Rollstuhlfahrer Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 glaubst irgenein Bulle sit fähig oder Willens die Felgenbreite nachzumessen Zitieren
Max Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 und wofür hast jetzt zahlen müssen? weils ned so ausgestattet war oder fürs am hinterradfahren? zum Glpck ned fürn (mörderisch stylischen und ur langen) Wheelie, sondern weil keine STVO-konforme Ausstattung. Ich glaub ich werde die Gschicht ins Magazine der nächsten Revue bringen. War einfach unpackbar leinwand Zitieren
tofferl Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 glaubst irgenein Bulle sit fähig oder Willens die Felgenbreite nachzumessen passt dann bin i jez offiziell rennrad fahrer Zitieren
Flex Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 zum Glpck ned fürn (mörderisch stylischen und ur langen) Wheelie, sondern weil keine STVO-konforme Ausstattung. Ich glaub ich werde die Gschicht ins Magazine der nächsten Revue bringen. War einfach unpackbar leinwand eig. oarg das ma soviel zahlen muss.. also ich glaub das nächste mal fahr ich einfach weg wenn ich angehalten werde... Zitieren
Rollstuhlfahrer Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 mich habens einmal wegen freihändigfahren aufgehalten Zitieren
m0le Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 passt dann bin i jez offiziell rennrad fahrer ich glaub ich tu ma bei meinem radl schwer das das als rennradl durchgeht Zitieren
Elmar Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 glaubst irgenein Bulle sit fähig oder Willens die Felgenbreite nachzumessen Jo, i bin fähig (oba net willens) Zitieren
Rollstuhlfahrer Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 Jo, i bin fähig (oba net willens) sag ja, eines von den beiden ist sicher der Fall Zitieren
Max Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 das Ärgste war aber, als dann zufällig a 30jährige Radfahrerin auf nem derbstens abgefuckten Clubman vorbeigefahren ist, und mir der Bulle allen Ernstes und mit forscher Stimme erklärte: "Schauns, DES IS A RADL! Do is a Liacht oben, Reflektoren, Klingöö, ... Des is a Radl, ned des wos Se do foarn!!!" (Idworx Mountain Rohler) Er kam dann noch mim Argument, dass wenn a LKW kommt, das viel sicherer sei, weil ich (bei strahlender Sonne, BTW ) viel besser gesehen werde und somit ned untern LKW komme. NUR: Im Zweifelsfall wähle ich jederzeit wieder ein knalloranges Rad mit weisses Panier ohne Reflektoren, wenn ich dafür als erfahrener Biker mit Helm, Handschuhen und vor allem funktionierender Technik (Fahr- und Radtechnik, Reaktionsschnelligkeit) ausgestattet bin. Was nützen mir Licht oder Klingel wenn ich aufn LKW zufahre (aja, wär übrigens in der Brandstätte, kurz vor der Fußgängerzone am Stephansplatz, dem Hochzentrum des Schwerverkehrs ) und die Uralt-Bremsen ned gehen bzw. ich original 3 mal im Jahr am Rad sitze und ned amal weiß wie man bremst? Zitieren
Rollstuhlfahrer Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 Die meisten sind eh ganz ok, ein paar depperte gibts halt überall Zitieren
andreas999 Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 Das MTB gehört in den Wald, da gilt die StVO nicht.... aha. auch fahren auf sicht und so nicht? kann ich mir eigentlich net vorstellen. Zitieren
slow cheetah Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 hehe geile gschicht.... kibara halt...aber manche sind zum Glück echt oke Zitieren
Rollstuhlfahrer Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 Die STVO gilt auf allen öffentlichen straßen und auf sorlchen Privaten, die mit einem Schild gekennzeichnet sind (z.B Hoferparkplatz). Ansonsten gilt sie glaub ich nicht, wenn eine schöne Privatstraße hast, kannst angeblich dort deine 10 jährigen Ghscroben mit deinen Porsche Turbo spazieren fahren lassen... Zumindest ist mir das in der Farhschule so erklärt worden... Zitieren
slow cheetah Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 Die STVO gilt auf allen öffentlichen straßen und auf sorlchen Privaten, die mit einem Schild gekennzeichnet sind (z.B Hoferparkplatz). Ansonsten gilt sie glaub ich nicht, wenn eine schöne Privatstraße hast, kannst angeblich dort deine 10 jährigen Ghscroben mit deinen Porsche Turbo spazieren fahren lassen... Zumindest ist mir das in der Farhschule so erklärt worden... ja so is es...da wird sich die rennleitung aber freun wenn ein 10jähriger herumpresst aber tlw. gilt mittlerweile auch auf ur vielen Firmenparkplätzen auch StVo.... Zitieren
Max Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 stimmt, im Wald wirst vom Förster mit ner Ladung Schrot belangt Zitieren
Zacki Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 Mal schauen, ob i irgendan von de Kapplständer mein 16,5kg- Schlachtkreuzer als Renner andrehen kann... Elamr, wie stehen meine Chancen? Statt der Katzenaugen werden auch die Speichenreflektoren akzeptiert und statt der Plastik-Reflektoren die Klebefolien, die es zu kaufen gibt, ich wurde noch nie beanstandet, ausser 1x, da hat sich Son-Bull bei der Fahrzeugkontrolle gefragt, wieso ich keine Bremsen hab, weil als er am Bremsgriff gezogen hat, hat sich nirgens was bewegt. Daddy-Bull hat sich dabei krankgelacht, speziell, als ich nach Vorzeigen des Werkzeug- und Verbandspackerls mit reumütigem Blick gestanden hab, dass ich´s Pannendreieck und das Abschleppseil im Keller vergessen hab.... Zitieren
Matthias Geschrieben 5. Mai 2006 Geschrieben 5. Mai 2006 maximal erlaubte Felgenbreite 20 mm. Daran scheiterts. Ich hab vor 2 Wochen im 1. Bezirk schon brennt wie a Luster. Ohne Licht/Reflektor/Ausweis am Hinterrad vorm Bullen eingebremst. Zum Glück nur € 21, denn das Ecstasy im Trikot hat er nicht gefunden Habe noch keine Bekanntschaften mit der Exekutive dahingehend geamacht - auch beim Autofahren allgemein seit Jahren nimma mehr. Ganz STVo-konform bin ich auch net unterwegs, aber ich habe Argumente, die sicherlich net so schlecht im Falle einer Kontrolle sind: meine Schlaufe, die den Hosenbund auf der Rechten Seite zusammenhält ersetzt den Reflektor am Pedal (habe nämlich Clickies drauf) - das geht mit Sicherheit durch, das der Reflektor viel größer ist, als jener auf dem Pedal.Dann fehlt mir vorne der weiße Rückstrahler..Dafür habe ich nach vorne 2 LED-Brenner in der Dunkelheit mit, die ordentlich blenden können.Keine Seitenstrahler, dafür 3M-Beschichtung auf den Mänteln.Rückstrahler nach hinten in rot vorhanden.2 Bremsanlagen mit je 6,2m/s² Bremsverzögerung. Zitieren
Matthias Geschrieben 5. Mai 2006 Geschrieben 5. Mai 2006 Dann musst Du Dir den Geltungsbereich der StVO mal durchlesen... §1(1): "Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr....". Daher kannst Du wegen fehlender Ausstattung im Wald nicht belangt werden, sondern nur auf der Straße.Schön & gut. Nur du mußt erst mal zu den nicht-öffentlcihen Straßen (=Privatweg, Forstweg usw.) kommen. Dort darfst zwar sowieso nicht fahren, aber hier nicht das Thema. Und ich traue mir zu sagen, keiner - schon gar kein Wiener - setzt sich auf's Rad und befindet sich mit dem ersten Pedaltritt auf nicht-öffentlichen Straßen. Zitieren
Elmar Geschrieben 5. Mai 2006 Geschrieben 5. Mai 2006 Mal schauen, ob i irgendan von de Kapplständer mein 16,5kg- Schlachtkreuzer als Renner andrehen kann... Elmar, wie stehen meine Chancen? Ich schätz auf 50:50 Zitieren
linzerbiker Geschrieben 5. Mai 2006 Geschrieben 5. Mai 2006 und ich wage jetzt mal zu behaupten: auch auf den forststrassen der staatl. forstbetriebe gilt die stvo.... und zu den reflektoren... ich finde das gar nicht so schlimm, man mit den "pickerln" das bike ja eh unauffällig ausrüsten: + vorne: pickerl auf gabelbrücke (die ist eh meistens silber) + hinten: sattelstütze + räder: die silbernen länglichen speichenreflektoren oder bei scheibenbremsen direkt auf die felge die pickerl + pedale: pickerl auf kurbel oder auf pedalachse + glocke: mit "klöppel" (heisst das so) nach unten zeigend montieren. d.h., sie ist versteckt und man kann sie trotzdem verwenden. also gerade die glocke möchte ich nicht mehr missen - schont die stimmbänder gewaltig Zitieren
Komote Geschrieben 5. Mai 2006 Geschrieben 5. Mai 2006 maximal erlaubte Felgenbreite 20 mm. Daran scheiterts. Ich hab vor 2 Wochen im 1. Bezirk schon brennt wie a Luster. Ohne Licht/Reflektor/Ausweis am Hinterrad vorm Bullen eingebremst. Zum Glück nur € 21, denn das Ecstasy im Trikot hat er nicht gefunden :rofl: :rofl:nächstes mal verlang ein ticket wegen zu schmaler felgen....dann müßt der restliche klimmbing wurscht sein (weil RR) und vielleicht wirds dann billiger Zitieren
Max Geschrieben 5. Mai 2006 Geschrieben 5. Mai 2006 das Beste war, als er meine Pedale (Speedplay Zero) gesehen hat. "Hearst, Natascha, schau da mal die Pedoin aoh: DA SAND JA NED AMOI REFLEKTOREN OBM!!!!" http://www.sudibe.de/fotos/pedal/speedplay_zero_a.jpg Zitieren
queicheng Geschrieben 5. Mai 2006 Geschrieben 5. Mai 2006 mich habens einmal wegen freihändigfahren aufgehalten ...ist ja auch laut StVO dezidiert verboten! :s: die definition allerdings, was ein "rennrad" im sinne der StVO (und der Fahrradverordnung) ist - denn nur ein "rennrad" ist von den ganzen bestimmungen wie licht, reflektoren, wegfall der radwegbenützungspflicht und des nebenbeinanderfahrverbots bei "trainingsfahrten", ... ausgenommen - kommt schon ziemlich cool rüber. da hat sich wieder mal ein jurist die ganze nacht mit hirnwichsen der sonderklasse um die ohren geschlagen... § 4. (1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen: 1. Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg; 2. Rennlenker; 3. äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und 4. äußere Felgenbreite höchstens 23 mm. was zB. ist ein "Rennlenker"? Nun, ein "Rennlenker" z.B ist... "...eine im Radrennsport allgemein übliche Lenkstange, die idR einen nach vorne und unten gekrümmten Griff aufweist" Aha! (und das sag nicht ich, wenn ich zuviel Bier getrunken habe, sondern der Herr Messiner in seinem Kommentar zur StVO...vermutlich ohne Bier... :devil: ) Wer jetzt noch nicht genug hat, kann von mir auch noch die Definition der "Trainingsfahrt" bekommen...aber Vorsicht, fragen Sie Arzt oder Apotheker, denn die ist XXX-heavyduty-Juristenkacke-Porno ( © Joey ), Auswirkungen auf die geistige Gesundheit nicht ausgeschlossen... Zitieren
gupi Geschrieben 5. Mai 2006 Geschrieben 5. Mai 2006 und ich wage jetzt mal zu behaupten: auch auf den forststrassen der staatl. forstbetriebe gilt die stvo.... Garantiert nicht, weil die dort mit den schweren Holzfällmaschinen fahren wollen, die niemals eine Strassenzulassung (und schon gar kein Nummerntaferl) haben. Zitieren
linzerbiker Geschrieben 5. Mai 2006 Geschrieben 5. Mai 2006 Garantiert nicht, weil die dort mit den schweren Holzfällmaschinen fahren wollen, die niemals eine Strassenzulassung (und schon gar kein Nummerntaferl) haben. und woher nimmst du dieses wissen? ich sag nur: ha! zerst erkundigen! also ich habe jetzt drei zitate gefunden, die das gegenteil besagen: "Da die StVO auf Forststraßen derzeit noch immer in Geltung sei, komme es manchmal zu absurden Situationen, führte Christian Brawenz aus. So müsse etwa bei unübersichtlichen Stellen gehupt werden, was im Waldgebiet wohl wenig wünschenswert sei." http://www.konvent.gv.at/portal/page?_pageid=908,260645&_dad=portal&_schema=PORTAL "Gestattet der Waldeigentümer das Befahren der Forststraße mit Fahrrädern, so werden die Bestimmungen der STVO (Bestimmungen über das Überholen, Vorbeifahren, Fahren auf Sicht, Halte- und Parkverbote, behördliche Bewilligungen für verkehrsfremde Nutzung der Straße)sehr wohl bedeutsam (Fahrräder bewegen sich rascher)." http://www.besserbiken.at/standard.xml?vpID=439 "Verkehrsregeln auf Forststraßen und Waldwegen Bei den Forststraßen oder sonstigen Waldwegen handelt es sich um nichtöffentliche Straßen mit öffentlichem Verkehr im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO), da diese zumindest für Fußgänger allgemein zugänglich sind. Es gelten somit, sofern diese Wege nicht gesperrt sind (z.B. befristet für Holzerntearbeiten), grundsätzlich alle Normen der StVO. Dies ist speziell bei der Freigabe von Forststraßen für den Radfahrverkehr zu beachten." http://www.bljv.at/infoblaetter/infoblatt2006_01/inf_aktuelles_radfahren_wald.htm Zitieren
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