Zum Inhalt springen

Anhalterecht der Jäger?


Alpine
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Hab zufällig diesen alten Thread gefunden und hätte folgendes dazu beizutragen. In Kärnten sind Jagdaufsichts- und schutzorgane ausschließlich berechtigt Personen anzuhalten die gegen das Jagdgesetz verstoßen. Das Befahren von Forststraßen mit dem Mountainbike gehört nicht dazu, das dies "nur" nach §33 des Forstgesetzes verboten ist ! Dazu ist vielleicht folgender "Leitfaden" für Jagdaufseher interessant: http://www.jagdaufseher-kaernten.at/data/Jagdbuch-130-173.pdf auf Seite 154 findet ihr die entsprechende Situation. BTW, ein Bekannter von mir, selbst begeisterter Jäger, meinte das letzte mal im Zuge einer Diskussion über MTB: " Wenn von jedem verkauften MTB 10EUR an die Jägerschaft gingen , wär das Thema vom Tisch ......." , die sind hauptsächlich "angefressen" auf uns weil sie für die Ausübung ihres Hobbies zahlen müssen (Jagdpacht) und wir nicht ..... Bearbeitet von Chris_076
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

FendiMan, wo hast du denn das gelesen ? Ich hab mir extra Mühe gegeben einen deutschen Satz daraus zu machen und dann sowas ?:D

 

Es ist schon richtig das sie fürs "herumballern" zahlen , dennoch sind sie anscheinend, zumindest moralisch, der Meinung sich dadurch auch das alleinige Nutzungsrecht zu erkaufen.........eigentlich sind ihnen ja auch die Wanderer ein Dorn im Auge, aber die sind rechtlich abgesichert, zumindest was das uneingeschränkte Betretungsrecht betrifft.

 

Naja, wollte mit meinem Beitrag nur den schriftlichen Beweis liefern das uns ein Jäger eben nicht anhalten darf, solange wir nicht gegen das Jagdgesetz verstoßen !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

FendiMan, wo hast du denn das gelesen ? Ich hab mir extra Mühe gegeben einen deutschen Satz daraus zu machen und dann sowas ?:D!

Hier:

BTW, ein Bekannter von mir, selbst begeisterter Jäger, meinte das letzte mal im Zuge einer Diskussion über MTB: " Wenn von jedem verkauften MTB 10EUR an die Jägerschaft gingen , wär das Thema vom Tisch ......."
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Typischer Jägergrößenwahn, der maximal bei Eigenjagt gelten kann aber nicht bei Jagtpacht! Er bezahlt dafür dass er dort schießen und "Beute" machen kann. Das wird im Normalfall von uns nicht gestört.

 

genau.

falls irgend jemand darüber nachdenken darf ob er einen kleinen pauschalbetrag für die benutzung mit dem mtb einfordern kann, dann maximal die grundbesitzer.

 

jagdpächter sind lediglich touristen. nicht mehr und nicht weniger.

objektiv gesehen, genau auf der gleichen hierarchischen ebene wie wanderer und radfahrer.

leider wird das von der rechtssprechung eben nicht so gesehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja , genau so seh ich das ja auch ....

 

Wollte nur zum besten geben was so in den Köpfen der Weidmänner vorgeht.

 

@Fendiman , hast recht so kann man das auch interpretieren.

 

ABER, prinzipiell finde ich den Ansatz nicht verkehrt , nur das es eben nicht die Jägerschaft sondern die Grundstücksbesitzer bekommen.

Ich für meinen Teil wäre auf sogar bereit einen "Mitgliedsbeitrag" x pro Jahr zu bezahlen wenn ich dafür im Gegenzug alle Forst UND Wanderwege benutzen darf, da ich der Meinung bin das die ganze Diskussion um Freigabe der Wanderwege usw. nichts bringen wird , wenn nicht ein finanzieller Anreiz für die Grundbesitzer ins spielt kommt.

Wenn wir auch zehnmal zu Recht der Meinung sind das wir (zumindest 99% von uns) den Wald nicht schädigen, so wird diese Diskussion trotzdem ewig anhalten und im Endeffekt nix bringen außer Frust.

Die aktuellen Modelle für offizielle MTB-Strecken (z.B. in Kärnten: Versicherung + 220EUR pro km und jahr) sind meiner Meinung viel zu kompliziert, aufgeblasen und schon im Ansatz falsch, deswegen geht auch nix weiter. Allein in Bad Kleinkirchheim wird seit über einem Jahr an neuen Strecken gefeilt , bzw. wurden alte gesperrt weil totale Verwirrung bei den Eigentümern herrscht und alle bestehenden Strecken mit jedem einzelnen Grundstücksbesitzer neu verhandelt werden müssen.

Wenn man das mit einer Pauschallösung macht brauch ich keine Verträge , spezielle Schilder und den ganzen Schnickschnack aber ganz ohne Gegenleistung von unserer Seite wird's wohl nix werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meiner Meinung nach gibt es genau eine Möglichkeit, das letztgültig zu regeln:

 

-) Gesetzesänderungen die einerseits die Nutzung der Wege unter fixen, nachvollziehbaren Kriterien (z.B. 3m-Regelung in Deutschland obwohl schlechtes Beispiel) regelt, und zum anderen die Grundbesitzer aus der Haftungs- und Erhaltungsverpflichtung nimmt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Obwohl das mit der Haftung eigentlich schon gut geregelt ist, ist dies jedoch zu den

meisten noch nicht durchgedrungen ist. Bei uns gab es mal ein interessantes

Zusammentreffen von Gemeinde, Tourismusvertretern, Anwalt, Bauern und Jäger.

 

Haftbar ist ein Grundstückseigentümer (also zB für einen Waldweg) ohnehin nur dann,

wenn er dort zB ein Loch aushebt, es nicht absichert und dann noch jemand (Wanderer,

Radler, Pferd, Reh, Jäger :D ) reinfällt. Wenn Mountainbiker XY aus eigener Schuld auf dem

Schotterweg im Wald aufs Maul fällt braucht sich kein Landwirt, etc,.... Sorgen zu machen.

 

Das war zwar schon vor einigen Jahren, denke aber nicht das sich da viel daran geändert hat.

Bei der anschließenden Diskussion zeigte sich das jene die am lautesten ihre Stammtisch-

parolen verkündeten eigentlich gar keine Ahnung hatten. "Ich kenne da einen der hat gesagt...."

Bearbeitet von Flo
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Haftbar ist ein Grundstückseigentümer (also zB für einen Waldweg) ohnehin nur dann,

wenn er dort zB ein Loch aushebt, es nicht absichert und dann noch jemand (Wanderer,

Radler, Pferd, Reh, Jäger :D ) reinfällt. Wenn Mountainbiker XY aus eigener Schuld auf dem

Schotterweg im Wald aufs Maul fällt braucht sich kein Landwirt, etc,.... Sorgen zu machen.

 

Mit der Einschränkung, dass das dann der Fall ist, wenn es sich um ein unbefugtes Betreten handelt, man bikender Weise also auf einer nicht freigegebenen Strecke unterwegs ist, und es auch hierzu keine eindeutige Judikatur gibt! Die Haftungsfrage ist auch hier vom Grad des Verschuldens abhängig. Wenn nicht zweifelsfrei "Vorsatz" nachgewiesen wird, schätze ich, dass der Grundbesitzer sogar bei "grober Fahrlässigkeit" relativ unbeschadet davon kommt.

 

Das sind aber alles Einzelfälle, die, soweit ich weiß, im Forstgesetz keine Grundlage haben!

 

Wenn der Grundstücksbesitzer auf einer erlaubten Strecke seiner Erhaltungsverpflichtung nicht nachkommt, ist er, soweit mir bekannt, für direkte Schäden und Folgeschäden haftbar.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Habe gestern wieder einen getroffen der ein "Schild Forstorgan im Dienst" hinter der Windschutzscheibe hatte. Wir sind einfach weiter gefahren denn ich will mich mit diesen Idioten gar nicht erst einlassen da die bei uns die Tiere von den Futterkrippen wegschießen und bei so etwas explodiere ich. Im Winter habe ich dazu eindeutige Beweise gefunden da diese Idioten die erlegten Tiere gleich mitten am Forstweg aufgebrochen haben und die Blutlacke inkl Innereien dort liegen gelassen haben. Das macht ein gutes Bild wenn man dort mit Kindern einen Spaziergang macht aber es spiegelt die Intelligenz dieser minderbemittelten Randgruppe. Hatte leider keine Kamera mit um Fotos zu machen werde ich diesen Winter aber sicherlich nachholen. Es sind sicherlich nicht alle in einen Topf zu werfen aber eine intelligente Species ist das nicht. Wenn mich einer aufhalten will dann muss er mich schon vom Rad runterholen und dann hoffen das ich danach nicht aufstehen kann.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Habe gestern wieder einen getroffen der ein "Schild Forstorgan im Dienst" hinter der Windschutzscheibe hatte. Wir sind einfach weiter gefahren denn ich will mich mit diesen Idioten gar nicht erst einlassen da die bei uns die Tiere von den Futterkrippen wegschießen und bei so etwas explodiere ich. Im Winter habe ich dazu eindeutige Beweise gefunden da diese Idioten die erlegten Tiere gleich mitten am Forstweg aufgebrochen haben und die Blutlacke inkl Innereien dort liegen gelassen haben. Das macht ein gutes Bild wenn man dort mit Kindern einen Spaziergang macht aber es spiegelt die Intelligenz dieser minderbemittelten Randgruppe. Hatte leider keine Kamera mit um Fotos zu machen werde ich diesen Winter aber sicherlich nachholen. Es sind sicherlich nicht alle in einen Topf zu werfen aber eine intelligente Species ist das nicht. Wenn mich einer aufhalten will dann muss er mich schon vom Rad runterholen und dann hoffen das ich danach nicht aufstehen kann.

 

Also für den Fall das du aus NÖ bist.

 

Immer eine Kamera mitnehmen und das Foto mit einer kurzen Beschreibung (Wann, WO) dann an den Landes Jägermeister schicken.

Der sitzt auf der BH ... und freut sich über solche Berufskollegen.

jagd-agrar.bhpl@noel.gv.at

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn der Grundstücksbesitzer auf einer erlaubten Strecke seiner Erhaltungsverpflichtung nicht nachkommt, ist er, soweit mir bekannt, für direkte Schäden und Folgeschäden haftbar.

 

das ist doch ein argument für das radln im wald, wenn ich der grundbesitzer bin. dh. die sollten sich ja freun, dass wir das "illegal" machen und ihnen keiner vorschreibt, beschilderte, gepflegte geh/bike-wegen anbieten zu müssen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Generell gegen die Jagd bin ich nicht wenn sie richtig betrieben wird. Ist bei uns nötig da der Wilschweinbestand ohne Jagd eskaliert. Ich bin nur gegen die Bambymörder die mit den Pickup bis zum beheizten Hochstand fahren und dann das Wild von der Futterkripe wegschießt und sie mitten am Weg aufbricht. Das ist eine Sauerei Sondergleichen.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mit der Einschränkung, dass das dann der Fall ist, wenn es sich um ein unbefugtes Betreten handelt, man bikender Weise also auf einer nicht freigegebenen Strecke unterwegs ist, und es auch hierzu keine eindeutige Judikatur gibt! Die Haftungsfrage ist auch hier vom Grad des Verschuldens abhängig. Wenn nicht zweifelsfrei "Vorsatz" nachgewiesen wird, schätze ich, dass der Grundbesitzer sogar bei "grober Fahrlässigkeit" relativ unbeschadet davon kommt.

 

Das sind aber alles Einzelfälle, die, soweit ich weiß, im Forstgesetz keine Grundlage haben!

 

Wenn der Grundstücksbesitzer auf einer erlaubten Strecke seiner Erhaltungsverpflichtung nicht nachkommt, ist er, soweit mir bekannt, für direkte Schäden und Folgeschäden haftbar.

 

Bei uns gibt es ohnehin keinerlei "erlaubte Strecken". Im Prinzip bist bei uns so oder so überall "illegal" unterwegs. Darum auch für alle paranoiden Landwirte kein Grund zu Beunruhigung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ohne "rechtliche" Ahnung zu haben ...

 

* ist es nicht immer noch so, dass - selbst wenn der Grundbesitzer rauskommt daraus, dass es einen Spaßvogel bei ihm im Wald auf die Pfeifn gehaut hat - die Kosten (eigener Anwalt) und noch mehr den Ärger hatta.

 

* "Km"-Beitrag ... klingt ja super fein, aber in Wirklichkeit habe ich die Wege (Bundesforste) schon bezahlt, jedenfalls seh ichs so, außerdem

 

* werden sich die "freigegebenen" MTB-Strecken dann trotzdem nicht auf Trails - also auf was interessantes - ausweiten, weil entweder die "freigebenden" Leut gar nicht verstehen können, dass wir das auch fahren wollen, oder einfach halt so (mögliche Gefährung von Wanderern da "einspurige Strecke", oder was auch immer)

 

 

... somit ändert sich "ohne Freigabe" eigentlich nichts: rauf wo es erlaubt/gestattet ist, runter wo die Vögel ohne Karre gar nimmer hinkommen

wie der Floh ja schon getippt hat

 

 

(PS: aber wenn von einem vernünftigen Beitrag eine Freigabe von Allem, und vielleicht auch gleich eine Versicherung (?) für den Fall der Fälle, abhängt, wär ich wohl dabei)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kein Wunder das sich die Fronten immer mehr verhärten und es immer schwieriger wird in der Sache weiterzukommen, solange es solche Geschichten gibt:http://salzburg.orf.at/news/stories/2614511 Möchte jetzt nicht beurteilen was an der Geschichte wahr oder falsch ist, aber allein die Tatsache das wegen jedem Scheiss herumprozessiert wird und ständig nur ein Schuldiger für jeden Schmarn gesucht wird, weil selber ist man ja nie schuld, zeigt wie schlecht das Zusammenleben in unserer Gesellschaft inzwischen funktioniert.Und jeder einzelne Grundbesitzer der den Artikel liest hat wieder einen Grund mehr "NEIN" zu sagen ...................Danke vielmals den Protagonisten, Anwälten und Medien !! Bearbeitet von Chris_076
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kein Wunder das sich die Fronten immer mehr verhärten und es immer schwieriger wird in der Sache weiterzukommen, solange es solche Geschichten gibt:http://salzburg.orf.at/news/stories/2614511 !

 

ja eh. wie ich immer sage: umso grösser eine gruppierung ist (in dem fall die mtb'er), umso mehr idioten sind dabei.

 

die idiotenquote ist eine mathematische konstante!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es wäre vielleicht eine Idee, sich vom Verhalten dieses Mountainbikers zu distanzieren und öffentlich zum Ausdruck zu bringen, dass ein Großer Teil des MTBler (Unterschriftenliste) dieses Verhalten nicht unterstützt und es angemessen findet, dass dieser Person so eine Strafe zu Teil wird.

Sonst sind wir immer alle gleich die Deppen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

 Teilen

×
×
  • Neu erstellen...