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Die Justiz ist eine Frechheit 3Bps. und die Frage für was bin ich ehrlich???


deusmagnus
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gemeint ist wohl eher, dass bei manchen Delikten die Verhältnismäßigkeit / das Augenmaß abhanden gekommen ist.

 

aber das ist bei Körperverletzung Sachbeschädigung eh schon lange bekannt

(es ist sicherer und billiger der anderen Person eine reinzuhauen, als gegen die Karre zu treten)

:f:

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sorry umgekehrt der vorsatz ist in dem fall milder als die Fahrlässigkeit bestraft worden mfg

vielleicht deshalb, weil in dem einen Fall auf Fahrlässigkeit (fahrlässige Körperverletzung) und im anderen auf Vorsatz (vorsätzlich betrunken Auto fahren, was es aus meiner Sicht immer ist) entschieden wurde

Bearbeitet von revilO
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vielleicht deshalb, weil in dem einen Fall auf Fahrlässigkeit (fahrlässige Körperverletzung) und im anderen auf Vorsatz (vorsätzlich betrunken Auto fahren, was es aus meiner Sicht immer ist) entschieden wurde

 

also nochmal zur aufklärung nachdem ich den thread ausgebessert habe, verwirrt alles schon etwas, gemeint war:

 

bei körperverletzung = vorsatz - schmerzensgeld gering oft geringe bedingte strafe oder aussergerichtlicher tatausgleich

 

betrunken autofahren = ist fahrlässig auch ohne jemanden zu verletzen weit höhere geldstrafe.

 

auch wenns juristisch ausgelegt zwei verschieden paar schuhe sind gehts hier immer ums endergebnis für den täter.

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dass Vermögensdelikte bereits ab 50.000 Euro Schadenssumme einen höheren Strafrahmen (bis 10 Jahre) erlauben als sogar schwere Körperverletzungen mit Dauerfolgen (5 Jahre) ist oftmals ärgerlich, aber das Beispiel mit dem betrunkenenen Autofahrer finde ich unglücklich gewählt, da ich gerade beim alkoholisierten Autofahren für noch weitaus höhere Strafen wäre, als aktuell ausgesprochen werden
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bei körperverletzung = vorsatz - schmerzensgeld gering oft geringe bedingte strafe oder aussergerichtlicher tatausgleich

 

betrunken autofahren = ist fahrlässig auch ohne jemanden zu verletzen weit höhere geldstrafe.

 

auch wenns juristisch ausgelegt zwei verschieden paar schuhe sind gehts hier immer ums endergebnis für den täter.

 

... ich kann mich einfach nicht zurück halten, aber ist ja auch ein interessantes Thema:

 

Durch die hohe Strafe beim betrunken Autofahren (auch ohne Schaden anzurichten) besteht eher die Hoffnung, dass der Täter das nächste mal (wo dann vielleicht Schaden ensteht) eher nix sauft, wenn er nachher fährt..

 

Für mich ist es darüber hinaus sehr schwierig, mir hier ein Bild zu machen da ja hier nur teile der Information sichtbar sind...

 

Wie schaut der Körperverletzungsfall aus? Erste Tat / keine gerichtliche Vorgeschichte?

Betrunkener Autofahrer: Wiederholungstäter?

ich weiß es nicht..

 

Klar ist auch, dass für einen unbescholtenen Bürger eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit bedingter Haft - aber Eintrag ins Strafregister + eh-schon-Verlust des Jobs wegen U-Haft(?) weitaus schwerer wiegt als 3 Jahre Österreich-Häfn für einen bulgarischen Serieneinbrecher...

 

Wie gesagt, ohne den jeweiligen Fall bis ins Detail zu kennen halte ich es für brandgefährlich sich ein Bild über die Angemessenheit eine Strafe zu machen. Egal ob man Justizwachebeamte im Vollzug ist, oder nur notorisch hoffnungsloser Weltverbesserer.

 

LG StB

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du bekommst für körperverletzung keine uhaft und in besagtem fall ist der jenige beim papa angestellt in der firma also im handyshop dem ist ein einwandfreier leumund egal daher kannst dem auch nicht mit sowas kommen oder drohen. Vorstrafen hatte der beschuldigte schon 5 davon einschlägig.

 

die vergleiche sollen auch nicht dazu dienen fahrlässigkeitsdelikte gutzuheissen sondern die strafen anzupassen und vorsätzliche körperverletzungen in der gesetzessprechung nicht wie kavaliersdelikte zu behandeln.

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