Jousch.Com Geschrieben 15. März 2012 Geschrieben 15. März 2012 Hello! Eine Frage: Man is Vollzeit angestellt, hat eine Überstundenpauschale von 10 Std. pro Mo. und macht viele Überstünden drüber. Nun sagt einem der Arbeitgeber, dass man diese Überstunden nur als Zeitausgleich nehmen darf, wenn man an dem Tag arbeitet. Also angenommen, man kommt halt dann 1 Stunde und geht dann, dann wird einem Zeitausgleich gewährt. Ein ganzer Tag darf es nicht sein, laut Arbeitgeber. Das ganze ist in NÖ. Ähm, ist dies gesetzeskonform, oder kann man dies so nicht genau sagen? Oder wo ist dies festgelegt bzw. festgehalten wenn dafür im Arbeitsvertrag dies nicht genau hinterlegt ist und zudem noch firmenintern seit geraumer Zeit sich geändert hat und sich hier noch etwas ändern wird. Danke im Voraus! Zitieren
hermes Geschrieben 15. März 2012 Geschrieben 15. März 2012 es gibt das angestelltengesetz und den kollektivvertrag. überstunden muss ich auch mit zeitausgleich abbauen, wobei den chef wurscht ist, wie, d.h. drei tage auf zeitausgleich geht auch. soweit ich weiß, ist das aber gesetzlich eigentlich nicht möglich. ein ganzer tag geht aber sicher. Zitieren
Karl_rudolf Geschrieben 15. März 2012 Geschrieben 15. März 2012 Ich würde bei der Arbeiterkammer anrufen ... Lg Karl Zitieren
GrazerTourer Geschrieben 15. März 2012 Geschrieben 15. März 2012 Wenn es vertraglich so festgelegt ist, ist das in Ordnung. Wenn nicht, wirst du wohl diskutieren müssen. Zitieren
schwarzerRitter Geschrieben 15. März 2012 Geschrieben 15. März 2012 Bei uns ist es auch kein Problem ein paar Tage ZA zu nehmen. Die Regel dass man an dem Tag an dem man ZA gehen will zuerst anwesend sein muss halte ich für sinnfrei. Man stelle sich vor, man fährt 30 Minuten zur Arbeit, bleibt eine Stunde und fährt dann wieder heim. Zitieren
peho40 Geschrieben 16. März 2012 Geschrieben 16. März 2012 arbeiterkammer oder gewerkschaft anrufen. grundsätzlich kannst du auch eine ganze wochen gehen. mußt halt mit der firma abklären. aber für ein paar stunden in die firma zu kommen und dann früher zu gehen - wie mein vorposter schon gemeint hat - sinnfrei. falls andere klauseln in deinem vertrag drinnenstehen - könnte auch sittenwidrig sein. (mein letzter versuch, im angestelltenverhältnis zu arbeiten, artete beim vorstellungsgespräch - zweite runde - zu einem kabarett aus. in dem vorgelegten vertrag waren rund zwei drittel nicht gesetzeskonform bzw. sittenwidrig. auf meine bemerkung dahingehend bekam ich nur als antwort: des is so. hab ihn dann halt ganz nett gefragt, ob er denn den sinn des wortes motivation und respekt inhaltlich erfassen könne - und bin gegangen ). Zitieren
StB Geschrieben 16. März 2012 Geschrieben 16. März 2012 Diese Spielart wird von grossen Unternehmen dazu verwendet, dass man nicht Urlaubstage anhäuft (für die das Unternehmen Rückstellungen bilden muss) und sich den Urlaub auf Zeitausgleich nimmt, und dann am Jahresende 20 Tage ins nächste Jahr mitnimmt. Bei meinem ehemaligen Dienstgeber gab es dazu eine 3seitige Betriebsvereinbarung, wie das mit dem Zeitausgleich handzuhaben ist - summa summarum regelte diese, wie und wann man sich ganztägigen Zeitausgleich nehmen DARF... Und dieser Dienstgeber tat wirklich sein allerbestes gesetzeskonform zu sein. Ergo gehe ich davon aus, dass es (sofern vertraglich geregelt) es schon OK sein kann, wenn der Dienstgeber ganztägige zeitausgleiche regelementiert und oder erschwert... Aber letztendlich würde ich mal bei Gewerkschaft oder AK (je nach politischer Gesinnung ;-) ) nachfragen LG StB Zitieren
GrazerTourer Geschrieben 16. März 2012 Geschrieben 16. März 2012 Witzig finde ich nur, daß es sowohl eine Pauschale, als auch Überstunden gibt als auch ZA welcher nicht ganztägig genommen werden darf. Das ist ein bisserl unüblich. Das ist quasi ein All In Vertrag mit Zwangspauschale und "ein bissi ZA" dabei. Das ist wirklich sinnfrei, weil man von den Überstunden de facto nicht profitiert - also wird sich wohl jeder strikt an die Pauschale halten versuchen und das war's (das bringt dann auch dem Arbeitgeber nix). Gibts Kernzeiten auch noch? *g* Bei mir, All-In, gibts weder ZA noch Kernzeiten. Das heißt, wenn ich mir die Arbeit so einteile, daß ich an einem Tag nur für 1h reinkomme, passt das auch. In Summe sollte man natürlich nicht unter die Normalarbeitszeit fallen (also im Schnitt). Ganz zu Hause bleiben ist immer ein Urlaubstag. Zeitkonto gibts keines...die Arbeit muß passen. In der Realität steigt mit so einer Regelung natürlich nicht der Arbeitnehmer besser aus. Aber das ist eh klar. Ich werd's in Zukunft vermeiden so etwas anzunehmen. Zitieren
AB Geschrieben 16. März 2012 Geschrieben 16. März 2012 Was mir in der Aufzählung fehlt: Mit dem Betriebsrat reden. Der sollte eigentlich wissen was im Unternehmen üblich bzw. gesetzeskonform ist. Zitieren
yellow Geschrieben 16. März 2012 Geschrieben 16. März 2012 kommen um dann zu gehen und - für den Rest - Zeitausgleich zu nehmen? Quatsch Für nen Urlaubstag kommst ja auch nicht in die Bude und nimmst den dann erst, oder? ... aber schön zu lesen, dass doch nicht alles soooo Eitel Wonne ist. Normalerweise tippen hier ja alle - auf Job- & Kohlefragen - was sie nicht alle für nen toolen Job mit Monstergage, usw, haben. Machen einen auf überdrüber und sich noch lustig über "Normalverdiener/-arbeitnehmer" (jedenfalls was ich dafür halten würde) Und dann sowas fühlt man sich dann doch gleich wieder besser imho ist da das Verhältnis Arbeitgeber -nehmer sowas von schief liegend, dass nur eine Alternative besteht ... Oder sollen Gerichtsurteile das Zusammenarbeiten regeln? Zitieren
tane Geschrieben 22. März 2012 Geschrieben 22. März 2012 die kunst der unternehmensführung ist die untergebenen so schnell über den tisch zu ziehen, dass sie denken, die dabei entstehende reibungshitze sei nestwärme. Zitieren
Jousch.Com Geschrieben 27. März 2012 Autor Geschrieben 27. März 2012 Danke für eure Antworten. Hab das mal so weitergegeben. Arbeiterkammer Tipp werden wir jetzt mal durchführen. Ich werde dann bescheidgeben. DANKE ..und natürlich is mir klar, dass eure Antworten ohne Gewähr sind^^ Zitieren
wo-ufp1 Geschrieben 26. April 2012 Geschrieben 26. April 2012 Danke für eure Antworten. Hab das mal so weitergegeben. Arbeiterkammer Tipp werden wir jetzt mal durchführen. Ich werde dann bescheidgeben. DANKE ..und natürlich is mir klar, dass eure Antworten ohne Gewähr sind^^ Und, was ist dabei rausgekommen? lg Zitieren
m0le Geschrieben 30. April 2012 Geschrieben 30. April 2012 Und, was ist dabei rausgekommen? lg das mim ZA hat sich erübringt, beim AMS hast ziemlich viel Freizeit :devil: Zitieren
LBJ Geschrieben 30. April 2012 Geschrieben 30. April 2012 (bearbeitet) Wer ist dein direkter Vorgesetzte? Der muß das regeln, wenn er die Stunden net irgendwie vergütet, läuft eh schon was schief oder du hacklest halt für einem anderen Owezahrah in der Bude mit, meistens ist es mit Teamarbeit so. ---- der Trend geht sehr oft dahin, daß dich die Arbeitgeber mit Leistungsdruck unter Druck setzten und nacher sagen:"Das hätte ja mit weniger Zeit und genauigkeit auch gehen müssen ... usw." Wobei wennst dich heute net angagierst, bist eh schon zweite Arbeits"ware". Somit verrechne ich oft nicht alles. Bearbeitet 5. Mai 2012 von LBJ Zitieren
datoni Geschrieben 7. Mai 2012 Geschrieben 7. Mai 2012 bei mir in der Arbeit gibt es einen Antrag für ZA nehmen, selbes Prozedere wie für Urlaubstage, funktioniert ansich. Zitieren
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