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Empfohlene Beiträge

Gast User#240828
Geschrieben
18 Monate für's Koksen...andere bekommen dafür einen Posten als Manager ;)

 

 

 

vielleicht kriegt er den ja ;)

Geschrieben (bearbeitet)

schön das sich der Pharma-Konzern darum bemüht das Mittel wieder von der Liste zu bekommen. offensichtlich befürchtet man durch das Verbot einen Umsatzeinbruch

@ Sharapova - ich hätte auch nicht erwartet dass sie eine härtere Strafe als drei Schläge auf den nackten Hintern bekommt (natürlich von Putin höchstpersönlich - so was ist Chefsache)

Bearbeitet von NoFlash
Geschrieben (bearbeitet)

Vorallem was ich mich so erinnern kann war er nur nachgerückt im Aufgebot und eigentlich nicht geplant das er mitfährt die Tour...

Hatte glaub ich ja einige Klassiker gefahren und einen gewonnen .

Die arme sau habens im "Urlaub" angerufen er muß ran .. Nur leider hat er sich ein bisschen die Nase gepudert kurz vorher .. Shit Happens .

mir ist er trotzdem oder gerade deshalb sympathisch

Und so nebenbei wer so ein bisschen Kokst kann doch kein schlechter Mensch sein :D

Bearbeitet von rogma84
Geschrieben
@ Sharapova - ich hätte auch nicht erwartet dass sie eine härtere Strafe als drei Schläge auf den nackten Hintern bekommt (natürlich von Putin höchstpersönlich - so was ist Chefsache)

gibt's da wo einen live-stream?

Geschrieben
http://www.kleinezeitung.at/k/sport/fussball/4958952/Britischer-Arzt-gestand-Verwicklung-in-150-Dopingfaelle

 

klingt ja wie der Dopingfall Fuentes vor 10Jahren, wenn was dran ist...

 

.......ist aber wieder nett entschlafen das "Fällchen", warum kann ich mir überhaupt nicht vorstellen.

 

Vor der TdF, eventuell schon vor dem Giro könnte es aber wieder eine teilweise Reanimation geben :rolleyes:

Gast User#240828
Geschrieben
.......ist aber wieder nett entschlafen das "Fällchen", warum kann ich mir überhaupt nicht vorstellen.

 

Vor der TdF, eventuell schon vor dem Giro könnte es aber wieder eine teilweise Reanimation geben :rolleyes:

 

 

 

zufälle kann man doch

nicht voraussagen!

Geschrieben (bearbeitet)
Box Weltmeister Felix Sturm in der A-Probe positiv auf Stanozolol getestet.

 

Auf Stanitzl- was? Eisschlecken gilt auch schon als performance enhancing? Pah!

 

Hier ein etwas älterer Kommentar von Wilhelm Lilge, jedenfalls lesenswerter als mein Stanitzlwitz: Doping im Spitzensport ist Wirtschaftskriminalität, Doping im Hobbysport eher Dummheit und Medikamentenmissbrauch.

Bearbeitet von feristelli
Geschrieben
Auf Stanitzl- was? Eisschlecken gilt auch schon als performance enhancing? Pah!

 

[/url]

 

 

Der nachgewiesene Wirkstoff Stanozolol, ein muskelaufbauendes anaboles Steroid, das 1988 auch beim damaligen kanadischen 100-m-Weltrekordler Ben Johnson nachgewiesen worden war, definitiv kein Speiseeis ;)

Geschrieben

 

"I was reserved the honour of being the first to be caught that way. Now the word will go around and the others will change the way they do things. People have said that if I'd had the right doctor then I would not have been caught, that if I'd had the right team, that I would have been protected."

 

Starker Tobak

Gast User#240828
Geschrieben
er fällt in die Hoch-zeit der italienischen U23 Armada. um da bestehen zu können wage ich mal zu behaupten dass er auch da schon was genommen haben dürfte.

 

 

 

 

er hatte seine grossen erfolge jahre später, wo läge das motiv? meistens gehts bei solchen behauptungen um verjährung u somit rechtssicherheit, das ist hier nicht der fall. jemandem nichts zu glauben, weil er gedopt hat ist das eine - mir persönlich ist nicht klar, was er von einer solchen lüge hätte...

Gast User#240828
Geschrieben (bearbeitet)
Woher weißt du das?

 

 

was ist das für eine frage, besser, worauf willst du hinaus? verjährungsfristen sind in gesetzen niedergeschrieben - seine rechtsanwälte sind vermutlich des lesens mächtig.

früher war die verjährungsfrist zb 8 jahre - nun (seit der ausdehnung 2015) liegt sie bei 10 jahren, was dopingvergehen anbelangt. strafrechtlich hängt es von der strafandrohung ab, zivilrechtlich um die art der forderung und in beiden fällen vom ort des gerichtsstandes

2001 war vor 15 jahren - ob er nun sagt 2001 oder 1999 ist doch völlig egal...warum sollte er nun lügen (kann ja sein, dass er lügt) - wenn du schon fragen mit fragen behandelst (ohne irgndwie auf das eigentliche thema einzugehen)

 

für österreich zb:

 

Verjährung

Zivilrecht

 

Verjährung bedeutet den Verlust des Rechts auf Geltendmachung eines Anspruchs durch Zeitablauf. Das verjährte Recht erlischt nicht gänzlich, es ist nur die gerichtliche Geltendmachung (z.B. durch Klage) nicht mehr möglich. Erfüllt die Verpflichtete/der Verpflichtete trotzdem ihre/seine Leistung, kann diese nicht mehr zurückgefordert werden.

 

Im Zivilrecht unterscheidet man zwischen einer allgemeinen, langen (30 Jahre) und einer besonderen, kurzen (drei Jahre) Verjährungsfrist. Die Verjährung eines Rechts durch Nichtgebrauch beginnt mit der Entstehung des Rechts.

BEISPIEL

 

Dreijährige Verjährungsfrist

Geldforderungen aus den Geschäften des täglichen Lebens (z.B. Forderungen für Lieferung von Sachen – die sogenannte Kaufpreisforderung, Entgelt für Dienstleistungen)

Achtung: Nicht jedoch auf Lieferung der Sachen!

Wiederkehrende Einzelleistungen (z.B. Zinsen, Renten, Unterhaltsbeiträge)

Schadenersatzansprüche ab Kenntnis des Schadens und der Schädigerin/des Schädigers

Finanzielle Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag (z.B. Urlaubsgeld)

Entgeltforderungen freier Berufe (z.B. Ärztinnen/Ärzte, Notarinnen/Notare, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Hebammen)

Einzelne Raten bei Ratenzahlungen

Miet- und Pachtzinsen

Ausstattungen

 

30-jährige Verjährungsfrist

Ansprüche einer Gesellschafterin/eines Gesellschafters auf Gewinnanteile

Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens

Gutschriften, die in Kulanz gewährt wurden

Forderungen aus einem bestätigten Konkurs

Ansprüche aus einem rechtskräftigen Urteil

 

Strafrecht

 

Im Strafrecht erlischt die Strafbarkeit der Taten durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Handlung abgeschlossen ist.

 

Die Verjährungsfristen für die Strafbarkeit von Delikten betragen :

 

Keine Verjährung bei einer Handlung, die mit

lebenslanger Freiheitsstrafe,

einer Freiheitsstrafe von zehn bis zwanzig Jahren bedroht ist

20 Jahre bei einer Handlung, die mit

einer Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren bedroht ist

Zehn Jahre bei einer Handlung, die mit

einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren, aber höchstens zehn Jahren bedroht ist

Fünf Jahre bei einer Handlung, die mit

einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr, aber höchstens fünf Jahren bedroht ist

Drei Jahre bei einer Handlung, die mit

einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten, aber höchstens einem Jahr bedroht ist

Ein Jahr bei einer Handlung, die mit

einer Freiheitsstrafe von höchstens sechs Monaten bedroht ist,

einer Geldstrafe bedroht ist

 

da er italiener ist:

 

zivilrecht:

http://www.ahk-italien.it/fileadmin/ahk_italien/Dokumente/Recht_und_Steuern/Merkblaetter_Rechtsauskuenfte/Verjaehrung_im_it_01.pdf (auch dort ist 3j. auf schadensersatzansprüche, 10j. max. für andere forderungen)

 

strafrecht:

In Italien gilt hingegen als Richtwert die tatspezifische Höchststrafe: Liegt diese z. B. bei 12 Jahren, verjährt die Tat nach 12 Jahren (wobei in bestimmten Fällen die Frist um ein Viertel des Strafmaßes verlängert werden kann). Im Strafrecht darf die Verjährungsfrist allerdings nicht weniger als 6 Jahre betragen (die Untergrenze in Deutschland liegt bei 3 Jahren, in Ö bei 1 Jahr).

Bearbeitet von User#240828

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