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Rechtliche Frage betreffend Befahren Wanderweg


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Geschrieben
man darf mit jedem rad auf jeder strasse fahren, auf welcher die stvo gilt...es geht dabei nicht um die art des rades, sondern um die ausstattung, die vielleicht eine strafe nach sich ziehen würde..(rennrad ist explizit davon ausgenommen) - aber die benutzung der strasse ist in diesem paragraph nicht das thema.

 

die stvo hat ein bagatellstrafrecht impliziert - was soviel heisst, dass sich exekutive und behörden einschalten, sobald es übertretungen gibt.

das gleiche gilt - ein wenig eingeschränkt - für das forstgesetz, welches aber eben nur auf grundflächen gilt, die auch per definition als wald gelten..ausserhalb der waldflächen greif das forstgesetz nicht.

 

man darf also auch radfahren - wenn es ein feldweg ist...oder ein güterweg...mit der ausnahme, dass es klar erkennbar privatbesitz ist...auf einem feldweg, güterweg, verbindungsstrassen usw. ohne fahrverbotstafel darf ich annehmen, dass ich fahren darf..dies sogar mit kfz...nicht nur mit dem rad.

 

bei privatrechlichen meinungsverschiedenheiten intverveniert aber nicht die exekutive, sondern vielmehr muss ein zivilgericht ggf entscheiden..

 

das mag rein rechtlich gesehen zwar stimmen, aber wir mtb'er wollen ja eigentlich viel mehr als auf schotterwegen spazierenfahren.....wir wollen ja eigentlich auf die singletrails (=wanderwege)...und das ist in jedem fall illegal und meistens privatbesitz.

 

trotzdem ist es so, wie PLR schreibt...in manchen gegenden wird es toleriert, in manchen gegenden hast du sofort eine anzeige am hals.:rolleyes:

 

wenn man sich also in einem gebiet befindet, in dem man als biker stillschweigend geduldet wird, sollte man sich nicht wie ein elefant im porzellanladen verhalten...auch wenn nicht alles eitle wonne ist.

 

und noch was...(da ich beide seiten sehr gut kenne)...:look:als städter bzw. als orts-fremder muss man sich darüber klar sein, dass sich die landbevölkerung so gut wie NIE über deinen "land-besuch" freut...egal wie wichtig dein geld für den lokalen tourismus auch sein mag... :devil::wink:

Geschrieben
das mag rein rechtlich gesehen zwar stimmen, aber wir mtb'er wollen ja eigentlich viel mehr als auf schotterwegen spazierenfahren.....wir wollen ja eigentlich auf die singletrails (=wanderwege)...und das ist in jedem fall illegal und meistens privatbesitz.

 

Das triffts auf den Punkt!

 

Reini Hörmann hat es zwar schön erläutert,aber Gesetz hin oder her, selbst wenn es auf offiziellen Strecken häufiger Probleme mit Bikern gibt (Klagen, Beschwerden......) wo man vielleicht sogar im Recht wäre wenns einen beispielsweise über einen schwer erkennbaren Weidezaun wirft, oder man in ein Schlagloch donnert, wird die einfachste Lösung ein rundes,weißes Schild mit rotem Rand und schwarzem Fahrrad sein. Legale Strecken bleiben nur so lange legal,wie sie dem Staat/Land/Eigentümer oder Haftenden nichts kosten und sobald mal diverse Schadensersatz Beträge fällig werden oder die Erhaltungskosten zu stark steigen wars das wohl.

 

Die Ironie an RADLERINS Geschichte ist ja, dass er/sie mit der Reparatur des Zauns eigentlich ein positives Bild für die Bikegemeinde hinterlassen hätte, wenn er/sie einfach genügend Eier gehabt hätte, um die Nörgelei der Bäuerin zu ignorieren und die geistreichen Hinweise zwecks des ungesicherten Zauns für sich behalten hätte. Aber was solls, manche Leute haben einfach das Talent (oder den Fluch), sich unbeliebt zu machen, sobald sie den Mund länger als eine Minute offen haben, und wenn man betrachtet dass es auf den Eröffnungspost gleich von massenhaft Mitgliedern prügel hagelt, kann ich mir den Rest schon denken...........

Geschrieben

man darf also auch radfahren - wenn es ein feldweg ist...oder ein güterweg...mit der ausnahme, dass es klar erkennbar privatbesitz ist...auf einem feldweg, güterweg, verbindungsstrassen usw. ohne fahrverbotstafel darf ich annehmen, dass ich fahren darf..dies sogar mit kfz...nicht nur mit dem rad.

 

..

 

da habe ich schon eine gegenteilige Ansicht gehört, sinngemäß das gleiche wie bei Forststraßen. Es ist sogar so. daß keine Tafel dies anzeigen muß, diese Verbote sind "schlüssig"....

 

Was ich im gleichen Zusmmenhang gehört habe: der Wegerhgalter kriegt dann Schwierigkeiten, wenn das Hindernis mit Sicherheit auch einen Fußgänger "erwischt" hätte.

Geschrieben (bearbeitet)
da habe ich schon eine gegenteilige Ansicht gehört, sinngemäß das gleiche wie bei Forststraßen. Es ist sogar so. daß keine Tafel dies anzeigen muß, diese Verbote sind "schlüssig"....

 

Was ich im gleichen Zusmmenhang gehört habe: der Wegerhgalter kriegt dann Schwierigkeiten, wenn das Hindernis mit Sicherheit auch einen Fußgänger "erwischt" hätte.

 

teils wird das freie wegrecht in den bundesländern noch durch verschiedene verordnungen geregelt, aber feldwege, güterweg, verbindungsstrassen usw. sind meist legal nutzbar...der wegerhalter, egal ob er privat oder die öffentliche hand ist, wird sogar privilegiert..nicht jedes schlagloch muss mit tafel angezeigt werden usw...keine räumung im winter und vieles mehr..also hat er unterm strich vorteile wenn es um haftungsfragen geht.

 

wenn es nicht als privatweg erkennbar ist, und keine tafel steht und nicht im waldgebiet ist, kann ich die gegenteilige ansicht nicht teilen..

 

grundsätzlich aber eh wursscht, weil es moralisch so ist, wie PLR und AFX es beschrieben haben..ich schaff es nur nicht, rechtlich unzutreffende aussagen einfach stehen zu lassen, warum auch immer;o)))

Bearbeitet von User#240828
Geschrieben

interessanter fred... oder trollig?

 

falls das ganze kein fake ist, drei kleine tipps:

 

- beim tourenplanen hofdurchfahrten vermeiden

- bei kontakt mit feindlich gesinnten eingeborenen, trotzdem IMMER freundlich bleiben

- an stellen, wo man mit mensch oder vieh rechnet, speed drosseln (einen drahtzaun übersieht man auf dem bike nur allzu schnell (sic!))

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

also, wenn's wirklich in der Nähe von Bad Leonfelden ist, dann zipft's mich an. In diese Gegend komme ich auch ab und zu. Die RADLERIN mach da schlechte

Meinung für und MTB'ler. Die hat's jetzt zusammengebracht daß auf der Gemeinde auch gegen die MTB'ler sind.

 

Also RADLERIN: super, danke daß das biken da jetzt bald vorüber ist!

Geschrieben
da habe ich schon eine gegenteilige Ansicht gehört, sinngemäß das gleiche wie bei Forststraßen. Es ist sogar so. daß keine Tafel dies anzeigen muß, diese Verbote sind "schlüssig"....

 

Was ich im gleichen Zusmmenhang gehört habe: der Wegerhgalter kriegt dann Schwierigkeiten, wenn das Hindernis mit Sicherheit auch einen Fußgänger "erwischt" hätte.

 

also generell bin ich der meinung, dass die zeit, die hier im fred verbracht wurde, auf (vermutlich nicht legalen) trails besser investiert wäre, solange nyx passiert und keiner den anderen klagt. ;) und damit nyx passiert, bikeopis tipps behirnen ... :toll:

@tafel: hier wird ein besonders strenger maßstab seitens der gerichte/judikatur angesetzt (also nix mit schlüssig ...)

@fussgänger, läufer: ja, das wird auch herangezogen

es bekommt aber auch der mtb´ler auf forststraßen, die nicht eindeutig erkennbar sind, schadenersatz zugesprochen, wenn die sorgfaltspflicht des wegeerhalters nicht gegeben ist.

 

alles in folgendem gerichtsurteil nachlesbar (ich bin in der gegend aufgewachsen, kenne daher den fall). ich war aber weder beteiligt, noch bin ich jurist.

mir ist auch bewußt, dass das auf den ggstdl. fall nicht 1:1 umlegbar ist, aber vielleicht kann sich der eine oder DIE eine daraus selber schlüsse ziehen.

 

http://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19940519_OGH0002_0020OB00023_9400000_000&IncludeSelf=True

 

happy trails und "ride on" !

LG Soti

 

zusammenfassung - auszüge aus dem urteil:

 

der bauer musste nach einem sturz eines MTB´lers schmerzensgeld zahlen!

 

@tafel:

Es kommt daher darauf an, ob für den Kläger erkennbar war, eine Forststraße im Sinne des Forstgesetzes zu benutzen (vgl Messiner, aaO, 269). Diese Voraussetzung, um dem Kläger die Berufung auf den mangelhaften Zustand des Weges zu versagen, ist aber nicht gegeben, weil optisch weder erkennbar war, daß keine öffentliche Straße vorliegt, noch, daß eine Widmung iSd § 59 Abs 2 ForstG (Bringung und wirtschaftlicher Verkehr innerhalb der Wälder sowie deren Verbindung zum öffentlichen Verkehrsnetz) erfolgte. Es darf dabei nicht außer acht gelassen werden, daß in vielen Bereichen des Berglandes geschotterte oder naturbelassene Wege durch den Wald die einzige Verbindung zu den einzelnen Gehöfen darstellten. Es ist daher Aufgabe des Waldbesitzers durch entsprechende Beschilderung Forststraßen von den hier erwähnten sonstigen öffentlichen Wegen eindeutig abzugrenzen (Messiner, aaO, 267 FN 29).

 

@fussgänger, etc.:

Ganz unabhängig davon, ob diese Straße je von Radfahrern benutzt wurde oder nicht, stellt das Spannen eines fast unsichtbaren Drahtes über eine Forststraße ein extremes Abweichen von der objektiv gebotenen Sorgfalt dar, das auch subjektiv schwer anzulasten ist (Reischauer in Rummel, aaO, Rz 17). Schließlich können durch einen derartigen Draht nicht nur Radfahrer, sondern auch Fußgänger, Läufer und Kinder erheblich verletzt werden. Zum einem erreichen auch trainierte Hobbyläufer ohne weiteres eine Geschwindigkeit von 15 km/h; wird bei einer derartigen Geschwindigkeit ein dünner Draht übersehen, ist es evident, daß erhebliche Verletzungen entstehen können. Zum anderen können auch Fußgeher bei Dämmerung den Draht übersehen, zu Sturz kommen und verletzt werden. Wenn der Beklagte daher ohne jedwede Sicherung einen Draht über die Forststraße spannte, trifft ihn grobes Verschulden, sodaß er gemäß § 1319a ABGB für den Schaden des Klägers aufzukommen hat.

Geschrieben (bearbeitet)
Danke, jetzt kommt endlich mal heraus, welchen Exemplaren wir die feindseelige Haltung Bikern gegenüber verdanken dürfen.

 

Mitdenken und Hausverstand werden beim Traileinstieg abgegeben?

 

Die Fakten wurden oben schon genannt... wo Biken nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist es verboten.

 

Man kann sich nur schämen für Mitbiker wie dich, und hoffen, dass solche Fälle nciht den Grundbesitzer bzw. die Gemeinde auf den Plan rufen... als Grundbesitzer würde ich mir schlicht und ergreifend verorscht vorkommen angesichts soviel Unverschämtheit.

 

:toll::toll::toll:

p.s.: als jurustischer laie habe ich aber schon eine kleine vermutung: wenn so ein waldbesitzer, dem die illegalen biker auf den nerv gehen, in halshöhe einen klavierdraht über den trail spannt & es passiert was - ganz ungeschoren wird der bei gericht a net davonkommen...wie ich auch glaub daß irgendwelche fallen in haus oder garage, in die einbrecher tappen (strom-, bären-, was-weiß-ich-fallen) strafbar sind, auch wenn der einbrecher dort sicher noch weniger zu suchen hat als wir auf den trails...

korrigiert mich, juristen, wenn ich da falsch lieg...!

Bearbeitet von tane
Geschrieben
:toll::toll::toll:

p.s.: als jurustischer laie habe ich aber schon eine kleine vermutung: wenn so ein waldbesitzer, dem die illegalen biker auf den nerv gehen, in halshöhe einen klavierdraht über den trail spannt & es passiert was - ganz ungeschoren wird der bei gericht a net davonkommen...wie ich auch glaub daß irgendwelche fallen in haus oder garage, in die einbrecher tappen (strom-, bären-, was-weiß-ich-fallen) strafbar sind, auch wenn der einbrecher dort sicher noch weniger zu suchen hat als wir auf den trails...

korrigiert mich, juristen, wenn ich da falsch lieg...!

 

 

Liebe Tane, ich bin zwar auch jurustischer Laie (weil aus Rust), doch fällt mir auf, dass Du in Deiner Aufzählung

die Mausephallen zu erwähnen vergessen hast. Die sind zwar kleiner, aber feiner...

 

Hans :zwinker:

 

:wink:

Geschrieben
Liebe Tane, ich bin zwar auch jurustischer Laie (weil aus Rust), doch fällt mir auf, dass Du in Deiner Aufzählung

die Mausephallen zu erwähnen vergessen hast. Die sind zwar kleiner, aber feiner...

 

Hans :zwinker:

 

:wink:

zum glück fängt sich der nobby nic in der mausephalle nicht, habs grad probiert ... ;):D

Geschrieben (bearbeitet)
Hätte da eine Frage:

 

 

Ich bin jetzt seit 12 Jahren mit dem MTB im ganzen Mühlviertel unterwegs, auch in deiner Gegend.

Am bestem merkt man sich einfach wo es Proleme gibt und wo nicht. Ich hab schon viele Subjekte

angetroffen die mehr oder weniger schwer gestört sind, daran kann man nichts ändern. Das musst

du akzeptieren. Jedes gesprochene Wort ist hier eine Verschwendung. Diese Wege/Bauernhöfe

umfahre ich ganz einfach, und umfahre auch somit die Probleme.

 

Das man abunzu mal auf "unbekannten" Wegen unterwegs ist, und dabei einen Zeitgenossen

antrifft dessen Verstand zwischen einem Pflasterstein und einer Bratwurst hängen geblieben ist,

lässt sich nicht vermeiden. Dann sollte man mühlviertler Dialekt auspacken, sich dumm stellen,

seinen Teil denken und das Feld räumen.

Bearbeitet von Flo
Geschrieben
Ich bin jetzt seit 12 Jahren mit dem MTB im ganzen Mühlviertel unterwegs, auch in deiner Gegend.

Am bestem merkt man sich einfach wo es Proleme gibt und wo nicht. Ich hab schon viele Subjekte

angetroffen die mehr oder weniger schwer gestört sind, daran kann man nicht ändern. Das musst

du akzeptieren. Jedes gesprochene Wort ist hier eine Verschwendung. Diese Wege/Bauernhöfe

umfahre ich ganz einfach, und umfahre auch somit die Probleme.

 

Das man abunzu mal auf "unbekannten" Wegen unterwegs ist, und dabei einen Zeitgenossen

antrifft dessen Verstand zwischen einem Pflasterstein und einer Bratwurst hängen geblieben ist,

lässt sich nicht vermeiden. Dann sollte man mühlviertler Dialekt auspacken, sich dumm stellen,

seinen Teil denken und das Feld räumen.

 

Ganz deiner Meinung, mit einem Trottel/in zu reden ist Zeitverschwendung und wenn ich einem Zeitfresser aus dem Weg gehen kann, dann mache ich das auch. Die Trotteln/innen sind in beiden Parteien vertreten und wenn zwei davon aufeinandertreffen, dann wird´s immer besonders spannend.

  • 1 Monat später...
Geschrieben
Ganz deiner Meinung, mit einem Trottel/in zu reden ist Zeitverschwendung und wenn ich einem Zeitfresser aus dem Weg gehen kann, dann mache ich das auch. Die Trotteln/innen sind in beiden Parteien vertreten und wenn zwei davon aufeinandertreffen, dann wird´s immer besonders spannend.

 

das würd ich auch so stehen lassen, das trifft in jeder lebenslage zu. wenn ich zb bei einer verkehrskontrolle dem polizisten zu erkennen gebe, daß ich ihn für einen trottel halte, wirds wahrscheinlich für den weiteren gesprächsverlauf nicht recht dienlich sein und ich entlarve mich dabei als ebensolcher...

Geschrieben
Habt ihr eigentlich nach der Reparatur irgendwelche Lappen/Fähnchen/sonstwas auf dem nunmehr wieder an Ort und Stelle befindlichen Stolperdraht befestigt,

 

oder für eure nächsten Radkollegen auch wieder eine unsichtbare Falle aufgebaut?

 

:confused:

 

WIESO ?: es gibt ja laut den vertrottelten "Vor"schreibern nur EINE(N) der so deppert is und dort fährt ???

 

ich bleibe dabei: ist nur eine Frage der Zeit, bis es nächstes Jahr dort einen auf die Goschn haut

Geschrieben
Ich bin jetzt seit 12 Jahren mit dem MTB im ganzen Mühlviertel unterwegs, auch in deiner Gegend.

Am bestem merkt man sich einfach wo es Proleme gibt und wo nicht. Ich hab schon viele Subjekte

angetroffen die mehr oder weniger schwer gestört sind, daran kann man nichts ändern. Das musst

du akzeptieren. Jedes gesprochene Wort ist hier eine Verschwendung. Diese Wege/Bauernhöfe

umfahre ich ganz einfach, und umfahre auch somit die Probleme.

 

Das man abunzu mal auf "unbekannten" Wegen unterwegs ist, und dabei einen Zeitgenossen

antrifft dessen Verstand zwischen einem Pflasterstein und einer Bratwurst hängen geblieben ist,

lässt sich nicht vermeiden. Dann sollte man mühlviertler Dialekt auspacken, sich dumm stellen,

seinen Teil denken und das Feld räumen.

 

FLO: ganz deine Meinung und noch viel Spass beim Biken rund um Bad Leonfelden, Helfenberg, Freistadt, Nordwaldkammweg usw., weis dass dir das sicher genau soviel Spass macht wie mir.

 

alle andere hier wissen ja eh alles besser, denen wünsche ich viel Spass, wenn´s sie auch mal über ungesicherten Weidezaun schalzt und sie sich dann noch blöd anschnauzen lassen müssen. Aber bis auf mich stehn die ja eh alle drüber !

Geschrieben

Analog zu deinem Gedankengang eine aktuelle Judikatur:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20121128_OGH0002_0040OB00200_12H0000_000&ResultFunctionToken=819be088-6b0b-47b9-a307-f0ab04c08994&Position=1&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefin

Wird zwar deinen Blutdruck auch nicht runterbringen, aber jetzt verstehst du viell. wenigstens, warum unsereiner ruhig Blut bewahrt.

Geschrieben
Analog zu deinem Gedankengang eine aktuelle Judikatur:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20121128_OGH0002_0040OB00200_12H0000_000&ResultFunctionToken=819be088-6b0b-47b9-a307-f0ab04c08994&Position=1&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefin

Wird zwar deinen Blutdruck auch nicht runterbringen, aber jetzt verstehst du viell. wenigstens, warum unsereiner ruhig Blut bewahrt.

 

so isses eben.

wir, oder zumindest die meisten, wissen im groben die rechtslage und verhalten uns dementsprechend.

und wenn wir zwei zwar in anderen threads so manche sträuße ausgefochten haben, so begrüße ich persönlich diesen deinen äußerst konstruktiven post, fürchte allerdings, daß er bei der einstellung, die der threadersteller zum besten gibt, kaum auf fruchtbaren boden fällt.

sollten allerdings wald-und grundbesitzer diesen post lesen, wird er ihnen ein breites grinsen ins gesicht zaubern- drum halt ich es eben auch so wie es die meisten, oder eigentlich fast alle hier halten, und vermeide tunlichst solche diskussionen und situationen- wie es eben auch simplonthepride so trefflich schildert- diskutieren mit trotteln kostet wertvolle zeit, und das leben ist zu kurz...

Geschrieben

Meinung zu dem Spruch: so gehörts,

auch wenn es nett wäre, wenn sich zusätzlich einbürgerte, was haltbares (Schildchen?) an sowas dranzuhängen.

... und hoffentlich hat der Beschuldigte Waldbesitzer nicht so viel Zeit, Mühe, Ärger und Kohle in die Geschichte reinbasteln müssen, dass er/sie für immer alles mit Stacheldraht barrikadiert

 

 

und:

ich wundere mich wirklich, dass der OP immer noch hier mitliest, dachte eigentlich das ist schon lange gegessen und alle Posts nur mehr "unnötig".

(und dass Ihr die Falle tatsächlich nicht mit IRGENDWAS - und seien das Lappen aus der Satteltasche, abgebrochene Äste, irgendwas anderes das dort rumlag - FÜR DIE NÄCHSTEN kenntlich gemacht habt UND ZUSÄTZLICH Dein saublöder Kommentar dazu von vorhin, entsprich nur dem Bild das Du hier von Dir malst)

Geschrieben

 

 

 

ich wundere mich wirklich, dass der OP immer noch hier mitliest, dachte eigentlich das ist schon lange gegessen und alle Posts nur mehr "unnötig".

(und dass Ihr die Falle tatsächlich nicht mit IRGENDWAS - und seien das Lappen aus der Satteltasche, abgebrochene Äste, irgendwas anderes das dort rumlag - FÜR DIE NÄCHSTEN kenntlich gemacht habt UND ZUSÄTZLICH Dein saublöder Kommentar dazu von vorhin, entsprich nur dem Bild das Du hier von Dir malst)

 

hab ich mir eigentlich auch gedacht, wie ich's gelesen hab..zuerst einmal ich, dann lang nix, auf die anderen wird gesch....n,...verhält sich im normalen leben wahrscheinlich auch so.

da ist schade um jeden kommentar und daß sich da noch einer die mühe macht einen gerichtsbeschluß zu suchen und zu posten...

 

eigentlich sind wir deppert daß wir da noch drauf reagieren...aber andernfalls würd's uns wahrscheinlich z'reißen...

Geschrieben
hab ich mir eigentlich auch gedacht, wie ich's gelesen hab..zuerst einmal ich, dann lang nix, auf die anderen wird gesch....n,...verhält sich im normalen leben wahrscheinlich auch so.

da ist schade um jeden kommentar und daß sich da noch einer die mühe macht einen gerichtsbeschluß zu suchen und zu posten...

 

eigentlich sind wir deppert daß wir da noch drauf reagieren...aber andernfalls würd's uns wahrscheinlich z'reißen...

 

Naja man muss da schon ein bisserl abstrahieren. Die Fragestellung an sich ist ja für Mountainbiker interessant, und zwar völlig abgesehen davon, wie man sich in so einem Fall sinnvollerweise verhält (und da war der Brief an die Gemeinde *räusper* nicht die erste Wahl). Zum Thema gibts einige Urteile, das jüngste davon das von Siegfried zitierte. Und da ist der OGH leider recht eindeutig:

 

* der Wegehalter haftet nach dem Gesetz nur für grobe Fahrlässigkeit.

* grobe Fahrlässigkeit läge selbst dann nicht vor, wenn man auf einer Forststrasse die als Mountainbikeroute freigegeben ist eine Kette quer spannt, die aus einer Entfernung von 25m bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit erkennbar ist.

* in einem anderen Urteil hat der Wegehalter auch nicht gehaftet, wenn er eine Viehsperre nicht besonders markiert, die aus einer Entfernung von 55 m ersichtlich ist.

 

Daher wird man juristisch nicht viel Meter machen, wenn man auf einer nicht freigegeben Strecke neben einem Bauernhof in einen Weidezaun fährt. Ganz wurscht ob erkennbar war, ob das Wegerl jetzt nicht oder schon freigegeben war.

Geschrieben

@daybreak

 

freilich.

bin da ja auch ganz bei dir.

anscheinend verstehst du die situation genauso wie wir fast alle hier.

nur wirds beim threadersteller auf taube ohren stossen, bei der von ihm beschriebenen einstellung...da hab ich halt gemeint war das von siegfied gepostete urteil gut gemeinte aber vergebliche liebesmühe, weils demjenigen, der sich's genau durchlesen sollte, ohnehin am a.... vorbeigeht..

Geschrieben

* der Wegehalter haftet nach dem Gesetz nur für grobe Fahrlässigkeit.

* grobe Fahrlässigkeit läge selbst dann nicht vor, wenn man auf einer Forststrasse die als Mountainbikeroute freigegeben ist eine Kette quer spannt, die aus einer Entfernung von 25m bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit erkennbar ist.

* in einem anderen Urteil hat der Wegehalter auch nicht gehaftet, wenn er eine Viehsperre nicht besonders markiert, die aus einer Entfernung von 55 m ersichtlich ist.

 

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