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Förster auf Kontrolle


Drais
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Dann werd ich Sie mir sparen und mich freuen wenn ihr tollen Leute von einem, sich im Recht befindlichen Grundstückseigentümer/ Aufsichtsjäger, angezeigt werdet.

 

Ich würds ja verstehen, wenn ich im Garten sitze und zwischen mir und meinem Pool rast ein Biker durch. ABER wenn der böse Biker irgendwo durchfährt, sei es eine belanglose Forststraße und dabei nichts kaputt macht, dann fehlt mir die Verhältnissmäßigkeit.

 

Anzeigen könnens ja ! Wenn er mir eine reinhaut, zeige ich auch an! Wenn er mich wörtlich bedroht zeig ich ihn auch gleich an. Wenn a schiarch is zeig ich ihn auch an (einfach um ihn anzuzeigen, ist ja mein recht)

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Ich fahre selber Rad, teils auch in Regionen die nicht legal sind, jedoch meide ich dann jagdliche Hotspots im September um die Stimmung nicht anzuheizen, bzw. um Konflikte in denen ich im Unrecht bin gar nicht entstehen zu lassen.

 

Also bist du ein Heuchler http://de.wikipedia.org/wiki/Heuchelei , weil du es selber machst, aber jedem anderen belehren willst.

Auszug: Wesentliche Merkmale der Heuchelei sind das Vortäuschen nicht vorhandener Gefühle oder Gemütszustände sowie das Fordern von Verhaltensformen, die selbst nicht eingehalten werden.

 

Das Argument: Ich meide die jagdlichen Hotspots im September zeigt nur dass du ein Schisser bist (Punkt)

 

Edit: Die Verlinkung und das Zitat funzt einfach nicht . k.A.

Bearbeitet von Steve-O
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Also bist du ein Heuchler http://de.wikipedia.org/wiki/Heuchelei , weil du es selber machst, aber jedem anderen belehren willst.

Auszug: Wesentliche Merkmale der Heuchelei sind das Vortäuschen nicht vorhandener Gefühle oder Gemütszustände sowie das Fordern von Verhaltensformen, die selbst nicht eingehalten werden.Das Argument: Ich meide die jagdlichen Hotspots im September zeigt nur dass du ein Schisser bist (Punkt)

 

Edit: Die Verlinkung und das Zitat funzt einfach nicht . k.A.

 

Wiast glaubst!

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Beunruhigung des Wildes.. jap.. wurde ich vorige Woche auch von einem Jäger aufgeklärt.. 15 min.. bei laufenden Motor in seinem Jimny.. Motorengeräusche können die Viecherl anscheinend ausblenden, so laute Abrollgeräusche von Nobby Nic und Co jedoch nicht..

"Und donn stengan de Radlfoahra bei da Fuadarung und es Viech konn ned fressn wös a se ned zuche traut".. oame Viecherl.. ich glaube jedoch, dass eine Kugel im Blatt mehr stört beim futtern als ein MTBer..

Unnötige Diskussionen.. Begegnungen am besten vermeiden..

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Irgendwo - ich glaub eh hier im BB - hat sich zu diesem Thema mal ein Biker gemeldet, der selbst Förster ist. Und der hat bestätigt, dass "Wild aufschrecken", "Flurschaden" (ich glaube, das traut sich mittlerweile nichtmal der kühnste Bike-Gegner als Argument nennen, wurde aber früher immer wieder mal angeführt) etc. absoluter Topfn-Argumente sind. Das ist schlichtweg falsch.

 

Interessant ist für mich nur die Frage - die auch hier irgendwo diskutiert wird - ob die Haftungsfrage sich eigentlich stellt, wenn man wissend eine Gesetzesübertretung begeht. Wenn dem nicht so wäre, dann können und sollen Sie Schilder aufhängen und mich jedes Mal verwarnen und darauf aufmerskam machen ....damit derjenige welche dann seine Pflicht getan hat und nicht zur Haftung gezogen wird, wenn es mich aufbrezelt.

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Irgendwo - ich glaub eh hier im BB - hat sich zu diesem Thema mal ein Biker gemeldet, der selbst Förster ist. Und der hat bestätigt, dass "Wild aufschrecken", "Flurschaden" (ich glaube, das traut sich mittlerweile nichtmal der kühnste Bike-Gegner als Argument nennen, wurde aber früher immer wieder mal angeführt) etc. absoluter Topfn-Argumente sind. Das ist schlichtweg falsch.

 

Interessant ist für mich nur die Frage - die auch hier irgendwo diskutiert wird - ob die Haftungsfrage sich eigentlich stellt, wenn man wissend eine Gesetzesübertretung begeht. Wenn dem nicht so wäre, dann können und sollen Sie Schilder aufhängen und mich jedes Mal verwarnen und darauf aufmerskam machen ....damit derjenige welche dann seine Pflicht getan hat und nicht zur Haftung gezogen wird, wenn es mich aufbrezelt.

 

die haftungsfrage lässt sich doch ganz leicht ad absurdum führen: wenns mich mit dem mtb würfelt, dann haftet der wegerhalter. offizielle begründung warum biken nicht erlaubt ist. so, und wenn ich mir beim wandern den fuß breche, weil ich mich über ein schlagloch auf der forststraße dastess? haftet wohl auch der wegerhalter, warum is dann auf forststraßen nicht grundsätzlich auch gehen/wandern verboten?

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Weil - aus deren Sicht - radeln auf irrwitzigem Untergrund gefährlich(er) ist als gehen. Was ja nicht ganz unrichtig ist. Wenn - aus deren Sicht - somit ein unbedarfter Asphaltherumradler dazu "eingeladen" wird, dass er dort herumradelt, dann könnte der - weil eam dasteßt und er sich mehrere Knochen bricht oder gar bleibende Schäden davonzieht und er dann sicher gerne Geld sieht - auf die Idee kommen, dass dieser Weg aber so etwas von nicht für´s Radeln geeignet ist, es gemeingefährlich ist, darauf nicht aufmerksam zu machen etc. etc. ...irgend so ein Schaß halt ....würde ich meinen.
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vermutlich habe ich zu wenig rechtliches Verständnis, aber bin ich diesbezüglich nicht selbst für mein Handeln verantwortlich? Ich wäre zumindest noch nie auf die Idee gekommen nach einem Sturz den Wegehalter zu verklagen. Schließlich wurden meine Stürze immer durch mangelnde Fahrtechnik/Unaufmerksamkeit/zu hohe Geschwindigkeit etc. hervor gerufen. Und das kann ich mMn nur mir selber vorwerfen...
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vermutlich habe ich zu wenig rechtliches Verständnis, aber bin ich diesbezüglich nicht selbst für mein Handeln verantwortlich? Ich wäre zumindest noch nie auf die Idee gekommen nach einem Sturz den Wegehalter zu verklagen. Schließlich wurden meine Stürze immer durch mangelnde Fahrtechnik/Unaufmerksamkeit/zu hohe Geschwindigkeit etc. hervor gerufen. Und das kann ich mMn nur mir selber vorwerfen...

 

Mit dieser Einstellung liegst du zu weit weg vom Zeitgeist, es MUSS einen Schuldigen geben, wenn schon nicht der Wegehalter, dann zumindest die EU weil sie keine diesbezügliche Richtlinie herausgegeben hat. Die Schuld auf dich/sich nehmen, die Fehler bei sich selber suchen - geh bitte das ist doch schädlich fürs Karma :holy:

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vermutlich habe ich zu wenig rechtliches Verständnis, aber bin ich diesbezüglich nicht selbst für mein Handeln verantwortlich? Ich wäre zumindest noch nie auf die Idee gekommen nach einem Sturz den Wegehalter zu verklagen. Schließlich wurden meine Stürze immer durch mangelnde Fahrtechnik/Unaufmerksamkeit/zu hohe Geschwindigkeit etc. hervor gerufen. Und das kann ich mMn nur mir selber vorwerfen...

 

Gutes Verständnis sogar. Gehaftet wird grundsätzlich nur bei verschulden, also wenn der schaden durch eine vorwerfbare handlung oder Unterlassung des wegehalters passiert. Dessen Haftung ist sogar reduziert gegenüber dem üblichen Maßstab, weil er für die Allgemeinheit eine Leistung erbringt. Die Wege Halter Haftung ist daher nur ein Vorteil für den haftenden, der ansonsten schon bei leichtem verschulden haftbar wäre, wie eben sonst allgemein üblich.

Bearbeitet von Croco-Hü
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da ich beim alpenverein bin (kann ich nur jedem biker empfehlen, schon wegen der top versicherung und der guten sache) bekomme ich auch die interne vereinszeitung.. das problem der haftung hat sich inzwischen auch schon weit in wandererkreisen ausgeweitet..ist also kein biker - isoliertes thema mehr - schon lange nicht mehr.

 

beinahe jede verstauchung wegen einem loch, oder einer wurzel oder einem grossen stein scheint dafür herhalten zu müssen - dass ich nicht, wie die natur es eigentlich fordert, die augen offen halte - sondern dass man ein paar hundert euro schadensersatz für den nächsten natururlaub rausholen kann.

 

handelbedarf ist da wirklich gefordert, beim wandern und beim biken.

 

diskussionen die so geführt werden, dass man argumente des anderen eher ins lächerliche zieht (beiderseits) werden schwerlich zu einem konsens führen.

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Ich wäre zumindest noch nie auf die Idee gekommen nach einem Sturz den Wegehalter zu verklagen. Schließlich wurden meine Stürze immer durch mangelnde Fahrtechnik/Unaufmerksamkeit/zu hohe Geschwindigkeit etc. hervor gerufen. Und das kann ich mMn nur mir selber vorwerfen...

 

Ich käme auch nicht auf die Idee dass ich den Wegehalter anzeige wenn's mich aufbirnt (wir wäre es schon zu aufwändig heraus zu finden wem der Weg gehört), aber wenn es einen so derwürfelt dass man im Krankenhaus landet erstatten die dort Anzeige.

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Ich käme auch nicht auf die Idee dass ich den Wegehalter anzeige wenn's mich aufbirnt (wir wäre es schon zu aufwändig heraus zu finden wem der Weg gehört), aber wenn es einen so derwürfelt dass man im Krankenhaus landet erstatten die dort Anzeige.

 

die fragen (kann natürlich sein, dass man nicht ansprechbar ist) normal ob es fremdbeteiligte gibt, wenn ich sage ich war selber schuld, kommt keine verletzungsanzeige zur polizei.

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Ich käme auch nicht auf die Idee dass ich den Wegehalter anzeige wenn's mich aufbirnt (wir wäre es schon zu aufwändig heraus zu finden wem der Weg gehört), aber wenn es einen so derwürfelt dass man im Krankenhaus landet erstatten die dort Anzeige.

 

Du vielleicht nicht, aber ein Herr Irgendwer vielleicht schon, der mit Querschnittslähmung davonkommt. Dem ist der Eigenverantwortungsgedanke in dem Moment wurscht (und vor allem seinen Anwälten), wenn irgendwo eine Lücke ist, aufgrund der man jede Menge Kohle holen könnte ...würd ich mal vermuten.

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Wer grob fahrlässig den Unfall eines bikers verursacht soll nicht haften müssen, wenn er einen Schranken aufgestellt hat?

Das Haftungs Argument dient hier nur zum Vorwand, um Biker auszuschließen!

Mit natürlich vorkommenden Hindernissen auf Waldwegen müssen Benutzer rechnen, da haftet wegen einem Stein / Wurzel keiner!

Und Anwaltskosten ersetzt der Verlierer im Schadensersatz- Prozess

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ich hab bisher von genau einem Schranken gehört - in den Fischauer Vorbergen - der soll eine echte Falle sein.

braun angemalt und gerade mal in Kniehöhe angebracht - angeblich schwierig zu sehen

(selbst gerade noch nie gesehen, muss immer ganz knapp dran vorbeifahren ...)

 

ansonsten ist das genau nicht grob fahrlässig, sondern eher überhöhte Geschwindigkeit, oder?

Also ein ganz schlechtes Argument.

 

FALLEN, die sind grob fahrlässig

(Draht übern Weg, längs liegenden Weidengitter, sonstige "unsichtbare" Dingelchen)

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ich hab bisher von genau einem Schranken gehört - in den Fischauer Vorbergen - der soll eine echte Falle sein.

braun angemalt und gerade mal in Kniehöhe angebracht - angeblich schwierig zu sehen

(selbst gerade noch nie gesehen, muss immer ganz knapp dran vorbeifahren ...)

 

ansonsten ist das genau nicht grob fahrlässig, sondern eher überhöhte Geschwindigkeit, oder?

Also ein ganz schlechtes Argument.

 

FALLEN, die sind grob fahrlässig

(Draht übern Weg, längs liegenden Weidengitter, sonstige "unsichtbare" Dingelchen)

 

Der Schranken kann schon grob fahrlässig sein, alles andere ist absichtlich , eine der

Schlimmsten vorsatzformen..strafverschärfend

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Mein post bezog sich nicht auf Fallen, sondern auf die Annahme, durch Verbots Tafeln bzw Schranken könnte sich der Wege Halter von seiner Haftung befreien.

DAs ist eben nicht möglich und auch nicht erwünscht, weil er ohnehin nur haften kann, wenn er ordentlich mist gebaut hat.(grobe Fahrlässigkeit)

Für Fallen haben Gerichte nicht viel übrig, nach einem entschiedenen Fall in D haftete der Fallensteller sogar einem illegalen Biker!

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Irgendwo - ich glaub eh hier im BB - hat sich zu diesem Thema mal ein Biker gemeldet, der selbst Förster ist. Und der hat bestätigt, dass "Wild aufschrecken" ...

 

Keine Ahnung, was der damals geschrieben hat, aber ganz so falsch ist das mit dem Aufschrecken nicht. :rolleyes: Unser Wild gewöhnt sich sehr gut an regelmäßig wiederkehrende Störungen, wie zum Beispiel das Auto, der das leckere Kraftfutter raufbringt. Im Winter führt das dazu, dass sich beim Brummen eines Diesels auf 5 km Entfernung, die Viecher lammfromm bei der Fütterung anzustellen beginnen. Sie gewöhnen sich sogar an Störungen regelmäßig begangene und befahrenen Wanderrouten. Was sie nicht mögen, ist überrscht zu werden. Und das macht man als Biker halt manchmal, wenn man schön leise ist. Dann rennen's halt weg. Das ist, außer bei Schneelage aber auch kein wirkliches Problem, außer es passt schon wer am Hochsitz auf einen Schuss. :)

 

Die immer wiederkehrende Diskussion um die Freigabe der Forststraßen und Wnderwege fürs Biken ist, entgegen anderslautender Gerüchte, ein rein ökonomisches Problem, kein rechtliches oder zwischenmenschliches. Und bis man mit Bikern soviel Geld verdienen kann, wie mit der Jagdverpachtung wird's wohl noch ein bisserl dauern. :)

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Die immer wiederkehrende Diskussion um die Freigabe der Forststraßen und Wnderwege fürs Biken ist, entgegen anderslautender Gerüchte, ein rein ökonomisches Problem, kein rechtliches oder zwischenmenschliches. Und bis man mit Bikern soviel Geld verdienen kann, wie mit der Jagdverpachtung wird's wohl noch ein bisserl dauern. :)

 

 

Richtig, wenn man sich vor jedem Waldstück eine Tageskarte kaufen könnte, dann würde es weder das Wild stören noch die Forstwege zerstören und schon gar nicht den Pächter erregen.

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Keine Ahnung, was der damals geschrieben hat, aber ganz so falsch ist das mit dem Aufschrecken nicht. :rolleyes: Unser Wild gewöhnt sich sehr gut an regelmäßig wiederkehrende Störungen, wie zum Beispiel das Auto, der das leckere Kraftfutter raufbringt. Im Winter führt das dazu, dass sich beim Brummen eines Diesels auf 5 km Entfernung, die Viecher lammfromm bei der Fütterung anzustellen beginnen. Sie gewöhnen sich sogar an Störungen regelmäßig begangene und befahrenen Wanderrouten. Was sie nicht mögen, ist überrscht zu werden. Und das macht man als Biker halt manchmal, wenn man schön leise ist. Dann rennen's halt weg. Das ist, außer bei Schneelage aber auch kein wirkliches Problem, außer es passt schon wer am Hochsitz auf einen Schuss. :)

 

Eventuell habe ich mich da zu kurz gefasst. ich würde nicht sagen dass es keine Störungen gibt für das Wild von Bikerseite. Ich denke der Aspekt dass man leise ist, ist da nicht zu unterschätzen. Da gebe ich Dir gerne recht. Aber Du hast auch darauf hingewiesen dass dieses eigentlich kein Problem darstellt, ausser zu Zeiten mit niedrigem Futter angebot wo dann durch kurze hohe Energieauslastungsspitzen wie bei Fluchtverhalten eventuell Reserven aufgebraucht werden. Also gibt es ein Störungspotenzial für alle die sich leise im Winter bewegen also Skitouren geher Schneeschuh wanderer und auch Biker....

Zum Thema Füttern per Auto im Winter...

Finde ich persönlich höchst fragwürdig da der Winter eigentlich eine natürliche auslese darstellt ...

Das eigentliche Problem stellt für mich das Jagdverhalten der Jägerschaft dar. Da die meisten dort nur auf Trophäen aus sind wollen sie so viel Wild wie möglich hoch (zb durch Winterfütterungen) bringen damit sich möglichst viele "glorreiche" trophäen in ihrem gepachteten Revier aufhalten. Das sich Wild im Wald frei bewegt zum beispiel um eine ruhigere Stelle aufzusuchen wird dabei schon als Störend empfunden. Da könnten die Tiere ja glatt in ein anderes Jagdrevier abwandern und wofür zahlt man denn dann bitte ....

Fakt ist es gibt zu hohe Populationen was sich aufgrund der fast nicht aufkommenden Natur regeneration des Waldes beweisen lässt da diese besonders gerne von Rehwild ect angenommen wird. Dieses ist ein wirkliches Problem und deswegen finde ich es als Biker und als Förster immer wieder spannend wenn mir ein Jäger etwas vom Schutz des Wildes /Waldes erzählt...

 

aber um Unklarheiten zu beseitigen ich finde dass man Ruhezeiten im Wald berücksichtigen sollte wie im Winter , und des Nächtens...

LG

Bearbeitet von foresterali
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