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StVO-Reform


thingamagoop
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vor 2 Stunden schrieb alekom:

Mich haben vor einigen Wochen 2 ältere Damen, die quer über die Straße in der Hauptallee gingen, als Irren bezeichnet, der da "angeschossen" daherkommt.

 

Sorry, das diese Straße immer noch als Straße gilt und kein Fußweg ist.

Also wennst auf der Hauptallee wirklich angeschossen gekommen bist, bist irre. Das ist noch weniger zum gasgeben geeignet als die Donauinsel. Da sind zig Spielplätzen links und rechts und eine Million Kinder auf ihren wooms unterwegs. Da gilt halbe Sicht.

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offiziell gilt dort 50 - weil Ortsgebiet. ;)

Ich wär dort noch nie bewußt langsam entlang gefahren. Ist aber normal nur eine Straße die ich quere.

Ein paar Mal bin ich entlang gefahren. Aber scheinbar nie, wenn viel los ist.

Es ist eine sehr breite Straße, kann man locker ausweichen.

Bei Laufveranstaltungen ist man natürlich entsprechend aufmerksam unterwegs.

Da ist der Donaukanal ein ganz anderes Pflaster...

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vor 19 Stunden schrieb alekom:

Mich haben vor einigen Wochen 2 ältere Damen, die quer über die Straße in der Hauptallee gingen, als Irren bezeichnet, der da "angeschossen" daherkommt.

 

Sorry, das diese Straße immer noch als Straße gilt und kein Fußweg ist.

Genau , die Hauptalle gilt rechtlich als Straße auf der es allerdings ein absolutes Fahrverbot gibt ( mit ein paar Ausnahmen) . Das Fahrverbot gilt auch für Fahrräder . Somit haben die Damen vollkommen recht.

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vor 3 Stunden schrieb graveloso_marveloso:

Und warum geht dort dann ein Radweg entlang?

Weil die Aussage Blödsinn ist.. das Fahrverbot gilt nicht für Fahrräder, gerne in Streetview mal das Schild anschauen..

 

Edit zeigt:

 

 

Screenshot_20220716-175517_Maps.jpg

Bearbeitet von Brawler
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https://www.falter.at/zeitung/20190703/prater-hauptallee-de-jure-menschenleer/7a664b8dca

 

"Sogar hochrangige Polizisten der Verkehrsabteilung finden es in Ordnung, wenn die StVO nicht buchstabengetreu eingehalten wird. Denn wenn sich auf der Prater-Hauptallee alle gesetzeskonform verhielten, wäre der Anblick des vier Kilometer langen Streifens vom Praterstern zum Lusthaus nicht bloß seltsam, sondern grotesk: Wiens Parade-Flanier-,-Lauf-und -Radstrecke durch den grünen Prater müsste von Rechts wegen nämlich absolut leer und unbevölkert sein. Denn abgesehen von genau definierten Ausnahmen (Einsatzfahrzeuge, Müllabfuhr &Co, Prater-Anrainer und ihre Lieferanten) gilt auf dem "Strip" absolutes Fahrverbot.

Wer jetzt "ja eh" sagt, hat eines übersehen: Die PHA ist - rechtlich -eine Straße. Das Fahrverbot gilt demnach auch für Radfahrer. Und Fußgänger? Nun: Die Hauptallee hat Nebenfahr"-bahnen, Reit-und Begleitwege. Das bedeutet, dass Fußgänger auf der Hauptfahrbahn (außer um sie zu queren) genau gar nichts zu suchen haben.

Dass das absurd und das Gegenteil von dem ist, was die Hauptallee ist und sein soll, ist klar. Bisher fiel es nur niemandem auf. Aber was nicht ist, kann ja noch kommen."

Bearbeitet von woha
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Ferry Dusika hat mit einem Sprinterkollegen immer am Morgen die Sprints auf der Hauptallee trainiert. Ich hab das kleine Büchlein von ihm. Dort stehts drin.

 

Wär mir auch neu, das man mit den Fahrrädern NICHT auf der Hauptallee fahren darf, denn da müsste am Anfang ein diesbezügliches Schild stehen. Das Schild rechts zeigt ein Mofa. (Würd das auch gleich auf die E-Bikes anwenden!) Schlendern darf man dort nicht!

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vor einer Stunde schrieb woha:

https://www.falter.at/zeitung/20190703/prater-hauptallee-de-jure-menschenleer/7a664b8dca

 

"Sogar hochrangige Polizisten der Verkehrsabteilung finden es in Ordnung, wenn die StVO nicht buchstabengetreu eingehalten wird. Denn wenn sich auf der Prater-Hauptallee alle gesetzeskonform verhielten, wäre der Anblick des vier Kilometer langen Streifens vom Praterstern zum Lusthaus nicht bloß seltsam, sondern grotesk: Wiens Parade-Flanier-,-Lauf-und -Radstrecke durch den grünen Prater müsste von Rechts wegen nämlich absolut leer und unbevölkert sein. Denn abgesehen von genau definierten Ausnahmen (Einsatzfahrzeuge, Müllabfuhr &Co, Prater-Anrainer und ihre Lieferanten) gilt auf dem "Strip" absolutes Fahrverbot.

Wer jetzt "ja eh" sagt, hat eines übersehen: Die PHA ist - rechtlich -eine Straße. Das Fahrverbot gilt demnach auch für Radfahrer. Und Fußgänger? Nun: Die Hauptallee hat Nebenfahr"-bahnen, Reit-und Begleitwege. Das bedeutet, dass Fußgänger auf der Hauptfahrbahn (außer um sie zu queren) genau gar nichts zu suchen haben.

Dass das absurd und das Gegenteil von dem ist, was die Hauptallee ist und sein soll, ist klar. Bisher fiel es nur niemandem auf. Aber was nicht ist, kann ja noch kommen."

Schlecht recherchiert sag ich da.

 

Und dann noch bezüglich Fußgänger, die dürfen/müssen bei nicht vorhandenem Gehsteig sogar die Fahrbahn verwenden, lediglich auf Freilandstraßen am linken Rand.

Stvo sagt so:

 

 

Screenshot_20220716-192911_Chrome.thumb.jpg.4f09b180546014e82413f26caaee030b.jpg

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Ich war im Juni beim Attersee, leider gibts keinen Gehsteig durchgehend, also hab ich den Rand der Straße benutzen müssen...so wie das Gesetz erfordert, bin ich am linken Rand gegangen. Aber der linke Rand ist so eng, das daneben eine Mauer ist und gleich daneben die Straße, also bin ich zum rechten Fahrbahnrand gegangen, der einen schmalen Wiesenstreifen hatte, der ca. 1 Meter breit war. Ich finde man sollte schon selber entscheiden können, was am ungefährlichsten ist. Entweder der linke Streifen wo kein Platz ist, und einem die Autos entgegenkommen oder der rechte Streifen, wo man ganz bequem drauf gehen kann und einem die Autos links überholen.

Gestern auf der Praterstraße, Polizist steigt mit Nahrungsmittel ins Dienstauto, das Polizeiauto mit dem Kollegen am Steuer hat im Halteverbot gestanden. So what! Und hat noch bisserl seltsam dreingschaut als Radfahrer am Radweg grad vorbeigefahren sind, wie er die Türe aufgemacht hat. Ich hab nur drauf gewartet ob er was sagt...

Bearbeitet von alekom
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Das Gesetz war sicher lang genug in der Begutachtung, da hätt jeder, einschließlich der Stadt Wien, senfen können.

Fahren viel Radler am Gürtel, dass das als repräsentatives Beispiel gebracht wird? das machens halt a Zusatzampel für Radler, je nach Verkehrsaufkommen/Uhrzeit/Windrichtung gibts halt grün oder eben an den sonstigen Verkehr angeglichen. Problem solved

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Gerade eben schrieb NoNick:

Das Gesetz war sicher lang genug in der Begutachtung, da hätt jeder, einschließlich der Stadt Wien, senfen können.

Fahren viel Radler am Gürtel, dass das als repräsentatives Beispiel gebracht wird? das machens halt a Zusatzampel für Radler, je nach Verkehrsaufkommen/Uhrzeit/Windrichtung gibts halt grün oder eben an den sonstigen Verkehr angeglichen. Problem solved

das haben wir sogar!!!!!

ich bin im öffentlichen Dienst in einer dieser Dienststellen tätig, die dafür verantwortlich sind. und glaube es mir, wenn es nur um das anbringen eines Signales ginge, wäre das alles kein Problem. aber die rechtlichen Hintergründe,sind eine ganz andere.

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vor 10 Minuten schrieb medulla69:

das haben wir sogar!!!!!

ich bin im öffentlichen Dienst in einer dieser Dienststellen tätig, die dafür verantwortlich sind. und glaube es mir, wenn es nur um das anbringen eines Signales ginge, wäre das alles kein Problem. aber die rechtlichen Hintergründe,sind eine ganz andere.

welche rechtlichen Hintergründe stehen im Weg? nicht sarkastisch, sondern wirklich aus Interesse. Ich hab sonst auch Bundesweite Vorschriften, die situationsbedingt abgeändert werden: 30er, 70er Zonen, Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge etc. Weshalb soll eine, durch Lichtsignale gesteuerte Vorfahrtsregelung, die der Sicherheit dient, ein rechtiches Problem darstellen?

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vor 32 Minuten schrieb NoNick:

Das Gesetz war sicher lang genug in der Begutachtung, da hätt jeder, einschließlich der Stadt Wien, senfen können.

Fahren viel Radler am Gürtel, dass das als repräsentatives Beispiel gebracht wird? das machens halt a Zusatzampel für Radler, je nach Verkehrsaufkommen/Uhrzeit/Windrichtung gibts halt grün oder eben an den sonstigen Verkehr angeglichen. Problem solved

Hätte jetzt vom Bauchgefühl auch einfach gesagt: Rot bedeutet Stopp, und wenn nix kommt bzw man niemanden gefährdet kann man fahren bzw abbiegen.

Lässt sich wahrscheinlich auf 90% der Situationen anwenden und für den Rest könnte man sich möglicherweise etwas anderes überlegen. 

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vor 13 Minuten schrieb NoNick:

welche rechtlichen Hintergründe stehen im Weg? nicht sarkastisch, sondern wirklich aus Interesse. Ich hab sonst auch Bundesweite Vorschriften, die situationsbedingt abgeändert werden: 30er, 70er Zonen, Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge etc. Weshalb soll eine, durch Lichtsignale gesteuerte Vorfahrtsregelung, die der Sicherheit dient, ein rechtiches Problem darstellen?

Also einmal die StVO, sowie die RVS! Und das Problem besteht darin, dass die StVO für alle in Österreich gilt! Und trotzdem versteht sie keiner oder will sie nicht wahr haben! Oder bleiben alle MIV (motorisiert Individualverkehr) bei einem Schutzweg (Zebrastreifen) stehen? Was wir auch alle gelernt haben ist, dass bei einer Verkehrslichtsignalanlage (VLSA / Ampel) an der Haltelinie zu halten ist, machen die wenigsten! Viele Anlagen in Wien sind verkehrsabhängig gesteuert und werden erst grün, wenn ein KfZ erkannt wird. Was aber nicht passiert, wenn die Personen 3-4 m vor der Haltelinie halten.

Eine behördliche Verordnung einer 30iger, 70iger Zone bedarf keiner Änderung der StVO! Wenn eine eigene Relation (Fahrtrichtung für eine gewisse Gruppe) neu in eine Anlage eingebaut wird, dann bedeutet das, vielleicht, einen Konflikt für andere Teilnehmer.

Google mal Räumzeit. Und es muss immer auf den schwächsten Verkehrsteilnehmer Rücksicht genommen werden! Leider ist es ja so, dass viele Verkehrsteilnehmer keine Rücksicht nehmen. 

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ok, nix neues. Dass sich Leut nicht an VO und Gesetze halten, ist aber net so neu. Es gibt bereits links/rechtsabbieger Pfeile für KFZ an Ampeln, also auch keine Erfindung von 10/22. Ich muß auch jetzt schon querende Fussgänger oder entgegenkommenden Verkehr abwarten, bevor ich mit meinem Fahrzeug abbiegen kann, also auch nix neues. Dann werden bei Bedarf eben die Räumzeiten verlängert, die zumindest bei uns, teilweise eh so kurz sind, dass man grad mal laufend drüber kommt, bevor der Querverkehr wieder losfährt. Es redet auch keiner von einer abweichend vom sonstigen Verkehr eigenen Fahrtrichtung, sondern ganz im Gegenteil: die Radfahrer sollten sich eben an den notwendigen/gefährlichen Kreuzungen an die SELBE Fahrtrichtung halten

und wie du selber schreibst und auf was ich mich auch weiter oben bezogen habe: eine behördliche VO. dann wird die eben in Wien oder wo auch immer eben eingeführt, wenn es aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dass sich dann Autofahrer schlechter gestellt fühlen, wird ein zu schwaches Argument sein

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vor 1 Stunde schrieb NoNick:

ok, nix neues. Dass sich Leut nicht an VO und Gesetze halten, ist aber net so neu. Es gibt bereits links/rechtsabbieger Pfeile für KFZ an Ampeln, also auch keine Erfindung von 10/22. Ich muß auch jetzt schon querende Fussgänger oder entgegenkommenden Verkehr abwarten, bevor ich mit meinem Fahrzeug abbiegen kann, also auch nix neues. Dann werden bei Bedarf eben die Räumzeiten verlängert, die zumindest bei uns, teilweise eh so kurz sind, dass man grad mal laufend drüber kommt, bevor der Querverkehr wieder losfährt. Es redet auch keiner von einer abweichend vom sonstigen Verkehr eigenen Fahrtrichtung, sondern ganz im Gegenteil: die Radfahrer sollten sich eben an den notwendigen/gefährlichen Kreuzungen an die SELBE Fahrtrichtung halten

und wie du selber schreibst und auf was ich mich auch weiter oben bezogen habe: eine behördliche VO. dann wird die eben in Wien oder wo auch immer eben eingeführt, wenn es aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dass sich dann Autofahrer schlechter gestellt fühlen, wird ein zu schwaches Argument sein

Das sich Personen nicht an Vorgaben halten ist jeden klar! Aber Gesetze und VO müssen sich an diese halten und gehen davon aus! Diese sind aber mit "GRÜN" signalisiert! und nicht mir rot. Und Abbiegesignalisierungen die mit eigener Relation (das sind die mit einer eigenen Ampel zum abbiegen) da hat kein zu fuß gehender grün! Allgemein-Grün-Phase sind was ganz anderes! 

 

zu Räumzeiten! Du weißt schon, dass sich mit der Verlängerung von Räumzeiten (Die zulässige Querungszeit an Schutzwegen besteht aus der GRÜN-Zeit und der in den einschlägigen Vorschriften festgelegten, mit ROT signalisierten Räumzeit. Während der Räumzeit wird der Querverkehr noch angehalten, dh. der Schutzweg kann ohne Probleme fertig gequert werden, auch wenn dieser beim letzten GRÜN-Blinken noch betreten wird.) die Umlaufzeit (* Zeit von einer Grünphase zur nächsten) erhöhen? Und du verwechselst gerade Grünzeit mit Räumzeit! 

 

Wie willst du mit einer Verordnung die StVO aushebeln? Ein Gemeinde/Landesgesetz kann ein Bundesgesetz nicht aushebeln - maximal verschärfen! Etwas was im Bundesgesetz verboten ist, kann mittels VO nicht eingeführt werden.

 

 

 

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