gif0061 Geschrieben 8. Juli 2015 Teilen Geschrieben 8. Juli 2015 (bearbeitet) Hallo, haben nach nicht allzulanger Suche ein bzw. unser Wunschgrundstück gefunden. Besitzer ist ein Privater, den uns die Gemeinde, bei der wir primär angerufen haben, vermittelt hat. Wir sollen wir jetzt weiter vorgehen? Wer weiß was bzw. wer hat all die schriftlichen Sachen (Bauklasse, Bebauungsplan, Bauzwang, Bebauungsvorschriften, Grundbuch, Flächenwidmungsplan, Notar...) Welche Kosten gibt es abgesehen vom Grundstück? Was hat mit der Grunderwerbssteuer auf sich, kommt die noch dazu? Müssen Aufschließungskosten bzw. Anschlusskosten sofort bei der Gemeinde nach Erwerb bezahlt werden? Kredit wird keiner benötigt, zumindest mit dem Thema muss ich mich NOCH nicht beschäftigen Sorry, ich weiß, das ist ein sehr umfangreiches Thema, bin aber für alle Hinweise und Tips dankbar, die ich selbst weiter recherchieren kann. lg Bearbeitet 8. Juli 2015 von gif0061 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hermes Geschrieben 8. Juli 2015 Teilen Geschrieben 8. Juli 2015 geh zu einem notar, den brauchst du ohnehin und der weiß das alles. bauklasse, bebauungsplan usw. bekommst du vom bauamt der gemeinde. Grunderwerbsteuer kommt extra dazu, im nachhinein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast User#240828 Geschrieben 8. Juli 2015 Teilen Geschrieben 8. Juli 2015 https://www.wko.at/Content.Node/Service/Umwelt-und-Energie/Betriebsanlagen/Anlagengenehmigungen/noe/Flaechenwidmungen_Baurechtsskriptum_200908.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MalcolmX Geschrieben 8. Juli 2015 Teilen Geschrieben 8. Juli 2015 https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/21/Seite.210150.html Hier steht einiges... Aufschliessungskosten hängt von Grundstücklage und Gemeinde ab, abenso Infos zu Bebauung, Bauvorschriften etc... da ist die Gemeinde dein Ansprechpartner... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gif0061 Geschrieben 8. Juli 2015 Autor Teilen Geschrieben 8. Juli 2015 Noch was zu den kosten: Zum leichteren rechnen angenommen das Grundstück kostet 100.000 €, kommen da noch 3% Grunderwerbssteuer 1% grundbucheintrag und 1% notarkosten dazu? Stimmt das ungefähr? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Siegfried Geschrieben 8. Juli 2015 Teilen Geschrieben 8. Juli 2015 Über die erwartbaren Kosten usw. kann dir am besten ein Notar Auskunft geben. Ich würde mich relativ zeitnah um einen Rechtsbeistand kümmern, der dich da durch begleitet, denn ganz ohne ist das nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MalcolmX Geschrieben 8. Juli 2015 Teilen Geschrieben 8. Juli 2015 Noch was zu den kosten: Zum leichteren rechnen angenommen das Grundstück kostet 100.000 €, kommen da noch 3% Grunderwerbssteuer 1% grundbucheintrag und 1% notarkosten dazu? Stimmt das ungefähr? Grundbucheintrag ist bissl mehr als 1%, und falls du einen Kredit ins Grundbuch einträgst, zahlst du nochmal. 10% Nebenkosten sind eine Daumenregel, Aufschliessungskosten sind auch schnell einmal 20-30k€ je nach Lage usw. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bs99 Geschrieben 8. Juli 2015 Teilen Geschrieben 8. Juli 2015 (bearbeitet) Notariatsgebühren sind im Übrigen verhandelbar... Wenn Du auch einen Hausbau planst, würde ich mich ruckzuck mit den Rahmenbedingungen wie Gebühren, Steuern, Bau/Bebauungsvorschriften, Finanzierungsmöglichkeiten etc. auseinandersetzen. Wenn Du niemand vertrauenswürdigen hast den Du dafür bezahlen kannst/willst, erspart Dir das eine Menge Geld und Nerven. Das ist ein guter Startpunkt für Recherchen: https://www.bmf.gv.at/steuern/immobilien-grundstuecke/immobilien-und-grundstuecke.html https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/230/Seite.2300100.html Bearbeitet 8. Juli 2015 von bs99 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MalcolmX Geschrieben 8. Juli 2015 Teilen Geschrieben 8. Juli 2015 Witzig find ich noch, dass man erst ein Grundstück sucht bzw. aussucht und sich dann Gedanken über die Nebenkosten macht... Ob überhaupt ein Kanalanschluss usw. möglich ist, darüber habt ihr euch schon erkundigt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CoFFeeCup Geschrieben 8. Juli 2015 Teilen Geschrieben 8. Juli 2015 Wenn du auch finanzieren musst, rechne mit 11%-13% Nebenkosten. EDIT: ah du ersparst dir den Makler, bitte 3,6% von obigen abziehen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 8. Juli 2015 Teilen Geschrieben 8. Juli 2015 3,5% Grunderwerbsteuer 1,1% Eintragungsgebühr Bei Krediteintragung noch 1,2% Eintragungsgebühr von der Hypotheksumme + Kosten der Bank Vertragserrichtungs- und Abwicklungskosten (zumindest bei mir) bei Kaufpreis € 100.000,-- 1.750,-- (inkl. Ust. Beglaubigung, Treuhandschaft, Gerichtsgebühr und sämtliche "Nebengeräusche") lG Michael http://www.grupo.at Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gif0061 Geschrieben 8. Juli 2015 Autor Teilen Geschrieben 8. Juli 2015 schauts her - so würds ausschaun - meins wäre das mit den 718m² Leitungen muss ich nochmal dezidiert nachfragen - scheinen aber gelegt zu sein, oder? dieses BW-A17, wisst ihr was das heißt? nämlich die zahl 17 vor allem Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
miki9 Geschrieben 8. Juli 2015 Teilen Geschrieben 8. Juli 2015 Schnell mal gegoogelt: Darstellung im Flächenwidmungsplan: Man erkennt eine Aufschließungszone daran, dass im Flächenwidmungsplan nach der Buchstabensignatur für das Bauland (zum Beispiel BW für Bauland-Wohngebiet) nach einem Bindestrich der Großbuchstabe A folgt (z.B. BW-A); gibt es mehrere Aufschließungszonen, werden diese nummeriert (beispielsweise BW-A 13). Achtung: Nicht verwechseln! Der Kleinbuchstabe a im Zusammenhang mit einer Baulandwidmung (BW-a) regelt die Einwohnerdichte je Hektar. Wirkungen: Aufschließungszonen bewirken, dass Grundstücke vorerst nicht zum Bauplatz erklärt, keine Baubewilligungen erteilt und auch die Grundstücksgrenzen nicht verändert1 werden dürfen. Dies ist erst möglich, wenn nach Eintritt bestimmter Voraussetzungen der Gemeinderat durch einen Beschluss die Aufschließungszone frei gibt. Diese Voraussetzungen („Freigabebedingungen“) legt der Gemeinderat per Verordnung gleichzeitig mit der Widmung der Bauland-Aufschließungszone fest. Die Freigabebedingungen müssen sachgerecht sein und können im Verordnungstext nachgelesen werden. Mitunter (bei neuen Flächenwidmungsplänen immer) sind sie auch in der Planlegende enthalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
miki9 Geschrieben 8. Juli 2015 Teilen Geschrieben 8. Juli 2015 Wasserleitung und Kanal sind im Plan eingezeichnet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gif0061 Geschrieben 8. Juli 2015 Autor Teilen Geschrieben 8. Juli 2015 Wasserleitung und Kanal sind im Plan eingezeichnet. d.h., primäre aufschließungstätigkeiten sind schon gemacht worden, oder? handelt es sich bei diesem plan um den sogenannten Flächenwidmungsplan? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
miki9 Geschrieben 8. Juli 2015 Teilen Geschrieben 8. Juli 2015 (bearbeitet) Heißt das, du hast das Grundstück noch gar nicht vor Ort gesehen? Wäre für mich der erste Schritt auf dem Weg zu einer Kaufentscheidung. Dann siehst du auch gleich, wie weit sie mit der Aufschließung sind.* Bearbeitet 8. Juli 2015 von miki9 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gif0061 Geschrieben 8. Juli 2015 Autor Teilen Geschrieben 8. Juli 2015 Heißt das, du hast das Grundstück noch gar nicht vor Ort gesehen? Wäre für mich der erste Schritt auf dem Weg zu einer Kaufentscheidung. Dann siehst du auch gleich, wie weit sie mit der Aufschließung sind.* doch doch, war schon dort, allerdings hab ich (noch nicht) auf etwige kanäle oder kanaldeckel geschaut, werd ich das nächste mal machen! was ich nur gesehen habe, dass aus jedem grundstück ein recht dicker schwarzer schlauch ca. 1.5m aus dem boden herausragt, was auch immer das ist... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
miki9 Geschrieben 8. Juli 2015 Teilen Geschrieben 8. Juli 2015 Dann würde ich sagen, dass die Grundstücke aufgeschlossen sind, aber das klärst du am besten mit der Gemeinde. Das ist nicht der Flächenwidmungsplan, aber er enthält die wesentlichen Informationen daraus. Nämlich die Widmung Bauland Wohnen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
upn72 Geschrieben 8. Juli 2015 Teilen Geschrieben 8. Juli 2015 Achtung, nur weil das Grundstück bereits "aufgeschlossen" ist, bedeutet das noch lage nicht, dass es zusätzlich zum Kaufpreis zu keinen Gebühren kommt. Das heißt dann eben Aufschließungsgebühr und kann durchaus ausßerhalb des eigentlichen Grunderwerbs schlagend werden. Aber ich gehe ja davon aus, dass du dir den Kaufvertrag genau durchliest bevor du diesen unterschreibst. Ab mit dir zum Notar! Einen Treuhänder (Treuhandkonto) wirst du ja auch brauchen, oder ist es bei euch üblich, den Kaufpreis in bar zu übergeben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
der Markus Geschrieben 9. Juli 2015 Teilen Geschrieben 9. Juli 2015 d.h., primäre aufschließungstätigkeiten sind schon gemacht worden, oder? handelt es sich bei diesem plan um den sogenannten Flächenwidmungsplan? Nein tut es nicht. Was Du da gepostet hat ist der so genannte Teilungsplan. Ein großes Grundstück (in dem Fall Schwarz) wird in mehrere Bebauungsfäähige zerteilt (rote Grenzen). SWK und WL sind Bruan und Blau eingezeichnet, das sieht für mich aber nach einer Projektierung aus. Aus dem Plan kann man nicht lesen ob das schon vorhanden ist. Und wie schon wer richtig erläutert hat heißt das Vorhandensein der LEitungen nicht, dass keine Aufschließungsgebühr mehr anfällt. Wer sollte denn die Gebühr schon bezahlt haben, wenn die Grundstücke frisch geteilt werden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
der Markus Geschrieben 9. Juli 2015 Teilen Geschrieben 9. Juli 2015 Im Anhang ein Auszug aus dem NÖ Atlas, wie es dort derzeit aussieht. Der NÖ Atlas ist zwar nicht immer gang up-to Date (vgl. Stichtag DKM usw.) aber die Grenzen zeigen, dass es noch ein ungeteiltes Grundstück sein dürfte.print_e2acd55b16614f19a008b77310ac4327.pdf EDIT: Schöne Gegend hast Du Dir ausgesucht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
andyb Geschrieben 9. Juli 2015 Teilen Geschrieben 9. Juli 2015 Der schwarze Schlauch dürfte die Wasserleitung sein... Aufschließungskosten kommen normalerweise dazu (Wasser, Kanal, verkehrsfläche) .. Ist dann ja auch von der Größe des Hauses abhängig...(war zumindest bei mir so) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MalcolmX Geschrieben 9. Juli 2015 Teilen Geschrieben 9. Juli 2015 Der schwarze Schlauch dürfte die Wasserleitung sein... Oder ein Lehrrohr für die Stromzufuhr... Wasser ist ja zumeist blau oder hat einen blauen Streifen, wenn in PE-HD ausgeführt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Siegfried Geschrieben 9. Juli 2015 Teilen Geschrieben 9. Juli 2015 Der abgebildete Plan ist ein Katasterplanauszug. Das ist im Grunde nichts anderes als eine maßstabsgetreue Abbildung dessen, was man in der Natur (noch?) nicht sieht. Es ist nichtmal ein Bebauungsplan, geschweigedenn ein Flächenwidmungsplan. Der Plan enthält die Informationen über die Ausgestaltung und die Lage der ersten Versorgungsleitungen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
der Markus Geschrieben 9. Juli 2015 Teilen Geschrieben 9. Juli 2015 Der abgebildete Plan ist ein Katasterplanauszug. Solange die Striche noch rot sind und da noch so eingekreiste Zahlen unter den Grundstücksnummern stehen ist das KEIN Katastersauzug. Das ist ein Teilungsplan oder ein Entwurf für einen Teilungsplan. Wäre es ein Kataster wäre es ja (gemeinsam mit der GDB) schon Rechtsstand. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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