... als seit Jahrzehnte lang täglich auf der B1 in die Arbeit radelnder, seit langem Warnwesten und bald wahrscheinlich Rundleuchten tragender, für den automobilen Frühverkehr Verkehrsbehinderer sag ich nur, man braucht die NÖ-Landesgrenze nicht zu überschreiten um die Vorschriften der STVO ( ...beim Überholen eines einspurigen Fahrzeuges (Radfahrer, Moped, Motorrad, etc.) ist mindestens 1m + 1cm pro gefahrenen km/h, aber mind. 1,5m einzuhalten ...) hautnah zu erleben. Lass das Wetter schlechter werden dann verringert sich der Seitenabstand der Überholenden zum Radler, wurscht ob RR, MTB, TB, CB, WR oder Liegerad von selbst.
LG Christian