Gast Forst1 Geschrieben 17. August 2004 Geschrieben 17. August 2004 Hy! Gott sei Dank gibt´s noch die Möglichkeit der Besitzstörungsanzeige. Sonst ist man ja als Waldbesitzer ziemlich machtlos. Es gibt genug öffentliche Wege, auf denen Mountainbiken erlaubt ist. (Liegt auf jeder Gemeinde oder i.d. Tourismusbüros auf). Bei mir im Betrieb wird jeder Biker angezeigt. Weiters bitte ich ihn sofort vom Rad zu steigen (es könnte ihm ja ein Unfall passieren) und schiebend den Wald zu verlassen wobei ich ihn noch zu Fuß (wie gesagt zu seiner Sicherheit) begleite. Natürlich kann ich nicht an jedem Straßerl aufpassen...aber wie sagt man so schön......"hinter jedem Baum ein Grünrock" mfg Didi Zitieren
Matthias Geschrieben 17. August 2004 Geschrieben 17. August 2004 Original geschrieben von Forst1 Es gibt genug öffentliche Wege, auf denen Mountainbiken erlaubt ist. (Liegt auf jeder Gemeinde oder i.d. Tourismusbüros auf). Wohl eine Wunschvorstellung! (zumindest in meiner Region) Zitieren
NoDoc Geschrieben 17. August 2004 Geschrieben 17. August 2004 Original geschrieben von Forst1 Hy! Gott sei Dank gibt´s noch die Möglichkeit der Besitzstörungsanzeige. Sonst ist man ja als Waldbesitzer ziemlich machtlos. Es gibt genug öffentliche Wege, auf denen Mountainbiken erlaubt ist. (Liegt auf jeder Gemeinde oder i.d. Tourismusbüros auf). Bei mir im Betrieb wird jeder Biker angezeigt. Weiters bitte ich ihn sofort vom Rad zu steigen (es könnte ihm ja ein Unfall passieren) und schiebend den Wald zu verlassen wobei ich ihn noch zu Fuß (wie gesagt zu seiner Sicherheit) begleite. Natürlich kann ich nicht an jedem Straßerl aufpassen...aber wie sagt man so schön......"hinter jedem Baum ein Grünrock" mfg Didi Oida, dein kläglicher Versuch hier im Forum den Grünrock zu markieren, is schief gegangen. Weil wennst scho a so a toller kerniger Oba Föaschta wärst, dann wüßtest Du ja, dass es gar keine Besitzstörungsanzeige gibt. Als pudel di net auf, bist genauso a wappla wie wir alle. Und selbst wennst a Jaga, Föaschta oder sonst irgendwas bist, wer Euch ernst nimmt, is selber schuld . Unmengen von Matsch Gatsch, dass Eichre Pajeros darin versinken ... Zitieren
Supermerlin Geschrieben 17. August 2004 Geschrieben 17. August 2004 Original geschrieben von Forst1 Hy! Gott sei Dank gibt´s noch die Möglichkeit der Besitzstörungsanzeige. Sonst ist man ja als Waldbesitzer ziemlich machtlos. Es gibt genug öffentliche Wege, auf denen Mountainbiken erlaubt ist. (Liegt auf jeder Gemeinde oder i.d. Tourismusbüros auf). Bei mir im Betrieb wird jeder Biker angezeigt. Weiters bitte ich ihn sofort vom Rad zu steigen (es könnte ihm ja ein Unfall passieren) und schiebend den Wald zu verlassen wobei ich ihn noch zu Fuß (wie gesagt zu seiner Sicherheit) begleite. Natürlich kann ich nicht an jedem Straßerl aufpassen...aber wie sagt man so schön......"hinter jedem Baum ein Grünrock" mfg Didi Ich kann auch keinen Gefallen an Deinen Aussagen finden - Du magst ja im Recht sein - aber Du kannst nicht hinter jedem Baum stehn - das ist für mich höchst erfreulich. Ich finde das sowieso eine absolut dämliche Gesetzeslage die da in Österreich bezüglich des MTB-fahrens auf Forstwegen herscht. lg, Supermerlin edit: Nebstbei das ja mit dem eigentlichen hier gestarteten Thema gar nichts gemein hat. Zitieren
Mr.T Geschrieben 17. August 2004 Geschrieben 17. August 2004 Original geschrieben von Forst1 Hy! Gott sei Dank gibt´s noch die Möglichkeit der Besitzstörungsanzeige. Sonst ist man ja als Waldbesitzer ziemlich machtlos. Es gibt genug öffentliche Wege, auf denen Mountainbiken erlaubt ist. (Liegt auf jeder Gemeinde oder i.d. Tourismusbüros auf). [...] nice bait aber solange wald- und wiesenbesitzern in derartigem umfang mit öffentlichen mitteln unter die arme gegriffen wird, besteht möglicherweise zumindest ein moralischer anspruch dieser öffentlichkeit, in diesen mitfinanzierten wiesen- und wäldern auf ausgetretenen wegen die gepflegte landschaft ein wenig zu genießen. der "schaden" der dadurch entsteht ist sicher um ein vielfaches geringer als die €U-Milliarden die für die landschaftspflege bereitgestellt werden ... [ansonsten wäre es besser, diversen windfall aufzuarbeiten (viele, gut bewachte wälder schaun ja grauslich aus, was man da alles sieht, wenn man sich trotzdem reintraut ... ), um den borkenkäferbefall zu bekämpfen, anstatt hinter einem baum auf biker zu warten ...] Zitieren
Gast Forst1 Geschrieben 17. August 2004 Geschrieben 17. August 2004 nice bait: ".........aber solange wald- und wiesenbesitzern in derartigem umfang mit öffentlichen mitteln unter die arme gegriffen wird, besteht möglicherweise zumindest ein moralischer anspruch dieser öffentlichkeit, in diesen mitfinanzierten wiesen- und wäldern auf ausgetretenen wegen die gepflegte landschaft ein wenig zu genießen. der "schaden" der dadurch entsteht ist sicher um ein vielfaches geringer als die €U-Milliarden die für die landschaftspflege bereitgestellt werden " ich glaube du kennst dich ein bischen wenig mit den Förderungen aus. Die Förderungen die du meinst betreffen sicher zu 98% die Landwirtschaft (Ackerbau und Viehwirtschaft). Wir die vom Wald leben, haben nur sehr geringe Förderungsmöglichkeiten. und Förderung hat nichts mit Geld verdienen zu tun. Gefördert werden nur waldbauliche Maßnahmen, die dem Gemeinwohl zu gute kommen (z.B. Schutzwaldsanierung) und dies nur in einem Ausmaß, wo man nur von "Kostenbeteiligung" der Förderstellen sprechen kann. Zitieren
MAG B Geschrieben 17. August 2004 Geschrieben 17. August 2004 Original geschrieben von Forst1 Hy! Gott sei Dank gibt´s noch die Möglichkeit der Besitzstörungsanzeige. Sonst ist man ja als Waldbesitzer ziemlich machtlos. Es gibt genug öffentliche Wege, auf denen Mountainbiken erlaubt ist. (Liegt auf jeder Gemeinde oder i.d. Tourismusbüros auf). Bei mir im Betrieb wird jeder Biker angezeigt. Weiters bitte ich ihn sofort vom Rad zu steigen (es könnte ihm ja ein Unfall passieren) und schiebend den Wald zu verlassen wobei ich ihn noch zu Fuß (wie gesagt zu seiner Sicherheit) begleite. Natürlich kann ich nicht an jedem Straßerl aufpassen...aber wie sagt man so schön......"hinter jedem Baum ein Grünrock" mfg Didi Also ein bisschen versteh ich die Waldbesitzer schon: In Österreich ist halt -abgesehen vom Forstgesetz - die Lage so, dass die Person, die einen Verkehr eröffnet, dafür auch haftet. Also der Waldbesitzer für seine Forststrasse, ausser er macht klar und deutlich, dass das ganze privat ist und darauf nicht gefahren werden darf. Also kann man als Waldbesitzer entweder das ganze freigeben und sich versichern oder eben nicht freigeben. Wenn man was freigibt, muss man aber auch jemanden finden, der einem was dafür zahlt, denn wer will schon die Versicherung sponsern und noch dazu die Forststrassenerhaltung genauer vornehmen müssen. Wenn also die Forststrasse im "Garten" für den Tourismusverband uninteressant ist, bleibt nichts anderes übrig, als zu schauen, dass niemand darauf fährt, der nicht darauf fahren soll. Eher unverständlich sind nur Waldbesitzer, die trotz Angebot des ansässigen Vereins sich gegen Biker wehren. Aber nur mal so meine persönliche Meinung. Zitieren
Mr.T Geschrieben 17. August 2004 Geschrieben 17. August 2004 Original geschrieben von Forst1 ich glaube du kennst dich ein bischen wenig mit den Förderungen aus. Die Förderungen die du meinst betreffen sicher zu 98% die Landwirtschaft (Ackerbau und Viehwirtschaft). Wir die vom Wald leben, haben nur sehr geringe Förderungsmöglichkeiten. und Förderung hat nichts mit Geld verdienen zu tun. Gefördert werden nur waldbauliche Maßnahmen, die dem Gemeinwohl zu gute kommen (z.B. Schutzwaldsanierung) und dies nur in einem Ausmaß, wo man nur von "Kostenbeteiligung" der Förderstellen sprechen kann. re "kostenbeteiligung": tut mir leid, dass es schon wieder ein neues modell vom pajero gibt, das noch nicht im fuhrpark der forstverwaltung steht. in machen bundesländern wird gefördert. Erholungswald Errichtung von Waldlehrpfaden Spiel- und Sporteinrichtungen Wanderwegen Lager- und Rastplätzen Forstschutz Maßnahmen gegen Massenvermehrung forstschädlicher Insekten Biologischer Forstschutz Fangbaumvorlage Erhaltung von Höhlenbäumen und Totholz Mulchen oder Verhacken von Ast- und Stammholz zur Verhinderung von Borkenäfermassenvermehrung Landschaftsfonds Projekte zur Förderung und Erhaltung naturnaher Waldbestände und ökologisch intakter Waldstandorte Extensive Teichbewirtschaftung Waldbau Aufforstung von Hochlagen und Sicherung von Schutzwald Neuaufforstung von landwirtschaftlichen Flächen Pflege der Neuauforstungen Ausgleich von Einkommensverlusten durch Neuaufforstungen Bestandesumwandlungen Läuterung, Mischwuchspflege, Standraumregulierung Pflege aufgegebener forstwirtschaftlicher Flächen Forstliche Strukturverbesserung: Bestandesumwandlung Wiederaufforstung von Katastrophenflächen maschinelle Bodenvorbereitung bei Wiederaufforstung von Katastrophenflächen Kulturpflege bei geförderten Aufforstungen Standraumregulierung Formschnitt / Kronenpflege u. Wertastung Wildkontrollzäune Trennung Wald - Weide Beerntung von Forstsaatgut Walderschließung Errichtung von Forststraßen Anlage von Wasserentnahmestellen Ersatz von Waldbrandbekämpfungskosten etc. etc. also ein bisserl mehr als die schutzwaldsanierung. (fehlt in den listen eigentlich irgendeine forstwirtschaftliche tätigkeit, die nicht gefördert wird, ausser ... ah na, das sind die jaga, die ) d.h. unternehmerisches risiko = NULL ... wäre toll, wenn sich alle selbständigen so abgesichert fühlen könnten. und nun, husch husch, ab hinter den nächsten baum... die biker kommen Zitieren
NoDoc Geschrieben 17. August 2004 Geschrieben 17. August 2004 Original geschrieben von Forst1 ich glaube du kennst dich ein bischen wenig mit den Förderungen aus. Die Förderungen die du meinst betreffen sicher zu 98% die Landwirtschaft (Ackerbau und Viehwirtschaft). hab jetzt in der Eile nur OÖ gefunden.... Grundlage der Förderung des Forststraßenbaus ist das EU-Förderungsprogramm "Ländliche Entwicklung". Der Förderungssatz beträgt 40 % der Gesamtkosten. Pro Förderungswerber und Jahr dürfen maximal 3,5 km bezuschusst werden. Wichtig ist, dass die Trasse eine Höchststeigung von 12 % nicht überschreitet. Traktorwege werden nur in Zusammenhang mit dem Bau eines LKW-Weges gefördert. Da die meisten Forststraßenbauten in Oberösterreich vom Landesforstdienst abgewickelt werden, stellen die Planungs-, Bauabwicklungs- und Bauaufsichtskosten eine beträchtliche zusätzliche Förderung dar. Diese kostenlose Unterstützung der Waldbesitzer bei der Walderschließung stellt aber sicher, dass alle Interessen bestmöglich berücksichtigt werden. Sowohl bei der Planung als auch bei der Ausführung von Forststraßen sind strenge Maßstäbe anzulegen. So werden enge Serpentinierungen auf Eigengrund, sogenannte Hühnerleitern nicht gefördert. Gemeinschaftsprojekte sind anzustreben. Auskünfte für Ihre Walderschließungswünsche erhalten Sie in der Abteilung Landesforstdirekton unter Tel. ++43732-7720-14668. Zitieren
Supermerlin Geschrieben 17. August 2004 Geschrieben 17. August 2004 @ Mr.T: I glaub Du magst den Forst1 a net - oder lg, Supermerlin Zitieren
Mr.T Geschrieben 17. August 2004 Geschrieben 17. August 2004 Original geschrieben von MAG B Also ein bisschen versteh ich die Waldbesitzer schon: In Österreich ist halt -abgesehen vom Forstgesetz - die Lage so, dass die Person, die einen Verkehr eröffnet, dafür auch haftet. Also der Waldbesitzer für seine Forststrasse, ausser er macht klar und deutlich, dass das ganze privat ist und darauf nicht gefahren werden darf. [...] ist halt noch ein unterschied, ob ich --- um mich rechtlich abzusichern --- ein schildl aufstell und es dabei belasse, oder ob ich meine (arbeits)zeit damit verbringe, hinterm baum zu hocken um biker abzupassen und anzuzeigen. denn, soweit ich die gesetzteslage kenne besteht dazu keine verpflichtung Eher unverständlich sind nur Waldbesitzer, die trotz Angebot des ansässigen Vereins sich gegen Biker wehren. hängt ja doch nur vom "kostenbeitrag" ab ... [aber da kann der tourismus wahrscheinlich gar nicht mithalten. das dafür geforderte kleingeld muss ja auch einmal verdient werden ... so ganz ohne förderung.] Zitieren
Mr.T Geschrieben 17. August 2004 Geschrieben 17. August 2004 Original geschrieben von Supermerlin @ Mr.T: I glaub Du magst den Forst1 a net - oder lg, Supermerlin i? den Forst1 ? nicht mögen??? wie kommst den darauf? den hab ich zum fressen gerne [und jetzt bitte noch einen jaga1 zum nachtisch] Zitieren
Matthias Geschrieben 17. August 2004 Geschrieben 17. August 2004 Original geschrieben von MAG B Also ein bisschen versteh ich die Waldbesitzer schon: In Österreich ist halt -abgesehen vom Forstgesetz - die Lage so, dass die Person, die einen Verkehr eröffnet, dafür auch haftet. Also der Waldbesitzer für seine Forststrasse, ausser er macht klar und deutlich, dass das ganze privat ist und darauf nicht gefahren werden darf. Also kann man als Waldbesitzer entweder das ganze freigeben und sich versichern oder eben nicht freigeben. Wenn man was freigibt, muss man aber auch jemanden finden, der einem was dafür zahlt, denn wer will schon die Versicherung sponsern und noch dazu die Forststrassenerhaltung genauer vornehmen müssen. Wenn also die Forststrasse im "Garten" für den Tourismusverband uninteressant ist, bleibt nichts anderes übrig, als zu schauen, dass niemand darauf fährt, der nicht darauf fahren soll. Aber nachdem du Jurist bist (lt. Profil) ist dir doch bewußt, dass ein Gesetz nix absolutes ist, somit im Grunde sofort geändert werden kann, wenn der Wille vonseiten der Politik da wäre. Denn würde das Gesetz den Grundeigentümer aus der Haftung entlassen, wäre die Problematik (fast) vom Tisch. Ich meine, für einen Außenstehenden ist es doch hirnrissig, dass der Grundeigentümer zu Haftung herangezogen wird, wenn ich mir den Haxen auf seiner Straße abreiße.... (Vielleicht kann mir einer den Sinn dessen erklären, außer dass ich den Grundeigentümer klagen kann und für meine Blödheit noch vonseiten des Gerichts Schadenersatz zugesprochen bekomme) Aber, die Mühlen der Jurisdiktion in AUT mahlen langsam (außer ein gegebener Anlaß in Kombination mit Druck der Bevölkerung/Medien machen eben dieser gehörig "Feuer unterm Hintern", dann geht aber alles fast ruck zuck)! Und Gesetzteskuriositäten gibt es in AUT ja zuhauf, dafür sind ma ja bekannt. Irgendwie gewinnt man den Eindruck, in AUT werden viele Gesetze nur gekittet/repariert anstatt was neues - der heutigen Zeit entsprechendes - aufzusetzten. Ich würde es vergleichen mit einer Straße: am Anfang ist der Belag super, angenehm zu fahren, aber mit Fortdauer und Zunahme der Belastung durch den Verkehr treten Deformationen auf, die Straße bekommt Löcher u.ä. Dann werden diese Löcher oder eh nur 1 Loch gekittet, es bleibt aber immer noch diese Unebenheit/Stufe zw. dem neuen und dem alten Belag. Im Laufe der Zeit treten immer mehr solche Schwachstellen auf, der Straßenbelag, er wird aber immer nur sporadisch ausgebessert, gleicht einem Fleckerlteppich. Und was macht man? Statt dass man den gesamten Straßenbelag abfräst und einen ganz neuen drauf tut, wird weiterhin gekittet. Zugegeben, der Vergleich ist vielleicht sehr primitiv, nur den Eindruck von der Gesetzgebung in AUT haben doch nicht so wenige Leute. Wie gesagt, ist meine Meinung, aber ich denke, ich liege doch nicht ganz so falsch damit! Sorry übrigens wegen der Threadverfehlung! :f: Zitieren
Mr.T Geschrieben 17. August 2004 Geschrieben 17. August 2004 Original geschrieben von AustrianBiker @Forst1: Beweis dass du Förster oder sonst was bist... -> http://www.papernet.at/ gaunz deppat san mir biker jo ah ned ... [nyx gegen einen förster mit baumschulabschluss ] Zitieren
Tyrolens Geschrieben 17. August 2004 Geschrieben 17. August 2004 Original geschrieben von MAG B dass die Person, die einen Verkehr eröffnet, dafür auch haftet. Ja ja, nur darf man dabei nicht außer Acht lassen, dass er nur für grobes Verschulden, bzw. Vorsatz haftet. Im Übrigen frage ich mich, wie der Herr Forst eine Besitzstörungsanzeige durchziehen will, wenn doch die meisten Radlfahrer sich nicht ausweisen können/wollen... Zitieren
NoGhost Geschrieben 17. August 2004 Geschrieben 17. August 2004 Original geschrieben von Tyrolens Im Übrigen frage ich mich, wie der Herr Forst eine Besitzstörungsanzeige durchziehen will, wenn doch die meisten Radlfahrer sich nicht ausweisen können/wollen... Hat in so einem Fall der Grundeigentümer nicht das Recht, sofort die Polizei oder Gendarmerie zu rufen, zwecks Feststellen der Daten? Wenn man dann davonfährt und der Polizei genau in die Arme ist ja auch ziemlich blöd, oder? Zitieren
Tyrolens Geschrieben 17. August 2004 Geschrieben 17. August 2004 Das kann der Besitzer/Eigentümer schon machen. Nur, mitten in der Wildnis kann das schon ein paar Stündchen dauern, und dann erst zum Revier mitnehmen, dann die Daten feststellen - wer tut sich sowas an? Rechtsanwälte halt, aber sonst? Zitieren
Magier Geschrieben 17. August 2004 Geschrieben 17. August 2004 Beim Thema "Österreichs Gesetzesmühlen mahlen langsam" darf man eins nicht vergessen: Die Juristen sind wohl einer der wenigen Berufsstände in Österreich, die sich ihre Arbeit selber machen und dafür sorgen, daß sie nicht weniger wird. Zitieren
Gast Forst1 Geschrieben 18. August 2004 Geschrieben 18. August 2004 zu Mr. T: ich bin Waldbestitzer....kein Förster zu den Förderungen: ich wollte damit sagen, daß man sich an Förderungen, wie zuvor in einem Beitrag dargestellt wurde, nicht bereichern kann. Na klar gibt es eine Vielzahl an Förderungen, doch sie machen z.B. bei den ganzen waldbaulichen Maßnahmen nur einen Bruchteil der tatsächlich anfalllenden Kosten aus. Das Grundübel ist, wie gerade gesagt die Haftungsfrage. Wenn die Wegebesitzer von sämtlicher Haftung darauf freigestellt würden, würde sich keiner von uns Waldbesitzern darum scheren, ob da 1 Biker fährt oder nicht, solange er keinen Schaden macht, oder Abfall (vor allem diese beliebten Plastikgetränkeflaschen) einfach im Wald wegschmeißt. Das mit der Haftung ist mir sowieso nicht ganz klar....wozu muß man eigentlich haften?...weil ein Biker vielleicht so unglücklich stürzt, daß er bleibende Schäden davon trägt, dadurch in seinem Erwerb eingeschränkt ist und sich derselbige Biker wahrscheinlich sagt: "So jetzt hol ich mir wenigstens ein bißchen Geld vom Wegebesitzer"....... mfg Didi Zitieren
Tyrolens Geschrieben 18. August 2004 Geschrieben 18. August 2004 Original geschrieben von Forst1 zu Mr. T: ich bin Waldbestitzer....kein Förster Das Grundübel ist, wie gerade gesagt die Haftungsfrage. Wenn die Wegebesitzer von sämtlicher Haftung darauf freigestellt würden, würde sich keiner von uns Waldbesitzern darum scheren, ob da 1 Biker fährt oder nicht, solange er keinen Schaden macht, oder Abfall (vor allem diese beliebten Plastikgetränkeflaschen) einfach im Wald wegschmeißt. Das mit der Haftung ist mir sowieso nicht ganz klar....wozu muß man eigentlich haften?...weil ein Biker vielleicht so unglücklich stürzt, daß er bleibende Schäden davon trägt, dadurch in seinem Erwerb eingeschränkt ist und sich derselbige Biker wahrscheinlich sagt: "So jetzt hol ich mir wenigstens ein bißchen Geld vom Wegebesitzer"....... mfg Didi Wie schon geschrieben, haftet der Wegehalter "nur" bei groben Verschulden oder Vorsatz. Grund für diese Haftung ist, dass jemand, der berechtigt ist, oder im guten Glauben ist, berechtigt zu sein, auf einem Weg bewegt, jemanden bei etwaigen Schaden zur Rechenschaft ziehen kann. Zitieren
Matthias Geschrieben 18. August 2004 Geschrieben 18. August 2004 Original geschrieben von Tyrolens Wie schon geschrieben, haftet der Wegehalter "nur" bei groben Verschulden oder Vorsatz. Grund für diese Haftung ist, dass jemand, der berechtigt ist, oder im guten Glauben ist, berechtigt zu sein, auf einem Weg bewegt, jemanden bei etwaigen Schaden zur Rechenschaft ziehen kann. In schönem amtsdeutsch formuliert, aber was ist nun "grobes Verschulden" bzw. "Vorsatz"? Sind das z.B. Bäume, die quer über den Waldweg liegen, weil z.B. grad Forstarbeiten im Gange sind und der Biker versucht einen Bunnyhopp drüber, verletzt sich dabei schwer und der Grundbesitzer geht in den Häf'n? Zitieren
NoWave Geschrieben 18. August 2004 Geschrieben 18. August 2004 Da war doch mal vor einiger Zeit so`n Fall wo ein Grundbesitzer "vorsätzlich" ein Falle gebaut hat. Er hat eine Grube ausgehoben, und ich glaub sogar davor noch ein Brett mit Nägel positioniert... ein Biker ist an den Verletztungen gestorben.. und es kam auch zum Prozess.. Das war vor ca. 2 Jahren, kann sich noch wer daran erinnern..? Zitieren
AB Geschrieben 18. August 2004 Geschrieben 18. August 2004 Original geschrieben von Forst1 Das Grundübel ist, wie gerade gesagt die Haftungsfrage. Wenn die Wegebesitzer von sämtlicher Haftung darauf freigestellt würden, würde sich keiner von uns Waldbesitzern darum scheren, ob da 1 Biker fährt oder nicht, solange er keinen Schaden macht, oder Abfall (vor allem diese beliebten Plastikgetränkeflaschen) einfach im Wald wegschmeißt. Äh falsch. Den meisten die uns / mich aufhalten is die Haftungsfrage völlig wurscht, sagen sie zumindest. Denen gehts eher um die vielen vielen ach soooooooooo großen Schäden und Wildverjagen und so... :f: ... und das kann ich nicht verstehen. Wenn sich allerdings wer über die Haftungsfrage beschwert, dann kann ich ihn verstehen. Und wenn die netten "Organe" mit uns wie normale Menschen reden würden und nicht wie mit Schwerverbrechern, dann wär das Leben gleich viel angenehmer. Zitieren
MAG B Geschrieben 18. August 2004 Geschrieben 18. August 2004 Original geschrieben von judma Aber nachdem du Jurist bist (lt. Profil) ist dir doch bewußt, dass ein Gesetz nix absolutes ist, somit im Grunde sofort geändert werden kann, wenn der Wille vonseiten der Politik da wäre. Denn würde das Gesetz den Grundeigentümer aus der Haftung entlassen, wäre die Problematik (fast) vom Tisch. Ich meine, für einen Außenstehenden ist es doch hirnrissig, dass der Grundeigentümer zu Haftung herangezogen wird, wenn ich mir den Haxen auf seiner Straße abreiße.... (Vielleicht kann mir einer den Sinn dessen erklären, außer dass ich den Grundeigentümer klagen kann und für meine Blödheit noch vonseiten des Gerichts Schadenersatz zugesprochen bekomme) Ich habe ja auch nicht gesagt, dass Gesetze nicht geändert werden können. Aber zu einem Zeitpunkt x muss man die Sache rechtlich auch nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Rechtslage betrachten. Sinn oder Unsinn der Wegehalterhaftung, die es ja schon länger gibt, ist wieder ein anderes Thema. Auch wenn man nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet: In der Praxis muss man sich schon fragen: Welcher Waldbesitzer, der in der Regel wahrscheinlich nicht den Unterschied zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit kennt, tut es sich an, hierüber nachzudenken? Da schau ich lieber, dass ich auf keinen Fall haften kann. Und dazu gehört: Schilder aufstellen und wenn ich einen Radler zufällig antreffe, ihm zu sagen, dass er absteigen soll. Das sollte dann aber auch reichen. Begleiten und Besitzstörungsanzeigen sind hier wieder etwas übertrieben, entsprechen aber der österreichischen Mentalität Zitieren
Gast Forst1 Geschrieben 18. August 2004 Geschrieben 18. August 2004 ad judma: du triffst den Nagel auf den Kopf: Mir ist ein Fall bekannt, bei dem der Grundbesitzer seinen Forstweg Richtung Straße mittels Fahrverbotschild und Schranken gesichtert hat. Ein Biker dürfte aber irgendwo im Wald auf diese Straße gestoßen sein und fuhr selbige hinunter. Kurz vor der Schranke kam er zu Sturz und zog sich schwere Verletzungen zu. Nach ein paar Prozessen wurde der Straßenbesitzer schuldig gesprochen....Grund: Er hätte den Weg auf beide Seiten mittels Schild absichern müssen...nach oben und unten...nur nach unten = zu wenig. Die Waldbesitzer sind mittlerweile sehr vorsichtig geworden. Mir wurde auf der Forstschule Ossiach sogar gesagt, daß wenn ein trockener oder morscher Baum neben dem Weg auf den Weg fällt und dadurch einen Radfahrer direkt oder indirekt zum Sturz bringt, ich als Waldbesitzer schuld bin....daher haben wir lieber keine Radler im Walde, man kann ja auch nicht jeden trockenen Baum im Wald niederschneiden (wird man nie fertig). Sehr unverschämt sind auch die Motocrossfahrer. Ich war mit meinem Traktor gerade dabei, ein paar Stämme auf dem Forstweg zu rücken. Auf einmal tauchte so einer mit einer irren Geschwindigkeit auf, bremste mit blockierenden Reifen zusammen und sprang anschließend knapp vorm Traktor über die Böschung in den Wald. Zitieren
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