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HAFTUNG des "Anführers" von Ausfahrten


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Hi,

leider betrachtet ihr bei euren Diskussion nur die zivilrechtliche Seite des Problems.

Haftpflichtversicherungen können nur zivilrechtlichen Schadenersatz decken.

 

Hatte eben einen Fall (bin Juristin), wo ein Schitourenpartner, welche unter eine Lawine geraten war, zu wenig lang gesucht hatte, weil sich das Wetter verschlechterte.

Sein Argument: Sie wusste genauso von der Lawinengefahr, es war also ihre "Eigenverantwortung", die sie in diese Lage gebracht hatte.

 

Was kam heraus?

 

Es stellte sich heraus, dass sie zu diesem Zeitpunkt, als er zu Tal fuhr, unter der Lawine noch gelebt hatte.

 

Er wurde nicht wegen unterlassener Hilfeleistung (§95 StGB) angeklagt sondern wegen fahrlässiger TÖTUNG durch Unterlassen!!

 

Strafmaß: 10 Jahre Haft!

 

Ob Schitour oder schwierige MTB-Tour ist hier egal, strafrechtlich sind die Bergführer oder sonstwas -Regeln egal.

In dem Moment wo du eine freiwillige Pflicht zu Führen faktisch übernimmst (auch ohne Vertrag!!) bist du Garant für das Leben der Geführten!!

 

Also: Es ist alles sehr kompliziert ... und man steht stets mit einem Fuß im Kriminal, auch im strafrechtlichen!

 

 

Ah ja, und Kinderschänder kriegen Bewährungsstrafen und Häfenfreigang....... :mad:

 

UNSER RECHTSSYSTEM STINKT!

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Ich sehe schon, in Zukunft wird sich niemand mehr trauen, als 'Guide' oder so zur Verfügung zu stehen, weil das Risiko strafrechtlich und zivilrechtlich zu hoch ist. Da gibt's dann keinen Gruppensport mehr, sondern jeder fährt einzeln (Mindestabstand 500m - sonst könnte es ja eine Gruppe sein :rolleyes: ) den Berg hoch, oben sitzt man dann im GH zusammen (hier ist der 'Guide' aus der Haftung dann hoffentlich draussen oder ist er vielleicht auch noch verantwortlich dafür, dass keiner der Teilnehmer zu stark ins Glasl schaut, weil er ja die Abfahrt noch nicht in Schlangenlinie fahren soll oder ist gar der Wirt schuld, weil der ja wissen müsste, dass wenn der Teilnehmer noch den Berg runter muß und nicht trinken darf). Die Abfahrt meistern dann wieder alle in mind. 500m Abstand um ja nicht als Gruppe darzustehen.

 

Andererseits verstehe ich den Gesetzgeber nicht, warum man - unter der Voraussetzung, die Teilnehmer einer Gruppe sind alle volljährig - die Haftung/Verantwortung automatisch auf den Gruppenleiter überträgt, ohne ihm scheinbar die Möglichkeit zu geben, sich der Haftung zu entziehen. Im besonderen, wenn er dies unbezahlt und wirtschaftliche Interessen tut, die Tour/Route ev. gar nicht ausgesucht hat und die Leute auch nicht ermutigt hat, mitzufahren.

Selbst wenn er sich selbst nicht als 'Guide' hinstellt, sondern nur der sog. "Erfahrenste" ist, issa jedenfalls mitschuld (so wie sich mir das hier im Thread darstellt).

Ich meine, ist ja witzlos. Hier wird mündigen Menschen tlw. die Verantwortung für sich selbst staatlicherseits entzogen und auf den "Erfahrensten/Guide/wen-auch-immer" übertragen.

 

Manchmal frage ich mich schon, wie durchführbar so manches Gesetz ist:

§ 13

Pflichten vor Antritt einer Tour

[...]

(4) Vor Antritt einer Kletter-, Eis- oder Schitour mit höherem

Schwierigkeitsgrad hat sich der Berg - und Schiführer davon zu

überzeugen, daß die zu führenden Personen die erforderlichen

Fertigkeiten beherrschen.

Frage mich ernsthaft, wie der Bergführer das Überprüfen möchte. Wildfremde Personen (Touristen ev.), noch nie a Bergtour gegangen und er soll die Fähigkeiten ausloten. Selbstüberschätzung ist bekanntlich weit verbreitet, kaum jemand der Teilnehmer wird sagen "i trau mi net" oder ähnliches.

Die Schwächen zeigen sich meist erst im Grenzfall - dann isses oft zu spät.

Ober umgemünzt auf das MTB: kommt ein Teilnehmer mit einem Toprad daher, XTR, Titanrahmen, weiß Gott was alles. Sagt selber, dass er gut Radfahren kann. Wie willst da wissen, ob er die Wahrheit sagt? Vor allem erfolgt das ja alles mündlich, wenn was passiert, dann kommt es monate-/Jahre später zur Verhandlung im warmen Gerichtssaal, wo keiner mehr genau was, was jeder wie/wann gesagt hat.

 

In dem Moment wo du eine freiwillige Pflicht zu Führen faktisch übernimmst (auch ohne Vertrag!!) bist du Garant für das Leben der Geführten!!
Bitte erkläre einem Nicht-Juristen, was eine freiwillige Pflicht ist? Für mich ist das ein Widerspruch, entweder isses freiwillig oder eine Pflicht.
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Bitte erkläre einem Nicht-Juristen, was eine freiwillige Pflicht ist? Für mich ist das ein Widerspruch, entweder isses freiwillig oder eine Pflicht.

 

Zur Erklärung & um Missverständnisse auszuräumen:

Eine freiwillige Pflicht ist etwa, einen Blinden über die Straße zu führen.

Du musst es nicht tun - aber wenn du es tust, darfst du ihn nicht in der Mitte der Straße stehen lassen.

 

I. GEFÄHRLICHER SPORT

 

Genauso in Sportarten mit hoher Gefahrenneigung:

In dem Moment, wo ein Tourteilnehmer den anderen faktisch überlegen ist (es kommt nicht auf irgendeine BergführerPRÜFUNG oder so an), er zumeist vorausgeht bzw "bestimmt, wo es hingeht und was passiert" und sich die anderen zu einem gewissen Grad darauf verlassen, übernimmt er diese FREIWILLIGE PFLICHT.

 

So, jetzt mal ohne Juristen-Blabla:

1. Wenn alle Tourenteilnehmer gleiches Können und selben Wissensstand haben (betrifft auch Gelände, Wetterlage), dann ist jeder für sich selbst verantwortlich. Stichwort: Eigenverantwortlichkeit!

2. Das gilt auch, wenn die Tour an sich so gefährlich ist, dass man dazu eigentlich nicht mehr aufbrechen sollte.

 

Kurz:

Sobald jemand das eingegangene Risiko überschauen kann und sich "sehenden Auges in die Gefahr begibt" ist jeder für sich selber verantwortlich.

Egal, ob jetzt einer der Gruppe geprüfter Bergführer, der Reinhold Messner persönlich oder der Kaiser von China ist!

 

Ein "Führer" macht sich also noch nicht deshalb strafbar, nur weil er mit einer Gruppe gefährlich unterwegs ist.

 

ABER:

Wehe es passiert was!

 

II. RECHTSLAGE BEIM UNFALL

 

Wenn durch einen Unfall ein Tourenteilnehmer verletzt/bewusstlos ist und sich nicht mehr aus eigener Kraft retten kann, muss der Leiter der Tour ALLES ihm in der Macht stehende tun, um den Betreffenden vor Tod durch Erfrieren, Schock oder schweren Folgeverletzungen zu schützen.

 

Das kann aus zwei Gründen gelten (alternativ):

1. GROßE GEFÄHRLICHKEIT: Der Leiter weiß, dass die Tour gefährlich ist. Und zwar ist der Unfall genau wegen dieser übermäßigen Gefährlichkeit passiert.

2. FREIWILLIGE PFLICHT: Der Leiter hat die Führung übernommen (siehe oben) und die anderen Teilnehmer verlassen sich darauf, dass gerade er als Leiter ihnen hilft, falls ihnen etwas zustoßen sollte. Denn logischerweise ist ja nicht nur die Führung, sondern auch die Hilfe im Notfall Teil der Aufgabe eines Leiters.

 

Tut der Führer im Notfall nicht alles in seiner Macht stehende zur Rettung (er muss auch in Kauf nehmen, dass er selber verletzt wird), dann kann ihm angehängt werden:

1. Fahrlässige Tötung (im Todesfall)

2. Fahrlässige Körperverletzung

 

So, jetzt zur wichtigsten Frage:

Woher soll das jemand wissen??????

 

III. Strafbarkeit

 

De facto strafbar wird nur derjenige sein, der diese Pflichten kennt oder kennen sollte.

Und das sind jedenfalls ausgebildete Berg/MTB/ oder sonstwas-Führer.

Ob sie die Rechtslage tatsächlich kennen, ist egal!

 

Für Otto-Normalverbraucher tendiere ich EHER dazu, dass die ganz strengen Regeln so nicht gelten.

In meinem Fall war aber die Strafbarkeit eines geprüften Bergführers zu erörtern.

Also- fix is nix.

 

Was euch aber jedenfalls droht, wenn ihr einem Tourenpartner nicht ausreichend helft, ist eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung.

Strafmaß bei Tod immerhin bis zu einem Jahr. Also auch nicht lustig!!

 

 

-------

 

FAZIT:

 

Ich wollte mit meinen Hinweisen niemanden ärgern, belehren oder sonstwas.

 

Die Rechtslage ist SCHWER umstritten und unüberschaubar.

Es ist kaum abzusehen, was bei einem Strafverfahren, sollte eines stattfinden, herauskommt.

Bitte spielts euch nicht!

 

Kameradenhilfe und Kameradenrettung ist das Um und Auf am Berg!

Aber das weiß man sowieso!

 

:toll:

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@jowood: danke für deine ausführungen! jetzt aber mal eine laienhafte frage:

 

hier im bb biketreff werden oft ausfahrten ausgeschrieben. der ausschreiber ist meinstens der inoffizielle führer der gruppe - er legt fest, was gefahren wird (strecke, km usw). ist er dadurch haftbar ÜBER das normale mass an hilfeleistung gegenüber mitbürgern?

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@jowood: Willkommen im Bikeboard :wink: und Danke für deine Ausführung. Böse ist dir persönlich sicher Niemand ;)

 

Sind ja auch froh von Profis diese Thematik näher erklärt zu bekommen.

 

Hätte noch eine Frage bezüglich Ausfahrten:

 

Die Ausfahrten werden wieder vermehrt kommen und der Eine oder Andere schreibt eine Ausfahrt aus und wird wohl auch als Guide fungieren.

 

Gibt es für ihn, den Guide, dann die Möglichkeit bei der ausgeschriebenen Ausfahrt einen Hinweis anzuführen um ihn von möglichen Klagen zu verschonen ?

 

Das Niemand im Stich gelassen wird versteht sich von selbst, aber wennst mit einem Fuß im Kriminal stehst vergeht einem ja die Lust Ausfahrten auszuschreiben.

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@matthias: wenn ein bergführer oder auch ein mtb-guide bei einer schwierigen / gefährlichen / anstrengend tour nicht in der ersten halben stunde erkennt, ob seine teilnehmer dazu grundsätzlich in der lage sind, diese tour mitzumachen und wers er einfach macht ohne es zu überprüfen, dann ist er sowieso in der falschen sparte tätig und gemeingefährlich.

 

im übrigen ist die sache mit der eigenverantwortlichkeit der teilnehmer so eine sache - wer ist noch nie in eine tour hingetheater worden - "ah, des geht scho", wo er ziemlich überfordert war. mir ist es schon ein paar mal passiert, dass mir dinge als harmlos verkauft wurden und ich dann plötzlich ein bissi verdattert irgendwo gestanden bin (und mir bisweilen auch gedacht hab, wenn mir jetzt was passiert, dann verklag ich den).

 

es ist ganz einfach ein schwieriges thema und wenn du "opfer" von jemanden bist, den du vertraut hast, unterstützt dich halt, im allgemeinen - nicht nur bei ausfahrt - der gesetzgeber. ich finds auch nicht super, dass man als ausschreiber einer tour für alles mögliche verantwortlich sein soll. andererseits glaube ich, wenn man sich verantwortungsvoll verhält und es nicht gerade mit absoluten vollidioten zu tun hat, wird man kaum probleme haben.

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@matthias: wenn ein bergführer oder auch ein mtb-guide bei einer schwierigen / gefährlichen / anstrengend tour nicht in der ersten halben stunde erkennt, ob seine teilnehmer dazu grundsätzlich in der lage sind, diese tour mitzumachen und wers er einfach macht ohne es zu überprüfen, dann ist er sowieso in der falschen sparte tätig und gemeingefährlich.
Der Punkt ist aber, er muß vor der Tour dies einschätzen können. Nicht während.
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Der Punkt ist aber, er muß vor der Tour dies einschätzen können. Nicht während.

 

ich kenn keine tour, wo es von der ersten sekunde voll ins zeug geht und es zusätzlich völlig unmöglich ist, sich vor der schlüsselstelle ein bild von seinen mitstreitern zu machen.

 

bergführer machen das übrigens öfter, dass sie touren abbrechen, weil die leute der tour nicht gewachsen sind. und üblicherweise stimmst du dem vorher vertraglich zu und verpflichtest dich die tour zu bezahlen.

 

wenn ich mit jemanden wildfremden ein 6 stündige ausfahrt plane, lege ich die route so, dass der betreffende jederzeit ohne große mühen abbrechen kann (entweder eine abkürzung zurückfahren oder mim zug heimfahren kann).

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wenn ich mit jemanden wildfremden ein 6 stündige ausfahrt plane, lege ich die route so, dass der betreffende jederzeit ohne große mühen abbrechen kann (entweder eine abkürzung zurückfahren oder mim zug heimfahren kann).

 

 

Da fällt mir sofort jemand hier ein, der mit K. beginnt...:D

 

 

 

Auch sonst völlige Zustimmung, es ist dem Bergführer ja sein Job, sich die Leute mal genau anzusehen, bevors ins Eingemachte geht, bei den Allermeisten klappt das auch ganz vorzüglich!

 

Ich persönlich sehe Bergführer auch nicht als Personen, die mich wo drüberzahn, wo ich selber net weiterkönnte technisch, sondern als Ortskundige und Backup für unvorhergesehenes!;)

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freiwillige Pflicht gilt dann ebenfalls beim Windschattenfahren - vorn MUSS ein freiwilliger Schritt machen..:D

 

Die "Windschattenfahrten" sind zufällig ausjudiziert, dazu gibts ein Urteil des Obersten Gerichtshofs:

 

Windschattenfahrten sind zumindest im Wettkampf nicht sorgfaltswidrig. Der OGH sagt dazu "wettkampfspezifische Risikoerhöhung"; Unvermeidbare typische Regelverstöße - dazu zählt laut OGH das Windschattenfahren - sind nicht sorgfaltswidrig, also nicht strafbar.

Sprich: Im Wettkampf ist die Schwelle zur Strafbarkeit höher.

 

Wen`s interessiert: Nachzulesen in der Zeitschrift für Verkehrsrecht 1987/65

 

(Gott, bin ich ein Streber!)

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Die "Windschattenfahrten" sind zufällig ausjudiziert, dazu gibts ein Urteil des Obersten Gerichtshofs:

 

Windschattenfahrten sind zumindest im Wettkampf nicht sorgfaltswidrig. Der OGH sagt dazu "wettkampfspezifische Risikoerhöhung"; Unvermeidbare typische Regelverstöße - dazu zählt laut OGH das Windschattenfahren - sind nicht sorgfaltswidrig, also nicht strafbar.

Sprich: Im Wettkampf ist die Schwelle zur Strafbarkeit höher.

 

Wen`s interessiert: Nachzulesen in der Zeitschrift für Verkehrsrecht 1987/65

 

(Gott, bin ich ein Streber!)

 

:rofl::rofl::rofl: Ich steh auf die ganze ausjudiziererei :D

 

@jowood - danke fürs aufspüren - jetzt kann mich quasi keiner mehr anzeigen wenn ich des Windschattenfahren nicht freiwillig übernehm :D

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@jowood: danke für deine ausführungen! jetzt aber mal eine laienhafte frage:

 

hier im bb biketreff werden oft ausfahrten ausgeschrieben. der ausschreiber ist meinstens der inoffizielle führer der gruppe - er legt fest, was gefahren wird (strecke, km usw). ist er dadurch haftbar ÜBER das normale mass an hilfeleistung gegenüber mitbürgern?

 

Hm, das kann man nicht so einfach beantworten.

Natürlich kennt der "inoffizielle" Führer die Strecke besser als die Teilnehmer; - das ist ja grade das Nette daran !!

Insofern vertrauen sich die Teilnehmer sich ihm an.

Sprich: Wenn der Führer die Strecke als unschwierig und nicht steil beschreibt und in Wirklichkeit isses eine Extremtour, dann könnte man schon davon sprechen.

Und wenn der "Führer" bei Antritt der Tour merkt, dass ein Teilnehmer die Tour nicht schaffen wird, wird er ihn hoffentlich wieder heim schicken!

 

Aber wie schon gesagt: Da gehts immer nur ums Strafrecht, also Häfn und so - Schadenersatz ist was ganz anderes!

 

Kohle gibts nur bei einem echten "Vertrag" mit dem Führer, da fallen die BB-Ausfahrten sicher nicht rein... *g*

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Aber wie schon gesagt: Da gehts immer nur ums Strafrecht, also Häfn und so - Schadenersatz ist was ganz anderes!

 

Kohle gibts nur bei einem echten "Vertrag" mit dem Führer, da fallen die BB-Ausfahrten sicher nicht rein... *g*

 

Was macht Dich da so sicher? Du meinst also, es kann zu einer strafrechtlichen Verantwortung kommen, aus der in weiterer Folge KEINE Zahlungsverpflichtung des Schädigers resultiert, weil kein Vertrag vorlag. Woraus würdest Du dann die strafrechtliche "Haftung" "Verantwortung" etc. hernehmen.

 

Ich schreib gerade an einem Skriptum (Recht) für Guide-Ausbildungen, bin mitten drin und lass Euch lesen, wenns fertig ist. Zur Zeit kämpf ich mich wieder einmal genau durvch die Problematik hier... :f:

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Was macht Dich da so sicher? Du meinst also, es kann zu einer strafrechtlichen Verantwortung kommen, aus der in weiterer Folge KEINE Zahlungsverpflichtung des Schädigers resultiert, weil kein Vertrag vorlag. Woraus würdest Du dann die strafrechtliche "Haftung" "Verantwortung" etc. hernehmen.

 

Weil das strafrechtliche Verständnis von "Vertrag" stark vom zivilrechtlichen differiert.

Zivilrechtlicher Vertrag bedeutet: Klagbarkeit

 

Bloße Gefälligkeitszusagen wie etwa solche Ausfahrten fallen nicht unter den zivilrechtlichen Begriff von Vertrag. Es will ja keiner tatsächlich dran gebunden sein.

 

Zu diesem Problem gibts übrigens auch einen OGH-Fall:

1 Ob 293/98, der sogenannte "Piz Buin-Fall" zum Problem des Führers aus Gefälligkeit (da hammas ja!), mit Kommentar von Stabentheiner: "Zum Tourenführer aus Gefälligkeit", erschienen in den Juristischen Blättern 2000/273.

 

Kann ich dir schicken, das Urteil gibts aber auch im Rechtsinformationssystem ris.bka.gv.at

 

Alles sehr umstritten!!

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Weil das strafrechtliche Verständnis von "Vertrag" stark vom zivilrechtlichen differiert.

Zivilrechtlicher Vertrag bedeutet: Klagbarkeit

 

Bloße Gefälligkeitszusagen wie etwa solche Ausfahrten fallen nicht unter den zivilrechtlichen Begriff von Vertrag. Es will ja keiner tatsächlich dran gebunden sein.

 

Zu diesem Problem gibts übrigens auch einen OGH-Fall:

1 Ob 293/98, der sogenannte "Piz Buin-Fall" zum Problem des Führers aus Gefälligkeit (da hammas ja!), mit Kommentar von Stabentheiner: "Zum Tourenführer aus Gefälligkeit", erschienen in den Juristischen Blättern 2000/273.

 

Kann ich dir schicken, das Urteil gibts aber auch im Rechtsinformationssystem ris.bka.gv.at

 

Alles sehr umstritten!!

 

Wenns Dir nicht zu viel Mühe macht und Du den Artikel irgendwie versendbar hast, wär ich Dir dankbar! Ris frag ich selber ab.

Danke, für Deinen wertvollen input!!

 

VlG

 

Michael

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Zu diesem Problem gibts übrigens auch einen OGH-Fall:

1 Ob 293/98, der sogenannte "Piz Buin-Fall" zum Problem des Führers aus Gefälligkeit (da hammas ja!), mit Kommentar von Stabentheiner: "Zum Tourenführer aus Gefälligkeit", erschienen in den Juristischen Blättern 2000/273.

 

Kann ich dir schicken, das Urteil gibts aber auch im Rechtsinformationssystem ris.bka.gv.at

 

Alles sehr umstritten!!

 

 

Naja, umstritten schaun die Entscheidungen nicht aus, eher so, dass ich mit meiner vorsichtigen Einschätzung Recht hab. Is sogar noch schlimmer als befürchtet:

 

ZITAT: Sowohl im Rahmen von Tourengemeinschaften mit einem Führer aus Gefälligkeit wie auch bei Tourengemeinschaften mit faktischem Führer ist das dem kompetenten Tourengemeinschaftsmitglied entgegengebrachte Vertrauen des schwächeren Begleiters schutzwürdig. Wenngleich an einen Tourenführer aus Gefälligkeit bzw auch einen faktischen Führer nicht der gleiche Sorgfaltsmaßstab wie an einen professionellen, erwerbsmäßig tätigen Bergführer angelegt werden darf, muß doch von einem solchen Führer jene Sorgfalt erwartet werden, wie sie einem ihm vergleichbaren Alpinisten bei der Führung und Begleitung von Tourengruppen objektiv zuzumuten ist.

 

Na, guade Nocht... Und wo steht da jetzt noch was von Vertrag?

 

Auch nicht schlecht:

 

Verantwortlichkeit des Teilnehmers an einer Bergtour, der die Führung aus Gefälligkeit übernimmt, den Routenverlauf kennt und die erst später auftretenden, für seine unerfahrenen Begleiter vorher nicht erkennbaren Gefahren und Schwierigkeiten verschweigt oder einen Bergunerfahrenen mit der Behauptung der Ungefährlichkeit zu einer schwierigen Bergfahrt überredet.

 

 

Matsch Gatsch

 

 

Michael

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Natürlich kennt der "inoffizielle" Führer die Strecke besser als die Teilnehmer; - das ist ja grade das Nette daran !!

Insofern vertrauen sich die Teilnehmer sich ihm an.

Sprich: Wenn der Führer die Strecke als unschwierig und nicht steil beschreibt und in Wirklichkeit isses eine Extremtour, dann könnte man schon davon sprechen.

Und wenn der "Führer" bei Antritt der Tour merkt, dass ein Teilnehmer die Tour nicht schaffen wird, wird er ihn hoffentlich wieder heim schicken!

 

..somit werden alle folgenden mtb touren im WW als extrem schwer,steil und nur unter schwierigsten bedingungen zu beweltigen,ausgeschrieben werden ;):o:wink:

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Verantwortlichkeit des Teilnehmers an einer Bergtour, der die Führung aus Gefälligkeit übernimmt, den Routenverlauf kennt und die erst später auftretenden, für seine unerfahrenen Begleiter vorher nicht erkennbaren Gefahren und Schwierigkeiten verschweigt oder einen Bergunerfahrenen mit der Behauptung der Ungefährlichkeit zu einer schwierigen Bergfahrt überredet.

 

 

Matsch Gatsch

 

 

Michael

 

 

Ich stell mir das halt recht schwer vor, im Nachhinein zu rekonstruieren, wer was gesagt hat, über die "Schwierigkeiten" einer Tour!

 

Wobei diese "Schwierigkeiten" ja auch zum Teil sehr subjektiv sind, und nicht jeder kann sich halt unter 1 -, 2+ oder 3- was vorstellen....bzw. was tun, wenn jemand zuerst behauptet, dass das ja eh kein Problem für ihn ist?? Entlastet er damit den "Guide" von seiner Verantwortung?

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ahhh, Mist,

das hilft alles nix, um motiviert zu werden mehr Touren auszuschreiben.

 

Weil da bist doch imma gschossen, egal ob jetzt "schwierig" und "Fahrkenntnisse benötigt" in die Beschreibung reingenommen wird, oder nicht.

 

(ich brauch an 2., "geheimen" Account, unter dem ab sofort Touren ausgeschrieben werden)

 

Inwiefern ist eigentlich die besser ausjudizierte Tourengeher-/Lawinenproblematik auf uns umlegbar?

Ich mein: wenn wer auf eine Stelle zufährt, die ihm/ihr zu hoch ist --> how about stehenbleiben?

Gilt "fahren auf Sicht" beim Biken nicht? Steht die lächerliche Idee des Guides, der/die sich besser auskennt und möglicherweise auch bessere Technik hat, über Eigenverantwortung eines Erwachsenen?

... also, im Gegensatz zu Euren Gedanken da oben, BIS zum Zeitpunkt des Sturzes.

Danach: Hilfeleistungspflicht, ist ja auch OK

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