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Kollision - Wer ist schuld?


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Gast schnikischnak
Geschrieben

Hallo zusammen!

 

ich bin vor 2 wochen mit meine rennrad so durch di gegend gedüst und in einer wohnsiedlung (Straße etwa 3m breit)

 

ich bin so mit max 25kmh am rechten rand gefahren und nach einer kurve seh ich einen mann mit seinem hund spazieren (eigentlich ganz links), wie ich sehe ordentlich an der leine also denk ich mir nichts weiter dabei und fahre vorbei, aber leider hat der hund dann geglaubt er muss mich beißen (hundebesitzer werden sagen, "Er wollte ja nur spielen")

 

egal das ergebnis ist das selbe, der hund ist mir voll ins rad gelaufen

mir ist zum glück nicht viel passiert außer ein paar blaue flecken, aber mein vorderrad war ein bissl verbogen

 

Ich wollt mal fragen wer bei sowas jetzt eigentlich schuld ist, bei mir war die reparatur jetz zwar nicht sonderlich teuer und der hundebesitzer war nicht sehr einsichtig, drum hab i das dann selber bezahlt, obwohl ich net glaub das ich schuld bin.

schließlich kann ich wohl vom einem hundebesitzer erwarten das er seinen hund unter kontrolle hat, oda?

 

naja i bin dankebar für jeden kommentar

vielleicht gibts ja auch noch andere erlebnisberichte :zwinker:

Geschrieben

also genau kann ichs dir auch ned sagen, da gibts sicher andere spezialisten!

 

aber soweit ich weiss, ist es ned verboten auf der strasse mit dem rad zu fahren, jedoch ein hund MUSS immer entweder an der leine gehalten werden ODER wenn dieses ned der fall is, einen beisskorb tragen!

 

da du sagst er hat dich gebissen, wird wohl keines von beiden zutreffen! könnte dann eigentlich nur er schuld sein, ich mein jetzt ned der hund sondern der besitzer!

 

ich hoffe du hast dir die nummer vom hundebesitzer geben lassen, da würd ich schon nochmal nachhacken! warum sollst du dafür bezahlen, dass dir der hund reinrennt!

 

 

PS: an alle hundebesitzer, is jetzt sicher ned negativ gemeint dem lieben vierbeiner gegenüber, ich selbst liebe hunde, aber wenn man einen hat, dann sollte man auch damit umgehen können und dann dürfte sowas ned passieren!

 

mfg und gute besserung!

Geschrieben

Wenn er seinen WauWau (sammt Leine) nicht unter

Kontrolle hat, sollte man ernsthaft überlegen ob

er überhaupt einen Hund haben sollte.

 

Viellecht wäre ein Mehrschweinchen oder sowas in

der Art besser.

Gast schnikischnak
Geschrieben

aber soweit ich weiss, ist es ned verboten auf der strasse mit dem rad zu fahren, jedoch ein hund MUSS immer entweder an der leine gehalten werden ODER wenn dieses ned der fall is, einen beisskorb tragen!

 

da du sagst er hat dich gebissen, wird wohl keines von beiden zutreffen! könnte dann eigentlich nur er schuld sein, ich mein jetzt ned der hund sondern der besitzer!

 

mfg und gute besserung!

 

vielleicht hab i mich falsch ausgedrückt

aber der hund war schon an der leine, aber die leine war zu lang und gebissen hat er mich auch nicht direkt, ich glaub seine zähne haben sich in den lenker verirrt

aber drübergefahren bin i trotzdem

 

lg

Geschrieben
vielleicht hab i mich falsch ausgedrückt

aber der hund war schon an der leine, aber die leine war zu lang und gebissen hat er mich auch nicht direkt, ich glaub seine zähne haben sich in den lenker verirrt

aber drübergefahren bin i trotzdem

 

lg

 

 

glaube trotzdem, naja bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass dich keine schuld trifft! ich mein der hundebesitzer muss ja, wenn der hund schon an der leine is auch dafür sorgen, dass er ned einfach so leute anfällt!

Gast schnikischnak
Geschrieben

@ gustavo

 

das würdige ich nicht mal einer antwort :D

 

@ roadrunner82

 

jo ne ganz normale gemeindestraße halt, ohne gehsteig halt, aber sonst

Geschrieben

Mir ist gestern abend fast so ein Viech trotz Leine unters Feuerwehrauto ghupft. Dumme Viecher gibts schon. Wäre ein ungleicher Kampf geworden. Aber das Auto hätte dann wenigstens ein bisschen neue Farbe bekommen.

 

Sev

Geschrieben

Genau. Wenn dort eine Wohnstraße oder ähnliches gewesen wäre, wärst du dort ja selbst verkehrswidrig, da zu schnell, unterwegs gewesen. Aber da Gemeindestraße... kein Problem.

 

Ich hätte so einen Vorfall angezeigt. Der Schaden, der dir entstanden ist, ist ja eindeutig dem Hundehalter zuweisbar... Obwohl i Hundeliebhaber und selbst - quasi - Hundehalter bin. Da muss mir i bei andren Hundehaltern an den Kopf greifen... I geh oft mitm doggie unangeleint - aber Leine in der Hand - laufen. Bei uns am Land ist das ja bissl anders. I geh sogar biken und Lassie bleibt 50cm lilnks von mir... er weißt, dass er net wegdarf. Wenn uns andre Leut beim Laufen auf der Straße entgegen kommen, wird die Straßenseite gewechselt und wenn ein andrer Hund auftaucht, reicht ein kurzer Griff ans Halsband und er verstehts. Erziehung ist alles. Aber ich kann nachwievor net verstehen, warum ihre Leute ihre Hunde net richtig erziehen... Alles Übel eines Hundes geht vom Menschen aus...

Geschrieben

ich bin bei solchen situationen meistens gleich ausklickbereit, das typische klickgeräusch schreckt dann das hundsvich gleich einmal, und er weicht zurück.

stufe 2 wäre dann ein absolut rücksichtsloser kick (in diesem fall scheiß ich auf tierschutz, weil ich das extrem gefährlich finde, wenn dir so ein vich reinrennt) - wobei dieser mit dem restrisiko verbunden ist, dass man zu sturz kommt und anschließend vom köter zerfleischt wird :wink:

Geschrieben
Mir ist gestern abend fast so ein Viech trotz Leine unters Feuerwehrauto ghupft. Dumme Viecher gibts schon. Wäre ein ungleicher Kampf geworden. Aber das Auto hätte dann wenigstens ein bisschen neue Farbe bekommen.

 

Sev

 

dumme viecher hast recht, ich hab vorgestern bei meiner laufrunde einen auf den bahngleisen rumlaufen sehn :( (war ein bauernhund und der bauernhof war 100m entfernt)

Geschrieben

So wie du mir das schilderst, hättest du dich am Hundehalter ohne weiteres schadlos halten können. Grs haftet der Halter eines Tieres für die durch dieses verursachte Schäden. Wenn dir als RR nichts vorzuwerfen ist, sollte die Sache eindeutig zu deinen gunsten ausgehen (ausgegangen sein).

 

Wenns noch dazu eine Hundehaftpflicht gegeben hätte, wärs noch unkomplizierter.

 

PS:

 

Ich RR vor ca 3 Wochen; Nebenstraße, ca 35 km/h; sehe vor mir rechts 1 Person, links 1 Person mit kleinem Hund; denke mir nichts dabei, genug platz in der Mitte; im letzten Moment sehe ich, dass der Hund aber zur Person rechts gehört; die Hundeleine spannte sich aber wie ein Drahtseil über die Straße :klatsch::klatsch::klatsch:

 

Ergebnis: Von 35 km/h auf 0; quer slide; nix passiert; gleichzeitig zieht der Besitzer den Hund VOLL zu sich her; hat witzig ausgeschautM; ala jojo.... z glück keiner zu schaden gekommen

Geschrieben
wobei dieser mit dem restrisiko verbunden ist, dass man zu sturz kommt und anschließend vom köter zerfleischt wird :wink:

 

also --> besser drüberfahren; erspart einem die Zerfleischung :rofl::rofl:

Geschrieben

Der Hund war an der Leine?

 

Dann hast du Teilschuld und der Hundebesitzer Teilschuld.

 

So wird das meist gehandhabt in der Praxis, weiss ich von einer Dame die bei der Allianz arbeitet.

 

Denn du solltest ja auch auf Sicht fahren und hättest ausweichen können. Und da es wahrscheinlich keine Zeugen gibt, wird es mühsam werden, denn der Hundebesitzer könnte ja sagen, dass du den Hund absichtlich niedergeführt hast oder nicht geschaut hast.

 

Nachdem du den Hund ja angefahren hast(oder?) kann der Hundebesitzer den Schaden fordern, der am Hund entstanden ist, und du den Schaden von deinem Rad oder deiner Gesundheit. Nachdem der Hund eine Sache ist, kann der Schaden(Tierarztrechnung) von dir verlangt werden.

 

Anzeige wegen Körperverletzung und Sachschaden kannst du machen.

Geschrieben

da Tipp ich aber eher mal auf das "mangelhaft geführt".

Der Hund hat nix auf der Fahrbahn verloren, schon gar nicht wenn er an der Leine ist.

Da gibts sicher einen Passus der sagt das der Hund so an der Leine zu führen ist das er jederzeit unter Kontrolle ist. Sonst kann ich mir ja gleich die Leine sparen. :)

Geschrieben
da Tipp ich aber eher mal auf das "mangelhaft geführt".

Der Hund hat nix auf der Fahrbahn verloren, schon gar nicht wenn er an der Leine ist.

Da gibts sicher einen Passus der sagt das der Hund so an der Leine zu führen ist das er jederzeit unter Kontrolle ist. Sonst kann ich mir ja gleich die Leine sparen. :)

 

Natürlich, aber glaubst du der Besitzer wird sagen: "ich hab den Hund mangelhaft geführt" ? :D

 

Er wird sagen: Der Radfahrer is ma übern Hund drüber gfahrn, es war dunkel und ich hab ihn net gesehen.

 

Der Radfahrer sagt: Der Hund is ma reingesprungen.

 

Steht Wort gegen Wort. Wer sich einen Prozess antun will, solls tun. Dauert halt lange und ist mühsam. Und dann können halt die Kosten für die Tierarztrechnung dazukommen. Das kann teuer werden. Ein Tierarztbesuch mit ein paar Röntgenaufnahmen kostet ein paar Hundert Euro.

Geschrieben
Natürlich nicht, aber nochmal, was macht der Hund auf der Fahrbahn? Dort Darf ja ja gar nicht sein, wenn der Hundehalter den Hund richtig führt. Aber ich bin kein Experte. :)

 

 

Natürlich darf man mit dem Hund die Fahrbahn überqueren. Dort wo kein Gehsteig ist kann man auch gehen auf der Fahrbahn.

 

Prinzipiell hat man mit Auto oder Rad so zu fahren, dass man vor einem Hindernis(Auto, Rad, Hund, Katze , Kind) anhalten kann. Deswegen die Teilschuld.

Geschrieben
Natürlich darf man mit dem Hund die Fahrbahn überqueren. Dort wo kein Gehsteig ist kann man auch gehen auf der Fahrbahn.

 

Prinzipiell hat man mit Auto oder Rad so zu fahren, dass man vor einem Hindernis(Auto, Rad, Hund, Katze , Kind) anhalten kann. Deswegen die Teilschuld.

 

naja, ich überlass das den Anwälten. :D

Geschrieben

Also eine Anzeige kannst Du Dir eigentlich sparen. Sachbeschädigung nach § 125 Strafgesetz muß vorsätzlich begangen werden. I hoff aber mal, daß der Herr Hundshäuptling seinen Wau net auf Rennradler scharf gmacht hat..

Körperverletzung wars ja offenbar auch keine. Im Übrigen bringen Strafanzeigen (bei der Polizei) ohnehin nicht den gewünschten (also finanziellen) Erfolg.

Privatrechtlich hast sicher Chancen auf Schadenersatz nach dem Bürgerlichen Recht (§§ 1295ff). Das würd ich auch probiern, obwohl man ja nie weiß und keine Garantien abgeben soll. Deine Teilschuld wird sicher eher gering sein, am Ende sollt scho was rausschauen. Aber wies bei gericht so is, es kann alles anders kommen und em Ende hast noch Sachverständigen Gebühren zu löhnen. :confused:

 

I würd den Hundehalter einfach am Radl durch die Straßen ziehen, bis er a Einsicht hat :devil:

 

Aja: Und natürlich den Anwalt deines Vertrauens kontaktieren....

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