelesen hab ich auch nicht.... also bitte sorry.

 

:)

 

Trotz alle denke ich, dass eine Gesetzesänderung, die Forststraße mit MTBs zu befahren, kein Problem darstellt - wenn sich die entsprechende Lobby findet. Und die gibts halt nicht. Altes Thema, alte Ursache, alte Lösung - nämlich gar keine.

 

Und aus allen Jägern, Pächtern und Waldbesitzern, die mich angehalten haben im Wald, war auch nix konkretes herauszubekommen. Außer dass es verboten ist.

 

Also: Wenn das so ist, muss man es einfach erlauben, oder? Und die Sache ist gegessen. Mit Schlagobers und Erdbeeren.

 

:-)

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@Reini: Mein Fehler - erstens hab ich das mit dem Nonsens überlesen, zweitens hab ich nicht gewußt, dass man den Wald DOCH betreten darf und nicht nur die Wege. Nachgelesen hab ich auch nicht.... also bitte sorry.

 

:)

 

Trotz alle denke ich, dass eine Gesetzesänderung, die Forststraße mit MTBs zu befahren, kein Problem darstellt - wenn sich die entsprechende Lobby findet. Und die gibts halt nicht. Altes Thema, alte Ursache, alte Lösung - nämlich gar keine.

 

Und aus allen Jägern, Pächtern und Waldbesitzern, die mich angehalten haben im Wald, war auch nix konkretes herauszubekommen. Außer dass es verboten ist.

 

Also: Wenn das so ist, muss man es einfach erlauben, oder? Und die Sache ist gegessen. Mit Schlagobers und Erdbeeren.

 

:-)

 

passt schon - du ignorierst aber immer noch hartnäckig - dass der wegeerhalter von den bikern geklagt werden könnte;)- weil ein grosser stein auf den weg gefallen ist, ein baum drüberliegt, ein loch entstanden ist - und er das gesehen hat, aber über ein paar tage nicht weggeräumt/gerichtet hat..wenn daraus schaden, verletzung oder gar tod eines menschen entstünde - na dann servas..die kohle kann er sich dann schon richten.

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