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Wanderer droht mit Anzeige - Was kann passieren?


ascafirithion
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Heute bin ich auf einem meiner Hometrails auf einen Wanderer gestoßen bin und er hat mich, nachdem ich angehalten, Platz gemacht und ihn freundlich gegrüßt habe, angeschriehen und mit einer Anzeige gedroht. Zuerst hat er mich gar nicht ausreden lassen, dann wollte ich ihm noch freundlich erklären, dass schreien nichts bringt und wir das in Ruhe diskutieren können.

 

Dass die Berge für alle da sind und wegen der steigenden Zahl an Mountainbikern einen Konsens finden muss, hat ihn nicht interessiert. Auch nicht, dass der Trail ein kaum begangener, relativ versteckter Wanderweg ist, auf dem ich im letzten Jahr vielleicht 10 Personen getroffen habe. Nie gab's Probleme.

 

Naja, so ein verkalkter Geist wird sich auf seine alten Tage auch nicht mehr ändern, allerdings werde ich mich von so einem Hansel sicher nicht einschüchtern lassen. Was kann mir bei einer eventuellen Anzeige drohen, was im Wiederholungsfall?

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I würds wie die Jaga mocha, daschissn und danach a Gweih daneben hinlegen damits a ausred hast!

 

Naja wennst brav gebremst hast und gegrüßt dann würd ich mich (je nachdem wie ich aufgelegt bin) mich nicht auf eine Diskussion einlassen sondern weiterfahren. (Aber freundlich und nicht zurückschimpfen)

 

Bei einer Anzeige droht Dir Kerker oder das 5 Jahre lang mit einem Nakamura MTB der ersten Generation vom verstaubten Eybl Lager fahrn musst

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Er weiß nicht wer du bist. Du weißt nicht wer er ist.

Die Polizei hat die größte Freude mit solchen Querulanten.

In Ö gilt prinzipiell : "So lang nix passiert ist, machen wir nix"

Du kannst ihn ja mal auf der Straße in zivil fragen ob er Streit sucht, oder warum er fremde Menschen einfach so anschreit. Vielleicht hat ihm seine Mami kein Benehmen beigebracht? Hält er es für eine gute Idee als alter Mann junge Menschen anzupöbeln? Hmm?

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Er weiß nicht wer du bist. Du weißt nicht wer er ist.

Die Polizei hat die größte Freude mit solchen Querulanten.

In Ö gilt prinzipiell : "So lang nix passiert ist, machen wir nix"

Du kannst ihn ja mal auf der Straße in zivil fragen ob er Streit sucht, oder warum er fremde Menschen einfach so anschreit. Vielleicht hat ihm seine Mami kein Benehmen beigebracht? Hält er es für eine gute Idee als alter Mann junge Menschen anzupöbeln? Hmm?

Mit dem Typen werde ich gar nichts mehr reden, da rennst gegen eine Wand. Mich würd halt nur interessieren, ob er mich beim nächsten mal aufhalten darf, wenn ich wegfahre, weil so breit sind die Wege hier nicht, ich muss also zwangsweise an ihm vorbei.

 

Fällt das dann unter Nötigung oder ist er dazu berechtigt? Bringt das überhaupt was, wenn Aussage gegen Aussage steht? Und was, wenn er nicht alleine ist, dann steht's ja 2 gegen mich.

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AUSLACHEN!!! :D

 

Doch was Anderes aber Ähnliches: Heute war ich am Hometrail (Parapluiberg, P-dorf) fahren mit Friends und habe schon auch a was Interessantes ghört. Es soll Fussvolk geben dass Biker fotografiert, diese beaobachtet und fotografiert wie sie ihre Bikes ins Auto einladen am Heideparkplatz (Kennzeichen). Damit dann zur Polizei geht und anzeigen macht. Jaja... da gibtz an Patienten der nix besseres zu tun hat.... könnt unser Nagelfreund von Zickzacktrail sein...

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I würds wie die Jaga mocha, daschissn und danach a Gweih daneben hinlegen damits a ausred hast!

 

Bei einer Anzeige droht Dir Kerker oder das 5 Jahre lang mit einem Nakamura MTB der ersten Generation vom verstaubten Eybl Lager fahrn musst[/quote

 

 

:rofl:

Würde mir wegen dem auch keine Sorgen machen und mich nicht auf das gleiche niveau wie er herunterlassen und rumschimpfen.

Grüßen und weiterfahren sofern möglich, diskutieren hat ja bei dem anscheinend eh keinen sinn.

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Is hoit afoch ärgerlich! Das bestimmte Leute überall ihren Senf dazu geben müssen, auch wenns überhaupt nicht notwendig ist.

 

I hob bei da letzten Tour übers Gaberl 2 Förster nochn Weg gfrogt. Die hoben total relaxed reagiert und mir weitergeholfen. No a bissl gratscht mit erna, und dann is wieder jeder seine wege gegangen/gefahren...

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heideparkplatz is eh nur für noobs.... aber es is so.. es gibtz zu viele leute die nix zu tun haben, als ausm fenster zu gucken und bei jeder gelegenheit die bullen rufn wenn des nachbars hund daneben kackt, oder a kind zu laut ball spielt---> das is sicher a nebenwirkung von kaisermühlen blues.
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Bin ja gespannt, wann da da echt einer den anderen en Steinbruch runterschmeisst... Aber scheint auch woanders in .at so zu sein, echt traurig lauter kranke.

 

Interessant finde ich ja, dass am Anninger das imho ganz anders ist, grüßen alle, machen Platz kein Problem. Am Parapluie wirst ja schon auf der Forststrasse deppat angefackt wennst mit 2m Abstand an einem vorbeifahrst. Lauter Pensionisten denen anscheinend fad ist. Ich wohn 5min entfernt und fahr dort im Moment nimma ausser in der Nacht.

 

Wenn man das mit dem Fotoheini weiß: parkts halt woanders. Hochstrasse oder Walzengasse.

 

@Thread

ascafirithion

 

Wenn du den eh öfters siehst, ich würd da frei die Konfrontation auf der Strasse suchen wenn das ausartet mit dem

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...für solche Fälle einen kleinen Schokolade-Radfahrer in Staniolpapier eingewickelt! :D

Wenn er ihn nicht nimmt, dann sag ich ihm: "Er soll sich ihm irgendwo hinstecken, quasi als Zapferl!";):D

http://shop.musil.at/images/product_images/info_images/02720A.jpg

Bearbeitet von LBJ
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ich glaub wenn nichts von radfahren verboten gestanden ist kann er nichts anzeigen

 

1.) In Ö ist im Bereich des Waldes (Forst) das Rad Fahren überall verboten, es sei denn, es ist ausdrücklich erlaubt.

 

2.) Verstöße dagegen sind Verwaltungsdelikte und können "angezeigt" und auch von der Behörde, im Regelfall der BH, verfolgt werden.

 

3.) Die Strafen können bis zu 150 €, bzw. bis zu 730 € betragen (je nachdem, wo man geradelt ist, gesperrte Fortstraßen sind teurer als Wanderwege...)

 

Wenn also der Wanderer den Biker mit Namen kennt, kann er ihn auch anzeigen.

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1.) In Ö ist im Bereich des Waldes (Forst) das Rad Fahren überall verboten, es sei denn, es ist ausdrücklich erlaubt.

 

2.) Verstöße dagegen sind Verwaltungsdelikte und können "angezeigt" und auch von der Behörde, im Regelfall der BH, verfolgt werden.

 

3.) Die Strafen können bis zu 150 €, bzw. bis zu 730 € betragen (je nachdem, wo man geradelt ist, gesperrte Fortstraßen sind teurer als Wanderwege...)

 

Wenn also der Wanderer den Biker mit Namen kennt, kann er ihn auch anzeigen.

 

Ich versuch gerade mich etwas genauer (aufgrund negativer Erlbnisse) mit der Materie auseinanderzusetzten.

Wo findet man dies in unseren Gesetzbüchern (ABGB etc)

 

Gruss

Frank

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Solange man(n) seine Personalien nicht bekannt gegeben hat, kann der besagte Herr anzeigen, wen er will - er weiß ja nicht, wen er anzeigen soll.

Auch, wenn er dich kennen würde, und auf frischer Tat ertappt hat, steht - keine Zeugen vorausgesetzt - noch immer Aussage gegen Aussage (du musst ja zum besagten Zeitpunkt nicht dort gewesen sein, kannst dein Rad wegen Patschen geschoben haben, oder, oder oder,....). Es werden sich also auch im Falle einer behördlichen Verfolgung Gründe finden, nicht schuld zu sein ;) -> wenns keine Zeugen gibt!

 

Wenn du noch dazu auf einer erlaubten Strecke unterwegs warst kommt sowieso nichts dabei raus und auch im gegenständlichen Falle erwarte ich mir kein negatives Ergebnis (für dich).

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