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Wunschgrundstück gefunden - und jetzt?


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

haben nach nicht allzulanger Suche ein bzw. unser Wunschgrundstück gefunden.

Besitzer ist ein Privater, den uns die Gemeinde, bei der wir primär angerufen haben, vermittelt hat.

 

Wir sollen wir jetzt weiter vorgehen? Wer weiß was bzw. wer hat all die schriftlichen Sachen (Bauklasse, Bebauungsplan, Bauzwang, Bebauungsvorschriften, Grundbuch, Flächenwidmungsplan, Notar...)

 

Welche Kosten gibt es abgesehen vom Grundstück? Was hat mit der Grunderwerbssteuer auf sich, kommt die noch dazu? Müssen Aufschließungskosten bzw. Anschlusskosten sofort bei der Gemeinde nach Erwerb bezahlt werden?

 

Kredit wird keiner benötigt, zumindest mit dem Thema muss ich mich NOCH nicht beschäftigen ;)

 

Sorry, ich weiß, das ist ein sehr umfangreiches Thema, bin aber für alle Hinweise und Tips dankbar, die ich selbst weiter recherchieren kann.

 

lg

Bearbeitet von gif0061
Geschrieben

geh zu einem notar, den brauchst du ohnehin und der weiß das alles.

bauklasse, bebauungsplan usw. bekommst du vom bauamt der gemeinde.

Grunderwerbsteuer kommt extra dazu, im nachhinein.

Geschrieben

Noch was zu den kosten:

Zum leichteren rechnen angenommen das Grundstück kostet 100.000 €, kommen da noch

3% Grunderwerbssteuer

1% grundbucheintrag und

1% notarkosten dazu?

 

Stimmt das ungefähr?

Geschrieben
Noch was zu den kosten:

Zum leichteren rechnen angenommen das Grundstück kostet 100.000 €, kommen da noch

3% Grunderwerbssteuer

1% grundbucheintrag und

1% notarkosten dazu?

 

Stimmt das ungefähr?

Grundbucheintrag ist bissl mehr als 1%, und falls du einen Kredit ins Grundbuch einträgst, zahlst du nochmal.

10% Nebenkosten sind eine Daumenregel, Aufschliessungskosten sind auch schnell einmal 20-30k€ je nach Lage usw.

Geschrieben (bearbeitet)

Notariatsgebühren sind im Übrigen verhandelbar...

 

Wenn Du auch einen Hausbau planst, würde ich mich ruckzuck mit den Rahmenbedingungen wie Gebühren, Steuern, Bau/Bebauungsvorschriften, Finanzierungsmöglichkeiten etc. auseinandersetzen.

 

Wenn Du niemand vertrauenswürdigen hast den Du dafür bezahlen kannst/willst, erspart Dir das eine Menge Geld und Nerven.

Das ist ein guter Startpunkt für Recherchen:

https://www.bmf.gv.at/steuern/immobilien-grundstuecke/immobilien-und-grundstuecke.html

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/230/Seite.2300100.html

Bearbeitet von bs99
Geschrieben

Witzig find ich noch, dass man erst ein Grundstück sucht bzw. aussucht und sich dann Gedanken über die Nebenkosten macht...

 

Ob überhaupt ein Kanalanschluss usw. möglich ist, darüber habt ihr euch schon erkundigt?

Geschrieben

3,5% Grunderwerbsteuer

1,1% Eintragungsgebühr

Bei Krediteintragung noch 1,2% Eintragungsgebühr von der Hypotheksumme + Kosten der Bank

Vertragserrichtungs- und Abwicklungskosten (zumindest bei mir) bei Kaufpreis € 100.000,-- 1.750,-- (inkl. Ust. Beglaubigung, Treuhandschaft, Gerichtsgebühr und sämtliche "Nebengeräusche")

 

lG

 

Michael

http://www.grupo.at

Geschrieben

schauts her - so würds ausschaun - meins wäre das mit den 718m²

Leitungen muss ich nochmal dezidiert nachfragen - scheinen aber gelegt zu sein, oder?

dieses BW-A17, wisst ihr was das heißt? nämlich die zahl 17 vor allem

 

tmp_13021-IMG_20150708_152859_1-574419306.jpg

Geschrieben

Schnell mal gegoogelt:

 

Darstellung im Flächenwidmungsplan:

Man erkennt eine Aufschließungszone daran, dass im Flächenwidmungsplan nach der Buchstabensignatur

für das Bauland (zum Beispiel BW für Bauland-Wohngebiet) nach einem Bindestrich der Großbuchstabe A

folgt (z.B. BW-A); gibt es mehrere Aufschließungszonen, werden diese nummeriert (beispielsweise BW-A 13).

Achtung: Nicht verwechseln!

Der Kleinbuchstabe a im Zusammenhang mit einer Baulandwidmung (BW-a) regelt die Einwohnerdichte

je Hektar.

Wirkungen:

Aufschließungszonen bewirken, dass Grundstücke vorerst nicht zum Bauplatz erklärt, keine Baubewilligungen

erteilt und auch die Grundstücksgrenzen nicht verändert1 werden dürfen. Dies ist erst möglich,

wenn nach Eintritt bestimmter Voraussetzungen der Gemeinderat durch einen Beschluss die Aufschließungszone

frei gibt.

Diese Voraussetzungen („Freigabebedingungen“) legt der Gemeinderat per Verordnung gleichzeitig mit

der Widmung der Bauland-Aufschließungszone fest. Die Freigabebedingungen müssen sachgerecht sein und

können im Verordnungstext nachgelesen werden. Mitunter (bei neuen Flächenwidmungsplänen immer) sind

sie auch in der Planlegende enthalten.

Geschrieben
Wasserleitung und Kanal sind im Plan eingezeichnet.

 

 

d.h., primäre aufschließungstätigkeiten sind schon gemacht worden, oder?

 

handelt es sich bei diesem plan um den sogenannten Flächenwidmungsplan?

Geschrieben (bearbeitet)
Heißt das, du hast das Grundstück noch gar nicht vor Ort gesehen? Wäre für mich der erste Schritt auf dem Weg zu einer Kaufentscheidung. Dann siehst du auch gleich, wie weit sie mit der Aufschließung sind.* Bearbeitet von miki9
Geschrieben
Heißt das, du hast das Grundstück noch gar nicht vor Ort gesehen? Wäre für mich der erste Schritt auf dem Weg zu einer Kaufentscheidung. Dann siehst du auch gleich, wie weit sie mit der Aufschließung sind.*

 

doch doch, war schon dort, allerdings hab ich (noch nicht) auf etwige kanäle oder kanaldeckel geschaut, werd ich das nächste mal machen! was ich nur gesehen habe, dass aus jedem grundstück ein recht dicker schwarzer schlauch ca. 1.5m aus dem boden herausragt, was auch immer das ist...

Geschrieben
Dann würde ich sagen, dass die Grundstücke aufgeschlossen sind, aber das klärst du am besten mit der Gemeinde. Das ist nicht der Flächenwidmungsplan, aber er enthält die wesentlichen Informationen daraus. Nämlich die Widmung Bauland Wohnen
Geschrieben

Achtung, nur weil das Grundstück bereits "aufgeschlossen" ist, bedeutet das noch lage nicht, dass es zusätzlich zum Kaufpreis zu keinen Gebühren kommt. Das heißt dann eben Aufschließungsgebühr und kann durchaus ausßerhalb des eigentlichen Grunderwerbs schlagend werden. Aber ich gehe ja davon aus, dass du dir den Kaufvertrag genau durchliest bevor du diesen unterschreibst.

 

Ab mit dir zum Notar! Einen Treuhänder (Treuhandkonto) wirst du ja auch brauchen, oder ist es bei euch üblich, den Kaufpreis in bar zu übergeben :D

Geschrieben
d.h., primäre aufschließungstätigkeiten sind schon gemacht worden, oder?

 

handelt es sich bei diesem plan um den sogenannten Flächenwidmungsplan?

 

Nein tut es nicht. Was Du da gepostet hat ist der so genannte Teilungsplan. Ein großes Grundstück (in dem Fall Schwarz) wird in mehrere Bebauungsfäähige zerteilt (rote Grenzen). SWK und WL sind Bruan und Blau eingezeichnet, das sieht für mich aber nach einer Projektierung aus. Aus dem Plan kann man nicht lesen ob das schon vorhanden ist. Und wie schon wer richtig erläutert hat heißt das Vorhandensein der LEitungen nicht, dass keine Aufschließungsgebühr mehr anfällt. Wer sollte denn die Gebühr schon bezahlt haben, wenn die Grundstücke frisch geteilt werden?

Geschrieben

Der schwarze Schlauch dürfte die Wasserleitung sein...

Aufschließungskosten kommen normalerweise dazu (Wasser, Kanal, verkehrsfläche) .. Ist dann ja auch von der Größe des Hauses abhängig...(war zumindest bei mir so)

Geschrieben

Der abgebildete Plan ist ein Katasterplanauszug. Das ist im Grunde nichts anderes als eine maßstabsgetreue Abbildung dessen, was man in der Natur (noch?) nicht sieht.

Es ist nichtmal ein Bebauungsplan, geschweigedenn ein Flächenwidmungsplan.

 

Der Plan enthält die Informationen über die Ausgestaltung und die Lage der ersten Versorgungsleitungen.

Geschrieben
Der abgebildete Plan ist ein Katasterplanauszug.

 

Solange die Striche noch rot sind und da noch so eingekreiste Zahlen unter den Grundstücksnummern stehen ist das KEIN Katastersauzug. Das ist ein Teilungsplan oder ein Entwurf für einen Teilungsplan. Wäre es ein Kataster wäre es ja (gemeinsam mit der GDB) schon Rechtsstand.

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