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Fotoservice - Anbieter


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Wir hatten das Thema schon mal, habs leider nicht mehr gefunden .... ich krieg heute Post - sprich Fotos von einem Marathon, ohne daß ich was angefordert hätte .... bei Nichtgefallen oder wenn ich sie nicht möchte, soll ich diese zurückschicken, ansonsten den Zahlschein einbezahlen.

 

Erinnere ich mich richtig, daß ich weder was zurückschicken, noch was bezahlen müßte ??? (ch meine das im rechtlichen Sinne) :confused:

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Wir hatten das Thema schon mal, habs leider nicht mehr gefunden .... ich krieg heute Post - sprich Fotos von einem Marathon, ohne daß ich was angefordert hätte .... bei Nichtgefallen oder wenn ich sie nicht möchte, soll ich diese zurückschicken, ansonsten den Zahlschein einbezahlen.

 

Erinnere ich mich richtig, daß ich weder was zurückschicken, noch was bezahlen müßte ??? (ch meine das im rechtlichen Sinne) :confused:

 

wie wollens beweisen, dass du die post auch erhalten hast? gibt ja keine übernahmebestätigung, oder?

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Erinnere ich mich richtig, daß ich weder was zurückschicken, noch was bezahlen müßte ??? (ch meine das im rechtlichen Sinne) :confused:

 

ich glaub, so isses:

denke mal, für das zustande kommen eines vertrags ist die annahme des vertragspartners notwendig. wenn du die fotos also nur liegen lässt nimmst du damit den vertag nicht an.

 

ist wahrscheinlich anders, wenn du die fotos verwendest....

 

wo sind die juristen unter euch?

 

ich hab in so einem fall mal 2 fotos bezahlt und 5 behalten, quasi als denkeschön für die mühen des fotomachens.

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Wir hatten das Thema schon mal, habs leider nicht mehr gefunden .... ich krieg heute Post - sprich Fotos von einem Marathon, ohne daß ich was angefordert hätte .... bei Nichtgefallen oder wenn ich sie nicht möchte, soll ich diese zurückschicken, ansonsten den Zahlschein einbezahlen.

 

Erinnere ich mich richtig, daß ich weder was zurückschicken, noch was bezahlen müßte ??? (ch meine das im rechtlichen Sinne) :confused:

 

ich tät mal bei der AK nachfragen. die haben mit solchen "services" schon öfter mal was gemacht. soweit ich mich erinner, wars nicht so einfach, dass man einfach die übernahme geleugnet hat. an genaueres kanni mi leider nimma erinnern.

 

wennst dort was erfährst: postest du das hier?

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Ich hab mal aus Amerika! etliche Programmiererzeitschriften erhalten. Jedesmal war eine Zahlungsaufforderung dabei. Ich habe alles fein säuberlich aufgehoben und nach einem halben Jahr war der Spuk vorbei :D

 

Du könntest probieren, den Schmarrn per Post zu retournieren, Gebühren zahlt natürlich der Empfänger. Was aber, wenn er es nicht annimmt :confused:

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Wir hatten das Thema schon mal, habs leider nicht mehr gefunden .... ich krieg heute Post - sprich Fotos von einem Marathon, ohne daß ich was angefordert hätte .... bei Nichtgefallen oder wenn ich sie nicht möchte, soll ich diese zurückschicken, ansonsten den Zahlschein einbezahlen.

 

Erinnere ich mich richtig, daß ich weder was zurückschicken, noch was bezahlen müßte ??? (ch meine das im rechtlichen Sinne) :confused:

 

Nein :s: So wie die Firma es sagt: Bei Nichtgefallen einfach zurücksenden. Aber wer tragt die Kosten: Deshalb geht man auf die Post und schickt das Paket oder Brief oder was auch immer "unfrei" zurück. Da muss man nix zahlen, die Kosten tragt der Empfänger. Und außerdem hat das den großen Vorteil, dass man auch eine Bestätigung kriegt. Gut aufheben, falls die Firma dann doch später eine Rechnung schickt.

 

Weil: "Wer schweigt, stimmt zu!" :look:

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Nein :s: So wie die Firma es sagt: Bei Nichtgefallen einfach zurücksenden. Aber wer tragt die Kosten: Deshalb geht man auf die Post und schickt das Paket oder Brief oder was auch immer "unfrei" zurück. Da muss man nix zahlen, die Kosten tragt der Empfänger. Und außerdem hat das den großen Vorteil, dass man auch eine Bestätigung kriegt. Gut aufheben, falls die Firma dann doch später eine Rechnung schickt.

 

Weil: "Wer schweigt, stimmt zu!" :look:

 

und wem schick ich die rechnung für den zeitaufwand, den ich mit dem postweg hab? gleich mit und dann heißts auch: wer schweigt, stimmt zu?

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glaubst wirklich? da schick ich dir doch dann glatt irgend einen schmarrn mit der post und verlang ganz viel geld dafür, wenn du mir das nicht zurückschickst :D

und wenns nicht zahlst, schick ich dir den exekutor :devil:

 

so funktioniert das gschäft aber leider. und nicht nur mit fotos von marathons, sondern allen möglchen krimskrams. :k: ich vermute mal, dass die dabei gar nicht so wenig alte und ahnungslose mütterleins abzocken. vor weihnachten soll sowas sehr beliebt sein.

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so funktioniert das gschäft aber leider. und nicht nur mit fotos von marathons, sondern allen möglchen krimskrams. :k: ich vermute mal, dass die dabei gar nicht so wenig alte und ahnungslose mütterleins abzocken. vor weihnachten soll sowas sehr beliebt sein.

 

bitte postanschrift ins profil aufnehmen, ich schick euch dann ein packerl "Hot BikeAir 3000" zu um nur EUR 999,99! :devil: :devil: :devil:

 

das sich da ein paar naive oder alte leut abzocken lassen, ist wieder was anderes.

 

ich glaube, es kommt darauf an, ob die dass, was du zugesendet bekommen hast, auch verwendest (recht-seminar liegt schon a weile zurück)

beispiel buch: öffnen der schutzfolie > verwenden > kaufvertrag

wird bei fotos hald schtrittig sein, ob 1x anschauen da schon reicht....

ist hald ein bisserl eine juristerei, haben wir hier wirklich keine leut vom fach?

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und vergiss es ganz einfach!

 

ich krieg jedes Jahr Fotos von irgendwelchen Bewerben (z.B. Wien-Marathon), und hab noch nicht ein einziges Wort von den diversen Firmen gehört...ich denk, die Kosten der Fotos, die Verschickt, aber nicht gekauft oder retourniert werden, sind ganz einfach schon mitkalkuliert...

 

rein rechtlich haben die glaub ich auch den Schlauch, weil Du nix bestellt hast...aber bin natürlich kein Jurist... ;)

 

lg,

JAN

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Für alle, dies gern schwarz auf weiß haben: s. Absatz 2:

 

ABGB:

§ 864. (1) Ist eine ausdrückliche Erklärung der Annahme nach der

Natur des Geschäftes oder der Verkehrssitte nicht zu erwarten, so

kommt der Vertrag zustande, wenn dem Antrag innerhalb der hierfür

bestimmten oder den Umständen angemessenen Frist tatsächlich

entsprochen worden ist.

 

(2) Das Behalten, Verwenden oder Verbrauchen einer Sache, die dem

Empfänger ohne seine Veranlassung übersandt worden ist, gilt nicht

als Annahme eines Antrags. Der Empfänger ist nicht verpflichtet, die

Sache zu verwahren oder zurückzuleiten, er darf sich ihrer auch

entledigen. Muß ihm jedoch nach den Umständen auffallen, daß die

Sache irrtümlich an ihn gelangt ist, so hat er in angemessener Frist

dies dem Absender mitzuteilen oder die Sache an den Absender

zurückzuleiten.

 

 

Matsch Gatsch

 

Michael

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