revilO Geschrieben 22. September 2014 Geschrieben 22. September 2014 (bearbeitet) Edit: ich glaube es legitim aus der Urteilsbegründung abzuleiten, dass auch eine private Unfallversicherung schnell einmal einem Radfahrer die Ansprüche kürzt, wenn er keinen Helm aufhatte - speziell wenn er schneller als Schritttempo unterwegs war - insofern kann man sagen - JA - es gibt eine versteckte Helmpflicht in Österreich - seit diesem Urteil; Gnade der Oma, die mit dem Kopftuch auf zum Kreissler einkaufen fährt, weil sie sich mit Gehen schwer tut..wenn die noch im Alter schnelle Beine hat ) Wenn sie zum Greißler ein Paarzeitfahren gemacht hat und vom Straßenverkehr nichts mehr mitbekommen hat, weil sie dem Vordermann unter den Sattel gekrochen ist, dann wird auch sie einen entsprechenden Selbstbehalt tragen müssen, noch dazu wenn die Expertise ergibt, dass mit Helm die Verletzungen geringer ausgefallen wären. Ich sehe allerdings nicht, wie man aus dieser Urteilsbegründung einen Selbsterhalt für jemanden ableiten können sollte, der mit dem Rad ohne Helm alleine unterwegs ist (unabhängig vom Tempo sofern es der StVO entspricht) und unverschuldet zu Sturz kommt und sich am Kopf verletzt. Je mehr ich darüber nachdenke, desto sinnvoller erscheint mir das Urteil in diesem speziellen Fall. Bearbeitet 22. September 2014 von revilO Zitieren
Gast User#240828 Geschrieben 22. September 2014 Geschrieben 22. September 2014 (bearbeitet) Wenn sie zum Greißler ein Paarzeitfahren gemacht hat und vom Straßenverkehr nichts mehr mitbekommen hat, weil sie dem Vordermann unter den Sattel gekrochen ist, dann wird auch sie einen entsprechenden Selbstbehalt tragen müssen, noch dazu wenn die Expertise ergibt, dass mit Helm die Verletzungen geringer ausgefallen wären. Ich sehe allerdings nicht, wie man aus dieser Urteilsbegründung einen Selbsterhalt für jemanden ableiten können sollte, der mit dem Rad ohne Helm alleine unterwegs ist (unabhängig vom Tempo sofern es der StVO entspricht) und unverschuldet zu Sturz kommt und sich am Kopf verletzt. Du vermischt zwei Sachen miteinander (ursächliche Verschuldensfrage und Bewertung des Verletzungsgrades) und hast ein Deo gegen Ironie aufgelegt..^^ Wenn du nun sportlich ambitioniert unterwegs bist und keinen Helm trägst, wird sich die Versicherung die Urteilsbegründung des OGH genau ansehen, dort ging es eben nicht (nur) um das Verschulden, sondern um die Ausrüstung in Verbindung mit der Fahrweise. EDIT: war übrigens auch vor der Gurtenpflicht so - dass die Versicherungen die Ansprüche gekürzt haben, wenn man nicht angeschnallt war - obwohl es noch keine gesetzliche Verpflichtung gab, kannst ja gerne nachlesen.. Bearbeitet 22. September 2014 von User#240828 Zitieren
revilO Geschrieben 22. September 2014 Geschrieben 22. September 2014 (bearbeitet) sondern um die Ausrüstung in Verbindung mit der Fahrweise. Und mit der Fahrweise meint der OGH im Besonderen das Windschattenfahren, das dem Hintermann zwangsläufig die Sicht auf den Verkehr und die Zeit zu reagieren nimmt. Jeder der alleine fährt, hat dieses Problem nicht und braucht sich auch in Zukunft nicht davor fürchten, dass ihm ein Selbstbehalt auferlegt wird, weil er keinen Helm getragen hat. Bearbeitet 22. September 2014 von revilO Zitieren
Gast User#240828 Geschrieben 22. September 2014 Geschrieben 22. September 2014 Und mit der Fahrweise meint der OGH im Besonderen das Windschattenfahren, das den Hintermann zwangsläufig die Sicht auf den Verkehr nimmt. Jeder der alleine fährt, hat dieses Problem nicht und braucht sich auch in Zukunft nicht davor fürchten, dass ihm ein Selbstbehalt auferlegt wird, weil er keinen Helm getragen hat. Der OGH hat nicht 50% wegen des Windschattenfahrens als Teilschuld angenommen, sondern weil der Fahrer rennmässig und schnell trainiert hat - und deshalb einen Helm hätte tragen müssen..das Verschulden wegen des geringen Abstandes wurde mit dem addiert, welches durch das Nichtragen des Helms als gerechtertigt angesehen wurde..das kann dir auch passieren, wenn du allein - schnell und rennmässig auf der Straße fährst..ohne einem Vordermann. Zitieren
revilO Geschrieben 22. September 2014 Geschrieben 22. September 2014 (bearbeitet) Der OGH hat nicht 50% wegen des Windschattenfahrens als Teilschuld angenommen, sondern weil der Fahrer rennmässig und schnell trainiert hat - und deshalb einen Helm hätte tragen müssen..das Verschulden wegen des geringen Abstandes wurde mit dem addiert, welches durch das Nichtragen des Helms als gerechtertigt angesehen wurde..das kann dir auch passieren, wenn du allein - schnell und rennmässig auf der Straße fährst..ohne einem Vordermann. "...Das Erstgericht ging im Wesentlichen vom eingangs zusammengefasst wiedergegebenen Sachverhalt aus und teilte das Verschulden 2:1 zu Lasten der Beklagten. Es vertrat die Ansicht, der Kläger wäre zur Beobachtung der vor ihm liegenden Fahrbahn verpflichtet gewesen, woran er durch das Windschattenfahren gehindert gewesen sei..." Der OGH sagt nun zusätzlich, dass unter diesen besonders gefährlichen Umständen ein Helm zu tragen ist, sofern man Versicherungsansprüche geltend machen möchte. Bearbeitet 22. September 2014 von revilO Zitieren
Gast User#240828 Geschrieben 22. September 2014 Geschrieben 22. September 2014 (bearbeitet) "...Das Erstgericht ging im Wesentlichen vom eingangs zusammengefasst wiedergegebenen Sachverhalt aus und teilte das Verschulden 2:1 zu Lasten der Beklagten. Es vertrat die Ansicht, der Kläger wäre zur Beobachtung der vor ihm liegenden Fahrbahn verpflichtet gewesen, woran er durch das Windschattenfahren gehindert gewesen sei..." Lieber Oliver, du zitierst die Urteilsbegründung der erstgerichtlichen Instanz, die vom OGH abgeändert wurde. (Dieser Begründung hätte ich ja folgen können..) Originalzitat OGH: Er betonte, dass zum einen die Fahrweise dieser Gruppe von Radfahrern, bei der die Erzielung hoher Geschwindigkeiten im Vordergrund steht, naturgemäß ein gesteigertes Unfallrisiko und damit eine beträchtliche Steigerung der Eigengefährdung, insbesondere die Gefahr schwerer Kopfverletzungen in sich birgt. Zum anderen vermochte er sich auf das Ergebnis einer Umfrage des KfV im Jahr 2006 zu stützen, wonach bereits 93 % der Befragten das Tragen eines Helms bei Radsportlern als wichtig erkannt hatten. Für das Jahr 2008, in dem sich der Unfall ereignete, konnte daher schon von einem „allgemeinen Bewusstsein der beteiligten Kreise“ in Österreich ausgegangen werden, dass der „Einsichtige und Vernünftige“ wegen der erhöhten Eigengefährdung bei Fahrten unter rennmäßigen Bedingungen einen Radhelm trägt. Der Ersatzanspruch des Klägers wurde – unter Beachtung näher dargestellter Berechnungsgrundsätze – um einen weiteren Mitverschuldensanteil von 25 % gekürzt. Link: http://www.ogh.gv.at/de/entscheidungen/weitere/helmpflicht-fuer-sportlich-ambitionierte-radfahrer Bearbeitet 22. September 2014 von User#240828 Zitieren
revilO Geschrieben 22. September 2014 Geschrieben 22. September 2014 Ja sicher, aber nachdem sich die Fahrgeschwindigkeit bei Unfällen nur schwer feststellen bzw eine Unterscheidung in hobby- oder rennmäßiges Fahren ziehen lässt, wird letztlich das Windschattenfahren als Hauptkriterium für Fahrten unter rennmäßigen Bedingungen herangezogen werden. Zitieren
Gast User#240828 Geschrieben 22. September 2014 Geschrieben 22. September 2014 (bearbeitet) Ja sicher, aber nachdem sich die Fahrgeschwindigkeit bei Unfällen nur schwer feststellen bzw eine Unterscheidung in hobby- oder rennmäßiges Fahren ziehen lässt, wird letztlich das Windschattenfahren als Hauptkriterium für Fahrten unter rennmäßigen Bedingungen herangezogen werden. Wird es eben nicht: Das Berufungsgericht: "Dennoch stelle das Windschattenfahren eine übliche Fahrweise bei Straßenradrennen dar und werde demgemäß auch bei Trainingsfahrten mehrerer Radsportler praktiziert, sodass es eine Art des Trainings darstelle und das Verschulden des Klägers bzw der Verstoß gegen § 18 Abs 1 StVO in Relation zum Verstoß der Beklagten gegen § 76 Abs 4 StVO relativ gering wiege." Dazu der OGH: 3.3 Mit der Anerkennung eines Mitverschuldens hat der Kläger, wie dies nun auch in seiner Revisionsbeantwortung zum Ausdruck kommt, dem - nach § 18 Abs 1 StVO verbotenen - „Windschattenfahren“ Rechnung getragen. Mag auch zwischen den beiden Radfahrern ein Konsens über das „Windschattenfahren“ vorgelegen haben und die Regelung über den ausreichenden Sicherheitsabstand beim Hintereinanderfahren dadurch „außer Kraft“ gesetzt worden sein (2 Ob 338/98i; RIS-Justiz RS0111575), so wäre ein solcher „Trainingskonsens“ im Verhältnis zu dritten Verkehrsteilnehmern, so auch zur Beklagten, jedenfalls bedeutungslos (vgl auch Kaltenegger, Der Radrennfahrer in der StVO, ZVR 2002, 67 [69 f]). Hat aber der Kläger ein Auslösungsmitverschulden von einem Drittel zugestanden, so können auch die Überlegungen des Berufungsgerichts zu einem allenfalls geringeren Verschuldensanteil des Klägers auf sich beruhen. https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20140827_OGH0002_0020OB00099_14V0000_000&ResultFunctionToken=271c26fd-8e4f-4b33-afc0-2eb07a0c7478&Position=1&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=False&SucheNachText=True&GZ=2Ob99%2f14v&VonDatum=&BisDatum=17.09.2014&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte= weiter: Das Nichttragen eines Fahrradhelms ist ihm daher unter den konkreten Umständen als Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten vorzuwerfen, was zu einer - im Folgenden näher darzustellenden - Kürzung seines Ersatzanspruchs führt. Auch interessant: 1.2 Das Mitverschulden iSd § 1304 ABGB setzt kein Verschulden im technischen Sinn voraus. Schon Sorglosigkeit gegenüber den eigenen Gütern führt dazu, dass der Geschädigte weniger schutzwürdig erscheint, weshalb dem Schädiger nicht mehr der Ersatz des gesamten Schadens aufzuerlegen ist. Bei Unterlassung von Schutzmaßnahmen zur eigenen Sicherheit ist der Vorwurf des Mitverschuldens begründet, wenn sich bereits ein allgemeines Bewusstsein der beteiligten Kreise dahin gebildet hat, dass jeder Einsichtige und Vernünftige solche Schutzmaßnahmen anzuwenden pflegt (2 Ob 86/06w mwN; RIS-Justiz RS0026828). Das sagt eindeutig, dass ein Mitverschulden des Radfahrers auch bestanden hätte - wenn er NICHT im Windschatten gefahren wäre, aber rennmäßig schnell. Sorry, mehrmals editiert.. Bearbeitet 22. September 2014 von User#240828 Zitieren
revilO Geschrieben 22. September 2014 Geschrieben 22. September 2014 Ich bleibe dabei. Ohne Windschattenfahren kein Auslösungsmitverschulden und auch kein Helmmitverschulden, weil die Geschwindigkeit allein zu wenig ist, um auf ein Fahren unter rennmäßigen Bedingungen hinzudeuten. Zitieren
Gast User#240828 Geschrieben 22. September 2014 Geschrieben 22. September 2014 (bearbeitet) Ich bleibe dabei. Ohne Windschattenfahren kein Auslösungsmitverschulden und auch kein Helmmitverschulden, weil die Geschwindigkeit allein zu wenig ist, um auf ein Fahren unter rennmäßigen Bedingungen hinzudeuten. Bleib dabei - einmal erlaube ich mir aber noch - aus der Urteilsbegründung zu zitieren: 1.2 Das Mitverschulden iSd § 1304 ABGB setzt kein Verschulden im technischen Sinn voraus. Schon Sorglosigkeit gegenüber den eigenen Gütern führt dazu, dass der Geschädigte weniger schutzwürdig erscheint, weshalb dem Schädiger nicht mehr der Ersatz des gesamten Schadens aufzuerlegen ist. Bei Unterlassung von Schutzmaßnahmen zur eigenen Sicherheit ist der Vorwurf des Mitverschuldens begründet, wenn sich bereits ein allgemeines Bewusstsein der beteiligten Kreise dahin gebildet hat, dass jeder Einsichtige und Vernünftige solche Schutzmaßnahmen anzuwenden pflegt (2 Ob 86/06w mwN; RIS-Justiz RS0026828). Das sagt - für mich - eindeutig, dass ein Mitverschulden des Radfahrers auch bestanden hätte - wenn er NICHT im Windschatten gefahren wäre, aber rennmäßig schnell. (es hätte offenbar nicht einmal ein Auslöseverschulden vorliegen müssen - um seine Ansprüche zu kürzen) Edit: ich bin außerdem davon überzeugt, dass bei der Umfrage des Kuratoriums (woraus der OGH das allgmeine Bewusstsein des Helmtragens ableitet) nicht, oder nicht explizit nach Windschattenfahren gefragt worden ist.. Bearbeitet 22. September 2014 von User#240828 Zitieren
revilO Geschrieben 22. September 2014 Geschrieben 22. September 2014 "...Geschwindigkeit von 35 km/h und das „Windschattenfahren“ mit minimalem Tiefenabstand einen ausreichenden Beleg für sportlich ambitioniertes Fahren..." Aber vielleicht reicht auch die Geschwindigkeit allein für ein Mitverschulden. Nachdem sich "rennmäßig schnell" nicht über die absolute Geschwindigkeit definieren lässt, da selbst bei den Profis oft gebummelt wird und die Geschwindigkeit maßgeblich von der Streckenbeschaffenheit und den Windverhältnissen abhängt, glaube ich das nicht, zumal dann tatsächlich auch die Oma bei ihrer Fahrt zum Greißler 35km/h unterwegs sein kann, wenn die Straße ein entsprechendes Gefälle aufweist und ihre Fahrt als unter rennmäßigen Bedingungen eingestuft würde. Zitieren
Gast User#240828 Geschrieben 22. September 2014 Geschrieben 22. September 2014 (bearbeitet) Lassen wir den expliziten Fall einmal außen vor - die Oma wird es nicht treffen (war wie gesagt ironisch gemeint), weil zwischen Radfahrer und Rennradfaher unterschieden werden muss - so der OGH - das MTB wurde pikanterweise nicht angesprochen.. Also das Rad, das Gewand und die Fahrweise spielen dabei eine Rolle, vorallem auch Geschwindigkeit und/oder Windschattenfahren. Es fahren auch Hobbyfahrer und Reiseradler im Windschatten - das muss nicht heißen, dass sie rennmäßig unterwegs sind. Es kann aber auch einer Zeitfahren trainieren, auf einem Zeitfahrer - schnell - aber ohne Helm und ohne Windschatten. Es ist ja nicht die Frage von Beweisbarkeit, sondern vielmehr - muss man nun in Ö einen Helm tragen.. Ich bin der Meinung - jeder der sportlich ambitoniert fährt, sollte tunlichst einen Helm aufsetzen (abgsehen von der Vernunft Perspektive), weil: der OGH nun sagt, sportliche ambitionierte Rennradfaher die rennmäßig unterwegs sind, müssen nicht einmal ursächlich Mitschuld an einem Unfall haben (also weder durch hohe Geschwindigkeit, oder weil zu wenig Abstand gelassen wurde) - sondern können etwaige Schadensersatzansprüche schon deshalb geschmälert werden - wenn keine geeigente Schutzausrüstung getragen wurdet - was nicht nur den Helm betreffen muss. Sollte es eine Umfrage über Handschuhe geben, könnten auch Handschuhe eine notwendige Schutzausrüstung darstellen - nur beispielhaft! Der OGH begründet dies damit, dass durch eine Umfrage des Kuratoriums ins allgmeine Bewußtsein des besagten Sportler-Kreises eingegangen ist - dass man einen Helm trägt, wenn man mit dem Rennrad renngemäß ambitioniert fährt (wie auch immer das festgestellt wird). Dies kommt einer mehr oder minder versteckten Verpflichtung zum Tragen eines Helmes gleich - weil man auch ohne jegliches eigenes Auslöseverschulden mit massiven finanziellen Nachteilen rechnen muss. Das kann Skifahrer ohne Helm möglicherweise genauso treffen, wie Langläufer oder Eisläufer..oder Mountainbiker ohne Rücken schutz - KANN - wie gesagt.. Der Oma und den Reiseradfahrer widerrum trifft dies nach dem vorliegenden Urteil nicht, weil die Umfrage des Kuratoriums angeblich nur ergeben hat - dass man nur als Rennradfaher (und rennmäßig unterwegs) von diesem allgemeinen Bewusstsein des Helmtragens betroffen ist, nicht aber wenn man normaler Radfahrer ist. Dass hier ein "Normalsterblicher",der mit Urteilsbegründungen und abgehobenen Gesetztestexten nix am Hut hat, durchblickt und das alles versteht - das sehe ich nicht...und irgendwie sollten Regeln ja relativ leicht erfasst werden können, zumal wenn es um die Gesundheit und auch sehr viel Geld geht.. EDIT: mich beschleicht ausserdem gerade das Gefühl, wir reden von zwei verschiedenen Dingen.. Das Eine ist das feststellen, ob man rennmässig unterwegs war -dazu braucht es ein Rennrad, offenbar Geschwindigkeit und von mir aus auch Windschattenfahren - aber das stand hier ausser Zweifel. Das Andere ist die Frage des Schmälerns von Ansprüchen - das tritt auch nämlich dann ein, wenn das Obere zutrifft - man selber aber garkein Mitschulden am Unfall trägt - sondern "nur" der Umstand, dass man sich nicht geeigent geschützt hat, durch das Tragen eines Helms. Wenn das eh klar war, dann vergiss das EDIT bitte ;o) Bearbeitet 22. September 2014 von User#240828 Zitieren
shroeder Geschrieben 22. September 2014 Geschrieben 22. September 2014 ersetzt das auf anderem gebiet, das was z.bsp. am bau der "stand der technik" genannt wird? etwas, was nicht dezidiert in regelwerk wie normen oder lokalen vorschriften/bauordnung verankert ist, aber durchaus im versagensfall als basis für funktionierendes herangenommen wird? so, jeder weiß, helm verringert verletzungsgefahr, nicht tragen ist nachlässig. am bau konnten zbsp nicht von normen erfasste, aber funktionierende materialien verwendet werden (folien statt bitumenbahnen), die verwendung war zulässig bzw kein mangel, solange eben die verarbeitungsvorschriften (nach dem stand der technik) eingehalten wurden. Zitieren
wo-ufp1 Geschrieben 22. September 2014 Geschrieben 22. September 2014 Edit: ich glaube es legitim aus der Urteilsbegründung abzuleiten, dass auch eine private Unfallversicherung schnell einmal einem Radfahrer die Ansprüche kürzt, wenn er keinen Helm aufhatte - speziell wenn er schneller als Schritttempo unterwegs war - insofern kann man sagen - JA - es gibt eine versteckte Helmpflicht in Österreich - seit diesem Urteil; Gnade der Oma, die mit dem Kopftuch auf zum Kreissler einkaufen fährt, weil sie sich mit Gehen schwer tut..wenn die noch im Alter schnelle Beine hat ) Man könnte argumentieren, ja "damals" (wann auch immer das war, vor oder kurz nach dem Krieg) gab es ja weniger Autos, weniger LKW, ganz allgemein weniger Verkehr... Andererseits, gemessen an dem heutigen KFZ Verkehr und den Anteil an RadfahrerInnen, ist die Unfallshäufigkeit dann doch wieder nicht so hoch. Also nicht so hoch, als dass es deswegen eines Helmes bedürfte... Genau, der Helm ist ja nur eine Möglichkeit sich vor gröberen Verletzungen zu schützen. Wo fängt man an und wo hört man auf? Was ist, wenn sich jemand die Wirbelsäule bricht? Wäre mit Rückenprotector vielleicht nicht passiert!? Vielleicht schaut man (=Gericht, Politik) an, wo die größten Gefahren und die größten Kosten lauern. Das würde auch Sinn machen. Die Wahrscheinlichkeit sich am Kopf, Hände, Schulter zu verletzen dürfte ungleich höher sein, als z.B. sich am/um den Bauch, Erzeugungsbereich, Hals etc. zu verletzen. Ein gebrochener Finger/(Schlüssel-)Bein/Fuß etc ist schneller gesundet als eine Kopfverletzung. Das Leid, die medizinischen und die finanziellen Rehabilitationsmaßnahmen noch gar nicht berücksichtigt... Bekommen Autofahrer mit 6 Airbags in Zukunft mehr Schmerzensgeld als Autofahrer mit nur 2 Airbags? .... und die ohne Airbag bekommen überhaupt keinen Cent. Selber Schuld - hätten sich einfach besser schützen sollen. Gute bzw. interessante Argumentation. Wobei ich glaube, dass Versicherungen mit so etwas eh schon werben bzw. im Gegenzug, die Kunden für weniger Prämienzahlungen zu mehr Eigenschutz zu ködern wollen. Paßt du auf dich oder deine Sachen (gut-besser-am Besten) auf, dann zahlst du weniger (Prämien). Zitieren
Krempel Geschrieben 22. September 2014 Geschrieben 22. September 2014 Ich bin der Meinung - jeder der sportlich ambitoniert fährt, sollte tunlichst einen Helm aufsetzen (abgsehen von der Vernunft Perspektive), weil: der OGH nun sagt, sportliche ambitionierte Rennradfaher die rennmäßig unterwegs sind, ... Sollte es eine Umfrage über Handschuhe geben, könnten auch Handschuhe eine notwendige Schutzausrüstung darstellen - nur beispielhaft! Bestätigt der OGH nicht Deine Meinung? Zitieren
Gast User#240828 Geschrieben 23. September 2014 Geschrieben 23. September 2014 (bearbeitet) Bestätigt der OGH nicht Deine Meinung? Ich bin dieser Meinung, weil der OGH so entschieden hat. Vor dem besagten Unfall hätte ich gesagt: der Radfahrer ist teilschuld, weil er so knapp auf den Vordermann aufgefahren ist, dass er keinen Helm trug, war nicht gesetzwidrig - also kann dies keine höhere Mitschuld auslösen. Ergo gibt es auch keine versteckte Helmpflicht. Da es dies jedoch sehr wohl tut - bin ich zu bereits erläuterten Meinung gekommen... Der Punkt der mich stört ist ja nicht, dass man Teilschuld bekommt , wenn man risikoreich fährt, sondern dass dem erwiesenen Hauptverursacher des Unfalls gleich viel Schuld gegeben wurde, wie dem Verletzten selbst. Wäre der Unfall nicht ausgelöst worden - hätte es garkeine Verletzung gegeben... Schon rein vom Bauchgefühl her empfinde ich das als ungerecht. Dass der OGH seine Entscheidungen aufgrund bestehender Gesetze trifft - ist mir schon klar. Dass die Mitschuld aber ausgelöst werden kann - obwohl ich gesetzlich nichts falsch gemacht habe - dass gefällt mir nicht. (Dies muss man annehmen, nach dem Spruch - im voliegenden Fall hat die Auslöserin des Unfalls sogar angegeben, sie hätte die Radfahrer ohnehin gesehen, sie habe sich lediglich gedacht - es würde sich noch ausgehen...) Edit: (Wobei der Terminus Mitschuld hier vielleicht ein bissl missverständlich klingt - es geht dabei um die Verringerung der Schadensersatzasnprüche für Verletzungen als Folge des Unfalls...) Bearbeitet 23. September 2014 von User#240828 Zitieren
Gast User#240828 Geschrieben 23. September 2014 Geschrieben 23. September 2014 (bearbeitet) Hätte der OGH keine Umfrage des Kuratioriums herangezogen - sondern die BB Abstimmung - hätte er es mit der vorliegenden Argumentation ungleich schwerer gehabt..witzig ist, dass diese Diskussion 2008 geführt wurde..witzig deshalb, weil der besagte Unfall 2008 war, und der OGH davon ausging, dass zu dieser Zeit schon ins allgemeine Bewusstsein übergegangen ist, dass man Helm trägt, wenn man mit dem Rennrad rennmäßig trainiert.. http://bikeboard.at/Board/showthread.php?88282-Helmpflicht-in-%D6-Ja-oder-nein 54% für die Helmpflicht, 46% gegen die Helmpflicht.. Wobei man natürlich sagen muss, dass die meisten schon damals gesagt haben, dass sie z.b. nie ohne Helm Mountainbiken..es gab also auch hier einen Trend, die Gefährlichkeit des Radfahrens abzuschätzen und danach wurde wohl entschieden, ob ein Helm aufgesetzt wird oder nicht. Bearbeitet 23. September 2014 von User#240828 Zitieren
16S rDNA Geschrieben 23. September 2014 Geschrieben 23. September 2014 Also ich sehe keinen Grund, keine Helmpflicht einzuführen. Das gabs in Australien schon im Jahr 2000 und hat keinen gestört. Für mich sehen - zumindest MTBler un RR Fahrer ohne Helm komisch aus. Wobei ich schon auch einsehe, dass gerade Personen die mit dem Rad in die Arbeit fahren lieber keinen Helm aufsetzen wollen (Frisur). Also ist der derzeitige Stand ein typischer österreichischer Kompromiss: Pflicht nein, aber wenn was passiert wo der Helm geschützt hätte Teilschuld. Ich setze immer einen Helm auf, hätte den Unfall 2006 ohne auch nicht oder nur schwerst verletzt überlebt. Durch den Helm nicht mal einen Kratzer am Kopf! Zitieren
Gast User#240828 Geschrieben 23. September 2014 Geschrieben 23. September 2014 (bearbeitet) Sollte eine neue Diskussion über die Helmpflicht interessant sein, bitte hier rein posten: (ich bin nicht für eine allgmeine Helmpflicht..wollte ich nur gesagt haben.) http://bikeboard.at/Board/showthread...6-Ja-oder-nein Bearbeitet 23. September 2014 von User#240828 Zitieren
Gast User#240828 Geschrieben 23. September 2014 Geschrieben 23. September 2014 Also ich sehe keinen Grund, keine Helmpflicht einzuführen. Das gabs in Australien schon im Jahr 2000 und hat keinen gestört. Für mich sehen - zumindest MTBler un RR Fahrer ohne Helm komisch aus. Wobei ich schon auch einsehe, dass gerade Personen die mit dem Rad in die Arbeit fahren lieber keinen Helm aufsetzen wollen (Frisur). Also ist der derzeitige Stand ein typischer österreichischer Kompromiss: Pflicht nein, aber wenn was passiert wo der Helm geschützt hätte Teilschuld. Ich setze immer einen Helm auf, hätte den Unfall 2006 ohne auch nicht oder nur schwerst verletzt überlebt. Durch den Helm nicht mal einen Kratzer am Kopf! scheint in Deutschland aber ähnlich zu laufen: Artikel vom Spiegel - http://www.spiegel.de/gesundheit/ernaehrung/fahrradhelme-beim-radfahren-mehr-sicherheit-im-strassenverkehr-a-964963.html Zitieren
ricatos Geschrieben 23. September 2014 Geschrieben 23. September 2014 Würde der OGH auch so entscheiden, wenn es sich um einen Ski-Unfall gehandelt hätte? Zitieren
wüdi Geschrieben 23. September 2014 Geschrieben 23. September 2014 Sollte eine neue Diskussion über die Helmpflicht interessant sein, bitte hier rein posten: (ich bin nicht für eine allgmeine Helmpflicht..wollte ich nur gesagt haben.) http://bikeboard.at/Board/showthread...6-Ja-oder-nein auch für eine Helmpflicht... (vor allem da viele E-Biker dies als nicht notwendig erachten) der Link funktioniert bei mir leider nicht... Zitieren
revilO Geschrieben 23. September 2014 Geschrieben 23. September 2014 Würde der OGH auch so entscheiden, wenn es sich um einen Ski-Unfall gehandelt hätte? http://www.welt.de/reise/nah/article112152137/Wintersport-ohne-Helm-kann-bei-Unfall-teuer-werden.html kein Entscheid eines OGH aber eines OLG in Deutschland Zitieren
Krempel Geschrieben 23. September 2014 Geschrieben 23. September 2014 (bearbeitet) Da hast Du wohl recht, daß das versteckt in diesem Urteil ist. Ich kenn mich da wenig aus, aber ich dachte, daß das durchaus üblich ist, daß nach solchen Urteilen irgendwann ein Gesetz das Ergebnis ist. PS: Das muß ja nicht gleich die allgemeine Helmpflicht sein. Bearbeitet 23. September 2014 von Krempel Zitieren
Gast User#240828 Geschrieben 23. September 2014 Geschrieben 23. September 2014 http://www.welt.de/reise/nah/article112152137/Wintersport-ohne-Helm-kann-bei-Unfall-teuer-werden.html kein Entscheid eines OGH aber eines OLG in Deutschland Das kann ich noch weniger nachvollziehen.. was aber nichts an der derzeitig gängigen Rechtsprechung in Deutschland ändert. - u ö Gerichte nehmen sich dort ein Beispiel - naja* Zitieren
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