Unwissenenheit schützt nicht vor Strafe - Leider Pech!
Nachtrag:
Freifahrt an schulfreien Tagen.
Diese Regelung ist auf der ganzen Welt einmalig:• Während der Schulferien, an Sonn- und Feiertagen sowiean gesetzlich festgelegten schulfreien Tagen fahren inWien Kinder und Jugendliche bis zum 15. Geburtstag mitden Wiener Linien gratis. An jenen Tagen, die von derjeweiligen Schule selbst freigegeben werden, gilt dieFreifahrt allerdings nicht.• Für ältere Schülerinnen und Schüler (ausgenommenBerufsschüler), die eine öffentliche Schule in Österreichbzw. eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht besuchen,gilt diese Freifahrtsregelung noch bis zum Ferienendenach jenem Schuljahr, in dem sie das 19. Lebensjahrvollendet haben. Als Nachweis wird der Schülerausweisanerkannt.• Kinder, die noch keine Schule besuchen, fahren generellkostenlos, und zwar bis zum 6. Geburtstag bzw. bis zumSchuleintritt.
Quelle: WL-Info Schülerkarten