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Rechtliche Frage betreffend Befahren Wanderweg


RADLERIN
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Eigentlich dacht ich, greyz hat das ironisch gemeint...

 

damit bist wohl ned allein

 

manche leut ham aber auch an hang dazu, selbst ihnen freundlich gesinnten leutn gedankenlos "mitm arsch ins gsicht zu fahrn".

 

mei erste frau war auch so.

 

karin, bist dus?

Bearbeitet von shroeder
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...weil man praktisch nirgens legal fahren darf...[ATTACH=CONFIG]139192[/ATTACH]

 

Ihr superkorrekten Radfahrer, die ja NIE über Privatbesitz fahren wärt natürlich DIESEN Wanderweg auch nicht reingebogen, oder ?

Ihr superkorrekten Radfahrer hättet natürlich sofort gewußt, dass das Privatbesitz ist ?

Ihr superkorrekten Radfahrer hättet die Stelle sicherlich umfahren, obwohl Ihr nicht ortkundig seid?

Ihr superkorrekten Radfahrer hättet Euch auch beschimpfen lassen und hättet Euch den Besitzer gesucht ?

Ihr superkorrekten Radfahrer hättet auch den Zaun repariert ?

 

Nicht bös sein, aber Eure Ergüsse sind teilweise peinlich !

 

Ganz ehrlich???

 

Der Weg geht direkt beim Bauernhof vorbei (ich sehe leider nicht wie es weitergeht) daher ICH würde zwar durchfahren, aber ich würde mich nicht beschweren wenn ich einen auf den Zutz bekomme!!!!!!

Ich bin auch hin und wieder ein illegaler, aber ich bin mir dessen´bewußt un dzeige Demut wenn ich dafür Angsudert werde und beschwer mich nicht wie ein Riesen EGO Esel.

 

Sry das musste sein, weil so wenig einsicht gehört normal bestraft. Jeder baut Mist, aber man sollte auch dafür gradstehen und ned herumtränzen wie ein kleines Kind. :mad:

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damit bist wohl ned allein

 

manche leut ham aber auch an hang dazu, selbst ihnen freundlich gesinnten leutn gedankenlos "mitm arsch ins gsicht zu fahrn".

 

mei erste frau war auch so.

 

karin, bist dus?

 

Danke, auch wenn ich bisher nur amüsiert mitgelesen habe..ich habe gerade laut lachend meinen Kaffee über die Tastatur verteilt...

Made my day!

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Eigentlich dacht ich, greyz hat das ironisch gemeint...

 

Der Fred führt so zu garnix...und wir wohl auch nicht mehr lange leben.

 

Aus eigener Erfahrung, welche mit zeitlicher Distanz zum konkreten Ereignis reift, weiß ich: Wenn man sich völlig zu Unrecht völlig im Recht wähnt, ist's mit dem Ironieverständnis nicht weit her.

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Irgendwann is a amal genug, findest net? Wenn jemand nach vier Seiten voller Erklärungen auf die Nette sich noch immer so blöd anstellt, sollt ma es halt amal anders probieren.

 

Das bringt für den/die Anderssichtigen/e wenig, das ertragene Unrecht wird als so hoch empfunden, dass Einsicht nur schwer möglich ist, schon gar nicht offen zugegeben in einer Diskussion.

 

Für dritte kann das Amüsant sein wenn Dritte/Unbeteiligte deswegen unangebrachte Emotionen zeigen oder gar in Rage geraten.

Bearbeitet von 6.8_NoGravel
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Ja! Diese Geschichte ist wirklich sehr amüsant zu lesen. Ich versteh nur net ganz warum die Grundstücksbesitzerin euch überhaupt den Strom abgedreht hat (widerwillig) und ihr dann den Zaun repariert habt´s um euch nachher zu beschweren, dass nicht´s gekennzeichnet war. Das is mir zu hoch ;-). Und dann anschl. macht´s so ein Riesentrara (um net Tam Tam zu schreiben)?? Wenn eh nix passiert ist...

 

Wenn Du (Radlerin) öfter mit solchen Problemen zu tun hast, stell Dir mal die Frage ob zu einer Meinungsverschiedenheit nicht grundsätzlich zwei Personen gehören anstatt automatisch den Fehler beim Gegenüber zu suchen. Sollte die Anzahl der Meinungsverschiedenheiten ein "einigermaßen verständliches Ausmaß" überschreiten wäre eine Anpassung Deinerseits im Sinne von erhöhter Wurschtigkeit und Lockerheit bei ähnlich gelagerten Fällen wünschenswert und Deinem Nervenkostüm sicher zuträglich.

Bearbeitet von stephin
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[QUOTE=RADLERIN;2408672]unglaublich welches Niveau hier herrscht, da verschlägst dir echt die Sprache. Selten so viel Müll gelesen !

 

mir geht es und ging es immer nur um die Aussage, dass es der Grundstücksbesitzerin wurscht ist, wenn sich wer verletzt, weil er da ja nicht fahren darf !

 

Dieses ,, der zeige ich aber dass a bauer is weils des sagt und überhaupt ich bin soo gut und arm weil mein anwalt wirds der schon zeigen, wofür habe ich einen rechtsschutz.....

 

Wenn jeder jede aussage auf die goldwaage legt dann können wir uns alle auf ein wunderschönes ruhiges leben freuen. Denke es einmal zu ende dann wirst sehr stolz auf dich sein können. weilst sicher im recht bist und einen rechtsanwalt hast. Freud hätte dazu sicher viele theorien.

In diesen sinne wünsch ich dir viel erfolg bei deinen tun.

Bearbeitet von citrone
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Das bringt für den/die Anderssichtigen/e wenig, das ertragene Unrecht wird als so hoch empfunden, dass Einsicht nur schwer möglich ist, schon gar nicht offen zugegeben in einer Diskussion.

 

Für dritte kann das Amüsant sein wenn Dritte/Unbeteiligte deswegen unangebrachte Emotionen zeigen oder gar in Rage geraten.

 

Wären wir dann nich schon bei vier? Kann aber gut sein dass mir das schon zu hoch ist. :D

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langsam glaub ich der sachverhalt is von der RADLERIN erfunden- damit wir a gaudi haben.

oder kann man ernsthaft so deppat sein?

schauts euch mal meinen avatar genau an- das schild steht am sonnwendstein, beim pollereshaus, 200hm übern bikepark semmering- wundert das wen noch, bei solchen RADLERINen?

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Also:

Radlerin (innen?) ist n Typ...

Radinstruktorenausbildung (gemacht? geplant? Mal geplant gehabt?) ... und trotzdem das hier gezeigte Verständnis?

warum wird der Name geschrien? (gesperrt getippt)

:confused:

 

 

... alles nach oberflächlicher Betrachtung der Beiträge

Bearbeitet von yellow
Rechtschreibung ...
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langsam glaub ich der sachverhalt is von der RADLERIN erfunden- damit wir a gaudi haben.

oder kann man ernsthaft so deppat sein?

 

Gendermäßig müsste aber ..."kann man(n)/frau ernsthaft so deppat sein"? geschrieben werden.

 

Die einzig mögliche Antwort darauf lautet: ja, weil die Menschen Trotteln sind.

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Vielleicht nochmal zusammengefasst und in ruhigem friedlichen Ton erläutert:

 

Grob gesagt kann man davon ausgehen, dass man als MTBler nirgends legal fahren darf, wenns keine beschilderte offizielle Strecke ist. Verbotsschilder müssen nicht extra aufgestellt werden.Wenn ich mich nicht irre dürfte man mitn MTB nichteinmal auf öffentlichen Straßen fahren, wegen der fehlenden (Stvo konformen) Ausstattung.

Aaaaaaber gerade auf Bauernstrasserl und Feldwegen habe ich die Erfahrung gemacht, dass es in sehr vielen Fällen so eine Art inoffizielles Abkommen für MTBs gibt. Das wäre, dass du genau genommen zwar nicht fahren darfst, sich aber trotzdem keiner aufregen wird, solange du nicht negativ auffällst.Das heißt jetzt nicht, dass man als Biker gern gesehen wird, aber zumindest wird man sehr oft geduldet! Dies klappt aber nur so lange, bis mal irgend ein Biker aus der Reihe tantzt und Klagen und unrechtmäßige Beschwerden sind nun mal das stärkste Gift für dieses "Abkommen".

Wenn einem der MTB Sport was bedeutet, gehört es einfach dazu, dass man auch hin und wieder mal von seinem hohen Ross runterkommt und ein wenig Demut über sich ergehen lässt, denn gesetzlich betrachtet sitzen wir nun mal kürzeren Ast. Und wenn ein Bauer mal auf Grund von auch nur einem Biker Probleme bekommt, kann und wird er ohne viel hin und her seine Wegerl dicht machen. Noch dazu weiß wahrscheinlich auch kurze zeit später die gesamte Bauerngemeinde davon und das wars dann mit dem Geduldet werden in diesem Gebiet.

Also nochmals RADLERIN, wenn dir der MTB sport wichtig ist, pfeif auf die Ansicht der Bäuerin, trag deine peinliche Vorstellung mit würde und sei einfach froh, dass nichts passiert ist, denn jeder weitere Schritt wird wahrscheinlich der gesamten Bikercommunity nur schaden als weiterhelfen....

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Die einzig mögliche Antwort darauf lautet: ja, weil die Menschen Trotteln sind.

 

Hehe das bringt's wieder mal auf den Punkt. Eigentlich die Antwort aller Fragen!

 

Vielleicht nochmal zusammengefasst und in ruhigem friedlichen Ton erläutert:

 

Grob gesagt kann man davon ausgehen, dass man als MTBler nirgends legal fahren darf, wenns keine beschilderte offizielle Strecke ist. Verbotsschilder müssen nicht extra aufgestellt werden.Wenn ich mich nicht irre dürfte man mitn MTB nichteinmal auf öffentlichen Straßen fahren, wegen der fehlenden (Stvo konformen) Ausstattung.

Aaaaaaber gerade auf Bauernstrasserl und Feldwegen habe ich die Erfahrung gemacht, dass es in sehr vielen Fällen so eine Art inoffizielles Abkommen für MTBs gibt. Das wäre, dass du genau genommen zwar nicht fahren darfst, sich aber trotzdem keiner aufregen wird, solange du nicht negativ auffällst.Das heißt jetzt nicht, dass man als Biker gern gesehen wird, aber zumindest wird man sehr oft geduldet! Dies klappt aber nur so lange, bis mal irgend ein Biker aus der Reihe tantzt und Klagen und unrechtmäßige Beschwerden sind nun mal das stärkste Gift für dieses "Abkommen".

Wenn einem der MTB Sport was bedeutet, gehört es einfach dazu, dass man auch hin und wieder mal von seinem hohen Ross runterkommt und ein wenig Demut über sich ergehen lässt, denn gesetzlich betrachtet sitzen wir nun mal kürzeren Ast. Und wenn ein Bauer mal auf Grund von auch nur einem Biker Probleme bekommt, kann und wird er ohne viel hin und her seine Wegerl dicht machen. Noch dazu weiß wahrscheinlich auch kurze zeit später die gesamte Bauerngemeinde davon und das wars dann mit dem Geduldet werden in diesem Gebiet.

Also nochmals RADLERIN, wenn dir der MTB sport wichtig ist, pfeif auf die Ansicht der Bäuerin, trag deine peinliche Vorstellung mit würde und sei einfach froh, dass nichts passiert ist, denn jeder weitere Schritt wird wahrscheinlich der gesamten Bikercommunity nur schaden als weiterhelfen....

 

Genau so ist es. :look::look::klatsch:

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Vielleicht nochmal zusammengefasst und in ruhigem friedlichen Ton erläutert:

 

Grob gesagt kann man davon ausgehen, dass man als MTBler nirgends legal fahren darf, wenns keine beschilderte offizielle Strecke ist. Verbotsschilder müssen nicht extra aufgestellt werden.Wenn ich mich nicht irre dürfte man mitn MTB nichteinmal auf öffentlichen Straßen fahren, wegen der fehlenden (Stvo konformen) Ausstattung.

Aaaaaaber gerade auf Bauernstrasserl und Feldwegen habe ich die Erfahrung gemacht, dass es in sehr vielen Fällen so eine Art inoffizielles Abkommen für MTBs gibt. Das wäre, dass du genau genommen zwar nicht fahren darfst, sich aber trotzdem keiner aufregen wird, solange du nicht negativ auffällst.Das heißt jetzt nicht, dass man als Biker gern gesehen wird, aber zumindest wird man sehr oft geduldet! Dies klappt aber nur so lange, bis mal irgend ein Biker aus der Reihe tantzt und Klagen und unrechtmäßige Beschwerden sind nun mal das stärkste Gift für dieses "Abkommen".

Wenn einem der MTB Sport was bedeutet, gehört es einfach dazu, dass man auch hin und wieder mal von seinem hohen Ross runterkommt und ein wenig Demut über sich ergehen lässt, denn gesetzlich betrachtet sitzen wir nun mal kürzeren Ast. Und wenn ein Bauer mal auf Grund von auch nur einem Biker Probleme bekommt, kann und wird er ohne viel hin und her seine Wegerl dicht machen. Noch dazu weiß wahrscheinlich auch kurze zeit später die gesamte Bauerngemeinde davon und das wars dann mit dem Geduldet werden in diesem Gebiet.

Also nochmals RADLERIN, wenn dir der MTB sport wichtig ist, pfeif auf die Ansicht der Bäuerin, trag deine peinliche Vorstellung mit würde und sei einfach froh, dass nichts passiert ist, denn jeder weitere Schritt wird wahrscheinlich der gesamten Bikercommunity nur schaden als weiterhelfen....

 

man darf mit jedem rad auf jeder strasse fahren, auf welcher die stvo gilt...es geht dabei nicht um die art des rades, sondern um die ausstattung, die vielleicht eine strafe nach sich ziehen würde..(rennrad ist explizit davon ausgenommen) - aber die benutzung der strasse ist in diesem paragraph nicht das thema.

 

die stvo hat ein bagatellstrafrecht impliziert - was soviel heisst, dass sich exekutive und behörden einschalten, sobald es übertretungen gibt.

das gleiche gilt - ein wenig eingeschränkt - für das forstgesetz, welches aber eben nur auf grundflächen gilt, die auch per definition als wald gelten..ausserhalb der waldflächen greif das forstgesetz nicht.

 

man darf also auch radfahren - wenn es ein feldweg ist...oder ein güterweg...mit der ausnahme, dass es klar erkennbar privatbesitz ist...auf einem feldweg, güterweg, verbindungsstrassen usw. ohne fahrverbotstafel darf ich annehmen, dass ich fahren darf..dies sogar mit kfz...nicht nur mit dem rad.

 

bei privatrechlichen meinungsverschiedenheiten intverveniert aber nicht die exekutive, sondern vielmehr muss ein zivilgericht ggf entscheiden..

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Wären wir dann nich schon bei vier? Kann aber gut sein dass mir das schon zu hoch ist. :D

 

Matt......Mate.... Mathe.... äh, also Rechnen war nie meine Stärke aber ob´s nun der Dritte oder Vierte ist, das ist in dem Zusammenhang auch schon wuarscht, also gem. der österreichischen Wohnlfühlrechnung fällt das unter Ying - Yang und jetzt kommts - wuarscht.

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