NoWin Geschrieben 2. September 2005 Teilen Geschrieben 2. September 2005 Wir hatten das Thema schon mal, habs leider nicht mehr gefunden .... ich krieg heute Post - sprich Fotos von einem Marathon, ohne daß ich was angefordert hätte .... bei Nichtgefallen oder wenn ich sie nicht möchte, soll ich diese zurückschicken, ansonsten den Zahlschein einbezahlen. Erinnere ich mich richtig, daß ich weder was zurückschicken, noch was bezahlen müßte ??? (ch meine das im rechtlichen Sinne) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
r0tax Geschrieben 2. September 2005 Teilen Geschrieben 2. September 2005 des hab ich mich auch gefragt nachdem ich heute in die post gschaut hab Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ricatos Geschrieben 2. September 2005 Teilen Geschrieben 2. September 2005 Wir hatten das Thema schon mal, habs leider nicht mehr gefunden .... ich krieg heute Post - sprich Fotos von einem Marathon, ohne daß ich was angefordert hätte .... bei Nichtgefallen oder wenn ich sie nicht möchte, soll ich diese zurückschicken, ansonsten den Zahlschein einbezahlen. Erinnere ich mich richtig, daß ich weder was zurückschicken, noch was bezahlen müßte ??? (ch meine das im rechtlichen Sinne) wie wollens beweisen, dass du die post auch erhalten hast? gibt ja keine übernahmebestätigung, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
beb73 Geschrieben 2. September 2005 Teilen Geschrieben 2. September 2005 Erinnere ich mich richtig, daß ich weder was zurückschicken, noch was bezahlen müßte ??? (ch meine das im rechtlichen Sinne) ich glaub, so isses: denke mal, für das zustande kommen eines vertrags ist die annahme des vertragspartners notwendig. wenn du die fotos also nur liegen lässt nimmst du damit den vertag nicht an. ist wahrscheinlich anders, wenn du die fotos verwendest.... wo sind die juristen unter euch? ich hab in so einem fall mal 2 fotos bezahlt und 5 behalten, quasi als denkeschön für die mühen des fotomachens. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
texx Geschrieben 2. September 2005 Teilen Geschrieben 2. September 2005 Wir hatten das Thema schon mal, habs leider nicht mehr gefunden .... ich krieg heute Post - sprich Fotos von einem Marathon, ohne daß ich was angefordert hätte .... bei Nichtgefallen oder wenn ich sie nicht möchte, soll ich diese zurückschicken, ansonsten den Zahlschein einbezahlen. Erinnere ich mich richtig, daß ich weder was zurückschicken, noch was bezahlen müßte ??? (ch meine das im rechtlichen Sinne) ich tät mal bei der AK nachfragen. die haben mit solchen "services" schon öfter mal was gemacht. soweit ich mich erinner, wars nicht so einfach, dass man einfach die übernahme geleugnet hat. an genaueres kanni mi leider nimma erinnern. wennst dort was erfährst: postest du das hier? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Elmar Geschrieben 2. September 2005 Teilen Geschrieben 2. September 2005 Ich hab mal aus Amerika! etliche Programmiererzeitschriften erhalten. Jedesmal war eine Zahlungsaufforderung dabei. Ich habe alles fein säuberlich aufgehoben und nach einem halben Jahr war der Spuk vorbei Du könntest probieren, den Schmarrn per Post zu retournieren, Gebühren zahlt natürlich der Empfänger. Was aber, wenn er es nicht annimmt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chris64 Geschrieben 2. September 2005 Teilen Geschrieben 2. September 2005 Wir hatten das Thema schon mal, habs leider nicht mehr gefunden .... ich krieg heute Post - sprich Fotos von einem Marathon, ohne daß ich was angefordert hätte .... bei Nichtgefallen oder wenn ich sie nicht möchte, soll ich diese zurückschicken, ansonsten den Zahlschein einbezahlen. Erinnere ich mich richtig, daß ich weder was zurückschicken, noch was bezahlen müßte ??? (ch meine das im rechtlichen Sinne) Nein :s: So wie die Firma es sagt: Bei Nichtgefallen einfach zurücksenden. Aber wer tragt die Kosten: Deshalb geht man auf die Post und schickt das Paket oder Brief oder was auch immer "unfrei" zurück. Da muss man nix zahlen, die Kosten tragt der Empfänger. Und außerdem hat das den großen Vorteil, dass man auch eine Bestätigung kriegt. Gut aufheben, falls die Firma dann doch später eine Rechnung schickt. Weil: "Wer schweigt, stimmt zu!" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hermes Geschrieben 2. September 2005 Teilen Geschrieben 2. September 2005 Nein :s: So wie die Firma es sagt: Bei Nichtgefallen einfach zurücksenden. Aber wer tragt die Kosten: Deshalb geht man auf die Post und schickt das Paket oder Brief oder was auch immer "unfrei" zurück. Da muss man nix zahlen, die Kosten tragt der Empfänger. Und außerdem hat das den großen Vorteil, dass man auch eine Bestätigung kriegt. Gut aufheben, falls die Firma dann doch später eine Rechnung schickt. Weil: "Wer schweigt, stimmt zu!" und wem schick ich die rechnung für den zeitaufwand, den ich mit dem postweg hab? gleich mit und dann heißts auch: wer schweigt, stimmt zu? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
beb73 Geschrieben 2. September 2005 Teilen Geschrieben 2. September 2005 .... Weil: "Wer schweigt, stimmt zu!" glaubst wirklich? da schick ich dir doch dann glatt irgend einen schmarrn mit der post und verlang ganz viel geld dafür, wenn du mir das nicht zurückschickst und wenns nicht zahlst, schick ich dir den exekutor :devil: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
texx Geschrieben 2. September 2005 Teilen Geschrieben 2. September 2005 glaubst wirklich? da schick ich dir doch dann glatt irgend einen schmarrn mit der post und verlang ganz viel geld dafür, wenn du mir das nicht zurückschickst und wenns nicht zahlst, schick ich dir den exekutor :devil: so funktioniert das gschäft aber leider. und nicht nur mit fotos von marathons, sondern allen möglchen krimskrams. :k: ich vermute mal, dass die dabei gar nicht so wenig alte und ahnungslose mütterleins abzocken. vor weihnachten soll sowas sehr beliebt sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hermes Geschrieben 2. September 2005 Teilen Geschrieben 2. September 2005 @nowin: vielleicht solltest diesen ominösen fotoservice mal beim namen nennen. hätts verdient, wenn er mit solchen methoden ans geld kommen will. ich würde von bestellungen jedenfalls in zukunft absehen (gibt außerdem genug brave mitglieder hier, die ihre fotos kostenlos zur verfügung stellen ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
beb73 Geschrieben 2. September 2005 Teilen Geschrieben 2. September 2005 so funktioniert das gschäft aber leider. und nicht nur mit fotos von marathons, sondern allen möglchen krimskrams. :k: ich vermute mal, dass die dabei gar nicht so wenig alte und ahnungslose mütterleins abzocken. vor weihnachten soll sowas sehr beliebt sein. bitte postanschrift ins profil aufnehmen, ich schick euch dann ein packerl "Hot BikeAir 3000" zu um nur EUR 999,99! :devil: :devil: :devil: das sich da ein paar naive oder alte leut abzocken lassen, ist wieder was anderes. ich glaube, es kommt darauf an, ob die dass, was du zugesendet bekommen hast, auch verwendest (recht-seminar liegt schon a weile zurück) beispiel buch: öffnen der schutzfolie > verwenden > kaufvertrag wird bei fotos hald schtrittig sein, ob 1x anschauen da schon reicht.... ist hald ein bisserl eine juristerei, haben wir hier wirklich keine leut vom fach? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JIMMY Geschrieben 2. September 2005 Teilen Geschrieben 2. September 2005 ...hab ich auch heut bekommen ! von power/foto viertbauer&zauner gmbh 21 euro für 4 fotos :f: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
paul1649345178 Geschrieben 2. September 2005 Teilen Geschrieben 2. September 2005 ....wenn ich´s richtig in erinnerung habt - sieht der konsumentenschutz folgendes vor!! - aufbewaren, nicht verwenden - der versender hat die möglichkeit es abzuholen!! - wie lange du die fotos aufbewaren mußt entzieht sich aber leider meiner kenntnis! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 2. September 2005 Teilen Geschrieben 2. September 2005 unaufgefordert zugesendete Ware muss man weder besonders verwahren noch muss man den Absender auffordern es zurück zu nehmen, man muss es auch nicht zurück senden, das ist das Risiko des Absenders! Matsch Gatsch Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoWin Geschrieben 2. September 2005 Autor Teilen Geschrieben 2. September 2005 unaufgefordert zugesendete Ware muss man weder besonders verwahren noch muss man den Absender auffordern es zurück zu nehmen, man muss es auch nicht zurück senden, das ist das Risiko des Absenders! Matsch Gatsch Michael Danke Michi ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hermes Geschrieben 3. September 2005 Teilen Geschrieben 3. September 2005 ich danke auch. habs gestern auch in der post gehabt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chris64 Geschrieben 3. September 2005 Teilen Geschrieben 3. September 2005 Hätt ich nicht gedacht, dass wir so ein Konsumentenfreundliches Gesetz in Ö haben. Offensichtlich bin ich schon ein bisschen zu übervorsichtig, was solche Sachen betrifft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Extravaganza Geschrieben 4. September 2005 Teilen Geschrieben 4. September 2005 und vergiss es ganz einfach! ich krieg jedes Jahr Fotos von irgendwelchen Bewerben (z.B. Wien-Marathon), und hab noch nicht ein einziges Wort von den diversen Firmen gehört...ich denk, die Kosten der Fotos, die Verschickt, aber nicht gekauft oder retourniert werden, sind ganz einfach schon mitkalkuliert... rein rechtlich haben die glaub ich auch den Schlauch, weil Du nix bestellt hast...aber bin natürlich kein Jurist... lg, JAN Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoWin Geschrieben 5. September 2005 Autor Teilen Geschrieben 5. September 2005 aber bin natürlich kein Jurist... Dafür hamma eh den NoDoc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schipfi Geschrieben 5. September 2005 Teilen Geschrieben 5. September 2005 jaja... die marathon fotos.... früher hat man die bei der TopSix auch immer bekommen.... da hab i dann einfach bis ans ende des jahres gwartet und hab alle in einem retour gesendet.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HAL9000 Geschrieben 5. September 2005 Teilen Geschrieben 5. September 2005 ich habe heute auch 3 fotos bekommen... - danke power-foto... CU, HAL9000 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hermes Geschrieben 5. September 2005 Teilen Geschrieben 5. September 2005 ich habe heute auch 3 fotos bekommen... - danke power-foto... CU, HAL9000 bei mir warens 4, aber ich war ja auch viel langsamer als du Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 5. September 2005 Teilen Geschrieben 5. September 2005 Für alle, dies gern schwarz auf weiß haben: s. Absatz 2: ABGB: § 864. (1) Ist eine ausdrückliche Erklärung der Annahme nach der Natur des Geschäftes oder der Verkehrssitte nicht zu erwarten, so kommt der Vertrag zustande, wenn dem Antrag innerhalb der hierfür bestimmten oder den Umständen angemessenen Frist tatsächlich entsprochen worden ist. (2) Das Behalten, Verwenden oder Verbrauchen einer Sache, die dem Empfänger ohne seine Veranlassung übersandt worden ist, gilt nicht als Annahme eines Antrags. Der Empfänger ist nicht verpflichtet, die Sache zu verwahren oder zurückzuleiten, er darf sich ihrer auch entledigen. Muß ihm jedoch nach den Umständen auffallen, daß die Sache irrtümlich an ihn gelangt ist, so hat er in angemessener Frist dies dem Absender mitzuteilen oder die Sache an den Absender zurückzuleiten. Matsch Gatsch Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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