yellow Geschrieben 7. April 2013 Teilen Geschrieben 7. April 2013 gemeint ist wohl eher, dass bei manchen Delikten die Verhältnismäßigkeit / das Augenmaß abhanden gekommen ist. aber das ist bei Körperverletzung Sachbeschädigung eh schon lange bekannt (es ist sicherer und billiger der anderen Person eine reinzuhauen, als gegen die Karre zu treten) :f: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FloImSchnee Geschrieben 7. April 2013 Teilen Geschrieben 7. April 2013 Was ich mich jedes Mal frage, wenn ich den Threadtitel lese: was heißt "3Bps"? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rm81 Geschrieben 7. April 2013 Teilen Geschrieben 7. April 2013 3 Beispiele Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 7. April 2013 Teilen Geschrieben 7. April 2013 3 b(ei)sp(iele) mit tippfehler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
deusmagnus Geschrieben 7. April 2013 Autor Teilen Geschrieben 7. April 2013 ich bin mir nicht sicher, ob ich dich richtig verstehe, aber warum sollte das anders sein? sorry umgekehrt der vorsatz ist in dem fall milder als die Fahrlässigkeit bestraft worden mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
revilO Geschrieben 7. April 2013 Teilen Geschrieben 7. April 2013 (bearbeitet) sorry umgekehrt der vorsatz ist in dem fall milder als die Fahrlässigkeit bestraft worden mfg vielleicht deshalb, weil in dem einen Fall auf Fahrlässigkeit (fahrlässige Körperverletzung) und im anderen auf Vorsatz (vorsätzlich betrunken Auto fahren, was es aus meiner Sicht immer ist) entschieden wurde Bearbeitet 7. April 2013 von revilO Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
deusmagnus Geschrieben 8. April 2013 Autor Teilen Geschrieben 8. April 2013 vielleicht deshalb, weil in dem einen Fall auf Fahrlässigkeit (fahrlässige Körperverletzung) und im anderen auf Vorsatz (vorsätzlich betrunken Auto fahren, was es aus meiner Sicht immer ist) entschieden wurde also nochmal zur aufklärung nachdem ich den thread ausgebessert habe, verwirrt alles schon etwas, gemeint war: bei körperverletzung = vorsatz - schmerzensgeld gering oft geringe bedingte strafe oder aussergerichtlicher tatausgleich betrunken autofahren = ist fahrlässig auch ohne jemanden zu verletzen weit höhere geldstrafe. auch wenns juristisch ausgelegt zwei verschieden paar schuhe sind gehts hier immer ums endergebnis für den täter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
revilO Geschrieben 8. April 2013 Teilen Geschrieben 8. April 2013 dass Vermögensdelikte bereits ab 50.000 Euro Schadenssumme einen höheren Strafrahmen (bis 10 Jahre) erlauben als sogar schwere Körperverletzungen mit Dauerfolgen (5 Jahre) ist oftmals ärgerlich, aber das Beispiel mit dem betrunkenenen Autofahrer finde ich unglücklich gewählt, da ich gerade beim alkoholisierten Autofahren für noch weitaus höhere Strafen wäre, als aktuell ausgesprochen werden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
StB Geschrieben 8. April 2013 Teilen Geschrieben 8. April 2013 bei körperverletzung = vorsatz - schmerzensgeld gering oft geringe bedingte strafe oder aussergerichtlicher tatausgleich betrunken autofahren = ist fahrlässig auch ohne jemanden zu verletzen weit höhere geldstrafe. auch wenns juristisch ausgelegt zwei verschieden paar schuhe sind gehts hier immer ums endergebnis für den täter. ... ich kann mich einfach nicht zurück halten, aber ist ja auch ein interessantes Thema: Durch die hohe Strafe beim betrunken Autofahren (auch ohne Schaden anzurichten) besteht eher die Hoffnung, dass der Täter das nächste mal (wo dann vielleicht Schaden ensteht) eher nix sauft, wenn er nachher fährt.. Für mich ist es darüber hinaus sehr schwierig, mir hier ein Bild zu machen da ja hier nur teile der Information sichtbar sind... Wie schaut der Körperverletzungsfall aus? Erste Tat / keine gerichtliche Vorgeschichte? Betrunkener Autofahrer: Wiederholungstäter? ich weiß es nicht.. Klar ist auch, dass für einen unbescholtenen Bürger eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit bedingter Haft - aber Eintrag ins Strafregister + eh-schon-Verlust des Jobs wegen U-Haft(?) weitaus schwerer wiegt als 3 Jahre Österreich-Häfn für einen bulgarischen Serieneinbrecher... Wie gesagt, ohne den jeweiligen Fall bis ins Detail zu kennen halte ich es für brandgefährlich sich ein Bild über die Angemessenheit eine Strafe zu machen. Egal ob man Justizwachebeamte im Vollzug ist, oder nur notorisch hoffnungsloser Weltverbesserer. LG StB Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
deusmagnus Geschrieben 8. April 2013 Autor Teilen Geschrieben 8. April 2013 du bekommst für körperverletzung keine uhaft und in besagtem fall ist der jenige beim papa angestellt in der firma also im handyshop dem ist ein einwandfreier leumund egal daher kannst dem auch nicht mit sowas kommen oder drohen. Vorstrafen hatte der beschuldigte schon 5 davon einschlägig. die vergleiche sollen auch nicht dazu dienen fahrlässigkeitsdelikte gutzuheissen sondern die strafen anzupassen und vorsätzliche körperverletzungen in der gesetzessprechung nicht wie kavaliersdelikte zu behandeln. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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