newbie00 Geschrieben 19. März 2016 Geschrieben 19. März 2016 Hallo, hab ein bissl eine spezielle Frage! Meine Frau war letztes Jahr gleichzeitig Studentin und bezog für unser Kind Kinderbetreuungsgeld, hatte aber sonst keine steuerpflichtigen Einnahmen. Sie hat aber einige Rechnungen bezüglich Kindergarten geleistet, dir man ja in den Steuerausgleich reinnehmen kann. Nur ist bei ihr das Problem beim Online Steuerausgleich, dass sich das Programm aufregt, dass kein Lohnzettel übermittelt wurde, weswegen sie die Kindergartenkosten (und auch sonst nichts anderes) nicht angeben kann. Ist es erlaubt, dass ich die Rechnungen vom Kiga über meinen Steuerausgleich absetze? Bin aber nicht mit meiner "Frau" verheiratet... Danke und LG Zitieren
Donnie Donowitz Geschrieben 19. März 2016 Geschrieben 19. März 2016 Ich bin alles andere als ein Steuerexperte aber wir machen so bzw. teilen wirs auf. Zitieren
NoNick Geschrieben 19. März 2016 Geschrieben 19. März 2016 Wer ist der rechnungsempfanger? Ich kann nicht so weiteres 'fremde' rechnungen in meine Erklärung nehmen. Wenn sie dir zuzuordnen sind (kind im gemeinsamen Haushalt), dann nimm sowieso du sie besser rein, nachdem du definitiv LST zahlst, deine Freundin aber nicht. Sie bekommt evtl, wenn sie LSt und Sozialvers bezahlt hat und unterhalb einer Grenze bleibt (weiss ich jetzt nicht auswendig), die LST retour. Man kann die Erklärung übrigens auch in papierform beim FA abgeben, dann gibts keine Diskussionen mit dem Programm ;-) Zitieren
newbie00 Geschrieben 19. März 2016 Autor Geschrieben 19. März 2016 Ja, Rechnung geht auf den gemeinsamen Haushalt, bezahlt hat manche Rechnungen halt meine Freundin Zitieren
pirate man Geschrieben 22. März 2016 Geschrieben 22. März 2016 Habe diesen Thread gerade entdeckt und hätte ich ein paar Fragen zur ANV. Evtl. kann mir ja jemand von euch weiterhelfen Bei uns ists das erste Mal mit Kind ist und da ist scheinbar doch einiges anders. Meine Freundin war letztes Jahr bis Mitte September arbeiten und danach in Mutterschutz (mit Wochengeld). Macht das echt so einen Unterschied bei der ANV aus? Sie bekommt nämlich deutlichst mehr als die Jahre zuvor (mehr als das Doppelte) wo sie das ganze Jahre gearbeitet hat. Dafür wirken sich andere angegebene Sachen so gut wie gar nicht aus. Kredit, Arztbesuche, Arbeitsmittel bringen so gut wie gar nix an Mehrwert. Wenn ich diese Sachen hingegen bei mir reinnehme, steigt die Gutschrift deutlich. Liegt das daran, dass sie eben nicht volle 12 Monate gearbeitet hat und daher schon ohne Zusatzeingaben viel mehr kriegt? Ihre Schwägerin arbeitet beim Finanzamt und meint, dass ich das alles bei mir reinnehmen kann weil wir eine Lebensgemeinschaft führen (selber Haushalt, nicht verheiratet). Stimmt das soweit? Ganz glauben kann ich das ehrlich gesagt nicht, dass das so einfach geht, da der Name meiner Freundin auf den Belegen steht. Bzgl. Kredit ... Wir haben einen aufgenommen für die Sanierung des Gartes und Pool. Kann man den auch reinnehmen oder muss das wirklich für die Sanierung von Wohnung oder Haus ansich sein? Und dann wäre da noch der Kinderfreibetrag, den ich trotz Durchlesen einiger Seiten noch nicht ganz verstehe. Geltend gemacht werden kann der im ersten Lebensjahr des Kindes scheinbar erst wenn das Kind bis spätestens Ende Juni geboren wurde. Unser Sohne wurde im November geboren, somit können wir den Freibetrag erst mit der nächsten ANV für 2016 geltend machen. Stimmt dass soweit? Es gibt ja zwei Freibeträge ... eine großen wen ihn nur eine Elternteil beantragt und einen kleinen, den beide beantragen können. Wie finde ich raus was sinnvoller ist? Habe jetzt schon gelesen, dass es sinnvoll wäre wenn wir nur den großen Freibetrag wählen und zwar bei mir da ich deutlich mehr Lohnsteuer zahle. Stimmt das soweit? Das waren jetzt doch einige Fragen im Text. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen Danke schon mal Zitieren
NoNick Geschrieben 22. März 2016 Geschrieben 22. März 2016 Beim kindergeld kenn ich mich nicht aus, wenn das aber wie ein reguläres einkommen gewertet wird, ists klar, dass nun weniger bei den Sonderausgaben /aussergewöhnl belastungen rauskommt, hier ein bruttogehalt als zumutbarer betrag gewertet wird. Ausgaben @haus nur fur neuschaffung od forderwurdig sanierungen. Hiervon max 25%, Garten evtl im rahmen des baues, quasi aussenanlage wieder herstellen pool eher net ;-) @freibetrag: Rechnets euch beide anv durch, einmal fb für beide, dann nur den grossen bei dir, siehst eh was besser wär. @werbungskosten: Kann mir nicht vorstellen, dass du ausgaben in Zusammenhang mit dem job deiner Freundin bei dir ansetzen darfst. Zitieren
GrazerTourer Geschrieben 24. März 2016 Geschrieben 24. März 2016 Meine Freundin war letztes Jahr bis Mitte September arbeiten und danach in Mutterschutz (mit Wochengeld). Macht das echt so einen Unterschied bei der ANV aus? Sie bekommt nämlich deutlichst mehr als die Jahre zuvor (mehr als das Doppelte) wo sie das ganze Jahre gearbeitet hat. Ja! Das macht richtig viel aus. Da deine Freundin davor ja deutlich zu viel Steuern bezahlt hat, bekommt sie auch viel zurück. Selbiges gilt dann auch bei dir, solltest du später auch in Karenz sein. Zitieren
Kampitsch Geschrieben 24. März 2016 Geschrieben 24. März 2016 Die Steuer wird für das ganze Jahr berechnet. Nachdem aber nicht das ganze Jahr gearbeitet wurde, gibt es eine entsprechende Refundierung. Zum ersten Thema: Wenn kein Lohnzettel übermittelt wurde, kann es auch zu keiner Refundierung kommen. Wenn keine Steuer gezahlt wurde (Nachweis durch Lohnzettel), dann kann auch keine Refundierung geltend gemacht werden. lg Gunter Zitieren
newbie00 Geschrieben 24. März 2016 Autor Geschrieben 24. März 2016 Aber kann ich dann Rechnungen vom Kindergarten einreichen, obwohl sie von meiner nicht lohnsteuer zahlenden Freundin beglichen wurde? Zitieren
123mike123 Geschrieben 25. März 2016 Geschrieben 25. März 2016 Aber kann ich dann Rechnungen vom Kindergarten einreichen, obwohl sie von meiner nicht lohnsteuer zahlenden Freundin beglichen wurde? Für euer gemeinsames Kind im gemeinsamen Haushalt: JA! Zitieren
123mike123 Geschrieben 25. März 2016 Geschrieben 25. März 2016 Habe diesen Thread gerade entdeckt und hätte ich ein paar Fragen zur ANV. Evtl. kann mir ja jemand von euch weiterhelfen Bei uns ists das erste Mal mit Kind ist und da ist scheinbar doch einiges anders. Meine Freundin war letztes Jahr bis Mitte September arbeiten und danach in Mutterschutz (mit Wochengeld). Macht das echt so einen Unterschied bei der ANV aus? Sie bekommt nämlich deutlichst mehr als die Jahre zuvor (mehr als das Doppelte) wo sie das ganze Jahre gearbeitet hat. Dafür wirken sich andere angegebene Sachen so gut wie gar nicht aus. Kredit, Arztbesuche, Arbeitsmittel bringen so gut wie gar nix an Mehrwert. Wenn ich diese Sachen hingegen bei mir reinnehme, steigt die Gutschrift deutlich. Liegt das daran, dass sie eben nicht volle 12 Monate gearbeitet hat und daher schon ohne Zusatzeingaben viel mehr kriegt? Ihre Schwägerin arbeitet beim Finanzamt und meint, dass ich das alles bei mir reinnehmen kann weil wir eine Lebensgemeinschaft führen (selber Haushalt, nicht verheiratet). Stimmt das soweit? Ganz glauben kann ich das ehrlich gesagt nicht, dass das so einfach geht, da der Name meiner Freundin auf den Belegen steht. Bzgl. Kredit ... Wir haben einen aufgenommen für die Sanierung des Gartes und Pool. Kann man den auch reinnehmen oder muss das wirklich für die Sanierung von Wohnung oder Haus ansich sein? Und dann wäre da noch der Kinderfreibetrag, den ich trotz Durchlesen einiger Seiten noch nicht ganz verstehe. Geltend gemacht werden kann der im ersten Lebensjahr des Kindes scheinbar erst wenn das Kind bis spätestens Ende Juni geboren wurde. Unser Sohne wurde im November geboren, somit können wir den Freibetrag erst mit der nächsten ANV für 2016 geltend machen. Stimmt dass soweit? Es gibt ja zwei Freibeträge ... eine großen wen ihn nur eine Elternteil beantragt und einen kleinen, den beide beantragen können. Wie finde ich raus was sinnvoller ist? Habe jetzt schon gelesen, dass es sinnvoll wäre wenn wir nur den großen Freibetrag wählen und zwar bei mir da ich deutlich mehr Lohnsteuer zahle. Stimmt das soweit? Das waren jetzt doch einige Fragen im Text. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen Danke schon mal Kredit für Garten und Pool: NO WAY! Kinderfreibetrag: Wenn beide LSt. zahlen -> jeweils den kleinen wählen (weil gemeinsam mehr), wenn sie keine LSt. zahlt, nimm du den größeren. Zitieren
Siegfried Geschrieben 25. März 2016 Geschrieben 25. März 2016 Kredite sind bis 2015 nur dann absetzbar, wenn sie zur Sanierung oder Schaffung von Wohnraum dienen. Spasettl´n wie Garten und Pool sind da nicht drin. Diese Regelung fällt übrigens mit 2016. Da kannst nixmehr machen. Bzgl. Kinderfreibetrag wurde das eh schon erklärt. Wenn ihr eine Lebensgemeinschaft habt (gemeinsamer Hauptwohnsitz) seid ihr steuerlich einem Ehepaar gleichgestellt. Folglich kann man den Kinderfreibetrag teilen, wenn die Voraussetzungen (wurden schon erklärt) es zulassen, oder eben nicht. Zitieren
der Markus Geschrieben 27. März 2016 Geschrieben 27. März 2016 Hab gerade via Finanz Online meinen Ausgleich gemacht und so ca. das selbe wie die letzen Jahre geltend gemacht: Fortbildungskosten 18,7 Arbeitsmittel 457,645 Literatur 83,12 Versicherungen 1093,68 Bis letztes Jahr waren auch noch ca. 1.000 € Reisekosten dabei, weil ich eine Zweit/Abendstudium absolviert habe und die Anfahrt zum Studienort abgeschrieben werden darf, Außerdem waren natürlich die Fortbildungkosten um 2 * Studiengebühren + ÖH Beitrag höher. Bekam eigentlich immer so um die 500 € raus. Jetzt gibt die Vorausberechnung 0 € aus. Was geht denn da ab? Wäre ja schon mit 100 - 250 € zufrieden gewesen aber 0?! Zitieren
GrazerTourer Geschrieben 29. März 2016 Geschrieben 29. März 2016 Eine Frage: Wenn meine Lebensgefährtin in Karenz war, darf ich dann "Alleinverdienerabsetzbetrag" anhakeln? Sie hat Kindebetreuungsgeld bezogen, aber kein Wochengeld in 2015. Laut Beschreibung schaut es so aus: "Als Alleinverdiener gilt ein Steuerpflichtiger, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr mit einem (Ehe-)Partner zusammenlebt und mindestens ein Kind, für das mehr als sechs Monate im Jahr Familienbeihilfe gewährt wird, hat. Die Einkünfte des (Ehe-)Partners können bis zu 6.000 € jährlich betragen, wobei das Wochengeld eingerechnet wird." https://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/familienbesteuerung/alleinverdienerabsetzbetrag.html Zitieren
Konfusius Geschrieben 29. März 2016 Geschrieben 29. März 2016 @der Markus: Wunderte mich bei meiner Freundin auch. Sie (DGKS und Masterstudentin) hatte einige gemäß Homepage der AK eindeutig absetzbare Positionen, hauptsächlich in Form belegbarer außergewöhnlicher Aufwendungen (Arztkosten, alternativmedizinische Therapiekosten, ÖH-Beiträge, Literatur etc) iHv ca €1500,- und hat auch 0,- Rückerstattung zu erwarten, gemäß Vorberechnung. Was ist da los, ist der Staat schon so pleite? Zitieren
NoNick Geschrieben 29. März 2016 Geschrieben 29. März 2016 Bruttogehalt ist zumutbarer selbstbehalt, darüber hinaus max 25% der aufwendungen. Kannst dir also selbst ausrechnen, was von den so belastungen refundiert wird Zitieren
der Markus Geschrieben 29. März 2016 Geschrieben 29. März 2016 @der Markus: Wunderte mich bei meiner Freundin auch. Sie (DGKS und Masterstudentin) hatte einige gemäß Homepage der AK eindeutig absetzbare Positionen, hauptsächlich in Form belegbarer außergewöhnlicher Aufwendungen (Arztkosten, alternativmedizinische Therapiekosten, ÖH-Beiträge, Literatur etc) iHv ca €1500,- und hat auch 0,- Rückerstattung zu erwarten, gemäß Vorberechnung. Was ist da los, ist der Staat schon so pleite? Ich hoffe ja dass es ein Fehler ist. Zumal ich 2 Gehalts auszahlende Stellen hatte (bin auf der FH für einige Einheiten Vortragender) und alleine deshalb sollte schon was retour kommen Naja, schaun wir mal. Zitieren
NoNick Geschrieben 29. März 2016 Geschrieben 29. März 2016 Arzt uä sind ao kosten, fachliteratur Werbungskosten, Zitieren
der Markus Geschrieben 29. März 2016 Geschrieben 29. März 2016 Bruttogehalt ist zumutbarer selbstbehalt, darüber hinaus max 25% der aufwendungen. Kannst dir also selbst ausrechnen, was von den so belastungen refundiert wird Kannst Du das eindeutschen? Zitieren
NoNick Geschrieben 29. März 2016 Geschrieben 29. März 2016 Arztkosten, versicherung etc (bitte auf der finanzonline seite nachsehen, was hier alles drunter fällt) sind in der Höhe eines bruttomonatsgehaltes zumutbar und daher ohne auswirkung. Alles darüber hinaus wird mit max 25% refundiert Zitieren
der Markus Geschrieben 29. März 2016 Geschrieben 29. März 2016 Arztkosten, versicherung etc (bitte auf der finanzonline seite nachsehen, was hier alles drunter fällt) sind in der Höhe eines bruttomonatsgehaltes zumutbar und daher ohne auswirkung. Alles darüber hinaus wird mit max 25% refundiert Ah verstehe. Verdient man also angenommen 3.000 € brutto pro Monat müsste man schon 3.000 € PRO Jahr außerordentliche Kosten haben, damit überhaupt etwas zurück kommt. Gut zu wissen! Zitieren
NoNick Geschrieben 29. März 2016 Geschrieben 29. März 2016 Ja genau, das gilt aber nicht für Werbungskosten (km Geld, Fachliteratur uä), da wird alles gewertet und entsprechend deiner lohnsteuer gut gebracht Zitieren
Gemeindepfarrer Geschrieben 30. März 2016 Geschrieben 30. März 2016 Arztkosten, versicherung etc (bitte auf der finanzonline seite nachsehen, was hier alles drunter fällt) sind in der Höhe eines bruttomonatsgehaltes zumutbar und daher ohne auswirkung. Alles darüber hinaus wird mit max 25% refundiert Also das mit den Versicherungen ist nicht richtig. Von deinen Jahresbeiträgen (zb. Krankenversicherung, Unfallversicherung) werden vom FA nur 25 % anerkannt. zb: Jahresprämien € 1.200 * 0,25 = € 300,-- abzüglich eines Freibetrages von €60,-- ergibt € 240,-- welcher dann effektiv herangezogen wird. Versicherungen kannst du, wenn sie schon vor 2016 bestanden haben, bis 2020 absetzen. Genauso ist es mit den Krediten für den Hausbau. Alles was 2016 neu abgeschlossen wurde ist nicht mehr für die Arbeitnehmerveranlagung heranzuziehen. Ab 2020 ist der Ofen für diese Posten sowieso aus. Danke unserem großen Möbelverkäufer welcher jetzt der Kassier von Österreich ist. Zitieren
der Markus Geschrieben 30. März 2016 Geschrieben 30. März 2016 Mein 0 € Bescheid ist auch schon da. So schnell waren sie noch nie.. Zitieren
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