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Forderung nach Freigabe aller Forststrassen für Radfahrer


fweiss
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sag mas mal so, früher hat der wald auch niemanden ghört.

 

es kam mal einer, und der sagte: so, dieser wald ist meiner...und wer dagegen war, hatte ein schwert im leib oder die rübe war ab.

 

nur die furcht nötigt respekt ab. nämlich vor konsequenzen. und das ist auch heute noch so. so einfach ist die welt zusammengebunden.

 

genau so is.

früher wars das schwert, heute is die schrotflinte...

logische argumente waren damals wie heute rar...

evolution xxl...

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Eigentlich ist es ja egal wem der Wald gehört, weil in AT ist es Grundsätzlich verboten, Wald und Forststrassen zu befahren.

 

Der Grundbesitzer kann das Befahren zwar erlauben, aber das stell ich mir in der Praxis schwierig vor weil man ja bei einer Biketour die Grundstücke mehrerer Grundbesitzer befährt.

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Hallo,

 

die Aktion ist ja vielleicht ganz nett, aber man sollte sich auch Gedanken machen, was man eigentlich erreichen will.

 

Bereits in der zweiten Antwort findet sich schon die Krux:

Hach wie fein, da werden wir schon im Frühjahr alle glücklich auf den Forststrassen dieses Landes und überhaupt auf allen Wegen, die breiter als 1 m sind, dahin fahren. Mei, wird das schön. Endlich wird was Zielführendes getan!

 

(Sarkasmus off)

 

Der Verweis auf die Rechtslage in Deutschland ist auch sehr unglücklich ausgefallen.

Die angesprochene 1m-Regelung gibt es nicht und brächte auch für`s Trailsurfen nix.

 

Es gibt ein Bundeswaldgesetzt und Bundesnaturschutzgesetz und noch die Waldgesetze und Naturschutzgesetze von 16 Bundesländern.

 

Für uns annehmbare Regelungen finden sich z. B. in Nordrhein-Westfalen und Bayern.

 

Erstmal Bundesrecht:

Bundeswaldgesetz

 

§ 14 Betreten des Waldes

(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.

 

(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.

 

Bundesnaturschutzgesetz

§ 59 Betreten der freien Landschaft

(1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).

 

(2) Das Betreten des Waldes richtet sich nach dem Bundeswaldgesetz und den Waldgesetzen der Länder sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht. Es kann insbesondere andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen sowie das Betreten aus wichtigen Gründen, insbesondere aus solchen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Feldschutzes und der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung, zum Schutz der Erholungsuchenden, zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Grundstücksbesitzers einschränken.

 

§ 60 Haftung

Das Betreten der freien Landschaft erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Betretungsbefugnis werden keine zusätzlichen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten begründet. Es besteht insbesondere keine Haftung für typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren.

 

 

Hier noch die in Bayern geltenden Regeln:

Bayerisches Waldgesetz

 

Art. 13 Betreten des Waldes

(1) Das Betreten des Waldes zum Zweck des Genusses der Naturschönheiten und zur Erholung ist jedermann unentgeltlich gestattet. Die Ausübung dieses Rechts wird nach Maßgabe der Vorschriften des V. Abschnittes des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) gewährleistet. Weitergehende Rechte auf Grund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

 

(2) Die Ausübung des Rechts nach Abs. 1 erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften werden dadurch besondere Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Grundeigentümer oder sonstiger Berechtigter nicht begründet.

 

(3) Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.

 

Bayerisches Naturschutzgesetz

 

Art. 26 Recht auf Naturgenuss und Erholung

 

(1) Jedermann hat das Recht auf den Genuss der Naturschönheiten und auf die Erholung in der freien Natur. Dieses Recht wird nach Maßgabe des Art. 141 Abs. 3 der Verfassung und der folgenden Bestimmungen dieses Teils gewährleistet; weitergehende Rechte auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.

 

(2) Bei der Ausübung des Rechts nach Abs. 1 ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Dabei ist auf die Belange der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten Rücksicht zu nehmen. Die Rechtsausübung anderer darf nicht verhindert oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden (Gemeinverträglichkeit).

 

Art. 28 Benutzung von Wegen; Markierungen

 

1) Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. Den Fußgängern gebührt der Vorrang.

2) ...

 

 

Das Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

 

§ 2 Betreten des Waldes

(Zu § 14 Bundeswaldgesetz)

 

(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Das Betreten des Waldes geschieht insbesondere im Hinblick auf natur- und waldtypische Gefahren auf eigene Gefahr. Zu den natur- und waldtypischen Gefahren zählen vornehmlich solche, die von lebenden und toten Bäumen, sonstigem Aufwuchs oder natürlichem Bodenzustand ausgehen oder aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes entstehen.

 

(2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren, ausgenommen die Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge, und das Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen.

 

(3) Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. ...

 

 

Vielleicht findet man bezüglich der Haftungsfrage wider Erwarten ausgerechnet bei den Österreichischen Bundesforten Verbündete:

 

Aus der Presseaussendung =138&cHash=f6fec23b5b"]Bundesforste eröffnen 2000. km Mountainbikeweg auf eigenen Flächen vom 13.05.2003 (schon etwas her)

 

"Durch den Ausgleich zwischen Natur, Mensch und Wirtschaft können wir ein friedliches Miteinander aller Waldbenutzer sicherstellen. Und wir sorgen dafür, dass Freizeit und Erholung nicht auf Kosten der Natur und der Tierwelt gehen."

 

Als wichtige Voraussetzung für die weitere Ausdehnung des bestehenden Mountainbikenetzes sieht Uher vor allem in der Entschärfung der Haftungsfrage. Eine Verlagerung der Haftungslast weg vom Wegehalter und Waldeigentümer hin zur individuellen Verantwortung der Waldbenützer würde die Situation erheblich verbessern.

 

Schöne Grüße

 

Roland

Bearbeitet von Sun on Tour
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Ich will ja niemanden seiner Illusionen und Träume berauben, vor allem wenn derjenige noch jung ist.

 

Aber wir von der Altersgruppe Nodoc und Hal haben diese Diskussion schon vor 14 Jahren ausgelutscht, Nodoc ist selbst herumgelaufen mit Unterschriftliste und hat die Leute animiert zu unterschreiben! Ich kann mich noch genau erinnern, an die großangelegte Unterschriftenaktion, bei der eine Riesenmenge Biker unterschrieben haben und die der lokalen Politik übergeben worden ist.

 

Facit: Es friert eher die Hölle zu, als dass die Forststraßen freigegeben werden.

 

die dahinterstehende Lobby (Waldbesitzer sind meistens mit der komunalen Politik sehr verbunden, teilweise sogar die gleichen Personen) wird das nie durchgehen lassen, bzw. ist auf staatlicher Ebene (Parlament etc.) dafür gar keine Partei zu finden, die uns hier unterstützen würde! Nicht mal die Grünen, das beweist eine Befragung, die auch hier auf Bikeboard nachzulesen ist.

 

Also: Wir haben keine Lobby, zahlen niemand etwas dafür, dass wir den Wald benutzen dürfen, werden von niemand in der Politik vertreten - und ganz im Gegenteil gibt es in der breiten Öffentlichkeit eher die Tendenz das Befahren des Waldes verbieten zu wollen, weil Fußgänger sich von Radsportler im Allgemeinen belästigt fühlen. Und Fußgänger gibts mehr als Radsportler.

 

Ganz abgesehen davon, dass das wie bereits erwähnt fürs Trailsurfen eh gar nix bringt.

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ja alles schön und gut - es ist aber eh schon 1000 mal besser als vor 20 jahren,

da bist dir echt kriminell vorgekommen,und wirklich fast ein jeder,den du im wald angetroffen hast,

hat dich angefäut oder zumindestens zurechtgewiesen,dass hier kein radweg ist,bzw das biken verboten....

 

mittlerweile habens sich doch schon fast alle daran gewöhnt, also weiterhin mehr miteinander als gegeneinander...

 

im WW hatte ich echt schon lang keine konfrontation mehr mit spaziergängern,wanderern oder forstaufsichtsorganen :D

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Ja, weil der WW zu den Gegenden Ö gehört, wo die normative Kraft des Faktischen gewonnen hat. Aber wenn ich schon am Lindkogel, weil ich ganz unten gerade fahr, statt rechts auf die offizielle Strecke, von zwei Prolls, die in einer riesen Staubwoke, die ihr hochbeiniger Pickup erzeugt, die Straße runter heizen, angfeut werd, dann schauts schon wieder anders aus. Und von so Gegenden wie z.B. Lilienfeld, etc. will ich jetzt nicht wieder anfangen.

 

Ich wiederhole mich, aber es wird nur über die Einnahmenseite gehen. Es jammert schon wieder die Tourismusindustrie, dass der Sommertourismus in weiten Teilen nicht so richtig rennt. Tja, warum wohl? Bevor ich mich (wieder) in Kärnten (Raum Gerlitzen) anflegeln lass, fahr ich ein bissl weiter und besorgs mir in SLO oder in I oder in CRO.

 

Und mein Topp-Erlebnis war letzten Herbst im Bereich Semmering wo der Herr Forstdirektor samt obligatemn Stern-Gatschauto uns des Waldes verwiesen hat, weils erstens verboten ist und 2. die in Renovierung befindliche Forstraße, die noch nicht fertig gewalzt war, Schaden durch die Radln nimmt...

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Ja, weil der WW zu den Gegenden Ö gehört, wo die normative Kraft des Faktischen gewonnen hat. Aber wenn ich schon am Lindkogel, weil ich ganz unten gerade fahr, statt rechts auf die offizielle Strecke, von zwei Prolls, die in einer riesen Staubwoke, die ihr hochbeiniger Pickup erzeugt, die Straße runter heizen, angfeut werd, dann schauts schon wieder anders aus. Und von so Gegenden wie z.B. Lilienfeld, etc. will ich jetzt nicht wieder anfangen.

 

Ich wiederhole mich, aber es wird nur über die Einnahmenseite gehen. Es jammert schon wieder die Tourismusindustrie, dass der Sommertourismus in weiten Teilen nicht so richtig rennt. Tja, warum wohl? Bevor ich mich (wieder) in Kärnten (Raum Gerlitzen) anflegeln lass, fahr ich ein bissl weiter und besorgs mir in SLO oder in I oder in CRO.

 

Und mein Topp-Erlebnis war letzten Herbst im Bereich Semmering wo der Herr Forstdirektor samt obligatemn Stern-Gatschauto uns des Waldes verwiesen hat, weils erstens verboten ist und 2. die in Renovierung befindliche Forstraße, die noch nicht fertig gewalzt war, Schaden durch die Radln nimmt...

michl,du dürftest das negative recht anziehen.....wenn ich das so les' von dir.....auch deine unpässlichkeiten :D

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aber doch ned der kirche!!! der sollt entgeldlos an bikevereine überschrieben werden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :s:

 

super! und statt am radl zu hocken tun wir dann alle die forstwege hegen und pflegen, ums um versicherungen kümmern, den wald sauberhalten, aufforsten usw.

 

is ja ned so, dass der wald keine arbeitet bedeutet.

 

i mag jedenfalls keinen wald haben. auch nicht geschenkt.

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super! und statt am radl zu hocken tun wir dann alle die forstwege hegen und pflegen, ums um versicherungen kümmern, den wald sauberhalten, aufforsten usw.

 

is ja ned so, dass der wald keine arbeitet bedeutet.

 

i mag jedenfalls keinen wald haben. auch nicht geschenkt.

 

dabei schauerst du sicher scharf aus in caterpillars, hot pants und motorsäge. da tät sogar ich im wald fahren :D

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na gut dann bleibt uns nix übrig als weiter hin kriminell biken zu gehn :p

 

am besten nicht nur mit schauferl und säge sondern auch mi einer krachn

 

*ironie off* ... :devil:

 

 

genau so is.

früher wars das schwert, heute is die schrotflinte...

logische argumente waren damals wie heute rar...

evolution xxl...

Schwacholdi

saufst du heimlich oder hochoffiziell ??:rolleyes:

oder is scho was härteres ?:U:

einfach nur deppat oder ironisch gmeint ?

Bearbeitet von st. k.aus
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Schwacholdi

saufst du heimlich oder hochoffiziell ??:rolleyes:

oder is scho was härteres ?

 

könnt mich nicht erinnern dich jemals persönlich angegriffen zu haben.

sollte dir ein post von mir oder sonst jemandem nicht zusagen, kannst ihn gern übergehen, wennst ihm mangels intellekt nicht folgen kannst, ebenfalls.

 

oder liegts an mangelndem anstand oder erziehung, was weiss ich?

gottseidank sind hier nicht alle so G eistig M inderbemittelte K offer wie manche...

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  • 1 Monat später...

Naja, immerhin, besser als gar nichts:

 

Mustervertrag

 

Kärnten "legalisiert" Mountainbike-Strecken

 

2. Mai 2012, 11:46

 

 

 

  • http://images.derStandard.at/t/12/2012/05/02/1334838381134.jpgfoto: apa
    Kärnten will sich verstärkt als "Outdoor-Erlebnisland" positionieren.

 

In einem ersten Schritt sollen 2.000 bis 3.000 Kilometer offizielle Gelände-Radwege entstehen - Ein Mustervertrag soll Rechtssicherheit für Sportler und Grundbesitzer bringen

 

Klagenfurt - Das Land Kärnten und die Landwirtschaftskammer haben am 2. Mai einen Mustervertrag für die offizielle Errichtung von Mountainbike-Strecken vorgelegt.

 

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Zwar gibt es in Kärnten derzeit rund 4.000 Kilometer Wege für Mountainbiker. Diese Strecken bestünden jedoch ohne rechtliche Basis und seien auch nicht einheitlich ausgeschildert, erklärte Torismus-Landesrat Archill Rumpold am Mittwoch vor Journalisten. In einem ersten Schritt sollen nun 2.000 bis 3.000 Kilometer offizielle Radwege im Gelände entstehen.

Rechtssicherheit für alle Beteiligten

Die vertragliche Absicherung bringe sowohl für die Grundbesitzer als auch die Freizeitsportler Vorteile. Sie bedeute nämlich für beide Interessengruppen Rechtssicherheit, so Rumpold. Für alle offiziellen Strecken soll es nämlich eine landesweite Haftpflichtversicherung geben.

Die privaten Grundbesitzer, die sich auf den Vertrag einlassen, sollen zudem mit 220 Euro pro Kilometer entschädigt werden. Die Landwirtschaftkammer empfiehlt den Bauern, sich an dem nun vorgelegten Mustervertrag zu orientieren. Mößler verwies auf die Bundesländer Tirol und Salzburg, die bereits vergleichbare Regelungen eingeführt hätten.

Die Errichtung von offiziellen Mountainbike-Strecken sei zudem von starkem touristischen Nutzen, betonte Rumpold. "Es geht um ein professionelles Angebot, gleichzeitig wollen wir Wildwuchs verhindern", sagte der Politiker. Kärnten sei dabei, sich verstärkt als Outdoor-Erlebnisland zu positionieren. "Wir haben derzeit 400.000 Nächtigungen durch Radgäste - Tendenz steigend", so Rumpold.

 

----------

 

Im Endeffekt werden die langweiligen Strecken (mit der ein oder anderen Schmankerl Strecke), für die Sandalen- und Trekkingfraktion ausgeschildert und rechtlich verankert. Und genau das ist mit Wildwuchs verhindern gemeint. Ihr dürft fahren, ihr dürft kommen, ihr dürft viel Geld da lassen (Tendenz ist ja eh steigend), aber bitte fahrt ja nicht auf anderen (interessanteren :o) Strecken. Fahrt nur in euren (von uns ausgewählten und zugewiesenen) Reservoir/Reservat.

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  • 3 Monate später...

Ich wärm das hier mal wieder auf ...

 

Bin am Wochenende einmal mehr in einem Naherholungsgebiet bei Linz mit dem Bike erwischt worden. Der Jäger, der uns aufgehalten hat, war höflich und freundlich, und hat uns darüber aufgeklärt, daß der Grundbesitzer aufgrund der Rechtsunsicherheit in der Haftungsfrage halt nicht erlaubt, daß Radler durch seinen Wald fahren. Ansonsten gäbe es keine Gründe für das Verbot (was angesichts der den Wald umgrabenden Harvester und Traktoren auch in keiner Weise nachzuvollziehen wäre). Wie auch immer, der Kollege macht auch nur seinen Job und wir haben nach einem kurzen Gespräch auch brav umgedreht und uns aus dem Wald verzogen.

 

Beim Heimfahren haben wir da natürlich noch drüber gesprochen und hatten eine Idee bzw. eher einen Wunschtraum: was wäre, wenn ich beim Biken einen Schrieb mitführe, mit dem ich den Grundbesitzer von jeglicher Haftung ausnehme? Also ein Stück Papier, daß ich dem Jäger unter die Nase halten und sagen kann: "Schau her mein Freund, ich bin für mich selbst verantwortlich, euch passiert genau gar nix, wenn ihr mich hier weiterfahren lässt." Tatsächlich Wunschtraum oder einen Versuch wert?

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Glaub da gehts um den Kürnbergwald :D

 

Wenn schon müsste man so einen Schrieb samt Durchdruck mitführen, einen für den Radler einen für die Person die kontrolliert hat, zwecks Beweisstück. Oder der Jäger/Förster müsste eine unterschrift verlangen wenn er jemanden weiterfahren lässt, aber ich glaub auch dass das alles nicht so ganz rechtlich gedeckt ist.

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Bin vor einigen Wochen am Gahns, kurz nach dem Schranken Richtung Bodenwiese aufgehalten worden. Es war der Aufsichtsjäger, war freundlich, hat sich ausgewiesen und uns zum Umdrehen aufgefordert. Nach kurzer Diskussion wo mir die Argumente ausgegangen sind haben wir halt umgedreht und sind eine andere Runde gefahren.

Das stinkt mich an, das stinkt den Aufsichtsjäger an - wann wird dieses Gesetz bei dem der Eigentümer haftet endlich abgeschafft !

Oder wie kann ich mich extra versichern , oder wie oben vorgeschlagen, einen Zettel mitführen, bei dem man den Eigentümer mit Unterschrift von der Haftung befreit ?

Das ewige Thema seit ich biken gehe - ich möchte endlich entspannt sein bei meinen Runden und nicht immer mit Zoff rechnen müssen.

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...wenns den "aufsichtsjägern" wirklich nur um die haftungsfrage gehen würde so würde es reichen uns auf die unrechtmäßigkeit unseres tuns aufmerksam zu machen, sie müßten nicht mit handgreiflichkeiten drohen, wie uns das schon oft genug passiert ist. der grundeigentümer ist nicht erst außer obligo, wenn er uns mit gewalt aufhält!

alles nur ausreden - die wollen den wald für sich! ("..wir zahlen!!!")

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  • 3 Wochen später...

Hallo!

 

Hab gehört, dass seit 1.6.2012 das Befahren von Wanderwegen legalisiert wurde, kann mir das wer bestätigen, gibt`s da einen Gesetzestext, Verordnung etc. dazu? Gilt das in allen Bundesländern, und was ist mit Forststraßen mit dem Schild "Radfahren verboten", wenn der Wanderweg auf der Forststraße verläuft?

 

Irgendjemand hier im Forum kennt sich da sicher bestens aus, besten Dank im Voraus für eine kurze Antwort Mansi

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